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    unzulässige Rechtsberatung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.09.05 17:26:01 von
    neuester Beitrag 14.10.05 12:19:57 von
    Beiträge: 37
    ID: 1.008.197
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      schrieb am 19.09.05 17:26:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Teilnehmer dieses Forums, insbesondere "Nataly", sollten ein wenig vorsichtig sein.

      Es drängt sich, bei der Beantwortung konkreter Rechtsfragen, doch der Eindruck auf, daß hier unter Verstoß gegen das RBerG gearbeitet wird...
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 17:54:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      solange kein Honorar verlangt wird, kann keiner was dagegegen machen, und wenn er vor Ärger platzt...
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 18:48:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      nickname: illegaler rat????

      was ist denn das für ein nickname??

      im gegensatz zu dem eröffnungsbeitrag #1 drängt sich mir der eindruck auf, dass sich ein vertreter der anwaltslobby hier betätigt + offensichtlich das forum behindern will + teilnehmer einschüchtern will!!

      (habe ich schon mal erlebt)
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 19:13:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 19:15:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Benutzerprofil
      Benutzername: illegalerRat
      Registriert seit: 19.09.2005
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      schrieb am 19.09.05 19:20:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich sehe keinen Anlass zur Vorsicht. Im Übrigen ist beabsichtigt, das RBerG durch ein Rechtsdienstleistungsgesetz zu ersetzen, das unentgeltliche Rechtsberatung ausdrücklich zulässt.
      Avatar
      schrieb am 19.09.05 21:08:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      wat ne Laberbacke

      da mach colloquial richtig Spaß

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 10:22:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      das war mal wieder was nach dem motto

      "versuchen kann man es ja mal"

      dazu fällt mir nur eins ein
      Wixxxx
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 11:17:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      Sich als Rechtsanwalt mit der ID "illegaler Rat" anzumelden entbehrt auch nicht einer gewissen Ironie :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.09.05 19:52:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      und sich extra deswegen anzumelden , will ja nicht unterstellen , dass er früher mit ner anderen ID hier war und sich nicht traut seine Meinung mit der alten ID zu sagen
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 14:02:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      Also, Herr/Frau Nataly, seien Sie sich da mal nicht zu sicher:

      1. Trifft die zitierte BVerfG-Entscheidung den Sachverhalt hier nicht (lesen!)
      2. Gilt das Verbot aus 1 RBerG auch bei unentgeltlicher Tätigkeit (lesen!)
      3. Ist ein Verstoß als OWi sanktioniert.
      4. Werden wir ganz gut aufpassen, inwieweit hier weiter gegen das RBerG verstoßen wird.
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 14:04:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      § 1 [Behördliche Erlaubnis]
      (1) 1Die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten, einschließlich der Rechtsberatung und der Einziehung fremder oder zu Einziehungszwecken abgetretener Forderungen, darf geschäftsmäßig - ohne Unterschied zwischen haupt- und nebenberuflicher oder entgeltlicher und unentgeltlicher Tätigkeit - nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist.



      § 8 [1] [Ordnungswidrigkeiten]
      (1) Ordnungswidrig handelt, wer 1. fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgt, ohne die nach diesem Artikel erforderliche Erlaubnis zu besitzen,

      2. gegen ein Verbot nach § 7 Satz 2 verstößt oder

      3. unbefugt die Berufsbezeichnung "Rechtsbeistand" oder eine ihr zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung führt.



      (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 19:14:40
      Beitrag Nr. 13 ()
      1. Trifft die zitierte BVerfG-Entscheidung den Sachverhalt hier nicht (lesen!)

      Das habe ich nicht übersehen. Aber einige Bemerkungen im Beschluss lassen sich auch auf andere Sachverhalte anwenden.

      2. Gilt das Verbot aus 1 RBerG auch bei unentgeltlicher Tätigkeit (lesen!)

      In dem vom BVerfG entschiedenen Fall wurde unentgeltlich gehandelt. Nach Meinung des BVerfG war dies zu Gunsten des Bf. zu berücksichtigen.

      3. Ist ein Verstoß als OWi sanktioniert.

      Das ist mir bekannt. Aber zunächst ist en detail zu prüfen, ob bei verfassungsgemäßer Auslegung des RBerG überhaupt eine Owi vorliegt.

      4. Werden wir ganz gut aufpassen, inwieweit hier weiter gegen das RBerG verstoßen wird.[/]
      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 19:35:53
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zunächst wäre zu klären, ob die Diskussionen im Forum Recht und Steuern von wallstreet online eine "geschäftsmäßige Rechtsberatung" darstellen:


      Was geschäftsmäßige Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes ist, bedarf angesichts der generalklauselartigen Umschreibung der Abklärung im Einzelfall, die einerseits die durch das Gesetz geschützten Belange und andererseits die Freiheitsrechte des Einzelnen berücksichtigt und dabei auch den Veränderungen der Lebenswirklichkeit Rechnung trägt.
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 19:38:03
      Beitrag Nr. 15 ()
      Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre 1935 hat sich so manches geändert:

      Dabei haben die Gerichte bei der Auslegung auch zu berücksichtigen, dass dieses Gesetz – wie andere Gesetze auch – einem Alterungsprozess unterworfen ist. Das Rechtsberatungsgesetz steht in einem Umfeld sozialer Verhältnisse und gesellschaftspolitischer Anschauungen, mit deren Wandel sich auch der Norminhalt ändern kann.
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 19:44:45
      Beitrag Nr. 16 ()
      am besten finde ich das "wir", klingt irgendwie nach Lobbyismus

      :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.09.05 20:33:16
      Beitrag Nr. 17 ()
      wie kann man sowas wie den thread eröffner aus dem forum entfernen oder raushalten ??
      Avatar
      schrieb am 24.09.05 14:34:50
      Beitrag Nr. 18 ()
      Zu #17:
      Der Moderator ist aufgerufen. Schließlich wendet sich illegalerRat nicht nicht nur gegen Teilnehmer des Forums Recht und Steuern, sondern gegen das Forum selbst, das ohne die Teilnehmer gar nicht existieren würde.
      Avatar
      schrieb am 24.09.05 20:01:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      RE: "Illegaler Rat"

      Vermutlich hat die Forumsleitung ohnehin sich rechtlich beraten lassen und beim geringsten Anzeichen gegen einen gesetzlichen Verstoss würde dieser Teil des Forums geschlossen werden. Wahrscheinlich wäre ohnhein wallstreet-online derjenige, der gegen das RBerG verstößt, da wallstreet-online ja diese Plattform anbietet.

      Und wie soll ein Verstoss gegen das Rechtsberatungsgesetz mit lauter Nick-Names und ohne Entgelt aussehen?

      "Illegaler Rat" ist vermutlich ein arbeitsloser Anwalt, der sich ärgert, dass in seine Kanzlei niemand kommt...
      Avatar
      schrieb am 24.09.05 20:02:08
      Beitrag Nr. 20 ()
      tja, wenn man keine Mandanten hat, muss man andere Wege beschreiten
      Avatar
      schrieb am 25.09.05 17:02:17
      Beitrag Nr. 21 ()
      ich glaube, da will sich jemand ein mandat konstruieren.
      Avatar
      schrieb am 25.09.05 17:16:32
      Beitrag Nr. 22 ()
      [posting]18.008.603 von illegalerRat am 23.09.05 14:02:24[/posting]@ illegaler Rat:

      Nr. 4 - "Werden wir ganz gut aufpassen, inwieweit hier weiter gegen das RBerG verstossen wird" - dem sehe ich doch mal mit grossen Interesse entgegen.

      Im Übrigen ist Nataly zuzustimmen; es sind von ihm noch nicht mal alle einschlägigen Argumente vorgebracht.

      Ich kanns mir nicht verkneifen: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Klappe halten!

      Nichts für ungut + freundliche kollegiale(?) Grüße -

      m635
      Avatar
      schrieb am 26.09.05 12:18:16
      Beitrag Nr. 23 ()
      Werden wir ganz gut aufpassen, inwieweit hier weiter gegen das RBerG verstossen wird

      jetzt weisst du auch, warum dein berufsstand einen so "guten" ruf hat :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 26.09.05 12:41:12
      Beitrag Nr. 24 ()
      :look::look:aber wenn nicht nataly, wen soll man dann sonst befragen?
      :D
      Avatar
      schrieb am 26.09.05 16:12:55
      Beitrag Nr. 25 ()
      den spaßvogel, der den sräd eröffnet hat !

      :D

      da bekommst du dann einen tatsächlich illegalen, weil falschen, rat !

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 26.09.05 17:00:06
      Beitrag Nr. 26 ()
      ..ich habe mal gelesen, daß ein großteil der steuerbescheide, die ergehen, falsch sind.
      das führe ich darauf zurück, daß die materie zu umfangreich ist und ständig alles unter vorbehalt etc. gilt, ich kannte auch mal eine steuerberaterin- sehr erfolgreich- die von dem ganzen krempelwust einen gehirntumor bekommen hat und weitere unglückliche gestalten habe ich getroffen.

      fazit: es blickt eigentlich keiner so richtig durch, wozu also einen steuerberater aufsuchen geschweige denn das FA fragen? dann holt man sich seinen rat eben übers netz. und mit der zeit blickt man durch.

      cura
      Avatar
      schrieb am 28.09.05 18:10:17
      Beitrag Nr. 27 ()
      @Illegaler:
      Mensch, du alte Pfeife, hau bloß ab hier!
      Avatar
      schrieb am 28.09.05 19:48:57
      Beitrag Nr. 28 ()
      ist ja schon weg, hat wohl viel zu tun :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 10:38:43
      Beitrag Nr. 29 ()
      ja nicht vom Herrn "Rat" einschüchtern lassen, die besprochenen rechtsprobleme sind fast immer von allgemeinem Interesse und beziehen sich nicht auf einen extremen Sonderfall. Das Mittelalter mit seinen Zunftgesetzen und anderen Schutzmaßnahmen zum Erhalt der Kundschaft haben wir Gott sei Dank hinter uns. Gruß augu ,insbesonders an nataly
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 13:38:10
      Beitrag Nr. 30 ()
      [posting]18.090.119 von augu am 30.09.05 10:38:43[/posting]Nur ganz beiläufig: Das Rechtsberatungsgesetz geht nicht -- wie man vielleicht meinen könnte -- auf die mittelalterlichen Zünfte zurück, sondern auf eine viel barbarischere Zeit: Es wurde in Folge der Nürnberger Rassegesetze vom 15. September 1935 am 13. Dezember 1935 erlassen.

      Heute dient es natürlich nicht mehr vorrangig dem Ausschluss einer bestimmten Bevölkerungsgruppe aus dem Berufsstand, sondern hat durch viele Änderungen eine ganz andere Funktion: die Sicherung der Qualität der Rechtspflege. Gegen eine erneute Anpassung an moderne Gepflogenheiten spricht aber nichts, schließlich sind beispielsweise das Steuerberatungsgesetz und das Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung) deutlich zeitgemäßer.

      Schon gar nicht sollte es dafür herhalten, hier in einem Forum ein paar allgemeine Auskünfte zu geben, schon gar nicht, wenn es qualifiziert ist.
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 13:42:42
      Beitrag Nr. 31 ()
      [posting]18.092.794 von crude_facts am 30.09.05 13:38:10[/posting]Ooops.

      Der letzte Satz sollte lauten: "...hier in einem Forum nicht ein paar allgemeine Auskünfte geben zu dürfen,..."
      Avatar
      schrieb am 13.10.05 00:06:56
      Beitrag Nr. 32 ()
      Werter "illegalerRat"!

      Wenn Sie der Meinung sind, dass hier Rechtsverstöße vorliegen, steht es Ihnen frei, entsprechende Schritte einzuleiten.
      Sollten wir aber im Verdacht bestätigt werden, dass Sie hier bewußt User einschüchtern wollen, dann werden wir uns vorbehalten, auf Ihre Mitgliedschaft in der WO-Community zukünftig umfassend zu verzichten.

      Das_Modul
      Avatar
      schrieb am 13.10.05 07:35:26
      Beitrag Nr. 33 ()
      kann mich nicht erinnern, dass ich mal so einig war mit nem mod :cool:
      Avatar
      schrieb am 13.10.05 18:26:00
      Beitrag Nr. 34 ()
      Wow. Meine Threads werden kommentarlos gelöscht, und hier gibt es dann eine einzige Verwarnung ? Pff.

      Aber zum Thema: Wirklich lächerlich. Wenn jemand fragen hat, soll er halt fragen. Ich habe auch schon einige Tipps bzgl. Steuerproblemen gegeben, sehe überhaupt nicht, wo das Problem liegen soll.
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 08:49:17
      Beitrag Nr. 35 ()
      Hallo,

      hinter dem Nickname "illegaler Rat" steckt zweifelsfrei ein RA, einer der am Hungertuch nagt.
      Lt. Statistik , der RA-Standesvertretungen und der Finanzministerien liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen der RA in D. zwischen 20-25-tausend Euro.
      Ich glaube, das sagt wohl alles.

      Mir können diese Typen in gewisser Weise leid tun, haben sie doch auch 13Jahre in der Schule gepaukt und dann noch 5-8Jahre sich an der Uni herumgeplagt
      und dann kommen diese Spezie nur auf ein Facharbeitereinkommen und statistisch sehr viele auch deutlich darunter.
      Ich kenne da einen Fall, da hat so ein junger RA als Frau eine Lehrerin. Sie hat ein regelmäßiges gutes Gehalt und er hat nicht mal soviel, dass es für ihn allein reichen würde, wohnen tun sie im Haus ihrer Eltern.
      Er meint, er müsse keinerlei Hausarbeiten erledigen, sie habe ihn zu bedienen.
      Man kann das Verhalten ja vielleicht verstehen, wenn er ein finanziell sehr erfolgreicher Anwalt wäre (dann soll/kann sich die Frau überlegen eine Haushaltshilfe zu beschäftigen), aber es ist das blanke Gegenteil.
      Jetzt hat sie ihn rausgeschmissen und das geschieht dem eingebildeten Schnösel zu Recht.
      Das gemeinsame Kind muß sich halt abfinden, dass es eine
      so jämmerliche Gestalt als Erzeuger hatte.

      Ich habe selbst mal wegen überhöhter Gebührenrechnung, wegen falscher Gegenstandsbezugnahme, gegen einen RA geklagt und auch gewonnen. War aber auch nicht ganz einfach. Ich muß dazu sagen, dass ich dafür mir keinen eigenen RA hinzugenommen hatte.

      Die meisten jungen RA steigen in eine bestehende Kanzlei als Teilhaber ein. Dafür müssen sie erst mal viel blechen.
      Diese Kohle müssen sie erst mal gleich hinlegen oder sie abarbeiten. Da sie das Geld natürlich selbst nicht haben, und Banken dies auch schon lange nicht mehr ausleihen, borgen sie es sich bei ihrer naiven Freundin/Frau oder Eltern/Schiegereltern. Die ersten Jahre bekommen sie dann generell nur die Fälle, die viel Arbeit zwar machen, aber auf Grund des geringen Gegenstandwertes, sehr geringe Gebühren entstehen lassen. Von diesen generierten Gebühren, geht natürlich ein satter Betrag immer ab, der zur laufenden Finanzierung der Kanzlei benötigt wird (Miete, Nebenkosten, Gehälter für die RA-Gehilfinnen usw.).
      Viele haben so die ersten 5-10Jahre im Schnitt 300-1000 Euro/Monat Bruttoeinkommen und die Familie muß sie unterhalten.
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 10:09:15
      Beitrag Nr. 36 ()
      :( @stockchecker2, das ist ja schrecklich, was du da schreibst, geradezu tragisch. ob es den ärzten da anders geht?
      ein besorgter cura:cry:
      Avatar
      schrieb am 14.10.05 12:19:57
      Beitrag Nr. 37 ()
      Hallo
      "curacanne",

      da ich in früheren Jahren verschiedene Zivilprozesse hatte
      (säumige Mieter:rolleyes:, Baustreitereien:rolleyes:, dreister RA:D, schlampiger Notar:look:,unberechtigte Bankgebühren :laugh: ) habe ich so einiges mitbekommen.

      Bei den Ärzten sieht es naturgemäß, so denke ich, anders (besser) aus.
      Die meisten fangen ja als Assistenzarzt in Krankenhäusern an, machen dann vielleicht noch eine Facharzt-Qualifikation. Dann steigen viele um, als niedergelassene Allgemeinärzte oder Fachärzte.
      Als Assistenzarzt sind sie halt auch erst mal die Arbdeitstiere aber bekommen zumindest regelmäßig ein Gehalt, bez. Urlaub, usw. , auch wenn es nicht üppig ist.


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