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    Befristeteter Mietvertrag bei Hausverkauf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.04.05 14:28:37 von
    neuester Beitrag 28.04.05 17:26:48 von
    Beiträge: 5
    ID: 977.798
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      schrieb am 28.04.05 14:28:37
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!Folgende Sachlage
      Eigentümer möchte Haus verkaufen. Es besteht aber ein befristeteter Mietvertrag über 5Jahre -Vermieter bestand bei
      Mietabschluß auf diesen Zeitraum. Nun möchte er das Haus verkaufen und gibt mir eine Frist von einem halben Jahr mir eine neue Wohnung/Haus zu suchen. Meine Frage kann er mir eine Frist setzen; oder muß er den befristeten Vertag d.h. also die 5Jahre einhalten. Kann ich als Mieter auf die Einhaltung des Vertrages über 5Jahre bestehen. 2.Frage: Muß
      ich zulassen, daß ständig Kaufinteressenten durch meine Wohnung laufen und darf der Vermieter auch während meiner Abwesentheit Interessenten durch meine Wohnung führen? Ist das nicht Störung der Privatsphäre. Ist der Vermieter nicht angehalten Wohnungsbesichtigungen mittels Terminabsprache mit dem Mieter abzusprechen.
      Vielen Dank im voraus für Ihre Antworten
      M.f.Grüßen
      Avatar
      schrieb am 28.04.05 14:35:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Mietverträge die befristet sind müssen von beiden Parteien eingehalten werden, soweit mir bekannt.Sonst würde ich mir das bezahlen lassen.Termine zur Besichtigung müssen mit dem Mieter abgesprochen werden und sind nicht unbegrenzt und nach Lust und Laune des Vermieters möglich.Ich würde zum Mieterverein gehen und dem Herrn mal einen saftigen Brief schicken und Ihn auf seine Rechte und Pflichten hinweisen.:cool:
      Avatar
      schrieb am 28.04.05 14:59:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      eben, wenn er Dich loswerden will soll er dafür blechen (bzw. der neue Besitzer)

      Schlage ihm vor dass er die Maklerprovision und die Umzugsfirma bezahlt und keine Renovierung verlangt.

      Andernfalls stellst Du Dich quer und ziehst nicht aus. In Deiner Abwesenheit darf er die Wohnung nicht ohne Absprache und Erlaubnis von Dir betreten, schon garnicht mit Fremden. Du darfst sogar das Schloss auswechseln wenn Du willst.
      Avatar
      schrieb am 28.04.05 16:23:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      warum lässt du dich nicht von einem wirklichen Fachmann (Fachanwalt für Mietrecht!!) beraten!? Entweder beim Mieterverein - dafür musst du Mitglied werden, kostet so etwa 60 oder 70 Euro Jahresbeitrag. Vermutlich musst du für ein ganzes Jahr löhnen. Lohnt sich aber doch in deinem Fall! Oder du rufst bei einer der Anwalts-Hotlines an, da kannst du dir den Fachanwalt raussuchen (Familienrecht, Mietrecht...). Das sind 0190er Nummern, wenn du dich mit deinen Fragen vorbereitest, brauchst du für ein ausführliches Gespräch vielleicht 10 Minuten, also kostet das etwa 20 bis 30 Euros. Und dann hast du fachmännischen Rat. Es ist doch Quatsch, hier ins blaue rein zu fragen. Schliesslich geht es doch um was.

      Nix für ungut.
      Lillian.

      PS: Die Anwaltshotlines beschäftigen richtige zugelassene Anwälte. Sie wurden von der Stiftung Warentest getestet und - jedenfalls einige - für gut befunden. Wenn du die entsprechende Tel.Nr. brauchst, kann ich sie dir raussuchen.
      Avatar
      schrieb am 28.04.05 17:26:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      und wieder heisst es bei den juristen: es kommt drauf an!

      wann wurde der mietvertrag denn abgeschlossen???

      invest2002


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