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    Speku-Gewinn: FiFo oder Durchschnittsmethode? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.04.05 22:57:47 von
    neuester Beitrag 19.04.05 11:08:08 von
    Beiträge: 18
    ID: 974.846
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      Avatar
      schrieb am 14.04.05 22:57:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Dazu äußert sich das BMF in einem neuen Schreiben:
      http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_92/DE/Servic…
      Avatar
      schrieb am 14.04.05 23:00:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Danach kann sich für 2004 jeder Steuerpflichtige die für ihn günstigste Methode aussuchen.
      Avatar
      schrieb am 14.04.05 23:18:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      ich versteh nur


      §§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§§

      unsere Paragraphenheinis, hauptsache es hört sich kompliziert an, sollen ja auch nur Experten verstehen.
      In Deutschland wird jedes mögliche Wirtschaftswachstum mit neuen Paragraphen gekillt. Die 3 Seiten Text können se auch in 2 Sätzen zusammenfassen.

      gruß WPE
      Avatar
      schrieb am 14.04.05 23:21:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi NATAYY:)


      Wie kann ich die für mich günstigste Methode ausrechnen?

      Gibts dazu ein empfehlenswertes Programm, welches sowohl FiFo- als auch Durchschnittskostenmethode beherrscht?

      Welche Depotverwaltungen gehören zu deinen Favoriten,
      vor allem in Hinblick auf zahlreiche Trades?

      Was ist von den WISO-Produkten zu halten, speziell dem WISO-Sparbuch 2005?
      Laut Consors können deren Orderdaten direkt in das Programm importiert werden
      und mit wenigen Klicks soll man seine Speku-G/V Rechnung parat haben! :confused::rolleyes:


      Mit freundlichen Grüßen
      R.Ripley :)
      Avatar
      schrieb am 14.04.05 23:31:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ripple, ich glaub du verkennst da was (EMP ausgesetzt?)

      Es geht nicht drum wie du das richtig ausrechnen kannst,
      sondern Ziel der Operation `permanenter Berechnungsgrundlagenwechsel` ist es, den Steuerbürger so
      nachhaltig zu verwirren, dass er garantiert falsch rechnet.
      Und schon hat man ihn an den Cojones bzw. .... und einen
      hinreichenden Anfangsverdacht um weiter zu gucken in die Konten ;)

      Gruß, Klinger
      P.S. Fifo bei Kursgewinn ist dann günstiger, wenn du billiger nachgekauft hast. Sonst Durchschnitt.

      Bei Kursverlust ists andersrum.
      Keine Garantie wegen später Stunde. :laugh:

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      Avatar
      schrieb am 14.04.05 23:37:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich bin mindestens ebenso skeptisch wie Du lieber KlingerP;)
      Was da gefaselt wird kann man auch in zwei Sätzen zusammenfassen.
      Aber man muss den Bürger bei der Stange halten, denn er könnte ja auf (für den Staat) dumme Gedanken kommen.:laugh:;)
      Lustig, dass immer mehr Arbeitslose immer weniger Zeit haben aufgrund immer größerer Verwirrung.
      Aber ich muss mich glücklicherweise nicht mit Hartz4 rumschlagen, auch wenn es soweit sein sollte.
      Bedenklich...das...

      Danke für den Hinweis trotz(?) EPM;)
      Avatar
      schrieb am 14.04.05 23:40:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nachtrag:

      Trotzdem bleibt die Frage bestehen, welches Progi für welchen Zweck?
      ...Ist Buhl/WISO eigentlich ein Staatsunternehmen? :rolleyes::laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.04.05 23:57:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das BMF-Schreiben ist neu. Glaube nicht, dass es ein Programm gibt, das Vergleichsrechnungen anstellt, welche Methode günstiger ist.
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 00:19:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      Welche Programme kannst Du denn allgemein empfehlen, ohne dass man umständlich all seine Trades manuell eintippen muss?

      Welches Progi importiert z.B. Exceldateien?
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 00:55:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Oh Gott, oh Gott, und das versteht ihr?! Dann könnt ihr mir sicher einige Fragen beantworten - danke im Voraus!

      1. Kann man für 2004 für Aktiengeschäft A die eine Methode und für Aktiengeschäft B die andere Methode anwenden?

      2. Wie verhält es sich, wenn es sich um einen Restbestand handelt - muss dann die Methode verwendet werden, die man 2003 verwendet hat?
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 03:50:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hm, Eichel und Konsorten haben sicher mitgelesen! :mad:
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 07:35:32
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wer hält denn hier länger als ein Jahr ?

      Innerhalb des Kalenderjahres rechnet mir die DAB mit ihrem Reporting aus.
      Hat das Finanzamt bislang nicht beanstandet.

      Ansonsten gibt es im Netz eine Spekusoftware, die das berechnet.
      Müßt ihr mal googeln.
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 08:36:08
      Beitrag Nr. 13 ()
      @mitnehmer

      Deine Bank hat dir die Differenz ausgerechnet und so konntest du dies direkt dem Finanzamt vorlegen?

      Davon träume ich auch und habe entsprechende Debatten mit meiner Bank gehabt.
      Denn genau so soll ja das Endziel auch aussehen.
      Die sind aber für 2004 noch nicht so weit und schaffen das erst 2005.
      Zur ärgerlich!

      Ich hätte mal zur DAB gehen sollen!:mad:

      Mir geht es nämlich weniger um die paar Steuern (fällt sowieso nicht an:cry:Bin seit 2000 dabei und bis 2004 nur Verluste.Wie es aussieht 05 das erste Mal Gewinne.Als ob Herr Eichel es geahnt hätte:(), sondern um die Arbeit der Abrechnung.(viele Transaktionen)

      Hörte sich mit dem neuen Gesetz alles so gut an.
      Dachte ich bekomme von der Bank eine Abrechnung, reiche die beim Finanzamt ein und Ende.

      Aber Banane is das!:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 11:27:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      13

      jau, das Reporting macht die DAB gut.

      Es wird sogar zwischen
      Aktien und Termingeschäften differenziert.

      Wenn DAB nur techn. stabiler wäre.
      Avatar
      schrieb am 15.04.05 11:28:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      D A B

      test, ob bei dieser Schreibweise auch dies Werbesymbol kommt.
      Avatar
      schrieb am 19.04.05 10:37:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      HANDELSBLATT, Dienstag, 19. April 2005, 10:20 Uhr


      Echte Rückwirkung schlichtweg verfassungswidrig


      Eichel schafft Klarheit bei Gewinnen aus Spekulation


      Das Bundesfinanzministerium hat die Unsicherheit bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen beseitigt.


      asr DÜSSELDORF. In einer Weisung von Minister Eichel an die Finanzverwaltungen heißt es, dass Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren ab diesem Jahr nach der „Fifo-Methode“ berechnet werden müssen; Spekulationsgewinne aus dem Vorjahr können wahlweise nach der neuen oder der alten Durchschnittsmethode berechnet werden (BMF-Schreiben IV A 3 - S 2259 - 7/05). Welche der beiden Regeln für den Steuerpflichtigen günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab.

      Gewinne aus Wertpapiergeschäften sind steuerpflichtig, sofern die Papiere kürzer als ein Jahr gehalten werden und die Freigrenze von 512 Euro überschritten ist. Wegen des Halbeinkünfteverfahrens ist die Grenze für Aktiengeschäfte faktisch aber doppelt so hoch. Für Ehepaare gilt nicht automatisch die doppelte Freigrenze.

      Ende vergangenen Jahres hatte Bundesfinanzminister Hans Eichel mit dem EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz die bislang äußerst komplizierte Durchschnittsmethode zur Berechnung von Spekulationsgewinnen geändert. Die neue Fifo-Methode besagt, dass ein Anleger, der Aktien eines Unternehmens in verschiedenen Tranchen kauft, aus steuerlicher Sicht stets die zuerst gekauften auch wieder verkauft („first in, first out“).

      Bei der Formulierung des Gesetzes war Eichels Beamten allerdings ein Fehler unterlaufen, so dass es unter Steuerexperten umstritten war, ob die neue Methode ab 2005, ab 2004 oder bereits rückwirkend ab 1999 gelten sollte.

      Folgt man dem Gesetzestext, hätte die Änderung nämlich für alle Verkäufe gelten müssen, die ab dem 1. Januar 1999 getätigt wurden, sagt etwa die Münchner Steuerberaterin Birgit Hosemann. Allerdings wäre eine solche echte Rückwirkung schlichtweg verfassungswidrig, betonte die Expertin für Börsenspekulationen.
      http://www.handelsblatt.com/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/G…
      Avatar
      schrieb am 19.04.05 10:49:58
      Beitrag Nr. 17 ()
      ....gar nicht geklärt sind die Abgrenzung zwischen der Berechnung mit der Durschnittsmethode in 2004 und der FiFo-Methode in 2005, bei Mischbeständen, ini denen 2004 Käufe und Verkäufe stattfanden, und in 2005 noch Restbestände vorhanden sind!!!

      Diese "Akrobaten" in Berlin sind nicht in der Lage über diese wichtigen Punkt überhaupt einen Gedanken zu verschwenden.

      Ganz zu schweigen davon,. daß mich dieser ganze Schwachsinn nur wieder zusätzlich Geld und erhebliche Zeit für neue Software kostet.

      HaraldSM
      Avatar
      schrieb am 19.04.05 11:08:08
      Beitrag Nr. 18 ()
      # 17
      ....gar nicht geklärt sind die Abgrenzung zwischen der Berechnung mit der Durschnittsmethode in 2004 und der FiFo-Methode in 2005, bei Mischbeständen, ini denen 2004 Käufe und Verkäufe stattfanden, und in 2005 noch Restbestände vorhanden sind!!!

      Stimmt, dazu gibt das BMF-Schreiben nichts her.
      Allerdings dürfte klar sein, wie die Banken das in ihren Bescheinigungen ab 2005 machen:
      Sie werden für die am 1.1.2005 noch vorhandenen Restbestände die zuletzt eingekauften Bestände nehmen. Da haben sie eine eindeutige und einfach zu handhabende Regelung. Die Banken wissen ja nicht, ob sich der Steuerpflichtige 2004 für fifo oder Durchschnitt entschieden hatte. Hatte er sich für Durchschnitt entschieden,werden einige Käufe 2004 doppelt beim Berechnen der Speku-Gewinne berücksicht, andere nicht.

      Das kann vorteilhaft sein oder auch nicht. Man sollte sich vorher darauf einstellen.

      Grüße althor


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