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    warum streiken die daimler-mitarbeiter nicht ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.09.05 10:53:47 von
    neuester Beitrag 01.10.05 11:23:34 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.010.188
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      schrieb am 28.09.05 10:53:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      ich hätte von den 106000 daimler-mitarbeitern nach der meldung dass 8000 arbeitsplätze abgebaut werden erwartet,dass sie sofort zb. mit beginn der frühschicht heute morgen geschlossen alle bänder still legen und in den unbefristeten warnstreik treten.
      Avatar
      schrieb am 28.09.05 11:22:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      aber so sind sie halt... die daimler mitarbeiter genau wie die daimler fahrer... egoisten durch und durch,jeder denkt nur an sich selbst und sein geld in seiner tasche...
      aber wehe wenn es ihn persönlich trifft,dann ist das gejammer groß.
      Avatar
      schrieb am 28.09.05 12:17:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Warum sollen sie streiken? Daimler Mitarbeiter sind doch super abgefedert. Da gibt es Abfindungen oder Altersteilzeit, was wieder alle bezahlen. Das ist ja kein kleiner Handwerksbetrieb!
      :(
      Avatar
      schrieb am 29.09.05 08:44:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      na gut,
      wenn die 8500 türkischen gastarbeiter nach ihrer entlassung direkt in ihre heimatländer zurück geführt werden ist das ganze ja eigentlich ok...
      Avatar
      schrieb am 29.09.05 11:06:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      So ne Abfindung ist bei Daimler doch fast wie ein Lottogewinn... :mad:

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      schrieb am 29.09.05 14:05:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      achso...
      jetzt kam grad im tv dass die herren daimler-mitarbeiter bereits mit 53 jahren in den gut bezahlten vorruhestand gehen können...

      da wundert es mich natürlich nicht dass die nicht streiken oder dagegen demonstrieren...
      Avatar
      schrieb am 29.09.05 15:34:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Darum streiken die nicht:

      Höhe der Mercedes-Abfindung auf maximal 275 000 Euro begrenzt

      STUTTGART (dpa-AFX) - DaimlerChrysler hat am Donnerstag die Höhe der zwischen Vorstand und Betriebsrat vereinbarten Abfindungszahlungen veröffentlicht, die sich nach Auffassung von Branchenexperten "recht gut sehen lassen können". Die Höhe der Abfindung hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit und nach mindestens vier Jahren auch von der Höhe des individuellen Monatsentgelts ab. Die anfallende Steuer ist in dem veröffentlichten Zahlen nicht aufgeführt.

      So erhalten Mitarbeiter mit einer Betriebsangehörigkeit von bis zu zehn Jahren einen Sockelbetrag von 10 000 Euro; von elf bis 14 Jahren in Höhe von 15 000 Euro und ab 15 Jahren 20 000 Euro. Dazu zahlt DaimlerChrysler je nach Betriebszugehörigkeit für die bis 39-Jährigen bis 18 Brutto-Monatsgehälter.

      Die über 40-Jährigen erhalten bis zum 52. Lebensjahr einen Sockelbetrag von 20 000 Euro zuzüglich 20 bis 44 Brutto- Monatsgehälter. Bei dieser Gruppe ist die Betriebszugehörigkeit nicht mehr relevant. Wer sich bis zum 31. Dezember entscheidet, seinen Arbeitsplatz aufzugeben und das das Angebot anzunehmen, profitiert von einer "Turbo-Regelung", bei der sich die Abfindung um zehn Prozent der individuellen Abfindungssumme erhöht.

      In einem Faltblatt hat der Betriebsrat einige Beispiele vorgerechnet. Bei zum Beispiel vier Jahren Betriebszugehörigkeit und einem Alter bis 39 Jahre erhält der Mitarbeiter, der 3200 Euro verdient, eine Abfindung in Höhe von 33 900 Euro, wenn er sich sofort zum Ausscheiden entschließt. Ist ein Mitarbeiter schon 15 Jahre im Betrieb, erhält er 95 100 Euro mit "Turbo-Regelung".

      Ein 44 Jahre alter Mitarbeiter erhält bei einem Brutto- Monatsgehalt von 3200 Euro, wenn er sich sofort entscheidet, 127 100 Euro Abfindung. Ein 52-Jähriger erhält bei gleichem Gehalt eine Abfindung in Höhe von 178 300 Euro. Ein Mitarbeiter, der 6000 Euro verdient und 50 Jahre alt ist, erhält eine Abfindung in Höhe von 250 000 Euro. Dazu kann noch ein "Turbo-Zuschlag" in Höhe von 25 000 Euro kommen. Daraus ergibt sich eine mögliche Gesamtabfindung von 275 000 Euro. /DP/sbi
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 16:58:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ja, deshalb streiken sie nicht! Diese hohen Abfindungen werden dann vom Steuerzahler anschließend finanziert!
      Hinzu kommt, dass die sozialen Leistungen auch von den Beitragszahlern finanziwert werden! Wer gestern die Aussagen von Seehofer verstanden hat, der weiß wie es läuft!
      Es ist ganz einfach!
      Gewinne werden privatisiert und kosten sozialisiert!
      So funktioniert das ganze System!
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 19:41:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      ... na die Mercedes-Abgefundenen werden schon irgendwie ihre Solidarität mit den 1000en Nichtabgefundenen der kleinen + mittelständischen Betriebe beweisen ... die Arbeiterklasse hält doch zusammen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 19:57:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]18.057.627 von liquitator am 28.09.05 11:22:51[/posting]...aber so sind sie halt... die daimler mitarbeiter genau wie die daimler fahrer ... egoisten durch und durch...

      Ja genau, besonders die Mercedes Fahrer, alles miese Kerle.:rolleyes:

      Gäbe es mehr davon , würde es vielleicht keine Entlassungen geben.;)
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 20:25:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]18.098.250 von Roman5 am 30.09.05 16:58:37[/posting]Vom Steuerzahler wird fast nichts finanziert!
      Bleiben die Daimler-Mitarbeiter anschließend arbeitslos, muss das Unternehmen der BA die Arbeitslosenbeiträge plus Sozialabgaben zurückerstatten - diese Regelung gilt m. W. erst ab dem 55. oder 56. Lebensjahr des Arbeitslosen!

      Und sollten die Daimler-Mitarbeiter vorzeitig in den Ruhestand gehen, gibt es Rentenkürzungen!
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 20:52:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Stella, ich lese viele deiner Beiträge! Sie heben sich von dem üblichen Schwachsinn ab!
      Aber du vergisst hier bei deiner Argumentation, dass diese Ausgaben gegengerechnet werden und deshalb keine Steuern gezqahlt werden! Weiterhin fehlen die Sozialversicherungsbeiträge für die Kassen usw. usf!
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 20:52:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      Jetzt werden sie schon auf Entlassene neidisch...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.09.05 23:29:59
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wenn ich mich nicht irre gab´s da letztes (oder vorletztes?) Jahr ´ne Jobgarantie bei der 500Mio-Sparrunde. :rolleyes:

      Wenn Garantien auch nix mehr wert sind, tja, dann muß eben Kohle fließen...

      Und das war erst der Anfang - die Schrempp´schen Augiasställe sind noch lange nicht ausgemistet!

      Eigentlich müßte zuerst einmal der komplette Aufsichtsrat entsorgt werden, denn der hat ja die Schremppschen Großmannsträume gebilligt. Weil die Aufsichtsräte ja alles billigen, was ihre Vorstände so treiben.

      Is schon ´n toller Job, Aufsichtsrat - fürstlich bezahlt und für nix verantwortlich. :p

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 01.10.05 08:15:26
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ja, bloß wie wird man Aufsichtsratte?
      Avatar
      schrieb am 01.10.05 10:15:23
      Beitrag Nr. 16 ()
      #bachstelz
      Ganz einfach - Du must Deutsche Bank-Vorstand oder Aufsichtsrat sein und dort für größtmöglichen Schaden mitverantwortlich sein ("Peanuts", "Deutschen Bank 24", "Übernahme Deutsche Börse"). :rolleyes:

      Dann wird man quasi automatisch AV von DC und kann dort auch seine Unfähigkeit unter Beweis stellen.

      Einfaches Aufsichtsratsmitglied wird man glaube ich dann wenn man gute Beziehungen hat oder zum Netzwerk dazugehört - und seinen Mund halten kann.:)

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 01.10.05 10:40:35
      Beitrag Nr. 17 ()
      Mund halten kann ich, wenn die Kohle stimmt.:D

      Es habert nur mit den Beziehungen.:cry:
      Avatar
      schrieb am 01.10.05 10:54:58
      Beitrag Nr. 18 ()
      wir danken jedem Dailmer Kleinaktionär
      dass er diese Verträge mitfinanziert

      wieder ein Beispiel warum ich keine Aktien
      von deutschen Grossfirmen kaufe.
      Avatar
      schrieb am 01.10.05 11:23:34
      Beitrag Nr. 19 ()
      Abfindungen sind steuerpflichtig:

      Seit dem 01.01.2004 sind Abfindungen wegen Auflösung des Arbeitsvertrages nach § 3 Nr. 9 EStG bis zu nachfolgenden Höchstbeträgen steuerfrei:

       EUR 11.000,00, wenn der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet hat und das Arbeitsverhältnis mindestens 20 Jahre bestanden hat;
       EUR 9.000,00, wenn der Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet hat und das Arbeitsverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden hat;
       EUR 7.200 in allen sonstigen Fällen.

      Zu beachten ist jedoch, dass eine steuerlich begünstigte Abfindung den Verlust von Einnahmen voraussetzt, mit denen der Arbeitnehmer rechnen konnte und die nicht allein der Abgeltung bereits erdienter Ansprüche dienen. Folgende (beispielhaft angeführte) Zahlungen stellen daher keine Abfindung dar: rückständiger Arbeitslohn, anteiliges Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Tantiemen. Es sollte daher bei der Zahlung von Abfindungen immer klargestellt werden, dass diese aus Anlass des Verlustes des Arbeitsplatzes gezahlt werden.

      2.) Auflösung durch den Arbeitgeber

      Wichtig für die Inanspruchnahme des Steuerfreibetrags ist es auch, dass das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber aufgelöst worden sein, d.h. die Initiative für die Kündigung vom Arbeitgeber ausgegangen sein muss. Das bedeutet freilich jedoch nicht, dass eine Kündigung erforderlich ist. In Betracht kommen vielmehr auch der Abschluss eines Aufhebungsvertrages auf Initiative des Arbeitgebers oder auch das Angebot des Arbeitgebers zur Vertragsauflösung an alle Arbeitnehmer, z.B. im Rahmen eines Sozialplans, eines Rationalisierungsabkommens oder einer betrieblichen Vorruhestandsregelung. Selbst wenn der Arbeitnehmer durch Pflichtverletzungen letztlich zum Verlust des Arbeitsplatzes beigetragen hat, geht die Rechtsprechung hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von einer „Veranlassung durch den Arbeitgeber“ aus, denn die Bereitschaft des Arbeitgebers zur Zahlung einer Abfindung stellt ein wesentliches Indiz dafür dar, dass er die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gewollt und damit auch veranlasst hat (vgl. BFH, Urteil vom 10.11.2004 – XI R 64/03).

      3.) Ermäßigter Steuersatz – „Fünftelregelung“

      Übersteigt die Abfindung den steuerfreien Höchstbetrag, so ist der übersteigende Betrag zu versteuern. Hier kann jedoch die tarifermäßigte Versteuerung nach der sog. „Fünftelregelung“ gemäß § 34 Abs. 1 EStG anwendbar sein. Dadurch soll vermieden, dass sich bei Entschädigungszahlungen aufgrund des progressiven Steuertarifs eine ungerechtfertigt hohe Steuerbelastung ergeben würde. Die Steuervergünstigung ist vom Arbeitgeber daher bereits im Lohnabzugsverfahren anzuwenden.

      Diese Regelung ist recht kompliziert. Danach wird das zu versteuernde Einkommen zunächst ohne den zu versteuernden Teil der Abfindung ermittelt. Diesem zu versteuernden Einkommen wird ein Fünftel des steuerpflichtigen Teils der Abfindung hinzugerechnet und die sich darauf ergebende Einkommensteuer ermittelt. Der Unterschied zwischen den beiden Steuerbeträgen wird mit fünf multipliziert und ergibt somit die Mehrsteuer, die auf die Abfindung entfällt.
      http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=817


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