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    Porsche - jetzt kaufen bei 608 € (Seite 4596)

    eröffnet am 26.10.05 19:38:57 von
    neuester Beitrag 30.04.24 08:49:14 von
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      Avatar
      schrieb am 18.05.09 21:45:54
      Beitrag Nr. 23.094 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.199.275 von Dr.Glocke am 18.05.09 14:32:30Glöckchen, hast du auch noch einen anderen Standardtext auf Lager?
      Avatar
      schrieb am 18.05.09 21:40:54
      Beitrag Nr. 23.093 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.203.377 von ZenoCyprus am 18.05.09 21:33:23So verliert man Wahlstimmen :D

      hehehe :cool:
      Avatar
      schrieb am 18.05.09 21:39:24
      Beitrag Nr. 23.092 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.198.479 von Wizbold am 18.05.09 12:52:12Das ist auch meine Strategie und ich fuhr damit immer gut. Allerdings diversifiziere ich stark, bleibe mit den Anlagen im westlichen Europa und halte viele Dividendentitel. Da bekommt man keine Herzrhythmusstörungen.;)
      Avatar
      schrieb am 18.05.09 21:39:24
      Beitrag Nr. 23.091 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.202.732 von gernfahrer am 18.05.09 20:26:31Das hier aus dem gleichen Artikel hast Du wohl für nicht erwähnenswert gehalten

      "Verkauft der Konzern das Optionspaket an einen Investor, würde dieser aber wegen des VW-Gesetzes eine Sperrminorität erhalten – das Gesetz begrenzt die Stimmen jedes Aktionärs auf 20 Prozent, egal, wie viele Anteile er besitzt. Das ist politisch brisant."

      Auch die Quellen sollte man nennen

      http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/neues-geze…
      Avatar
      schrieb am 18.05.09 21:34:47
      Beitrag Nr. 23.090 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.197.909 von G90 am 18.05.09 11:44:04Ist das bewusste Fernbleiben bei wichtigen Sitzungen kein Kündigungsgrund für den Aufsichtsrat Ferdinand Piech?


      Nein, dass ist Piech´s Gewohnheitsrecht.

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      Avatar
      schrieb am 18.05.09 21:33:23
      Beitrag Nr. 23.089 ()
      Reines Wahlkampfgetöse:

      18.05.2009 21:27

      Merkel bekennt sich erneut zum VW-Gesetz
      und ich bekenne mich zum Weihnachtsmann

      WOLFSBURG (dpa-AFX) - Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat sich am Montag in Wolfsburg erneut zum VW-Gesetz bekannt. Europa sollte bei allen Gemeinsamkeiten auch nationale Besonderheiten respektieren, dazu gehöre das VW-Gesetz, sagte sie zum Auftakt der heißen Phase des CDU-Europawahlkampfes in Niedersachsen. Das VW-Gesetz sichert dem Land und den Arbeitnehmern eine starke Position bei Volkswagen <VOW.ETR> <VOW3.ETR>. Der europäische Markt sei für VW sehr wichtig: "Dass heißt, wir profitieren alle von Europa", sagte die Kanzlerin. Mit ihr auf der Bühne standen neben dem niedersächsischen Ministerpräsidenten Christian Wulff (CDU) auch VW-Chef Martin Winterkorn und VW-Betriebsratsvorsitzender Bernd Osterloh./pö/DP/zb

      http://www.finanzen.net/nachricht/Merkel_bekennt_sich_erneut…
      Avatar
      schrieb am 18.05.09 21:30:24
      Beitrag Nr. 23.088 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.197.762 von GanjaSmoker am 18.05.09 11:29:4618.05.2009 18:05

      Porsche VZ Selected List (Cheuvreux SA)Amsterdam (aktiencheck.de AG) - Alexander Neuberger, Analyst von Cheuvreux, stuft die Vorzugsaktie von Porsche (ISIN DE000PAH0038/ WKN PAH003) unverändert mit "Selected List" ein.

      Die Gespräche hinsichtlich eines Zusammengehens mit Volkswagen würden derzeit auf Eis liegen. Porsche könnte auf der Suche nach einem Investor sein, der die Kaufoptionen auf VW-Stammaktien übernehme.

      Das Risiko für einen Notverkauf an Volkswagen zu einem Preis unterhalb des eigentlichen Wertes nehme ab und damit auch das Risiko für die Aktionäre. Am Kursziel von 93 EUR werde festgehalten.

      Vor diesem Hintergrund bewerten die Analysten von Cheuvreux die Vorzugsaktie von Porsche weiterhin mit dem Votum "Selected List". (Analyse vom 18.05.09) (18.05.2009/ac/a/nw)

      http://www.finanzen.net/analyse/Porsche_VZ_Selected_List-Che…
      Avatar
      schrieb am 18.05.09 21:30:16
      Beitrag Nr. 23.087 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.203.279 von Udo-K am 18.05.09 21:22:35Hallo udo,

      deshalb habe ich es ja vorsichtig formuliert.... das hängt möglicherweise mit dem letzten Split zusammen.

      Sollten wir mal bei der IR abklären.

      Grüße aufgepasst
      Avatar
      schrieb am 18.05.09 21:29:44
      Beitrag Nr. 23.086 ()
      Ich weiß auch nicht, aber irgendwie nervt das ganze Kasperle-Theater langsam.
      Da frage ich mich doch ob den ganzen Mitwirkenden auch mal der Gedanke kommt, dass das beiden Unternehmen nicht wirklich zuträglich ist !?

      -oberhaus68-
      Avatar
      schrieb am 18.05.09 21:22:35
      Beitrag Nr. 23.085 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.202.726 von aufgepasst am 18.05.09 20:26:08Laut diesem Artikel ist auch eine 50% KE per Vorratsbeschluß genehmigt.


      Die Satzung sagt dazu unter § 4 Absatz 3 aber was anderes:

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25. Januar 2012 das
      Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu € 22.750.000,- durch ein- oder mehrmali-
      ge Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Vor-
      zugsaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei muss sich die Zahl
      der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital.

      Die Ermächtigung darf nur
      in der Weise ausgeübt werden, dass der Anteil der stimmrechtslosen Vorzugsaktien am
      Grundkapital zu keiner Zeit den Anteil der Stammaktien am Grundkapital übersteigt. Die Er-
      mächtigung umfasst die Befugnis, stimmrechtslose Vorzugsaktien auszugeben, die den frü-
      her ausgegebenen stimmrechtslosen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des
      Gesellschaftsvermögens gleichstehen.

      Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zu-
      stimmung des Aufsichtsrats im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stammaktien und stimm-
      rechtslosen Vorzugsaktien im Verhältnis des Anteils der Gattungen am Grundkapital das
      Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszu-
      schließen (sog. „gekreuzter Bezugsrechtsausschluss“).

      Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit
      Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sofern neue
      auf den Inhaber lautende Stammaktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von
      Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Ver-
      mögensgegenständen ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
      Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Akti-
      enausgabe festzulegen.
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