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    Wachstumschancengesetz  165  0 Kommentare Welche Steueränderungen beschlossen wurden - und welche doch nicht (FOTO)

    Neustadt a. d. W. (ots) - Nach langem Hin und Her ist es jetzt beschlossene
    Sache: das Wachstumschancengesetz. Der Bundesrat hat am 22. März 2024 dem
    Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zugestimmt. Einige Punkte wurden
    wie geplant, andere in etwas veränderter Form beschlossen. Manche angedachte
    Neuerung ist aber auch dem Rotstift zum Opfer gefallen. Der
    Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V (VLH) fasst aus jeder
    Kategorie vier Maßnahmen zusammen und erläutert, was sich dadurch mit Blick auf
    die Einkommensteuer ändert - und was sich nun eben doch nicht ändert.

    Positive Maßnahmen und bedauerliche Streichungen

    Alles in allem bringt das Wachstumschancengesetz den ein oder anderen Vorteil
    für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. "Positiv für Rentnerinnen und Rentner
    ist natürlich der langsamer steigende Besteuerungsanteil, der beschlossen worden
    ist", sagt VLH-Vorstandsvorsitzender Jörg Strötzel. Auch die höhere Freigrenze
    für Gewinne aus Privatverkäufen komme zahlreichen Steuerzahlerinnen und
    Steuerzahlern zugute: "Dadurch rutscht man bei privaten Veräußerungsgeschäften
    nicht ganz so schnell in die Steuerpflicht", erläutert Strötzel. Auch die
    Möglichkeit einer degressiven Abschreibung für Wohngebäude sei eine gute Sache:
    "Wenn Investitionskosten schneller abgeschrieben werden können, kann das den
    Wohnungsneubau als Kapitalanlage attraktiver machen."

    Einige ursprünglich vorgesehene Maßnahmen werden nun allerdings doch nicht
    umgesetzt. Zum Beispiel höhere Verpflegungspauschalen: "Für Arbeitnehmerinnen
    und Arbeitnehmer ist es sehr nachteilig, dass die vom Bundestag beschlossene
    Anhebung der Verpflegungspauschalen gestrichen wurde", sagt
    VLH-Vorstandsmitglied Uwe Rauhöft. Aufgrund der massiven Kostensteigerung hoffe
    man hier auf eine Anpassung in einem kommenden Steuergesetz. "Glücklicherweise
    bleibt im Gesetz zumindest für Berufskraftfahrer eine kleine Anhebung der
    Übernachtungspauschale", so Rauhöft. Er hätte sich zudem gewünscht, dass unter
    anderem die angedachten steuerlichen Verbesserungen für energetische Sanierungen
    von Altbauten beschlossen worden wären: "Das sind wichtige Anreize für private
    Investitionen, deshalb sind die Streichungen bedauerlich."

    Diese Maßnahmen werden wie geplant umgesetzt:

    1. Renten: Besteuerungsanteil steigt langsamer

    Rückwirkend ab dem Jahr 2023 steigt der Besteuerungsanteil für jeden neuen
    Renteneintrittsjahrgang nur noch um 0,5 Prozentpunkte statt wie bisher um 1,0
    Prozentpunkte. Das bedeutet: Wer 2023 in Rente gegangen ist, muss nicht 83
    Prozent, sondern nur 82,5 Prozent der Rente versteuern. Somit erhöht sich der
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