Beteiligung einer GmbH an einer PG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.02.03 11:47:35 von
neuester Beitrag 12.02.03 12:34:46 von
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Die GmbH bilanziert in ihrer HB die Verluste der KG, an der sie beteiligt ist, unter Eventualverbindlichkeiten. Jetzt wird die KG aufgelöst. Ab wann werden die Verluste der KG in der HB bilanziert?
Danke im voraus für eure HIlfe
Danke im voraus für eure HIlfe
na in den nächten Zahlen, wohl die zum ersten Quartal
quartalsbilanzen in einer gmbh ??
Beachte IDW HFA 7
Der Ausweis der Verlustanteile als Eventualverbindlichkeiten unter der Bilanz bzw. im Anhang steht nicht im Einklang mit IDW HFA 7. Die Verluste sind grundsätzlich von den Kapitalanteilen der Gesellschafter abzuschreiben. Sofern die Verlustanteile die Kapitalanteile übersteigen, ist § 264c HGB zu beachten. Danach sind die den Kapitalanteil übersteigenden Verluste als nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile persönlich haftender Gesellschafter und/oder Kommanditisten getrennt auszuweisen. Hinsichtlich des Zeitpunktes kommt es nun darauf an inwieweit gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen getroffen wurden bzw. ob die Disposition der Gesellschafterversammlung überlassen wird.
Der Ausweis der Verlustanteile als Eventualverbindlichkeiten unter der Bilanz bzw. im Anhang steht nicht im Einklang mit IDW HFA 7. Die Verluste sind grundsätzlich von den Kapitalanteilen der Gesellschafter abzuschreiben. Sofern die Verlustanteile die Kapitalanteile übersteigen, ist § 264c HGB zu beachten. Danach sind die den Kapitalanteil übersteigenden Verluste als nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile persönlich haftender Gesellschafter und/oder Kommanditisten getrennt auszuweisen. Hinsichtlich des Zeitpunktes kommt es nun darauf an inwieweit gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen getroffen wurden bzw. ob die Disposition der Gesellschafterversammlung überlassen wird.
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