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    Gesamtbetrag der Einkünfte, Steuern durch Stückzinsen senken - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.11.05 18:09:06 von
    neuester Beitrag 21.03.06 13:14:39 von
    Beiträge: 26
    ID: 1.022.397
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      Avatar
      schrieb am 24.11.05 18:09:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      ich brauche ein paar konkrete Tipps zu Anleihen, da ich mein Einkommen dieses Jahr unbedingt senken muss. Ich kenne mich damit überhaupt nicht aus und hoffe hier ein paar Tipps zu bekommen, was man am besten kauft um hohe Stückzinsen zu zahlen und diese vom Gesamtbetrag der Einkünfte wieder abzuziehen.

      Die Frage:
      ----------
      Geht das noch mit der rückwirkenden Steuerreform?
      Welche Anleihen (WKN?) für hohe Glaubwürdigkeit beim Finanzamt und hohen Stückzinsen für Einkommensminderung?
      Generelle Erfahrungen: wer hat das schonmal erfolgreich gemacht?

      Warum das Ganze:
      Verlust in diesem Jahr und Gewinn in einem folgenden lohnt sich wenn man z.B. mit einem niedrigeren Steuersatz rechnet (z.B. durch Rente)
      Einkommensgrenzen für z.B. Eigeheimzulage sonst überschritten würden.


      Information:
      -------------
      Mit dem gezielten Kauf festverzinslicher Wertpapiere am Jahresende und Einlösung oder Verkauf der Papiere zu Beginn des folgenden Jahres kann mann das steuerpflichtiges Einkommen entscheidend drücken. Das funktioniert so: Kaufen Sie bis Jahresende eine Anleihe mit Zinstermin oder Fälligkeit im Januar oder Februar. Als Käufer einer solchen Anleihe müssen Sie im Jahr 2005 hohe Stückzinsen zahlen, die Sie als negative Einnahmen mit anderen Einkünften (Gehalt, Mieten) verrechnen können.

      Die Verrechnung wirkt sich allerdings nur dann steuermindernd aus, wenn Sie entweder keine nennenswerten Zinserträge haben oder aber Ihre Zinsen weit über den Sparerfreibetrag (1.421 Euro bei Ledigen, 2.842 Euro bei Verheirateten) hinausgehen. Bei Einlösen des Wertpapiers in 2005 erhalten Sie den gesamten Jahres-Zinsertrag bzw. bei Verkauf die zeitanteiligen Stückzinsen. Diese Zinseinnahmen bleiben bis in Höhe des Sparerfreibetrages steuerfrei.

      Selbst der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem so genannten Stückzinsmodell seinen Segen gegeben: Es ist völlig legitim, durch gezielten Wertpapierkauf den Sparerfreibetrag auszuschöpfen oder die Einkommensgrenze zu vermindern (Az.: VIII R 43/01). Das Modell eignet sich vor allem, um: * Ihre steuerpflichtigen Kapitaleinkünfte zu senken, * die kritische Einkommensgrenze für die Eigenheimzulage einzuhalten, * Einkünfte Ihres Kindes zu senken, damit Sie Anspruch auf Kindergeld oder -freibetrag haben.

      Schonmal danke an alle die dazu was beitragen können!
      Avatar
      schrieb am 24.11.05 19:52:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die aktuellen Steueränderungen betreffen geschlossene Fonds, das ist eine andere Baustelle.

      Wenn Du mit möglichst wenig Geld möglichst hohe Zinsverluste erzielen willst, dann solltest Du dir Anleihen mit möglichst hoher laufender Rendite, also möglichst hohem Kupon im Verhältnis zum Kurs aussuchen. Außerdem sollte der Zinstermin möglichst früh im Jahr liegen, damit im Dezember bereits hohe Stückzinsen aufgelaufen sind. Die Anleihe sollte nur einmal im Jahr Zinsen zahlen.

      Vielleicht schaust Du Dich mal bei http://www.bondboard.de um. Das Kriterium "hohe laufende Rendite" wird insbesondere von Aktienanleihen, Anleihen in Fremdwährungen wie TRY und Anleihen mit geringer Bonität erfüllt, die sind aber allesamt nicht risikolos.
      Avatar
      schrieb am 25.11.05 13:55:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke! Hört sich gut an! Was ist schon ohne Risiko!
      Gibts bestimmte Anleihen, die man dafür empfehlen kann. Ich habe leider noch nichts gefunden, wie ich nach hohen Stückzinsen suchen kann.
      Berechnungsbeispiel?
      Avatar
      schrieb am 26.11.05 10:23:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Konkreter Tipp, die Anleihe habe ich selbst letzte Woche im absoluten Jahrestief gekauft:

      WKN: 353474



      http://anleihen.onvista.de/snapshot.html?ID_INSTRUMENT=21933…

      Die nächste Zinsszahlung ist am 15.1.06

      Gruß
      Kollektor
      Avatar
      schrieb am 26.11.05 10:41:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]18.995.797 von Kollektor am 26.11.05 10:23:01[/posting]Nachtrag: Für Leute, die auch in den nächsten Jahren hohe Einkünfte haben, ist diese Anleihe weniger geeignet weil der hohe Zins von 5,5 % steuerlich voll durchschlägt und der "Kursverlust" von ca 9 % nicht steuerlich angerechnet wird.

      Sehr gut geeignet für Auszubildende, die danach studieren wollen und das Kindergeld für 2005 bekommen wollen oder für Leute, die anschließend in Rente gehen.

      Ansonsten sollten Anleihen mit Fälligkeit in 2006 bevorzugt werden.

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      Avatar
      schrieb am 27.11.05 11:09:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Kollektor,

      deine Österreich-Anleihe ist für alle, die den Spitzensteuersatz entrichten müssen, netto kein gutes Geschäft (Nachsteuer-Rendite bei Kurs 109% deutlich unter 1%).
      Dann ist sogar Tagesgeld besser.

      Einen schönen 1.Advent wünscht
      Aktienfee
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 11:13:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,
      habe offenbar Kollektors Posting #5 übersehen. Sorry, damit ist #6 überflüssig.
      Trotzdem nochmals beste Adventsgrüße
      Aktienfee
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 12:25:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Aktienfee,

      ich habe nach dem Abschicken des Postings selbst gemerkt, dass diese Anleihe nicht für jeden geeignet ist und es deshalb gleich noch mal gepostet.

      Thema war ja auch Stückzinsen zum Verlagern des zu versteuernden Einkommens von 2005 nach 2006.

      In meinem Falle konnte das Kindergeld gerettet werden, das sonst gänzlich weggefallen wäre.

      Gerade bei solchen Transaktionen kommt es sehr auf die individuelle Situation an.

      Die Anleihe kommt ansonsten nur für Leute in Frage, die 2006 ( und später ) keinen hohen Spitzensteuersatz zu zahlen haben bzw. eine Nichtveranlagungsbescheinigung haben ( wie z. B. meine Mutter ).

      Man kann die Anleihe auch wieder im Januar verkaufen, nur sollte man dann einen sehr günstigen Broker haben. Ich zahle nur 10 € für Kauf oder Verkauf egal wie hoch das Volumen ist ( Deutsche Kreditbank ) oder 18,20 € bei easytrade. Konventionelle Banken oder Sparkassen verlangen 0,5 % des Anleihenwertes.

      Nebenbei fällt die Anleihe noch unter die sogenannte "Grandfather-Klausel" die aber nur für solche steuerunehrlichen Leute interessant ist die Geld in Luxemburg, der Schweiz oder in Österreich geparkt haben und sich den Quellensteuerabzug von 15 % ersparen wollen.

      Last but not least ist die Anleihe mit AAA-Rating praktisch absolut sicher.

      Gruß
      Kollektor
      Avatar
      schrieb am 27.11.05 13:12:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      Neuer Tipp:

      WKN: 113499

      Stammdaten

      WKN / ISIN 113499 / DE0001134997
      Emittent Bundesrepublik Deutschland
      Emittententyp öffentlich
      Sitz des Emittenten Deutschland
      Bond-Typ Anleihe
      Nominal 0,00
      Fälligkeit 05.01.2006

      Kennzahlen

      Rendite (nach ISMA) 2,69%
      laufende Verzinsung 5,98
      Stückzinsen 5,34
      Duration 0,11
      Modified Duration 0,11%
      Konvexität 0,12
      Zinselastizität 0,00
      Basis Point Value 0,00
      Restlaufzeit 0,11
      Berechnet mit Kurs 100,35
      Datum der Berechnung 26.11.2005

      Durch die hohen Stückzinsen bei gleichzeitiger Fälligkeit am 5.1.2006 ist für Steuerverschieber diese Anleihe geradezu prädestiniert. Bei der Einlösung fallen normalerweise keine Gebühren an.

      Gruß
      Kollektor
      Avatar
      schrieb am 28.11.05 12:01:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Habe im Zusammenhang mit Stückzinsen eine Frage:

      Angenommen ich würde jetzt 10.000 € in eine Anleihe mit Rückzahlung in 2006 investieren. Dadurch würde ich in 2005 negative Einkünfte aus Stückzinsen haben, die ich mit dem Einkommen verrechnen könnte, richtig?
      In 2006 hätte ich Zinseinnahmen, die meine Einkünfte steigern würden. Wenn ich jedoch außer den 10.000 € keine Geldanlagen hätte, würden die Zinseinnahmen unter dem Freibetrag bleiben.
      Folglich hätte ich in 2005 einen Vorteil erzielt und in 2006 aber keinen Nachteil daraus. Sehe ich das richtig oder wo liegt mein Denkfehler?

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 28.11.05 23:44:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      [posting]19.047.099 von Adi1977 am 28.11.05 12:01:14[/posting]Ich sehe keinen Grund warum das nicht gehen sollte.

      Gruß
      Kollektor
      Avatar
      schrieb am 29.11.05 19:18:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      zu:
      Neuer Tipp:

      WKN: 113499

      Kann das nicht Probleme mache, weil zu offensichtlich! Hier wird`s evtl. schwer glaubhaft zu machen, dass man an Gewinn durch die Anlage interessiert ist. Und das kann dann vielleicht zu Problemen mit dem Finanzamt führen
      Avatar
      schrieb am 29.11.05 21:24:48
      Beitrag Nr. 13 ()
      [posting]19.094.676 von seniorzocker am 29.11.05 19:18:29[/posting]Würde das einfach mal im Forum "Recht und Steuern" nachfragen, da sitzen die Experten bzgl. Steuern.

      Ich denke aber schon, dass das unabhängig von Gestaltungen ist, bin bin nur nicht so gaaanz sicher...

      Dieser Beitrag ist schon ein Jahr alt:

      1. Stückzinsen.

      Mit dem gezielten Kauf festverzinslicher Wertpapiere am Jahresende und Einlösung oder Verkauf der Papiere zu Beginn des folgenden Jahres können Sie Ihr steuerpflichtiges Einkommen entscheidend drücken. Das funktioniert so: Kaufen Sie bis Jahresende eine Anleihe mit Zinstermin oder Fälligkeit im Januar oder Februar. Als Käufer einer solchen Anleihe müssen Sie im Jahr 2004 hohe Stückzinsen zahlen, die Sie als negative Einnahmen mit anderen Einkünften (Gehalt, Mieten) verrechnen können.

      Die Verrechnung wirkt sich allerdings nur dann steuermindernd aus, wenn Sie entweder keine nennenswerten Zinserträge haben oder aber Ihre Zinsen weit über den Sparerfreibetrag (1.421 Euro bei Ledigen, 2.842 Euro bei Verheirateten) hinausgehen. Bei Einlösen des Wertpapiers in 2004 erhalten Sie den gesamten Jahres-Zinsertrag bzw. bei Verkauf die zeitanteiligen Stückzinsen. Diese Zinseinnahmen bleiben bis in Höhe des Sparerfreibetrages steuerfrei.

      Selbst der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem so genannten Stückzinsmodell seinen Segen gegeben: Es ist völlig legitim, durch gezielten Wertpapierkauf den Sparerfreibetrag auszuschöpfen oder die Einkommensgrenze zu vermindern (Az.: VIII R 43/01). Das Modell eignet sich vor allem, um: * Ihre steuerpflichtigen Kapitaleinkünfte zu senken, * die kritische Einkommensgrenze für die Eigenheimzulage einzuhalten, * Einkünfte Ihres Kindes zu senken, damit Sie Anspruch auf Kindergeld oder -freibetrag haben.

      Im Orininal: http://www.faz.net/s/Rub48D1CBFB8D984684AF5F46CE28AC585D/Doc…


      Theoretisch müsste man sogar den Spekulationsverlust verrechnen können, aber nur nach dem Halbeinkünfteverfahren.
      Avatar
      schrieb am 29.11.05 21:48:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      "Grundsätzlich" ist das Stückzinsmodell abgesegnet.

      ABER: es darf kein Gestaltungsmissbrauch vorliegen.

      Der liegt regelmäßig dann vor, wenn insgesamt gesehen kein Gewinn erzielt wird (es kommt darauf an, dass tatsächlich - nicht nur beabsichtigt), und zwar unter Einschluss aller Transaktionskosten.
      Wenn also bei Kauf am 30.12. -980 EUR Stückzinsen anfallen, bei Fälligkeit am 2.1. des Folgejahres +1000 EUR vereinnahmt werden, von der Bank für den Verkauf jedoch 20 EUR Gebühren plus 5 EUR Spesen berechnet werden, dann hat man schon den Rahmen überspannt.
      In die Gesamtgewinnbetrachtung müssen übrigens auch Kursänderungen einkalkuliert werden. Das hat bei mir einmal dazu geführt, dass ich die beabsichtigte Wiederveräußerung (einer noch nicht fälligen Anleihe) immer wieder und schlussendlich um mehrere Monate verschieben musste. Sowas kann ganz ordentlich die eigene Liquidität beeinträchtigen.
      Avatar
      schrieb am 29.11.05 21:55:58
      Beitrag Nr. 15 ()
      Nachtrag zu #13/letzter Satz

      Halbeinkünfteverfahren gilt nicht für Anleihen.
      Spekulationsverlust geht in der Regel nicht, das kippt möglicherweise das ganze Modell, s. #14, wenn nämlich die Zinsen während der Haltezeit nicht ausreichen, evt. Kursverluste auszugleichen.
      Avatar
      schrieb am 30.11.05 00:21:30
      Beitrag Nr. 16 ()
      [posting]19.096.337 von Aktienfee am 29.11.05 21:48:18[/posting]Danke für die Klarstellung,

      ich ziehe damit meinen ultimativen Tipp für Steuerschieber WKN 113499 zurück. Wird zu knapp mit dem Gewinn nach Gebühren.

      In http://www.bondboard.de kann sich jeder was passendes selbst raussuchen, zum Beispiel die WKN 113501 mit Laufzeit bis 26.4.06 ;)

      Gruß
      Kollektor
      Avatar
      schrieb am 30.11.05 10:18:50
      Beitrag Nr. 17 ()
      Dass tatsächlich ein Gewinn erzielt werden muß, macht das ganze u.U. recht kompliziert.

      Die Strategie wollte ich nämlich mit Aktienanleihen durchführen. Ich hätte dadurch zwei positive Effekte erzielt: einerseits könnte ich durch Stückzinsen Steuern in 2005 sparen, andererseits könnte ich bei negativer Kursentwicklung durch Lieferung durch Aktien in 2006 negative Einkünfte generieren, die widerrum zu niedigeren Steuern in 2006 führen würden. Bei positiver Entwicklung würde ich die Einkünfte steuerfrei vereinnahmen können, da sich alles noch im Rahmen des Freibetrages bewegt. Die Spekulation wäre quasi asymmetrisch. Bei negativer Kursentwicklung würde ich den Staat beteiligen, bei positiver Entwicklung könnte ich den Gewinn jedoch vollständig vereinnahmen.

      Meiner Meinung nach liegt hier aber kein Gestaltungsmissbrauch vor, denn im Gegensatz zu Anleihen ist bei Aktienanleihen durchaus je nach Marktentwicklung mit Verlusten zu rechnen.

      Hat jemand schon mit Aktienanleihen und negativen Einkünften Erfahrungen gemacht?

      Danke!

      Gruß
      Adi
      Avatar
      schrieb am 30.11.05 14:41:58
      Beitrag Nr. 18 ()
      Aktienfee,
      nach deiner Definition könnte man ja überhaupt keine Verluste steuerlich geltend machen. Offensichtlich ist es anders. Gestaltungsmißbrauch liegt vor, wenn keine GewinnerzielungsABSICHT bestand bzw besteht. Das kann (muß nicht) vom Finanzamt angenommen werden, wenn keine Gewinn-Möglichkeit besteht. Einen steuerlichen Grund für das monatelange Halten deiner Anleihe erkenne ich nicht.

      Adi,
      Aktienanleihen sind Finanzinnovationen. Es fällt kein Spekugewinn/verlust an sondern Kapitalertrag. Nach meinem Verständnis müßte deine asymetrische Spekulation klappen. Hast du aber gar keine Kapitalerträge? Damit werden negative Zinsen nämlich zuerst verrechnet, bevor sie dein zu versteuerndes Einkommen senken.
      Avatar
      schrieb am 30.11.05 16:48:57
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ alzwo:

      Danke für die Info.
      Ich habe keine nennenswete Zinseinahmen. Bin hauptsächlich in Discountzertifikaten, Indexzertifikaten, Aktienfonds und Riesterfondssparplan investiert.
      Die Discoutzertifikate würde ich in Aktienanleihen umswitchen, da sie von der Auszahlungsstruktur das selbe Produkt darstellen. Nur in steuerlicher Hinsicht werden sie unterschiedlich behandelt.
      Avatar
      schrieb am 30.11.05 17:53:20
      Beitrag Nr. 20 ()
      Adi,
      zu Fonds und Riester kann ich fast nichts sagen. Schütten die nicht doch etwas aus?
      Avatar
      schrieb am 30.11.05 18:43:39
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo alzwo, #18,

      du musst die Dinge schon auseinander halten. Hier geht es nicht um Verluste als solche, sondern um negative (Stück-)Zinsen. Natürlich werden die Verluste - wenn eingetreten - anerkannt, aber dann halt leider nicht mehr das Stückzinsmodell. Voraussetzung: es merkt jemand. Wenn´s um die Einhaltung kritischer Grenzwerte wie z.B. beim Kindergeld geht, sollte (muss) man das Risiko vermeiden.
      Das mit der Absicht gilt anderswo (z.B. Nebeneinkünfte/Liebhaberei) aber nicht beim Stückzinsmodell.

      Beim mir (bzw. meiner Tochter) fiel der Kurs der Anleihe über Wochen schneller als die Stückzinsen aufliefen (Hochprozenter wg. hoher Zinsen bei möglichst niedrigem Kapitaleinsatz, Einbruch der Schuldner-Bonität mit einhergehenden Kursverlusten). Und es ging ums Kindergeld, d.h. die Einkommensgrenze des Kindes, mit allen Folgewirkungen.
      Avatar
      schrieb am 01.12.05 12:08:08
      Beitrag Nr. 22 ()
      Aktienfee,
      jetzt verstehe ich. Du wolltest, daß das FA auf gar keinen Fall mit Gestaltungsmißbrauch kommen KANN. Ich denke, auch der verbissenste Finanzbeamte, notfalls ein Gericht, sieht ein, daß man eine fallende Anleihe verkaufen sollte, um noch größeren Schaden zu vermeiden.

      Hast du nicht an eine mögliche Pleite des Emittenten gedacht? Wie willst du dann je ins Plus kommen?
      Avatar
      schrieb am 02.12.05 21:30:27
      Beitrag Nr. 23 ()
      Eine andere Möglichkeit der Steuerverschiebung ist nicht so kapitalintensiv. Man meldet ein Gewerbe an und bildet eine sogenannte Ansparrücklage.

      Bildet man eine Ansparrücklage und investiert dann nicht, so muss die Ansparrücklage wieder aufgelöst werden und man zahlt 6 % Zinsen bis zur Auflösung. Gilt nur dann, wenn man bereits gewerbliche Einkünfte hatte, ansonsten gilt man als Existenzgründer und braucht keine Zinsen zu bezahlen.

      Achtung: Eine Gewerbeanmeldung ist für eine sonst nicht selbständige Privatperson mit Rechtsfolgen verbunden, die von der Pflichtmitgliedschaft in der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) bis hin zu Einschränkungen beim Arbeitslosengeld reichen können. Außerdem könnte es sein, dass man bei einer späteren Existenzgründung keinen Anspruch auf Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen erhält, da bereits einmal ein Gewerbe angemeldet wurde.

      Gruß
      Kollektor
      Avatar
      schrieb am 05.12.05 11:36:01
      Beitrag Nr. 24 ()
      [posting]19.140.728 von Kollektor am 02.12.05 21:30:27[/posting]Sicherlich keine schlechte Idee mit der Gewerbeanmeldung. Zweifel habe ich jedoch, ob sie das einfach so hinnehmen. Was soll ich denn für eine Ansparrücklage bilden, wenn ich bisher keine Umsätze getätigt habe?
      Avatar
      schrieb am 05.12.05 22:41:20
      Beitrag Nr. 25 ()
      [posting]19.156.808 von Adi1977 am 05.12.05 11:36:01[/posting]Konkretes Beispiel:

      Melde ein Gewerbe an mit der Absicht, Solarstrom zu erzeugen. Umsätze braucht man da noch nicht. Wenn die PV-Anlage nicht realisiert wird, kannst Du die Ansparrücklage wieder auflösen.;)
      Avatar
      schrieb am 21.03.06 13:14:39
      Beitrag Nr. 26 ()
      Genau die Frage habe ich mir auch gestellt, gestern.

      Ich sehe es auch so.
      Ich gehe allerdings davon aus, dass es nicht mit irgendwelchem Einkommen z.B. nichtselbständige Arbeit als Arbeitnehmer verrechnet werden kann, sondern mit Zinseinnahmen aus Wertpapieren hauptsäch Bundesobl. u. Bundesanleihen oder fällige Bundesschatzbriefe.
      Ich denke dass auch der Freibetrag von 1421 € eine Rolle spielt.

      Ich bin der Meinung dass die Stückzinsen nur innert Anlage KAP den Wert runterdrücken können, nicht aber über die Anlage KAP hinaus, also nicht auf Anlage N ausgedehnt werden kann.


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