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    Beteiligung einer GmbH an einer PG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.02.03 11:47:35 von
    neuester Beitrag 12.02.03 12:34:46 von
    Beiträge: 4
    ID: 695.183
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      schrieb am 12.02.03 11:47:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die GmbH bilanziert in ihrer HB die Verluste der KG, an der sie beteiligt ist, unter Eventualverbindlichkeiten. Jetzt wird die KG aufgelöst. Ab wann werden die Verluste der KG in der HB bilanziert?
      Danke im voraus für eure HIlfe
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 12:00:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      na in den nächten Zahlen, wohl die zum ersten Quartal
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 12:14:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      :eek: quartalsbilanzen in einer gmbh ?? :confused:
      Avatar
      schrieb am 12.02.03 12:34:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Beachte IDW HFA 7

      Der Ausweis der Verlustanteile als Eventualverbindlichkeiten unter der Bilanz bzw. im Anhang steht nicht im Einklang mit IDW HFA 7. Die Verluste sind grundsätzlich von den Kapitalanteilen der Gesellschafter abzuschreiben. Sofern die Verlustanteile die Kapitalanteile übersteigen, ist § 264c HGB zu beachten. Danach sind die den Kapitalanteil übersteigenden Verluste als nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile persönlich haftender Gesellschafter und/oder Kommanditisten getrennt auszuweisen. Hinsichtlich des Zeitpunktes kommt es nun darauf an inwieweit gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen getroffen wurden bzw. ob die Disposition der Gesellschafterversammlung überlassen wird.


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