Auswandern - Deutschland - 183 Tage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.10.05 02:49:49 von
neuester Beitrag 23.11.05 15:28:19 von
neuester Beitrag 23.11.05 15:28:19 von
Beiträge: 16
ID: 1.016.170
ID: 1.016.170
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 2.054
Gesamt: 2.054
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
heute 15:47 | 2947 | |
vor 1 Stunde | 2775 | |
vor 32 Minuten | 1598 | |
vor 1 Stunde | 1220 | |
vor 20 Minuten | 1189 | |
heute 15:09 | 1117 | |
vor 1 Stunde | 1066 | |
01.05.24, 18:36 | 1038 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.001,60 | +0,59 | 240 | |||
2. | 2. | 168,20 | +0,08 | 87 | |||
3. | 3. | 9,7000 | +12,27 | 75 | |||
4. | 14. | 6,1400 | -1,35 | 69 | |||
5. | 11. | 0,1865 | 0,00 | 52 | |||
6. | 7. | 0,8750 | -12,50 | 47 | |||
7. | 12. | 0,1561 | +2,97 | 38 | |||
8. | 6. | 2.302,50 | 0,00 | 36 |
Hallo,
wenn man wie ich rein vom Traden lebt, also außer Veräußerungsgewinnen kleinerlei Einkommen hat - was muß man beim Auswandern beachten um in Deutschland definitiv keine Steuern mehr auf Spekulationsgewinne zahlen zu müssen?
- Lediglich die 183 Tage im anderen Land als entscheidendes Kriterium?
- Kann ich meine Wohnung in Deutschland behalten, hauptsache in verbring die meiste Zeit im Ausland?
- Wie siehts mit Wegzugsbesteuerung, überdachender Besteuerung und sowas aus? Hängt das vom Zielland ab?
Ein grober Überblick würde mir fürs erste reichen, konkret in meinem Fall interessiert mich Bratislava/Slowakei.
Liebe Grüße,
Alex
wenn man wie ich rein vom Traden lebt, also außer Veräußerungsgewinnen kleinerlei Einkommen hat - was muß man beim Auswandern beachten um in Deutschland definitiv keine Steuern mehr auf Spekulationsgewinne zahlen zu müssen?
- Lediglich die 183 Tage im anderen Land als entscheidendes Kriterium?
- Kann ich meine Wohnung in Deutschland behalten, hauptsache in verbring die meiste Zeit im Ausland?
- Wie siehts mit Wegzugsbesteuerung, überdachender Besteuerung und sowas aus? Hängt das vom Zielland ab?
Ein grober Überblick würde mir fürs erste reichen, konkret in meinem Fall interessiert mich Bratislava/Slowakei.
Liebe Grüße,
Alex
Hi Alex,
Bratislava hört sich gut an.
Zu 1 Nein
Zu 2 NEIIIIIIN, da Du die Absicht nachweisen musst, AUF IMMER UND EWIG auszuwandern
Zu 3 JEIN, betrifft Vermögensverlagerungen und weitere Einkünfte im (dt.)Inland.
Der alte Tip: Wohne in Bratislava, Le´be in Wien auch mit zweitwohnung!
Hittfeld
Bratislava hört sich gut an.
Zu 1 Nein
Zu 2 NEIIIIIIN, da Du die Absicht nachweisen musst, AUF IMMER UND EWIG auszuwandern
Zu 3 JEIN, betrifft Vermögensverlagerungen und weitere Einkünfte im (dt.)Inland.
Der alte Tip: Wohne in Bratislava, Le´be in Wien auch mit zweitwohnung!
Hittfeld
[posting]18.483.747 von Hittfeld am 28.10.05 11:39:51[/posting]..irgendwelche Tipps in der Hinsicht zu Österreich ?
Was zahlt ihr denn da so an Steuern und abgaben?
Wenn man sich auf Aktien beschränkt steht man mit allermaximalst 21% (Halbeinkünfteverfahren)hier ja ganz gut da.
Wenn man sich auf Aktien beschränkt steht man mit allermaximalst 21% (Halbeinkünfteverfahren)hier ja ganz gut da.
Hallo,
vielen Dank für die Antworten - was ich nicht ganz verstehe:
Angenommen ich lebe 200 Tage im Jahr in Bratislava, warum ist es dann ein Problem wenn ich den Rest des Jahres in Deutschland lebe? Bzw. warum ist es kein Problem wenn ich den Rest des Jahres in Wien lebe? Gibts da irgendwelche spezifisch deutschen Fallstricke? Wundern würd mich das natürlich nicht, was bleibt eigentlich von der Niederlassungsfreiheit bei all diesem Quatsch?
lg
Alex
vielen Dank für die Antworten - was ich nicht ganz verstehe:
Angenommen ich lebe 200 Tage im Jahr in Bratislava, warum ist es dann ein Problem wenn ich den Rest des Jahres in Deutschland lebe? Bzw. warum ist es kein Problem wenn ich den Rest des Jahres in Wien lebe? Gibts da irgendwelche spezifisch deutschen Fallstricke? Wundern würd mich das natürlich nicht, was bleibt eigentlich von der Niederlassungsfreiheit bei all diesem Quatsch?
lg
Alex
fantalight, glaubst du wirklich, die Steuerbehörden würden sich bei einem kleinen Fisch wie dir darum kümmern, wo du die meiste Zeit verbringst? Sobald du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast, verschwindest du aus dem Raster. Solange du ausschließlich vom Traden lebst, fällt es doch sowieso nicht auf, wo du dich aufhältst. Im Zweifel machst du eben gerade Urlaub in Deutschland. Wichtig ist nur, dass du kein Immobilieneigentum in Deutschland besitzt und ansonsten maximal 3 Monate am Stück dort verbringst, da du anderenfalls verpflichtet wärest, einen Wohnsitz anzumelden.
glaubst du wirklich, die Steuerbehörden würden sich bei einem kleinen Fisch wie dir darum kümmern, wo du die meiste Zeit verbringst?
endlich mal ne coole Antwort; denn im endeffekt sind die meisten sowieso kleine Lurche. Mal 2 Monate D und ein paar Monate dort international living. Thats it
endlich mal ne coole Antwort; denn im endeffekt sind die meisten sowieso kleine Lurche. Mal 2 Monate D und ein paar Monate dort international living. Thats it
abgesehen davon dass diese Antwort nichts mit der Frage zu tun hat, war sie auch nicht "cool". Deutsche Steuerfahnder entwickeln auch bei niedrigen sechsstelligen Beträgen im Sinne von potentiellen Fahndungserfolgen erstaunliche Energien. Für den der das nicht weiß kann ich nur die Daumen drücken
Hi fantalight,
wenn du in zwei Statten eine Wohnung hast, bist du idR in beiden Staaten mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig. Gleichzeitig bist du in beiden Staaten ansässig iS. der jeweiligen DBA`s.
Wo du nun welche Steuern zahlen musst, hänft vom jeweiligen DBA ab.
Spekulationsgewinne dürften wohl in beiden Staaten steuerpflichtig sein. Ob dies in der Slowakei der Fall ist, weiß ich nicht.
Welches nun bei Doppelansässigkeit der sog. Ansässigkeitsstaat ist, bestimmt sich ebenfalls nach dem DBA. Meist wird auf den Lebensmittelpunkt abgestellt.
Also, so einfach ist die Sache mit dem internationalem Steuerrecht nicht. Fragen über Fragen, die auf die Schnelle nicht zu beantworten sind.
Aber vielleicht hilft dir dies zum Einstieg.
cu
pegru
wenn du in zwei Statten eine Wohnung hast, bist du idR in beiden Staaten mit deinem Welteinkommen steuerpflichtig. Gleichzeitig bist du in beiden Staaten ansässig iS. der jeweiligen DBA`s.
Wo du nun welche Steuern zahlen musst, hänft vom jeweiligen DBA ab.
Spekulationsgewinne dürften wohl in beiden Staaten steuerpflichtig sein. Ob dies in der Slowakei der Fall ist, weiß ich nicht.
Welches nun bei Doppelansässigkeit der sog. Ansässigkeitsstaat ist, bestimmt sich ebenfalls nach dem DBA. Meist wird auf den Lebensmittelpunkt abgestellt.
Also, so einfach ist die Sache mit dem internationalem Steuerrecht nicht. Fragen über Fragen, die auf die Schnelle nicht zu beantworten sind.
Aber vielleicht hilft dir dies zum Einstieg.
cu
pegru
Wenn es bei dir um sechstellige Beträge geht, nimm etwas von der Kohle, gehe zu einem wirklichen guten Steuerberater und lass dich da beraten. Ist glaube ich sinnvoller als in einem Internetboard auf ernsthafte Antworten zu hoffen und auf deren Grundlage Entscheidungen treffen zu wollen.
Dann hast Du auch einen, der Dir bei der Steufa hilft, wenn seine zuvorigen Fachauskünfte so doll nun auch wieder nicht waren.
Hittfeld
Hittfeld
Nr. 10 war der mit Abstand coolste Tip:
Lass Dich seriös beraten und zwar nicht im Inet Board, um vielleicht etwas zu sparen, sondern nimm mal ein bißchen von deinem Geld in die Hand und wende Dich z.B. an eine seriöse Wirtschaftskanzlei, wie Ernst und Young...Lass es doch 300 Euro die Stunde kosten...oder mach zuvor einen Festpreis aus. Das lässt Dich zumindest ruhiger schlafen. So würde ich es an Deiner Stelle machen.
Lass Dich seriös beraten und zwar nicht im Inet Board, um vielleicht etwas zu sparen, sondern nimm mal ein bißchen von deinem Geld in die Hand und wende Dich z.B. an eine seriöse Wirtschaftskanzlei, wie Ernst und Young...Lass es doch 300 Euro die Stunde kosten...oder mach zuvor einen Festpreis aus. Das lässt Dich zumindest ruhiger schlafen. So würde ich es an Deiner Stelle machen.
@ Nr 9
Man kann sich auch ein Land suchen in dem nicht das Welteinkommen steuerpflichtig ist. Du lebst im Land X und Dein Geld ist bei dem Broker im Land Y. Die Gewinne sind dann
steuerfrei. Eine Steuererklaerung entfaellt.
Man kann sich auch ein Land suchen in dem nicht das Welteinkommen steuerpflichtig ist. Du lebst im Land X und Dein Geld ist bei dem Broker im Land Y. Die Gewinne sind dann
steuerfrei. Eine Steuererklaerung entfaellt.
[posting]18.635.361 von derivatus am 07.11.05 16:14:26[/posting]welches Land wäre das zum Beispiel...gibt es also eine Liste der Länder, in denen das Welteinkommen nicht steuerpflichtig ist?!
Eine Wohnung in Deutschland oder auch nur ein Zimmer reicht schon für eine Steuerpflicht hier.
Veräußerungsgewinne aus Aktientransaktionen sind in aller Regel im Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig. Aber auch da gibt es Ausnahmen (z. B. DBA Zypern).
Für Dich dürfte ggf. Gibraltar oder Andorra interessant sein.
Steuerlicher Rat ist aber unbedingt angesagt.
Überdachende Besteuerung greift nur bei "Niedrigbesteuerung". Das kann aber durch eine Kontrollrechnung eine Vereinbarung mit den ausländischen Steuerbehörder i. d. R. vermieden werden. Durch DBA kann die Karenzzeit eingeschränkt werden. Bspw. durch DBA Schweiz verkürzt sich der Zeitraum auf fünf Jahre.
Wegzugsbesteuerung greift nur, wenn Du zu mind. 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt bist. Und dann ist auch fraglich, ob die Wegzugsbesteuerung bei einem Wegzug in ein EU-Land nicht gegen den EG-Vertrag verstößt.
Falls Du weitere Infos willst, Bordmail.
Veräußerungsgewinne aus Aktientransaktionen sind in aller Regel im Ansässigkeitsstaat steuerpflichtig. Aber auch da gibt es Ausnahmen (z. B. DBA Zypern).
Für Dich dürfte ggf. Gibraltar oder Andorra interessant sein.
Steuerlicher Rat ist aber unbedingt angesagt.
Überdachende Besteuerung greift nur bei "Niedrigbesteuerung". Das kann aber durch eine Kontrollrechnung eine Vereinbarung mit den ausländischen Steuerbehörder i. d. R. vermieden werden. Durch DBA kann die Karenzzeit eingeschränkt werden. Bspw. durch DBA Schweiz verkürzt sich der Zeitraum auf fünf Jahre.
Wegzugsbesteuerung greift nur, wenn Du zu mind. 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt bist. Und dann ist auch fraglich, ob die Wegzugsbesteuerung bei einem Wegzug in ein EU-Land nicht gegen den EG-Vertrag verstößt.
Falls Du weitere Infos willst, Bordmail.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
134 | ||
82 | ||
49 | ||
33 | ||
28 | ||
27 | ||
26 | ||
14 | ||
13 | ||
11 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
10 | ||
10 | ||
9 | ||
8 | ||
8 | ||
7 | ||
6 | ||
6 | ||
6 | ||
6 |