Wachstumschancengesetz
Welche Steueränderungen beschlossen wurden - und welche doch nicht (FOTO)
Neustadt a. d. W. (ots) - Nach langem Hin und Her ist es jetzt beschlossene
Sache: das Wachstumschancengesetz. Der Bundesrat hat am 22. März 2024 dem
Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Einige Punkte wurden
wie geplant, andere in etwas veränderter Form beschlossen. Manche angedachte
Neuerung ist aber auch dem Rotstift zum Opfer gefallen. Der
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V (VLH) fasst aus jeder
Kategorie vier Maßnahmen zusammen und erläutert, was sich dadurch mit Blick auf
die Einkommensteuer ändert - und was sich nun eben doch nicht ändert.
Positive Maßnahmen und bedauerliche Streichungen
Sache: das Wachstumschancengesetz. Der Bundesrat hat am 22. März 2024 dem
Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Einige Punkte wurden
wie geplant, andere in etwas veränderter Form beschlossen. Manche angedachte
Neuerung ist aber auch dem Rotstift zum Opfer gefallen. Der
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V (VLH) fasst aus jeder
Kategorie vier Maßnahmen zusammen und erläutert, was sich dadurch mit Blick auf
die Einkommensteuer ändert - und was sich nun eben doch nicht ändert.
Positive Maßnahmen und bedauerliche Streichungen
Alles in allem bringt das Wachstumschancengesetz den ein oder anderen Vorteil
für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. "Positiv für Rentnerinnen und Rentner
ist natürlich der langsamer steigende Besteuerungsanteil, der beschlossen worden
ist", sagt VLH-Vorstandsvorsitzender Jörg Strötzel. Auch die höhere Freigrenze
für Gewinne aus Privatverkäufen komme zahlreichen Steuerzahlerinnen und
Steuerzahlern zugute: "Dadurch rutscht man bei privaten Veräußerungsgeschäften
nicht ganz so schnell in die Steuerpflicht", erläutert Strötzel. Auch die
Möglichkeit einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude sei eine gute Sache:
"Wenn Investitionskosten schneller abgeschrieben werden können, kann das den
Wohnungsneubau als Kapitalanlage attraktiver machen."
Einige ursprünglich vorgesehene Maßnahmen werden nun allerdings doch nicht
umgesetzt. Zum Beispiel höhere Verpflegungspauschalen: "Für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer ist es sehr nachteilig, dass die vom Bundestag beschlossene
Anhebung der Verpflegungspauschalen gestrichen wurde", sagt
VLH-Vorstandsmitglied Uwe Rauhöft. Aufgrund der massiven Kostensteigerung hoffe
man hier auf eine Anpassung in einem kommenden Steuergesetz. "Glücklicherweise
bleibt im Gesetz zumindest für Berufskraftfahrer eine kleine Anhebung der
Übernachtungspauschale", so Rauhöft. Er hätte sich zudem gewünscht, dass unter
anderem die angedachten steuerlichen Verbesserungen für energetische Sanierungen
von Altbauten beschlossen worden wären: "Das sind wichtige Anreize für private
Investitionen, deshalb sind die Streichungen bedauerlich."
Diese Maßnahmen werden wie geplant umgesetzt:
1. Renten: Besteuerungsanteil steigt langsamer
Rückwirkend ab dem Jahr 2023 steigt der Besteuerungsanteil für jeden neuen
Renteneintrittsjahrgang nur noch um 0,5 Prozentpunkte statt wie bisher um 1,0
Prozentpunkte. Das bedeutet: Wer 2023 in Rente gegangen ist, muss nicht 83
Prozent, sondern nur 82,5 Prozent der Rente versteuern. Somit erhöht sich der
für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. "Positiv für Rentnerinnen und Rentner
ist natürlich der langsamer steigende Besteuerungsanteil, der beschlossen worden
ist", sagt VLH-Vorstandsvorsitzender Jörg Strötzel. Auch die höhere Freigrenze
für Gewinne aus Privatverkäufen komme zahlreichen Steuerzahlerinnen und
Steuerzahlern zugute: "Dadurch rutscht man bei privaten Veräußerungsgeschäften
nicht ganz so schnell in die Steuerpflicht", erläutert Strötzel. Auch die
Möglichkeit einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude sei eine gute Sache:
"Wenn Investitionskosten schneller abgeschrieben werden können, kann das den
Wohnungsneubau als Kapitalanlage attraktiver machen."
Einige ursprünglich vorgesehene Maßnahmen werden nun allerdings doch nicht
umgesetzt. Zum Beispiel höhere Verpflegungspauschalen: "Für Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer ist es sehr nachteilig, dass die vom Bundestag beschlossene
Anhebung der Verpflegungspauschalen gestrichen wurde", sagt
VLH-Vorstandsmitglied Uwe Rauhöft. Aufgrund der massiven Kostensteigerung hoffe
man hier auf eine Anpassung in einem kommenden Steuergesetz. "Glücklicherweise
bleibt im Gesetz zumindest für Berufskraftfahrer eine kleine Anhebung der
Übernachtungspauschale", so Rauhöft. Er hätte sich zudem gewünscht, dass unter
anderem die angedachten steuerlichen Verbesserungen für energetische Sanierungen
von Altbauten beschlossen worden wären: "Das sind wichtige Anreize für private
Investitionen, deshalb sind die Streichungen bedauerlich."
Diese Maßnahmen werden wie geplant umgesetzt:
1. Renten: Besteuerungsanteil steigt langsamer
Rückwirkend ab dem Jahr 2023 steigt der Besteuerungsanteil für jeden neuen
Renteneintrittsjahrgang nur noch um 0,5 Prozentpunkte statt wie bisher um 1,0
Prozentpunkte. Das bedeutet: Wer 2023 in Rente gegangen ist, muss nicht 83
Prozent, sondern nur 82,5 Prozent der Rente versteuern. Somit erhöht sich der
Aktuelle Themen
Weitere Artikel des Autors
1 im Artikel enthaltener WertIm Artikel enthaltene Werte