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    Kündigung des Mietvertrags vom Vermieter abgeleht, was tun? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.06.05 22:28:40 von
    neuester Beitrag 10.06.05 12:44:40 von
    Beiträge: 7
    ID: 985.547
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      schrieb am 05.06.05 22:28:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Folgendes Problem: Ich wohne zusammen mit meiner Mutter in einer Mietwohnung. Die Wohnung gehört einem Immobilienunternehmen. Das Mietverhältnis besteht sei mehr als 4 Jahren. Der Mietvertrag für die Wohnung wurde von uns beiden, also von mir und von meiner Mutter unterschrieben. Vor einem Jahr habe ich zusätlich eine KFZ-Garage angemietet. Die Garage gehört der gleichen Immobilienfirma. Für die Garage wurde ein separater Mietvertrag erstellt, aber aus Versehen nur von mir nicht aber von meiner Mutter unterschrieben, obwohl meine Mutter auch im Vertrag als Mieterin angegeben ist. Die Garage wurde mir trotzdem zur Nutzung überlassen, die Miete für die Garage jeden Monat von meinem Konto eingezogen.

      Da ich in Kürze mit meinem Studium ferig bin und vorhabe aus der Wohnung auszuziehen habe ich die Garage schriftlich gekündigt. Die Kündigung wurde vom Vermieter abgelehnt, mit dem Hinweis, dass das Mietverhältnis für die Garage mit dem Ende des Mietverhältnisses für die Wohnung endet. Das steht tatsächlich im Mietvertrag für die Garage.

      1. Ist so eine Klausel überhaupt zulässig? Schließlich wurde die Garage separat angemietet. Darf sich ein Mietvertrag auf einen anderen beziehen?
      2. Ist ein Mietvertrag, der nicht von beiden Mietern unterschrieben wurde, rechtlich gültig oder kann er sogar rückwirkend gekündigt werden?
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 05:57:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      also lt. meiner rechtsauffassung
      1. ja
      2.der vertrag ist nichtig, das 2 vertragspartner (korrekt???) in dem vertrag fuer die garage stehen, also mussten auch 2 unterschreiben, ausser dem vermieter liegt eine vollmacht deiner mutter vor ( kann zb in dem whg.mietvertrag drinnen stehen, das im zusammenhang mit der whg du alleine unterschreiben kannst ), wenn nicht vertrag nichtig.

      aber deutsches recht >>>>schwieriges recht
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 08:48:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      teile Auufassung von # 2 nicht
      nehme eher Bindung und gültigen Vertrag für den einen teil an, der unterschrieb

      ist aber heikel, aus dem Stegreif für mich nicht zu beantworten
      everl
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 08:55:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      wie gesagt, ich nehme an, für dich gilt der Vertrag, weil du unterschrieiben hast

      Frage: wenn du als Mieter der Whg ausscheidest ( Mutter bleibt alleine dort),was passiert dann ?
      endet auchder zweite Vertrag, weil der MietV der WHg von dir gekündigt wird ?
      oder läuft Garagenmiete weiter, solange die Mutter dort wohnt ?

      ist schwieriges Problem für mich, muss ich passen

      everl
      Avatar
      schrieb am 06.06.05 09:47:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Haste denn überhaupt schon mit dem Vermieter gesprochen?

      Erkläre dem doch einfach mal Deine Sachlage, dass Du bald ausziehst und Deine Mutter keine Garage benötigt.

      Da müsste doch unter normalen Menschen ein Lösung zu finden sein.

      Nicht immer gleich fragen, wie sind die Gesetzte und könnte bei Gericht Recht bekommen, der gesunde Menschenverstand gepaart mit Verständnis und Respekt vor anderen, und auch deren Interessen, ist oft das bessere Gesetzbuch!

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      schrieb am 09.06.05 21:33:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die meisten Mietverträge enthalten eine Klausel, nach der
      bei mehreren Mietern Willensäusserungen eines Mieters auch
      für die anderen Mieter bindend sind.

      Prüfe doch mal, ob das auch in deinem Vertrag steht.

      Ist das so, kannst du natürlich alleine, auch für deine Mutter
      bindend, eine Garage anmieten und das Mietvertragsende hierfür
      rechtswirksam mit dem Ende des Hauptmietvertrags verknüpfen.
      Avatar
      schrieb am 10.06.05 12:44:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      In meine Fall existiert so eine Klausel nicht.

      Lt. Auskunft eines Jurastudenten ist der Mietvertrag keineswegs nichtig, sondern ich hänge auf jeden Fall drin. Wenn ich dagegen aus der Wohnung ausscheide, muss die Garage nicht extra gekündigt werden.

      Ich danke allen für eure Meinungen.

      rauf^3


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