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    Schadensregulierung bei Altauto ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.11.05 17:57:15 von
    neuester Beitrag 30.11.05 18:18:38 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.023.268
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      Avatar
      schrieb am 29.11.05 17:57:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vor Tagen wurde die Fahrertür meines 190 D, Bauj. 1988
      leicht eingedrückt. Ein 12 cm langer Kratzer als Lackschaden.
      Der Unfallhergang ist klar und die gegnerische Versicherung
      muß den Schaden regulieren.

      Bei meiner Mercedes-Werkstatt wurde der Schaden auf 800 - 1000 Euro geschätzt.

      Man sagte mir jedoch, daß die Versicherung durch einen Schätzer den Schaden
      begutachten läßt
      und dieser mir wegen des alters des Autos Abzüge machen wird.

      Ist diese Aussage richtig?

      Was muß ich hinnehmen?
      Die Reparatur würde ich selbst machen.

      Danke für einen Hinweis
      Avatar
      schrieb am 29.11.05 19:34:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      unbedingt einen KFZ-Gutachter Deiner Wahl einschalten; Den muss die gegnerische Versicherung bezahlen.
      Good Luck
      Jorgi:)
      Avatar
      schrieb am 29.11.05 19:41:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      800 - 1000 Euro fuer einen 12 cm Kratzer in der T uer????:confused:

      Das zahlt 1. keine Versicherung und 2. zockt dich die Werkstatt ab.

      Mehr als 300-400 sind da nie im Leben drin.........

      Das mit dem Abzug gibts bei Totalschaeden, aber sonst nicht!?

      Viel Glueck,
      Zig@
      Avatar
      schrieb am 29.11.05 19:49:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn der Kratzer zu tief ist, muss evtl. erst gefüllt werden, dann wirds teurer.
      Generell hören sich 800 € aber eher nach einer neuen Tür samt Lackierung an...
      Avatar
      schrieb am 29.11.05 20:53:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ein eigener Gutachter darf bei einer voraussichtlichen Schadenshöhe ab 750-800 Euro beauftragt werden. Das ist hier wohl gerade so erfüllt (sollte man sich allerdings die Schätzung der Werkstatt schriftlich geben lassen, weil wenn nachher 600 Euro Schaden im Gutachten stehen, verweigert die VS am Ende die Erstattung dieser Kosten und man sitzt locker nochmal auf 300-400 Euro Gutachterkosten.)
      Abzug "neu für alt" gilt bei allen Teilen, bei denen eine Wertverbesserung eintritt. Ob das hier der Fall ist, wird der Gutachter feststellen; z.B. wenn die Tür schon rostig ist und ausgetauscht wird oder sonst der Lack schon sehr schlecht ist.
      Wird fiktiv abgerechnet, wird keine Mwst. erstattet und häufig auch nur durchschnittl. Lohnkosten (Mischung aus Vertrags- und freier Werkstatt) anerkannt.

      ausführlich http://www.unfallundwasnun.de/nunfall/reparatur.htm und hunderte ähnlicher Seiten

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      Avatar
      schrieb am 30.11.05 18:18:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ciccarelli,

      neben dem Kratzer ist auch das Bleck der Autotür
      in einem Umfang von ca. 40 x 30 cm etwas eingedrückt.

      Die Informationen hier waren für mich wertvoll.
      Am Vormittag hat sich schon der Gutachter der
      Versicherung bei mir gemeldet und hat sich die
      Autodaten durchgeben lassen. Er will morgen bei mir
      vorbeigkommen und den Schaden begutachten.

      Er meinte freundlich, daß er mir morgen vielleicht schon
      einen Scheck in die Hand drücken kann.

      Schaun´mer mal.

      Dank an alle!


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