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    09.02.05 DGAP-Ad hoc: CBB Holding AG <DE0005444004> - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.02.05 14:55:25 von
    neuester Beitrag 09.02.05 23:38:49 von
    Beiträge: 12
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      schrieb am 09.02.05 14:55:25
      Beitrag Nr. 1 ()



      Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG



      CBB Holding AG: Tagesordnung zur außerordentlichen Hauptversammlung 31.03.2005

      Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
      ------------------------------------------------------------------------------

      Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am Donnerstag, 31. März 2005, um 14.00
      Uhr, im Maritim Hotel, Heumarkt 20, 50667 Köln, stattfindenden
      außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen.


      Sollte die Tagesordnung an diesem Tage nicht abschließend behandelt werden
      können, wird die Hauptversammlung am Freitag, den 1. April 2005, 10.00 Uhr, an
      gleicher Stelle fortgesetzt.


      Tagesordnung

      a) Tagesordnungspunkte auf Vorschlag der Verwaltung:

      1. Anzeige über einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der
      Gesellschaft gemäß § 92 Abs. 1 AktG.

      b) Tagesordnungspunkte auf Vorschlag von Aktionären der Gesellschaft:

      Die Aktionäre Annette Zapf und Klaus E. H. Zapf (nachfolgend gemeinsam
      "Minderheitsaktionäre" genannt) haben bei der Gesellschaft gemäß § 122
      Abs. 2 AktG den Antrag gestellt, dass folgende Gegenstände zur
      Beschlussfassung der Hauptversammlung gestellt werden.

      2. Die Substituierung bzw. Bestätigung nicht gewählter, sondern
      gerichtlich bestellter Aufsichtsratsmitglieder.

      3. Vorlage der Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2002 und zum 31 Dezember
      2003.

      4. Erläuterungen des Vorstands und des Aufsichtsrats dazu, aus welchen
      Gründen bis heute eine Testierung der Jahresabschlüsse nicht erfolgt
      ist.

      5. Erläuterung des Lageberichtes sowie des Berichtes des Aufsichtsrates für
      das Geschäftsjahr 2002 und 2003.

      6. Erläuterung der aktuellen wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft und der
      vom Vorstand geplanten Schritte zur Sanierung der Gesellschaft,
      insbesondere Mitteilung zum Stand der Verhandlungen mit möglichen
      Investoren und Darstellung alternativer Szenarien zur
      Gesellschaftssanierung.

      7. Wahl eines Jahresabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2004.

      8. Beschluss zur Prüfung der Geschäftsvorgänge um den Verbleib der
      Patronatserklärungen aus dem Hause der so genannten "Erb-Gruppe",
      insbesondere der Uniinvest AG, der Unifina AG, der Uniwood AG, der
      Volcafe und der Herfina AG, sowie der Verbleib von Patronatserklärungen
      und Bürgschaften der EBC Asset Management Limited, London, durch die
      Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner Revision GmbH, Düsseldorf.

      9. Beschluss zur Sonderprüfung zu den Zuwendungen aus der so genannten
      "Erb-Gruppe", insbesondere aus der Uniinvest AG, der Unifina AG, der
      Uniwood AG, der Volcafe und der Herfina AG an die CBB Holding AG über
      die EBC Asset Management Limited, London, insbesondere die
      Vollständigkeit der Durchreichung angewiesener Zahlungen durch die EBC
      Asset Management Limited, London, und der EBC Nominee Limited, Jersey,
      an die CBB Holding AG durch die BM Partner Revision GmbH, Düsseldorf.

      10. Beschluss darüber, die Patronatserklärungen zugunsten der CBB Holding AG
      an die Sachwalter der Gesellschaft der "Erb-Gruppe", Zug um Zug gegen
      Verzicht auf sämtliche Forderungen, insbesondere aus
      Gesellschafterdarlehen gegenüber der CBB Holding AG zurückzugeben.

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind
      nach § 14 der Satzung der Gesellschaft alle diejenigen Aktionäre berechtigt,
      die ihre Inhaberaktien spätestens am 23.03.2005 während der üblichen
      Geschäftsstunden bei der Gesellschaftskasse, Oppenheimstraße 9, 50668 Köln.
      oder bei einer der nachstehend genannten Stellen hinterlegen und bis zur
      Beendigung der Hauptversammlung dort belassen:

      HSBC Trinkaus & Burkhardt KGaA

      Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit

      Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für diese bei einem anderen
      Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten
      werden. Die Hinterlegungsstelle muss ihre Zustimmung bis zum letzten
      Hinterlegungstag erteilt haben.

      Die Aktien können auch bei einem deutschen Notar oder bei einer
      Wertpapiersammelbank hinterlegt werden. Im Fall der Hinterlegung bei einem
      deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die hierüber
      auszustellende Bescheinigung bis spätestens am ersten Werktag nach Ablauf der
      Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.

      Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch
      Bevollmächtigte, z. B. die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder
      andere Personen ihrer Wahl ausüben lassen.

      Köln, 8. Februar 2005

      CBB Holding Aktiengesellschaft, Köln

      Der Vorstand

      CBB Holding AG
      Oppenheim Str. 9
      50668 Köln
      Deutschland

      ISIN: DE0005444004
      WKN: 544400
      Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (General Standard); Geregelter Markt in
      Hamburg; Freiverkehr in Düsseldorf, München und Stuttgart

      Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 09.02.2005


      Autor: import DGAP.DE (© DGAP),14:52 09.02.2005

      Avatar
      schrieb am 09.02.05 15:06:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      passt hier auch hübsch rein:

      Ich hatte so eben die Ehre, mit Herrn KEH Zapf audiopostalisch zu kommunizieren.

      also:

      Die Verhandlungen mit den Schweizern haben zu einem ersten Zwischenergebnis geführt. Auf der von den Aktionären der CBB Holding am 30.03.2005 im IHK Gebäude in Berlin einberufenen Hauptversammlung werden die Schweizer gemeinsam mit den Aktionärsschützern und Aktionären (sofern gewünscht) Anträge auf Sonderprüfungen stellen.

      Die Meldung bezüglich einer durch den Interimsvorstand Herrn Dr. Kahrmann vorgesehenen und einberufen Hauptversammlung dienen lediglich der Verunsicherung und sollen Zweifel stiften. Letztendlich meint Zapf nur ein weiteres Indiz für die Verzweiflung und Angst vor einer juristischen und strafrechtlichen Überprüfung des Handelns unserer Organe.

      :)
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 15:07:25
      Beitrag Nr. 3 ()

      W I C H T I G !!!!

      KEINE STÜCKE ABGEBEN

      Kahrmann versucht noch schnell welche zusammenzukaufen!!!
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 15:08:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      xwin,

      auf welcher HV gibts das bessere Essen ?
      Ich glaube, ich geh auf beide...
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 15:18:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich geh definitiv nach berlin....

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      schrieb am 09.02.05 15:19:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      In Berlin plädiere ich dafür dass wir wegen Geldmangels eine Imbissbude und einen Dönerladen vor die IHK stellen. Kann sich dann jeder was kaufen wenn er will. Wasser in Bechern kann man ja von mir aus drinnen ausschenken.
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 15:21:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Den Trick mit der ao HV kennen wir doch schon . . . 2 Tage vorher absagen . . .
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 15:23:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      @xwin: guter vorschlag! :)
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 15:29:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi,

      der stellt sich einfach hin und sagt HV ist am 31. in Köln. Die andere wird ingoriert, alles andere macht aus sicht des Herrn K. keinen sinn.

      Und so versucht er jetzt die Gerichte umzubiegen indem er behauptet ja alles getan zu haben um eine HV einzuberufen... zuuu späääät.

      Gruß
      Gilles
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 15:32:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      Dies müßte jetzt der offizielle Dr. Kahrmann-thread sein :D

      Huhu, Armer, blanker Reiner, so ein offenkundiges Eingeständnis einer Niederlage ham wa aber noch nicht gesehen :laugh:

      Übrigens, was ist mit dem Beschluss des Registergerichtes vom 01. Februar 2005, dass die Aktionäre Eheleute Zapf die HV ausrichten dürfen ???

      Überlesen ?

      Missachtung des Gerichts ???

      Gruß
      Eustach :D
      (der da die blanke Angst reagieren sieht)
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 15:49:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      Da hier ja doch einige reinschauen, noch etwas zur Vervollständigung:

      Antrag stattgegeben - Hauptversammlung der CBB Holding wird von Aktionär einberufen

      Der richterliche Spruch fiel am 1. Februar 2005.
      Die Minderheitsaktionäre der CBB Holding AG, Annette und Klaus E.H. Zapf wurden am 1.2.05 vom Amtsgericht Köln ermächtigt, die Hauptversammlung der Gesellschaft einzuberufen.
      Damit wurde dem Antrag der Aktionäre stattgegeben, die dafür kämpften, dass der Vorstand der CBB Holding AG den Erfordernissen des Aktiengesetzes genüge tut.
      Das Gericht sah kein glaubwürdiges Bemühen des Alleinvorstandes Dr. Rainer C. Kahrmann,
      die Situation des schwer angeschlagenen Unternehmens CBB Holding im Rahmen einer Hauptversammlung zu klären.

      Nachdem der Vorstand der CBB Holding trotz mehrfacher Aufforderung der Aktionäre und des Gerichts seiner Verpflichtung zur Durchführung einer ordentlichen und außerordentlichen Hauptversammlung nicht nachkam, wurde nun endgültig das Heft dem Berliner Unternehmer in die Hand gegeben.
      Zapf hat nach dem richterlichen Beschluss nun alles in die Wege geleitet, die Hauptversammlung am 30.3.05 in Berlin durchzuführen. Ziel der Versammlung soll es sein, „den Aufsichtsrat zu wählen und den Vorstand neu zu besetzen“ so der Verfahrensbevollmächtigte RA Ole-Hagen Zachriat.
      Die CBB Holding AG war die größte börsennotierte Immobiliengesellschaft Deutschlands und ist 2003 in massive finanzielle Schieflage geraten.
      Momentan wird ein negatives Eigenkapital festgestellt und auch das operative Geschäft läuft defizitär. (...)
      Das Berliner Unternehmerehepaar Zapf, zu 10 % stimmberechtigte Aktionäre der CBB AG, drängte den Vorstand und Aufsichtsratsvorstand der CBB AG wiederholt, die finanzielle Lage der Gesellschaft offen zu legen und über den mehrfach benannten hälftigen Verlust des Stammkapitals sowie Perspektiven zu informieren. Frau und Herr Zapf fordern, dass die vor 12 Monaten angekündigte und immer wieder verschobene außerordentliche Hauptversammlung der CBB AG abgehalten wird. Herr Dr. Kahrmann wurde gemahnt, seine Hinhaltetaktik aufzugeben, die Aktionäre über geplante Sanierungsschritte zu informieren und es ihnen zu ermöglichen, Sonderprüfungen und personelle Veränderungen vorzunehmen.
      Dies will der Vorstand wohl verhindern. Sein Plan ist, durch das von ihm favorisierte Sanierungskonzept das Kapital auf Null zu bringen und sich so der bisherigen Aktionäre zu entledigen
      Der Plan krankt jedoch daran, dass Herr Dr. Kahrmann seit 13 Monaten nicht in der Lage ist, einen Investor zu finden, der bereit ist, in ein Unternehmen unter seiner Führung zu investieren und zusammen mit ihm arbeitet.

      Für weitere Informationen und Interviewwünsche steht Ihnen Herr Neuner unter 030/ 6106-2580 zur Verfügung.
      Annette Zapf , Klaus E. H. Zapf
      Mommsenstr. 67
      10629 Berlin






      5726 von ceco   09.02.05 12:21:39  Beitrag Nr.: 15.762.572
       Dieses Posting:  versenden | melden | drucken | Antwort schreiben CBB HOLDING AG
      Zusatz-Info zu der Presseerklärung:

      Wenn es so funktioniert wie beabsichtigt, dann sollen 4 kompetente Mitglieder von wo in den AR gewählt werden.

      Als Vorstände sollen der derzeitige Investorenbetreuer berufen werden sowie 1 erfahrener Sanierer, den Herr ten Doornkaat/die SdK benennen soll.

      Da die Ladung zur HV noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden muß, wird um Verständnis gebeten, dass zur Zeit aus aktienrechtlichen Gründen noch keine näheren Infos zu der HV und z.B. zu Namen der zur Wahl stehenden AR-Mitglieder und Vorstände genannt werden können.


      Grüße

      Ceco



      Und dies ist der

      Thread: VIER WOler in den CBB-Aufsichtsrat !!!!


      dazu :D


      Gruß
      Eustach :D
      (der mal gespannt ist, wann die a.o. HV der CBB für den 31. März 2005 untersagt wird)
      Avatar
      schrieb am 09.02.05 23:38:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Usernamen, die im Auftrage Dr.Kahrmanns Unsicherheit verbreiteten! (nicht vollständig)

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