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    Nichtabnahme Immobilien-Darlehen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.01.05 22:14:57 von
    neuester Beitrag 27.01.05 11:54:12 von
    Beiträge: 6
    ID: 947.752
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      Avatar
      schrieb am 26.01.05 22:14:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      habe im Oktober 04 einen Darlehensvertrag zu Finanzierung einer Eigentumswohnung abgeschlossen. Der notarielle Kaufvertrag wurde im November 2004 unterzeichnet. Zahlung, Eigentums- und Gefahrenübergang erfolt allerdings erst zum 01.06.05, da der jetzige Eigentümer erst zum 30.05.05 auszieht.

      Jetzt ärgere ich mich natürlich, da die Zinsen für Immobiliendarlehen von November 04 bis heute um ca. 0,5% gesunken sind.
      Meine Frage an die Rechtsexperten. Das Darlehen wird ja erst im Mai 05 in Anspruch genommen. Gibt es hier rechtliche "Schlupflöcher" die vertraglich Abnahmeverpflichtung zu umgehen und so zu einem zinsgünstigeren Vertrag zu kommen ? Wahrscheinlich nicht, aber fragen kann man ja mal ;-))

      Grüsse
      Lanze
      Avatar
      schrieb am 26.01.05 22:56:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Boah, was bin ich froh, mit solchen Leuten wie dir keine Verträge abschließen zu müssen!
      Bist du nur ein kleiner Pfennigfuchser oder brennt dir finanziell gesehen die Hütte bereits lichterloh?
      Avatar
      schrieb am 26.01.05 23:03:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      @ borazon

      1. In 10 Jahren sind das bei 180 TEUR Finanzierung immerhin so 8 TEUR
      2. Wenn Du zur Sache nix beizutragen hast sei Stille

      Lanze
      Avatar
      schrieb am 26.01.05 23:45:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wer einen Vertrag unterschreibt und sofort danach versucht, den Vertrag per Hintertürchen zu brechen, sollte lieber ganz stille sein!
      ;)
      Avatar
      schrieb am 26.01.05 23:48:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Im Zweifel gilt immer "pacta sunt servanda" ... also Verträge sind einzuhalten, die Zinsen hätten ja auch steigen können!! :cool:

      Ist das Gegenteil von einer win-win-situation. Ein wichtiger Grund zur berechtigten Darlehenskündigung deinerseits liegt nicht vor und sollte die Bank Dir eine freiwillige Auflösung anbieten, wird sie sich den Schaden in Form einer Vorfälligkeitsentschädigung auf den Cent von Dir ersetzen lassen. ;)

      Gruß
      Stockpicker999

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      Avatar
      schrieb am 27.01.05 11:54:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      #1

      Hättest Du halt mit der Bank vereinbaren müssen, dass die Zinsen zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme an den dann aktuellen Marktzins angepasst werden.

      So gesehen: Selber schuld !

      :eek:


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