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    Pensionskasse privat weiterführen?????? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.12.05 14:58:17 von
    neuester Beitrag 08.12.05 09:33:11 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.024.085
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      Avatar
      schrieb am 02.12.05 14:58:17
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      wer kennt sich bei BAV aus???

      Abschluss einer HDI Pensionskasse zum 01.12.2004.

      Seit 01.07.2005 selbständig.

      Lohnt es sich, diesen Vertrag privat weiterzuführen, in dem
      ein VN-Wechsel gemacht wird.

      PK-Verträge müssen im Rentenalter voll versteuert werden und es fallen auch Beiträge für die GKV an.

      Wie ist es aber, wenn man den Vertrag privat weiterführt.
      Der Makler sagte, dass das am sinnvollsten wäre, da in diesem Vertrag noch die alte Sterbetafel gilt und bei neuen
      Verträgen eine Sterbetafel von 2005 und die Renten wären somit für Neuverträge weitaus niederiger.
      Stimmt das???

      Wenn der Vertrag privat bezahlt wird, sind dann die Renten immer noch voll steuerpflichtig oder gilt hier eine andere Regelung wie z.B. das bei privaten Verträgen nur der Ertragsantei versteuert wird.

      Wenn das so ist, dann wird der Vertrag privat übernommen, wenn nicht, dann ist doch ein Neuabschluss besser um keine GKV-Beiträge zu zahlen.

      Wie ist denn hier die Rechtslage.

      vlg

      Naguli
      Avatar
      schrieb am 02.12.05 16:07:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      priv weiterführung nein, da trotz priv weiterführung volle besteuerung im rentenalter ( aktueller stand ).

      Sofern du eine gmbh hast, kannst du die p-kasse übertragen und als angest. gf weiterführen

      hoffe die sehr kurze darstellung genügt.

      gruß margeaux:cool:
      Avatar
      schrieb am 03.12.05 13:08:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sicher????

      Der vom HDI erzählte, dass ab dem Tag der privaten Weiterführung des Vertrages dieser dann wie ein privat geführter Vertrag behandelt wird und dann auch später ab 60 nur die 1/2 des Gewinns und die Rente nur mit Ertragsanteil zu versteuern wäre. Dann könnte man sich überlegen, den Vertrag weiterzuführen. Wenn nicht, dann auf jeden Fall auf das mindeste reduzieren, oder?

      Naguli
      Avatar
      schrieb am 03.12.05 13:42:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      watt hältst du von einer Kündigung?:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.12.05 13:50:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      warum kündigen???? Vertrag läuft schon 1 Jahr und hat noch die alten Sterbetafen lt. Auskunft HDI und somit höhere Rente als bei einem Neuabschluss?

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      Avatar
      schrieb am 03.12.05 15:23:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Man muss Geld ziemlich hassen, wenn man es in einer Pensionkasse anlegt. Und einen Bären (Sterbetafeln) darf sich auch gerne jeder aufbinden lassen.
      Anders ausgedrückt: du hast dir die HDI als Vermögensverwalter ausgesucht. Wodurch konnte die HDI dein Vertrauen erlangen? Hast du die vergangenen Ergebnisse der HDI-Vermögensverwaltung mit den Ergebnissen anderer Verwalter verglichen?
      Avatar
      schrieb am 03.12.05 15:36:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kann den Abschluss nun mal nicht rückgängig machen.
      Wer wären die anderen "GUTEN" Verwalter?
      Avatar
      schrieb am 03.12.05 16:02:23
      Beitrag Nr. 8 ()
      Naguli, natürlich lässt sich der Abschluss nicht rückgängig machen. Aber deine Frage war ja, ob du diesen Vertrag privat weiterführen kannst. Meine Antwort: teste die Qualität deiner Vermögensverwaltung und vergleiche mit anderen. Diese Arbeit musst du schon selber machen, oder du suchst dir einen qualifizierten Berater. Ich weiss, dass das manchen zuviel Arbeit ist. Der Lohn für diese nicht gemachte Arbeit wird eine Minimalrente sein.
      Avatar
      schrieb am 06.12.05 18:41:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Beim HDI sagte man mir, dass ab dem Tag der privaten Weiterführung die Verträge technisch getrennt werden und bei Ablauf der angesparte Teil über AG dann nach §3.63 abgerechnet wird und der privat besparte Teil später nach dem AEG und somit nur mit dem Ertragsanteil.

      Kann das sein??????

      Naguli
      Avatar
      schrieb am 06.12.05 22:13:09
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nicht verunsichern lassen von den vermeintlichen Beratern, die mal wieder wissen wollen, wer dieses Jahr angeblich der beste "Vermögensverwalter" ist und neue Provisionen wittern für neue Verträge.

      HDI hat Recht, das geht wie beschrieben. Durchhalten zahlt sich im übrigen immer aus.
      Avatar
      schrieb am 07.12.05 20:46:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      Erstaunlich, wie man mit wenigen Sätzen seine gesamte Unkenntnis kundtun kann, Carlo. Gute Vermögensverwalter zeichnen sich dadurch aus, das man sie 20 oder 30 Jahre als Verwalter behalten kann. Und ein guter Vertrag zeichnet sich dadurch aus, das man den Verwalter austauschen kann, wenn er keine guten Ergebnisse mehr bringt. Wie war das in der Vergangenheit bei der HDI? Und wie sieht es mit der Flexibilität aus?
      Carlo, wenn man von Inflation und Zinseszins keine Ahnung hat, solte man nicht versuchen, anderen Tipps zu geben.
      Avatar
      schrieb am 08.12.05 09:33:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      Das sind Papiertiger, die Du da aufbaust.


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