Superschnäpchen! - Ek-quote: 94% - Mk: € 4,5 M. - Cash: € 4,6 M. (Seite 37)
eröffnet am 11.05.05 09:50:44 von
neuester Beitrag 07.07.23 16:28:05 von
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der Markt fällt wegen China und die Aktie steigt :-)
Ja, bei 93% Präsenz würden bereits 70% des Grundkapitals ausreichend sein, um den Beschluss mit 75% der Hauptversammlung zu fassen. Kommt aber in der Praxis nie vor?! Immerhin riskiert der Hauptaktionär in so einem Fall ein relativ hohes Streitvolumen für ein mögliches Spruchverfahren und wird immer bestrebt sein, schon vor der Strukturmanahme möglichst viele Stimmen einzusammeln. Denkt man aber an den Fall Celesio, wo man sich die nötigen Stimmen teuer aus den Wandelanleihen der Hedgefonds besorgen musste, da wäre es vielleicht einen Versuch wert gewesen, auf geringe HV Präsenz zu setzen und mit etwas unter 75% den Beschluss herbeizuführen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.334.393 von honigbaer am 05.08.15 10:22:07
Auch wenn in der Praxis bislang immer der 75% Stimmenbesitz abgewartet wurde, ist doch der BGAV auch mit 70% möglich, denn...
"Der Beherrschungsvertrag ist in Schriftform abzufassen, mit 75 % Stimmenmehrheit in der Hauptversammlung des beherrschten Unternehmens zu beschließen (§ 293 Abs. 1 AktG) und im Handelsregister eintragungspflichtig."
Durch die vielen Anleger, die nicht anwesend sind, müssten 70% ausreichen, um mit 75% zu zustimmen.
Zitat von honigbaer: Ja, richtig, der Hauptaktionär ist noch unter der 75% Meldeschwelle.
70,22% Anteil wurden zum Jahresende 2014 im Amadeus Geschäftsbericht angegeben.
5,8% hatte Shareholder Value gemeldet.
(75% würden bereits einen Beherrschungsvertrag ermöglichen, aber bis zur Squeeze-out Schwelle von 90 bzw 95% ist es noch ein Stück.)
Auch wenn in der Praxis bislang immer der 75% Stimmenbesitz abgewartet wurde, ist doch der BGAV auch mit 70% möglich, denn...
"Der Beherrschungsvertrag ist in Schriftform abzufassen, mit 75 % Stimmenmehrheit in der Hauptversammlung des beherrschten Unternehmens zu beschließen (§ 293 Abs. 1 AktG) und im Handelsregister eintragungspflichtig."
Durch die vielen Anleger, die nicht anwesend sind, müssten 70% ausreichen, um mit 75% zu zustimmen.
Ja, richtig, der Hauptaktionär ist noch unter der 75% Meldeschwelle.
70,22% Anteil wurden zum Jahresende 2014 im Amadeus Geschäftsbericht angegeben.
5,8% hatte Shareholder Value gemeldet.
(75% würden bereits einen Beherrschungsvertrag ermöglichen, aber bis zur Squeeze-out Schwelle von 90 bzw 95% ist es noch ein Stück.)
70,22% Anteil wurden zum Jahresende 2014 im Amadeus Geschäftsbericht angegeben.
5,8% hatte Shareholder Value gemeldet.
(75% würden bereits einen Beherrschungsvertrag ermöglichen, aber bis zur Squeeze-out Schwelle von 90 bzw 95% ist es noch ein Stück.)
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.290.551 von honigbaer am 29.07.15 14:39:01
Gruß F.
Meldipflicht
Es gibt aber eine Meldepflicht bei 75 %, diese ist meines Wissens zumindest formal noch nicht überschritten oder weiß jemand was anderes?Gruß F.
Da Valora und Schnigge inzwischen das Geschäft erkannt haben und zahlreiche Delisting-Aktien auf der eigenen Plattform weiterhandeln, wäre dies für i:fao Aktien gegebenenfalls auch machbar. Man muss sich also nicht zu sehr durch solche Delistingandrohungen abschrecken lassen. Vielmehr scheint es ja aufgrund der gegebenen Rechtslage zunehmend Mode zu werden, erst ein Delisting vorzunehmen, um dann den Squeeze-out durchzuziehen. (Das angebliche Musterländle Deutschland hat die Börsengesetze einer Bananenrepublik )
Man sollte sich auch nicht zu sicher sein, was die anteile der Hauptaktionäre anbelangt. Anteil der Deutschen Bank war ja auf einmal über Nacht 96,8%, als man den Squeeze-out ankündigte, nachdem tags zuvor noch alle von 94% ausgingen. Man weiß nie, wieviel hinter den Kulissen bereits eingesammelt wurde und Meldepflicht gibt es auch keine bei der 95% Schwelle.
Man sollte sich auch nicht zu sicher sein, was die anteile der Hauptaktionäre anbelangt. Anteil der Deutschen Bank war ja auf einmal über Nacht 96,8%, als man den Squeeze-out ankündigte, nachdem tags zuvor noch alle von 94% ausgingen. Man weiß nie, wieviel hinter den Kulissen bereits eingesammelt wurde und Meldepflicht gibt es auch keine bei der 95% Schwelle.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.290.410 von straßenköter am 29.07.15 14:24:22
Gruß F.
Delistinggefahr
Ich halte die Delistinggefahr für nicht mehr allzu hoch. Begründung: Die jetzt noch verbliebenen Aktionäre sind sich des Risikos und der Möglichkeiten eines Delistings seit über einem Jahr bewußt und gehen es trotzdem ein weil i:fao deutlich mehr als die 15 € wert ist. Die verbleibenden Aktionäre scheinen also in der Lage zu sein einen langen Atem zu haben und sind vermutlich nicht darauf angewiesen die Aktie unter Wert zu verkaufen. Ein Delisting in dieser Situation macht für einen Hauptaktionär also nicht viel Sinn. Ich gehe davon aus, wenn unser Hauptaktionär kein Delisting bis heut durchgesetzt hat, dann hat er noch was anderes mit I:fao vor.Gruß F.
also guter Rat teuer
drinbleibne und auf 20e hoffen oder verkaufen
drinbleibne und auf 20e hoffen oder verkaufen
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.290.047 von pummel1310 am 29.07.15 13:47:09Nein, nicht unbedingt.
In aller Regel fällt der Kurs nach Bekanntgabe meist sehr heftig. Ein Börsenhandel findet dann ab Delisting nicht mehr statt und somit fehlt (zunächst) jegliche Transparenz zur AG. Eine faire Preisermittlung wäre, wenn überhaupt nur sehr sehr schwer bis gar nicht möglich (wahrscheinlich!)
Positiv stimmt mich in der aktuellen Situation, dass sich "I:-FAO-Großaktionäre" wie z.B. Sharholder Value Management AG (5,81 % Anteil)und auch Knoesel & Ronge Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG (3,57 % Anteil)auf potenzielle Delisting-Unternehmen spezialisiert sind. Was natürlich nicht heißt, dass diese sich nicht auch außerbörslich mit Amadeus einigen könnten.
Der Kleinaktionär bliebe dabei auf der Strecke.
In aller Regel fällt der Kurs nach Bekanntgabe meist sehr heftig. Ein Börsenhandel findet dann ab Delisting nicht mehr statt und somit fehlt (zunächst) jegliche Transparenz zur AG. Eine faire Preisermittlung wäre, wenn überhaupt nur sehr sehr schwer bis gar nicht möglich (wahrscheinlich!)
Positiv stimmt mich in der aktuellen Situation, dass sich "I:-FAO-Großaktionäre" wie z.B. Sharholder Value Management AG (5,81 % Anteil)und auch Knoesel & Ronge Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG (3,57 % Anteil)auf potenzielle Delisting-Unternehmen spezialisiert sind. Was natürlich nicht heißt, dass diese sich nicht auch außerbörslich mit Amadeus einigen könnten.
Der Kleinaktionär bliebe dabei auf der Strecke.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.290.047 von pummel1310 am 29.07.15 13:47:09
Nein, "nur" das Börsenlisting würde entfallen. In der Regel sind derartige Ankündigungen natürlich für den Kurs kontraproduktiv, weil einige deratige Aktien ohne Listing nicht im Bestand haben wollen bzw. können.
Ich persönlich halte den Anteil am Streubesitz für viel zu hoch, um ein Delisting durchzuführen. Ohne Börse wird der Weg zu 90 bzw. 95% extrem lang. Es gibt natürlich auch schon die Gegenbeispiele.
Zitat von pummel1310: Delisting würde bedeuten, wir würden ganz leer ausgehen?
Nein, "nur" das Börsenlisting würde entfallen. In der Regel sind derartige Ankündigungen natürlich für den Kurs kontraproduktiv, weil einige deratige Aktien ohne Listing nicht im Bestand haben wollen bzw. können.
Ich persönlich halte den Anteil am Streubesitz für viel zu hoch, um ein Delisting durchzuführen. Ohne Börse wird der Weg zu 90 bzw. 95% extrem lang. Es gibt natürlich auch schon die Gegenbeispiele.