VDN AG nicht überschuldet - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.05.05 18:27:35 von
neuester Beitrag 24.05.05 23:04:29 von
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ISIN: DE0006455009 · WKN: 645500
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EURO - Adhoc: VDN AG nicht überschuldet- drohende Zahlungsunfähigkeit muss geprüft ... <VDNG.DE>
24.05.05 18:16
euro adhoc: VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG / Sonstiges / VDN
AG nicht überschuldet- drohende Zahlungsunfähigkeit muss geprüft
werden (D)=
---------------------------------------------------------------------
Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------
24.05.2005
Seit seiner Pflichtmitteilung vom 2. Mai 2005 hat der Vorstand der
Düsseldorfer Finanzholding Vereinigte Deutsche Nickel-Werke VDN
AG(ISIN DE0006455009/WKN645500) geprüft, ob die Pflichtmitteilung der
in London/England ansässigen DNICK Ltd. (ISIN DE0002417961/ WKN
241796) vom 29. April 2005 die Überschuldung der VDN AG auslösen kann
und kommt zu dem Ergebnis, dass auf Grund des in Großbritannien
eingeleiteten Administrations-Verfahrens keine Rückstellungen zu
bilden sind und die VDN AG somit nicht überschuldet ist.
Der Vorstand wird nun prüfen, ob der VDN AG durch ein Ausbleiben der
mit der DNICK Ltd. vereinbarten und gemeldeten Barpreiskomponente "in
Höhe von bis zu 3 Mio. Euro", die der VDN AG im Zuge der Umsetzung
des Kauf- und Übertragungsvertrages mit der DNICK Ltd. vom
23./24.12.2004 zufließen soll, der VDN AG die Zahlungsunfähigkeit
droht.
Der Vorstand der VDN AG kann nicht ausschließen, dass die vorgenannte
Prüfung einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das
Vermögen der VDN AG zur Folge haben kann.
Der Vorstand der VDN AG wird unverzüglich über die Ergebnisse seiner
Prüfungen informieren.
Rückfragehinweis:
Thomas Schulz
rw konzept - Agentur für Unternehmenskommunikation -
Maastrichter Straße 53
50672 Köln
Tel: 0221 400 73 85
Fax: 0221 400 73 88
Mail: schulz@rw-konzept.de
Emittent: VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG
Goltsteinstraße 24-25
D-40211 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 90 64 0
FAX: +49 (0)211 90 64 300
Email: info@vdn.de
WWW: http://www.vdn.de
ISIN: DE0006455009
Indizes:
Börsen:
Branche:
Sprache: Deutsch
24.05.05 18:16
euro adhoc: VDN Vereinigte Deutsche Nickel-Werke AG / Sonstiges / VDN
AG nicht überschuldet- drohende Zahlungsunfähigkeit muss geprüft
werden (D)=
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Ad hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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24.05.2005
Seit seiner Pflichtmitteilung vom 2. Mai 2005 hat der Vorstand der
Düsseldorfer Finanzholding Vereinigte Deutsche Nickel-Werke VDN
AG(ISIN DE0006455009/WKN645500) geprüft, ob die Pflichtmitteilung der
in London/England ansässigen DNICK Ltd. (ISIN DE0002417961/ WKN
241796) vom 29. April 2005 die Überschuldung der VDN AG auslösen kann
und kommt zu dem Ergebnis, dass auf Grund des in Großbritannien
eingeleiteten Administrations-Verfahrens keine Rückstellungen zu
bilden sind und die VDN AG somit nicht überschuldet ist.
Der Vorstand wird nun prüfen, ob der VDN AG durch ein Ausbleiben der
mit der DNICK Ltd. vereinbarten und gemeldeten Barpreiskomponente "in
Höhe von bis zu 3 Mio. Euro", die der VDN AG im Zuge der Umsetzung
des Kauf- und Übertragungsvertrages mit der DNICK Ltd. vom
23./24.12.2004 zufließen soll, der VDN AG die Zahlungsunfähigkeit
droht.
Der Vorstand der VDN AG kann nicht ausschließen, dass die vorgenannte
Prüfung einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das
Vermögen der VDN AG zur Folge haben kann.
Der Vorstand der VDN AG wird unverzüglich über die Ergebnisse seiner
Prüfungen informieren.
Rückfragehinweis:
Thomas Schulz
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Maastrichter Straße 53
50672 Köln
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Fax: 0221 400 73 88
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D-40211 Düsseldorf
Telefon: +49 (0)211 90 64 0
FAX: +49 (0)211 90 64 300
Email: info@vdn.de
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Der Vorstand der VDN AG kann nicht ausschließen, dass die vorgenannte
Prüfung einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das
Vermögen der VDN AG zur Folge haben kann.
Prüfung einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das
Vermögen der VDN AG zur Folge haben kann.
was für ein Schwachsinn. Nicht überschuldet, aber büsschen Insolvenz anmelden könnte durchaus jederzeit mal kommen.
Die Drohungen mit Insolvenz in den VDN-ad-hocs haben ja schon fast Tradition. Sollen damit die freien Aktionäre vergrault werden? Oder wer soll denn damit unter Druck gesetzt werden? Sind denn die DNICK-Eigner=Anleihegläubiger auch wesentlich an VDN beteiligt, so daß ihnen im Fall der VDN-Insolvenz ein Schaden entstünde? Vielleicht blickt jemand bei den jetzigen Konstellationen besser durch als ich?
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