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    Wieviel Spekulationsgewinne? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.02.06 12:43:27 von
    neuester Beitrag 07.02.06 23:36:42 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.037.918
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      Avatar
      schrieb am 04.02.06 12:43:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich hätte mal eine Frage und zwar wieviel Spekulationsgewinne darf zB ein Schüler erzielen, welcher kein Einkommen hat? Ich habe von meiner Steuerberraterin eine Zahl von 7 000 Euro im Jahr,im Kopf und dies im Halbeinkünfteverfahren. DH das ein Schüler also 14 000 Euro im Jahr mit Aktien verdienen darf ohne Steuern zu bezahlen kann das stimmen? Der Betrag ist nicht genau 14 000 Euro, das war irgend eine ungerade Zahl die ich gerade nicht im Kopf habe.

      Ich bitte um Antworten.

      MFG
      LEX
      Avatar
      schrieb am 04.02.06 13:05:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Summe von 7000 und ein paar Euro bezieht sich nur auf die normalen Einkünfte wie nichtselbständiger Arbeit oder Vermietung, usw.
      Sie haben Recht, die Spekulationsgewinne werden über das Halbeinkünfteverfahren berechnet, genauso wie bei Dividenden Erträgen.Bei Spekulat.-gewinnen gibt es eine Speku-Grenze von 512 Euro. Dies bedeutet, sollten sie Gewinne unter 512 Euro haben sind diese Steuerfrei. Wenn sie mehr als 512 Euro haben sind diese KOMPLETT Steuerpflichtig, Ausser sie behalten die Aktien länger als ein Jahr. Dürfen dann aber auch kein Verkauf bzw. Zukauf bei diesen Aktien machen.

      Da Sie aber Schüler sind und kein Einkommen haben machen sie einfach eine Steuererklärung und setzen soviel wie möglich ab dann dürften sie kaum Spekulationsgewinne zahlen. Das ist so ein heikles Thema reden sie am besten nochmal mit einem Steuerberater, mir gings auch mal so, musste aber zum Glück nicht viel zahlen.
      Avatar
      schrieb am 04.02.06 13:17:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      eigentlich ist es ganz einfach:
      für spekulationsgewinne gilt die grenze von 512€. jeder betrag darüber muß voll(!) versteuert werden, das heißt der betrag wird mit deinem persönlichen einkommenssteuersatz versteuert. wenn also deine spekulationsgewinne deine einzigen einnahmen sind hast du erstmal deinen freibetrag von irgendwas über 7xxx€ + die werbungskostenfreipauschale. solange du unter 8000€ spekulationsgewinne bist brauchst du dir über eine steuererklärung keinerlei gedanken machen. zu beachten ist dabei natürlich noch das halbeinkünfteverfahren was deine spekulationsgewinne eventuell noch mal halbieren kann, je nachdem wie du diese erziehlt hast (aktien, derivate,..).
      Avatar
      schrieb am 04.02.06 13:20:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      [posting]20.040.564 von AlexanderLuthor am 04.02.06 12:43:27[/posting]Hallo Alex.
      Der steuerfreie Grundfreibetrag beträgt für Ledige:
      7664€

      Hinzu kam noch ein Dividenden-freibetrag von 1421€:D
      Habe aber irgendwo gelesen, dass dieser 2007 halbiert wird:(
      Gruss:)
      Avatar
      schrieb am 04.02.06 13:25:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      [posting]20.040.982 von naked am 04.02.06 13:17:23[/posting]Ja wat nun??? Sind Spekulationsgewinne dem Halbeinkünfteverfahren (also nur die Hälfte der Gewinne muß versteuert werden) unterstellt, oder müssen diese VOLL versteuert werden??
      Du verwirrst hier etwas!
      Unterschied bitte genauer erklären zwischen Halbeinkünfte und VOLL versteuern!:confused:

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      Avatar
      schrieb am 04.02.06 13:29:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Aktiengewinne unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren, Termingeschäfte (Optionsscheine usw.) unterliegen der vollen Besteuerung.

      Gruß Cyberhai
      Avatar
      schrieb am 04.02.06 13:32:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer beträgt 7664 EUR. Bei Aktienverkäufen ist die Hälfte der Einnahmen steuerfrei. Dies bedeutet, dass ein Schüler, der ausschließlich Einnahmen aus Aktienverkäufen erzielt, 2 x 7664 = 15328 EUR Speku-Gewinne steuerfrei erzielen kann.
      Falls aus den Aktien Dividenden erzielt werden, gilt auch für diese das Halbeinkünfteverfahren; darüber hinaus gibt es hier einen Sparerfreibetrag in Höhe von derzeit 1370 EUR. Dies bedeutet, dass zusätzlich zu den Speku-Gewinnen in Höhe von 15328 EUR noch Dividenden in Höhe von 2740 EUR steuerfrei vereinnahmt werden können.
      Avatar
      schrieb am 04.02.06 13:34:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Die Aussagen in Posting #2 treffen nicht zu.
      Avatar
      schrieb am 04.02.06 13:39:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      Sie haben in post #7 alles richtig gesagt, gut bei mir war ein kleiner fehler. nichts für ungut, wenn man bedenkt was hier andere geschrieben haben.
      Avatar
      schrieb am 04.02.06 16:41:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo,

      danke allen für die Informationen.

      Was passiert aber bei einer zukünftigen Beschäftigung im Ausland (Schweiz) und Spekulationsgewinnen in Deutschland bzw. bei einem deutschen Broker (CortalConsors). Sind die S.gewinne dann ín D.land steuerpflichtig?? Das würde für mich evtl. bedeuten dass ich aus dem Ausland zukünftig bei Gewinnen eine Steuererklärung anfertigen müsste?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 04.02.06 18:51:15
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hört auf! Der Bierdeckel ist voll! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.02.06 19:04:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zu #10:
      Wo Speku-Gewinne zu versteuern sind, ergibt sich aus dem jeweils einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).
      Avatar
      schrieb am 05.02.06 18:08:43
      Beitrag Nr. 13 ()
      a) wir machen hier keine Steuerberatung, denn das ist strafbar!!!
      Also wende dich bitte mit Deinen detaillierten Fragen and deinen Steuerberater!!!

      b) Seit wann unterliegen "Spekulationsgewinne" dem Halbeinkünfteverfahren? Bitte mal in § 22 Einkommensteuergesetz schauen!!!

      c) In § 20 Einkommensteuergesetz steht was dem Halbeinkünfteverfahren unterliegt, und das sind Kapitalerträge sprich Zinsen.
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 21:34:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      @dok:

      "a) wir machen hier keine Steuerberatung, denn das ist strafbar!!!
      Also wende dich bitte mit Deinen detaillierten Fragen and deinen Steuerberater!!!"

      Bist Du hier jetzt der Chef? :laugh:

      In §§ 20,22 finde ich zwar nichts zum Halbeinkünfteverfahren, aber schau Dir doch mal §3 40 j an.

      Bye, Q
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 23:01:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      @quacksalber291:
      Das Halbeinkünfteverfahren für Dividenden ist nicht in § 20 EStG geregelt, einschlägige Norm ist § 3 Nr. 40 d) EStG.
      Das Halbeinkünfteverfahren für private Veräußerungsgeschäfte ist in § 3 Nr. 40 j) EStG geregelt:

      § 3 EStG


      Steuerfrei sind
      40.

      die Hälfte

      j)


      des Veräußerungspreises im Sinne des § 23 Abs. 3 bei der Veräußerung von Anteilen an Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 gehören.
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 23:05:42
      Beitrag Nr. 16 ()
      @quacksalber291:
      Zinsen unterliegen übrigens nicht dem Halbeinkünfteverfahren; hier gibt es nur den "Sparerfreibetrag".
      P.S.: Wende dich bitte mit all deinen Fragen an deinen Steuerberater.
      Avatar
      schrieb am 07.02.06 23:36:42
      Beitrag Nr. 17 ()
      @# 13:

      :laugh: oder eher :cry:

      Aber immer erstmal schreien.

      BTW @NATALY:

      Rechnest Du bei einer absehbaren Abschaffung der Spek-Frist mit einem Bestandsschutz für bereits steuerfreie Vermögenszuwächse ?

      Bye, Q


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