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    Arafura - Uran, Thorium, Phosphat und Rare Earth im N.T. (Seite 2383)

    eröffnet am 07.08.05 15:52:05 von
    neuester Beitrag 06.05.24 19:04:22 von
    Beiträge: 25.628
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      Avatar
      schrieb am 06.12.06 21:39:13
      Beitrag Nr. 1.808 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.982.015 von seracer am 06.12.06 21:32:37Fällt der Kurs unter 0.36 AU-$ war alles für die Katze.:(
      Das hast Du richtig recherchiert.:look:
      Avatar
      schrieb am 06.12.06 21:32:37
      Beitrag Nr. 1.807 ()
      Hi,

      dürfte ich als Fast-nur-Leser mal fragen, ob ich die (unaufgeforderte) Mitteilung meiner ING-DIBA so verstehen darf:

      ARAFURA bietet uns Bezugsrechte zum ermäßigten Kauf ihrer Aktien in einem bestimmten Verhältnis an.

      Falls ich keine weiteren ARAFURA- Aktien haben wollte, bräuchte ich nicht tätig zu werden. Denn: könnte der Kurs nach Ausübung unserer aller Bezugsrechte nicht einfach fallen ? Dann wäre der Vorteil, ermäßigte Aktien zu erwerben, dahin.

      Blöd gefragt ?

      Na denn: Bitte um blöde Antwort. :)

      Gruß und Danke,
      Seracer
      Avatar
      schrieb am 06.12.06 10:12:38
      Beitrag Nr. 1.806 ()
      SK: 0.44 AUD (= 0.26 Euro)

      Wir stehen (noch) 10% über Pari.
      Avatar
      schrieb am 05.12.06 14:47:14
      Beitrag Nr. 1.805 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.956.323 von Qnibert am 05.12.06 14:41:08:laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.12.06 14:46:50
      Beitrag Nr. 1.804 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.956.005 von Nebiim am 05.12.06 14:22:39Geht doch, warum nicht gleich so?

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      Avatar
      schrieb am 05.12.06 14:41:08
      Beitrag Nr. 1.803 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.956.005 von Nebiim am 05.12.06 14:22:39Nanu, Beitrag verschwunden ? Haste gepetzt ? :laugh:

      Bye, Q
      Avatar
      schrieb am 05.12.06 14:22:39
      Beitrag Nr. 1.802 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.934.621 von mao_1 am 04.12.06 19:13:26Ich seh das so (Bitte korrigiert mich, wenn ich daneben liege!):

      In Deutschland ist es dem Bürger gestattet, im Umlauf befindliche Aktien zu handeln und neuemittierte zu zeichnen. Wer bei einem IPO oder einer Kapitalmaßnahmen Aktien zeichnen darf, entscheidet das Unternehmen - beispielsweise durch die Wahl der Emissionsbank und des Börsenplatzes. Der deutsche Anleger darf zeichnen, wenn er die Mittel besitzt, die Voraussetzungen erfüllt und das richtige Depot hat. Ich sehe hier keine juristischen Hindernisse. Falls es welche gibt, dann kennt diese auch meine deutsche Brokingbank nicht und ist somit mein Komplize. Es würde mich jedoch wundern, wenn die Teilnahme an Kapitalerhöhungen in Deutschland nicht rechtens wären. Das wäre wohl der Todesstoß für Investitionen in den Wirtschaftsstandort Deutschland. Aber im deutschen Bürokratiesumpf weiß man ja nie ...


      ;)
      Avatar
      schrieb am 04.12.06 23:06:12
      !
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      Avatar
      schrieb am 04.12.06 19:13:26
      Beitrag Nr. 1.800 ()
      Soweit ich weiss, ist unsere Bezugsrechtsausübung kein Verstoss gegen australisches Gesetz. Nagelt mich jedoch nicht fest, ich bin kein auf Auslandsrecht spezialisierter Jurist :cool:
      Der Passus in der Emissionsnotiz ist m.E. ein Haftungsausschluss des Unternehmens gegenüber Ansprüchen ausländischen Investoren sein (Informationspflichten im Rahmen einer Prospekthaftung). Das macht wohl schon allein aus Kostengründen Sinn.

      Wenn jemand mal einen Eindruck über Intentionen der australischen Regierung hinsichtlich Investments von Ausländern nachlesen möchte, dann kann er es z.B. hier tun:

      http://www.treasury.gov.au/documents/195/PDF/round5.pdf

      ;)
      mao_1
      Avatar
      schrieb am 04.12.06 16:18:58
      Beitrag Nr. 1.799 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 25.924.655 von lucycat am 04.12.06 13:54:09Das heißt: Wir müssen alle für viele Jahre in den Knast ... nicht.

      :laugh::laugh::laugh:
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