Wenn niemand mehr Beiträge zahlt! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.10.05 12:20:18 von
neuester Beitrag 27.01.06 08:48:28 von
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Artikel aus der Westdeutschen Zeitung
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Wenn niemand mehr Beiträge zahlt
Die Arbeitslosenversicherung abschaffen - das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) schlägt eine Radikalkur vor. Ein Experte erklärt das Modell.
Hamburg. Die CDU möchte mit einer Mehrwertsteuererhöhung die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung senken. Diese Senkung der Lohnnebenkosten lässt sich aber auch durch Abschaffung der Arbeitslosenversicherung bei gleichzeitig fest vereinbarter Abfindung erreichen. Schlüssel dazu ist das Modell des so genannten "Hamburger Dreisprungs": Vereinbarung einer Abfindung, Wegfall des Kündigungsschutzes, Abschaffung der Arbeitslosenversicherung.
Derzeit kostet die Arbeitslosenversicherung 6,5 Prozent des Bruttogehaltes. Hinzu kommt im Fall der Kündigung eine Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehaltes pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Dies ist die Erfahrung aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Ein Arbeitgeber müsste die potenzielle Abfindung also mit rund 4,2 Prozent Belastung verbuchen (ein 24stel des Jahresgehalts). Die Gesamtbelastung steigt somit auf rund 10,7 Prozent. Dabei sind die Kosten für Rechtsunsicherheit und das Verfahren vor dem Arbeitsgericht sowie der Weiterbeschäftigung während des Verfahrens noch nicht berücksichtigt.
Warum nicht die Arbeitslosenversicherung abschaffen und durch eine Abfindungsregel ersetzen? Zum Beispiel pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ein Monatsgehalt. Das bedeutet Kosten von knapp 8,4 Prozent für den Arbeitgeber (ein 12tel Jahresgehalt) und mehr nicht. Somit wären die Lohnnebenkosten ohne Mehrwertsteuererhöhung insgesamt um rund 2,3 Prozentpunkte gesunken.
Die Abfindung wird gegen Insolvenz versichert und als Rückstellung verbucht. Während einer Übergangszeit können die Arbeitnehmer wählen, ob sie den "alten" Kündigungsschutz oder den neuen "Hamburger Dreisprung" haben wollen. Neben dem gesamtwirtschaftlich positiven Effekt der Senkung der Lohnnebenkosten ergäben sich eine Reihe weiterer Vorteile.
Prozessrisiken und -kosten, das Pokern um eine Abfindung und unschöne juristische Auseinandersetzungen werden vermieden. Transparenz und Planungssicherheit auf beiden Seiten. Der Arbeitgeber kann seine Kündigungskosten verlässlich kalkulieren. Der Arbeitnehmer weiß immer, wie viel Abfindung er zu erwarten hat. Die schwer nachvollziehbaren Berechnungen des Arbeitslosengeldes entfallen.
Der Arbeitnehmer ist gezwungen, sich schnell wieder eine Beschäftigung zu suchen. Es besteht ein Anreiz, vor allem ältere Arbeitnehmer nicht mehr zu entlassen. Denn je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher die zu zahlende Abfindung. "Entlässt" der Arbeitgeber dagegen in die Rente, kann er die Rückstellungen für die Abfindung auflösen und für seine Zwecke verwenden.
Alle Kündigungsschutzregelungen mit allen ihren Nachteilen, wie Verhinderung neuer Beschäftigung, Bürokratie etc., entfallen. Betriebsbedingte Kündigungen ohne soziale Auswahlkriterien werden möglich. Das ist folgerichtig, denn: "Sozialer" Kündigungsschutz grenzt die Zielgruppen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt aus, statt sie einzuschließen.
Die Nettolöhne könnten steigen. Auch dies lässt sich aushandeln. Werden die 2,3 Prozentpunkte Ersparnis für den Arbeitgeber nicht weiter gegeben, muss das Beschäftigungsverhältnis circa zwölf Jahre dauern, damit sich die Abfindungsregelung für den Arbeitnehmer lohnt. Werden dagegen die Nettolöhne erhöht, lohnt sich die neue Regelung bereits nach circa acht Jahren.
Die Modellrechnungen des HWWI, basierend auf den Vorschlägen der Handelskammer Hamburg, vergleichen dabei die Auszahlungen an einen Arbeitnehmer im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit nach den heute geltenden Regelungen mit denen der neuen Abfindungsregelung. Das zweite Jahr der Arbeitslosigkeit braucht nicht mehr betrachtet zu werden, da dann für die unter 55-Jährigen das wesentlich niedrigere Arbeitslosengeld II gezahlt wird.
Die heutige Arbeitslosenversicherung belohnt kurze Beschäftigungsfristen. Die Abfindungsregelung setzt im Vergleich zu heute eine Betriebszugehörigkeit von acht bis zwölf Jahren voraus, um sich mit der Abfindungsregelung besser zu stellen. Die durchschnittliche Dauer der Unternehmenszugehörigkeit betrug 2003 in Deutschland neun Jahre für Frauen und elf Jahre für Männer.
Insofern ist eine Abfindungsregelung durchaus eine Option, vor allem für ältere Arbeitnehmer. Und warum nicht im Übergang vom Arbeitgeber für eine Zahlung von einem Monatsgehalt ein Jahr Betriebszugehörigkeit erwerben? Diese und andere Freiräume bietet die Abschaffung der Arbeitslosenversicherung.
http://www.wz-newsline.de/sro.php?redid=89511
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Wenn niemand mehr Beiträge zahlt
Die Arbeitslosenversicherung abschaffen - das Hamburgische Weltwirtschaftsinstitut (HWWI) schlägt eine Radikalkur vor. Ein Experte erklärt das Modell.
Hamburg. Die CDU möchte mit einer Mehrwertsteuererhöhung die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung senken. Diese Senkung der Lohnnebenkosten lässt sich aber auch durch Abschaffung der Arbeitslosenversicherung bei gleichzeitig fest vereinbarter Abfindung erreichen. Schlüssel dazu ist das Modell des so genannten "Hamburger Dreisprungs": Vereinbarung einer Abfindung, Wegfall des Kündigungsschutzes, Abschaffung der Arbeitslosenversicherung.
Derzeit kostet die Arbeitslosenversicherung 6,5 Prozent des Bruttogehaltes. Hinzu kommt im Fall der Kündigung eine Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehaltes pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Dies ist die Erfahrung aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte. Ein Arbeitgeber müsste die potenzielle Abfindung also mit rund 4,2 Prozent Belastung verbuchen (ein 24stel des Jahresgehalts). Die Gesamtbelastung steigt somit auf rund 10,7 Prozent. Dabei sind die Kosten für Rechtsunsicherheit und das Verfahren vor dem Arbeitsgericht sowie der Weiterbeschäftigung während des Verfahrens noch nicht berücksichtigt.
Warum nicht die Arbeitslosenversicherung abschaffen und durch eine Abfindungsregel ersetzen? Zum Beispiel pro Jahr der Betriebszugehörigkeit ein Monatsgehalt. Das bedeutet Kosten von knapp 8,4 Prozent für den Arbeitgeber (ein 12tel Jahresgehalt) und mehr nicht. Somit wären die Lohnnebenkosten ohne Mehrwertsteuererhöhung insgesamt um rund 2,3 Prozentpunkte gesunken.
Die Abfindung wird gegen Insolvenz versichert und als Rückstellung verbucht. Während einer Übergangszeit können die Arbeitnehmer wählen, ob sie den "alten" Kündigungsschutz oder den neuen "Hamburger Dreisprung" haben wollen. Neben dem gesamtwirtschaftlich positiven Effekt der Senkung der Lohnnebenkosten ergäben sich eine Reihe weiterer Vorteile.
Prozessrisiken und -kosten, das Pokern um eine Abfindung und unschöne juristische Auseinandersetzungen werden vermieden. Transparenz und Planungssicherheit auf beiden Seiten. Der Arbeitgeber kann seine Kündigungskosten verlässlich kalkulieren. Der Arbeitnehmer weiß immer, wie viel Abfindung er zu erwarten hat. Die schwer nachvollziehbaren Berechnungen des Arbeitslosengeldes entfallen.
Der Arbeitnehmer ist gezwungen, sich schnell wieder eine Beschäftigung zu suchen. Es besteht ein Anreiz, vor allem ältere Arbeitnehmer nicht mehr zu entlassen. Denn je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher die zu zahlende Abfindung. "Entlässt" der Arbeitgeber dagegen in die Rente, kann er die Rückstellungen für die Abfindung auflösen und für seine Zwecke verwenden.
Alle Kündigungsschutzregelungen mit allen ihren Nachteilen, wie Verhinderung neuer Beschäftigung, Bürokratie etc., entfallen. Betriebsbedingte Kündigungen ohne soziale Auswahlkriterien werden möglich. Das ist folgerichtig, denn: "Sozialer" Kündigungsschutz grenzt die Zielgruppen beim Eintritt in den Arbeitsmarkt aus, statt sie einzuschließen.
Die Nettolöhne könnten steigen. Auch dies lässt sich aushandeln. Werden die 2,3 Prozentpunkte Ersparnis für den Arbeitgeber nicht weiter gegeben, muss das Beschäftigungsverhältnis circa zwölf Jahre dauern, damit sich die Abfindungsregelung für den Arbeitnehmer lohnt. Werden dagegen die Nettolöhne erhöht, lohnt sich die neue Regelung bereits nach circa acht Jahren.
Die Modellrechnungen des HWWI, basierend auf den Vorschlägen der Handelskammer Hamburg, vergleichen dabei die Auszahlungen an einen Arbeitnehmer im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit nach den heute geltenden Regelungen mit denen der neuen Abfindungsregelung. Das zweite Jahr der Arbeitslosigkeit braucht nicht mehr betrachtet zu werden, da dann für die unter 55-Jährigen das wesentlich niedrigere Arbeitslosengeld II gezahlt wird.
Die heutige Arbeitslosenversicherung belohnt kurze Beschäftigungsfristen. Die Abfindungsregelung setzt im Vergleich zu heute eine Betriebszugehörigkeit von acht bis zwölf Jahren voraus, um sich mit der Abfindungsregelung besser zu stellen. Die durchschnittliche Dauer der Unternehmenszugehörigkeit betrug 2003 in Deutschland neun Jahre für Frauen und elf Jahre für Männer.
Insofern ist eine Abfindungsregelung durchaus eine Option, vor allem für ältere Arbeitnehmer. Und warum nicht im Übergang vom Arbeitgeber für eine Zahlung von einem Monatsgehalt ein Jahr Betriebszugehörigkeit erwerben? Diese und andere Freiräume bietet die Abschaffung der Arbeitslosenversicherung.
http://www.wz-newsline.de/sro.php?redid=89511
und den natürlich auch wieder up
Im Gegenzug müssten noch 6,5%(der sog.AG Anteil dem Gehalt zugeschlagen werden. Denn dieser Anteil wird auch bisher von den AN mit erwirtschaftet.
Von diesem zusätzlichen Gehaltsanteil könnten sich die AN, wenn gewünschtr, auch privat gegen AL versichern.
Von diesem zusätzlichen Gehaltsanteil könnten sich die AN, wenn gewünschtr, auch privat gegen AL versichern.
Mit Einführung des Freigelds bräuchte auch niemand mehr Abfindungen oder eine private Versicherung gegen AL.
Das Freigeld wird direkt aus den freisetzenden Unternehmen abgeschöpft. Ist am einfachsten.
Das Freigeld wird direkt aus den freisetzenden Unternehmen abgeschöpft. Ist am einfachsten.
Von wem bekommt denn nun eigentlich der Hartzer seine Stütze wenn keiner mehr einzahlt?
Arbeitsagentur erwartet Milliardenüberschuss
Trotz anhaltend hoher Arbeitslosigkeit will die Bundesagentur für Arbeit (BA) in diesem Jahr zum ersten Mal seit 20 Jahren wieder einen Milliarden-Überschuss erzielen. Die Arbeitsbehörde profitiert von einem Beschluss der Bundesregierung.
...
2005 begrenzte die BA ihr Defizit auf 397 Mio. Euro und musste daher nur auf ein Zehntel des eingeplanten Bundeszuschusses in Höhe von 4 Mrd. Euro zurückgreifen. Die BA habe im vergangenen Jahr 4,9 Mrd. Euro weniger ausgegeben als geplant und dadurch mit dem Abbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse zusammenhängende Beitragsausfälle mehr als ausgeglichen, sagte Becker.
Den 1,3 Mrd. Euro Mindereinnahmen stünden drastische Einsparungen gegenüber. Die Ausgaben für das normale Arbeitslosengeld hätten um 1,6 Mrd. Euro unter den Planungen gelegen. Zudem musste die BA 2,2 Mrd. Euro weniger an die Bundesregierung abführen, nachdem weniger Arbeitslose nach der Hartz IV-Reform in das Arbeitslosengeld II wechselten, als ursprünglich erwartet.
http://www.ftd.de/pw/de/40987.html?nv=cd-rss
Rot/Grün hat die Weichen gestellt und Merkels Regierung profitiert davon
Trotz anhaltend hoher Arbeitslosigkeit will die Bundesagentur für Arbeit (BA) in diesem Jahr zum ersten Mal seit 20 Jahren wieder einen Milliarden-Überschuss erzielen. Die Arbeitsbehörde profitiert von einem Beschluss der Bundesregierung.
...
2005 begrenzte die BA ihr Defizit auf 397 Mio. Euro und musste daher nur auf ein Zehntel des eingeplanten Bundeszuschusses in Höhe von 4 Mrd. Euro zurückgreifen. Die BA habe im vergangenen Jahr 4,9 Mrd. Euro weniger ausgegeben als geplant und dadurch mit dem Abbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse zusammenhängende Beitragsausfälle mehr als ausgeglichen, sagte Becker.
Den 1,3 Mrd. Euro Mindereinnahmen stünden drastische Einsparungen gegenüber. Die Ausgaben für das normale Arbeitslosengeld hätten um 1,6 Mrd. Euro unter den Planungen gelegen. Zudem musste die BA 2,2 Mrd. Euro weniger an die Bundesregierung abführen, nachdem weniger Arbeitslose nach der Hartz IV-Reform in das Arbeitslosengeld II wechselten, als ursprünglich erwartet.
http://www.ftd.de/pw/de/40987.html?nv=cd-rss
Rot/Grün hat die Weichen gestellt und Merkels Regierung profitiert davon
Stella
Dieser Erfolg ist den Sozen unbenommen.
Leider muß man auch einschränkend vermerken, daß genau diese Veränderungen mit einer rot-grünen Opposition undurchführbar gewesen wären.
Ein Lästermaul würde sagen: Verrat am eigenen Wähler.
Ich sage mal: Die rot-grünen wurden in der Regierungsverantwortung von der Realität überrannt und konnten gar nicht anders. Oskar hat frühzeitig das Handtuch geschmißen, weil er von der Realität nichts hält.
Dieser Erfolg ist den Sozen unbenommen.
Leider muß man auch einschränkend vermerken, daß genau diese Veränderungen mit einer rot-grünen Opposition undurchführbar gewesen wären.
Ein Lästermaul würde sagen: Verrat am eigenen Wähler.
Ich sage mal: Die rot-grünen wurden in der Regierungsverantwortung von der Realität überrannt und konnten gar nicht anders. Oskar hat frühzeitig das Handtuch geschmißen, weil er von der Realität nichts hält.
[posting]19.898.649 von StellaLuna am 26.01.06 21:06:51[/posting]Heißt das Du wirst jetzt endlich mal anfangen zu arbeiten?
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