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    Finanzieller Schaden durch Nichtausführung einer Order - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.02.05 19:40:55 von
    neuester Beitrag 04.03.05 14:47:01 von
    Beiträge: 8
    ID: 957.764
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      Avatar
      schrieb am 23.02.05 19:40:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      ich habe die letzten beide Tage vergeblich versucht, kurz vor Ablauf der Spekulationsfrist ein paar Depotleichen (Addison-Davis, früher QT5) zwecks Realisierung des Spekuverlustes über die Börse Frankfurt zu verkaufen.
      Obwohl an allen Tagen im Orderbuch des Maklers nachweislich eine ausreichende Anzahl an Aktien meiner Verkaufsorder entgegenstanden, wurde die Order nicht ausgeführt. :(

      Wen kann ich für den entstandenen Schaden haftbar machen???
      Den Online-Broker (Comdirect), den Makler oder die Deutsche Börse AG ???

      Wer hat in ähnlichen Fällen Erfahrungen bereits gesammelt ??

      Gruß palm_island
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 19:48:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      gibt es nicht sowas wie "all or none" ?
      vielleicht wollte keiner der käufer teilausführungen, sondern nur alles auf einmal ... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 19:57:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      bitte einzelheiten, haste denn 3. Dezimalstelle mitgerechnet?
      gruß
      Goersenburu
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 20:13:14
      Beitrag Nr. 4 ()
      @buru,
      ich habe die Verkaufsorder an allen Tagen bestens aufgegeben...:confused:
      Obwohl über den ganzen Tag verteilt Kurse und Stückzahlen sowohl im Bid und Ask standen, hat der Makler jedoch keine einzige Order ausgeführt.
      Ich bin immer davon ausgegangen, daß die Makler zur Ausführung verpflichtet wären..

      @hollareidulli,
      die Stückzahlen und Kurse im Bid und Ask haben sich mehrfach geändert. Es würde mich schon sehr wundern, wenn dies alles nur `Fill-or-Kill`-Orders gewesen sein sollten...:confused:

      Gruß palm_island
      Avatar
      schrieb am 23.02.05 21:16:09
      !
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      schrieb am 23.02.05 22:25:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Ploetze,
      danke für den Tip. Ich werde morgen mal bei der Handelsaufsicht anrufen...

      Gruß palm_island
      Avatar
      schrieb am 01.03.05 14:44:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      - der Makler ist zu keiner Ausführung verpflichtet.
      - Er hat ja auch einen Preis festgestellt: beide Tage mit Kurszusatz gestr. Taxe.
      Kann es zum Beispiel sein, daß die Stückzahlen auf der Geldseite um ein Vielfaches höher waren als Deine Order?
      Wenn der im Kauf 5 Orders a 50.000 Stück liegen hat, und du willst ihm 100 schicken, dann wird er die eben nicht ausführen: weil er sonst direkt 5 Leute am Hörer hat, die ihn fragen, was das für eine bescheuerte Teilausführung sein soll...

      Gruß
      Amtranik
      Avatar
      schrieb am 04.03.05 14:47:01
      Beitrag Nr. 8 ()
      @palm_island: Hat sich der Fall geklärt? :)


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