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    Options-Anleihen: steuerliche Behandlung ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.08.05 13:51:10 von
    neuester Beitrag 08.10.05 15:04:26 von
    Beiträge: 22
    ID: 999.002
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      schrieb am 10.08.05 13:51:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gewinne / Verluste aus Optionsscheinen unterliegen bekanntlich NICHT dem Halbeinkünfteverfahren, sondern sind voll zu versteuern. :mad:

      1) Wie verhält es sich da bei Anleihen? Die Zinserträge aus diesen Anleihen unterliegen ja dem Halbeinkünfteverfahren. :cool: Wie verhält es sich bei realisierten Kursgewinnen / Verlusten beim Verkauf der Anleihe?

      2) Wie ist folgender Sachverhalt steuerlich zu bewerten:
      a) Kauf eine Optionsanleihe mit angehängtem Optionsschein (cum);
      b) Trennung von Anleihe und Schein, daraus resultieren zwei neue Wertpapiere (Wertpapierkennummern), ein Optionsschein und eine Anleihe (ex)
      c) Verkauf dieser beiden Papiere.
      Beispiel: Der Optionsschein wird mit einem Gewinn von 2400 € verkauft (Anschaffungskosten 0 € weil von Anleihe kostenfrei getrennt) , bei der Anleihe fällt ein Verlust (aus der Differenz von Anleihe cum und Anleihe ex resultierend) von 1600 € an.

      Wie ist die Rein-Ertrag von 800 € zu versteuern?

      nd :D
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 14:57:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      1) Wie verhält es sich da bei Anleihen? Die Zinserträge aus diesen Anleihen unterliegen ja dem Halbeinkünfteverfahren.

      Wie kommst denn darauf? Wo steht das?
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 15:21:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nataly,

      Wo das steht, weiss ich nicht. Ich dachte Zinsen und Dividenden sind gleichgestellt; und Dividenden werden doch halbbesteuert...

      nd
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 16:05:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Für Dividenden gilt das HEV, für Zinsen nicht.
      In § 3 Nr. 40 EStG sind diejenigen Einnahmen aufgezählt, für die das Halbeinkünfteverfahren gilt. Zinsen sind dort nicht erwähnt.
      Avatar
      schrieb am 10.08.05 18:06:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ok, das mit den Zinsen verstehe ich, aber wie verhält es sich mit den 800 € aus 2) ??

      nd

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      schrieb am 11.08.05 12:23:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 12:25:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 12:27:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      Avatar
      schrieb am 11.08.05 12:28:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Avatar
      schrieb am 19.08.05 20:28:55
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich habe heute die Abrechnung von meiner Bank bezüglich der Unylon Optionsanleihe ex Optinscheine erhalten. Was ich überhaupt nicht verstehe warum bekomme ich 30 % KASt. und darauf noch Soli abgezogen. Ich dachte diese werden bei einer Finanzinnovation nur bei einem entstanden Kursgewinn einbehalten. Und dann hängt es davon ab ob ein Einstandskurs vorliegt oder nicht unddanach entscheidet es sich ob die Differenzmeth. Oder die Pauschalmet. Angewndet wird. Bei der Unylon ex habe ich eideutig kursverluste eingefahren- warum dann also der Abzug ? Wer kann mir weiterhelfen ?
      Danke und schönes Wochenende..............
      Avatar
      schrieb am 20.08.05 15:27:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      Pietschii,
      die 30% ZAST (Zinsabschlagsteuer) + Soli wurden dir abgezogen, weil dein Freistellungsauftrag nicht ausreicht. Diesen Abschlag gibst du in deiner Steuererklärung für 2005 an. Er mindert dann deine noch zu zahlende Steuer. Mußt du weniger oder keine Steuern zahlen, bekommst du ihn teilweise oder ganz zurück. Die Steuer auf Zinsen fällt sowohl bei normalen Anleihen als auch bei Finanz-Innovationen gleichermaßen an.

      Nur bei der Steuer auf Spekugewinne gibt es einen Unterschied. Realisierte (also durch Verkauf eingetretene) Kursgewinne sind bei normalen Anleihen nach 1 Jahr steuerfrei. Bei FI sind realisierte Kursgewinne immer zu versteuern. Realisierte Verluste nach mehr als 1 Jahr bei normalen Anleihen werden steuerlich nicht mehr berücksichtigt. Bei FI können realisierte Verluste immer mit Spekugewinnen verrechnet werden.
      Avatar
      schrieb am 20.08.05 22:30:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      @11- aber ich habe ja gar keinen Gewinn gemacht- aus meiner Sicht hätte die Steuer nur auf die Zinsen berechnet werden dürfen- richtig, oder ?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 21.08.05 09:54:44
      Beitrag Nr. 13 ()
      Oh verdammt, irgendwas stimmt da nicht. Meine Bank (Comdirect) hat mir auch 30% vom VERKAUFSPREIS als KEST steuerplichtig berechnet. Also 30% Steuern vom 30% Anteil abgezogen. Also ca 9 % vom Verkaufspreis.

      Vom Kurswert 9100€ fehlen 850€ (incl Soli). So ein Scheiss. Das Geld kann ich mir eventuell erst nächstes Frühjahr vom Finanzamt wiederholen. Nur dumm, dass das Geld jetzt fehlt und der Wertpapierkredit auch bedient werden will.

      Ausserdem scheint der Stammsatz des Wertpapiers A0EZCH fehlerhaft zu sein: die Rückzahlung erfolgt zu 100,000 (nicht 101,000) am 31.07.09.

      Eigentlich kann ich nicht erkennen, dass die Anleihe EX (ohne Optionsschein) eine FI (Finanzinnovation) sein soll?! Es ist doch nur eine "einfache" Anleihe; der OS, der ja bereits abgetrennt ist, ist ja nicht dabei. Der OS macht die Sache doch erst zur FI...

      nd :confused:
      Avatar
      schrieb am 21.08.05 18:15:58
      Beitrag Nr. 14 ()
      Pietschii,
      aha, es war eine Verkaufsabrechnung. Ich dachte an eine Zinsabrechnung. Eine Optionsanleihe hatte ich nie. Deshalb kann ich auch nicht viel mehr als in #11 dazu sagen. Wurden überhaupt Stückzinsen ausgewiesen? Möglicherweise ist es üblich, statt dessen 30% des Verkaufserlöses anzusetzen.

      Es ist plausibel, daß eine Optionsanleihe auch ohne die abgetrennte Option eine FI bleibt. Anleihen mit einem größeren Disagio (mehr als 3%?) gelten ja wohl auch als FI. Ob ich nun sofort weniger bezahlen mußte oder eine anhängende Option zu Geld machen konnte, läuft doch auf das selbe hinaus.

      Daß du Verlust gemacht hast, ist offensichtlich. Er muß aufgespalten werden in Zinseinnahme und Spekuverlust. Wie das tatsächlich geschieht, ist mir leider unklar. Natalys Links deuten darauf hin, daß es kompliziert ist.
      Avatar
      schrieb am 21.08.05 18:42:38
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zu #1: Kaufe nie ein Produkt, das du nicht voll verstehst ...
      Avatar
      schrieb am 21.08.05 20:10:51
      Beitrag Nr. 16 ()
      #15: Ja ist schon klar. :laugh::laugh: Das mit den 30% von 30% vom Verkaufskurs hättest Du aber auch nicht erwartet, oder?! :D:D

      nd
      Avatar
      schrieb am 21.08.05 21:37:59
      Beitrag Nr. 17 ()
      ..und mit dem Werpapierkredit ist´s auch so eine Sache ;)
      Avatar
      schrieb am 21.08.05 21:41:34
      Beitrag Nr. 18 ()
      ...kaufe ein t :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.08.05 22:12:43
      Beitrag Nr. 19 ()
      Nochmal zurück zu meiner Frage- Ist es richtig, dass trotzdem ich einen Verlust realisiert habe die Steuern abgezogen bekomme ? Aus meiner Sicht hätte dies nur auf die Zinsen erfolgen dürfen, oder ?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 22.08.05 07:37:55
      Beitrag Nr. 20 ()
      #17 ist schon klar, dass ich auch Spott ernten würde...

      Obwohl: bei einem Zinssatz von 6,4% erscheint mir eine Rendite von 9% bei der Anleihe sehr reizvoll. Und genau dafür ist eine Wertpapierkredit ja da: "kurzfristige Chancen" in einer Dimension nutzen zu können, dass ausser Spesen auch etwas übrig bleibt.

      Nur eben dumm, dass der Gewinn von der unerwarteten Steuer auf den Verkaufspreis aufgefressen wird :D

      nd
      Avatar
      schrieb am 07.10.05 16:43:02
      Beitrag Nr. 21 ()
      @15 und 17

      So, ich hab die Steuern zuzüglich WP-Kredit-Zinsen zurückerstattet bekommen :D:D

      nd :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.10.05 15:04:26
      Beitrag Nr. 22 ()
      @nasdaqrules:
      Sehr erfreulich!!
      :D:D:D


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