Die E.ON AG auf dem Weg zum weltgrößten Energieversorger (Seite 155)
eröffnet am 04.03.06 18:47:53 von
neuester Beitrag 25.04.24 15:07:01 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 63.828.455 von Der Tscheche am 28.05.20 10:16:44Das hört sich doch gut an der Kurs spielt auch mit.....
Und die 10 ist geschafft 😍
Schade, dass die E.On-Aktien Namensaktien sind und alle Nicht-Aktionäre nur die CEO-Rede werden mit verfolgen können heute Mittag.
Ich höre mir gerade die HV vom Merck an und freue mich schon sehr darauf, auch den interessanten Teil mit den Fragen und Antworten mit verfolgen zu können als Nicht-Aktionär.
Ich höre mir gerade die HV vom Merck an und freue mich schon sehr darauf, auch den interessanten Teil mit den Fragen und Antworten mit verfolgen zu können als Nicht-Aktionär.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.822.659 von Herbert H am 27.05.20 18:19:54👍 Fast geschafft
EON-Aktie schließt im XETRA-Handel auf Tageshoch: 9,98 € ...
Eon-Anteilseigner kritisieren Ämterfülle im Aufsichtsrat
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2020-05/4975596…Ein wichtiger Beitrag noch kurz vor der HV, wie ich finde.
Gruß Ingo
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.820.595 von StillhalterTrader am 27.05.20 15:37:36An eine Rückabwicklung denke ich auch nicht. Allerdings hat E.ON doch nun schon Einiges abgegeben?
Naja, wir werden sehen. Aber fürs Erste hört sich diese Nachricht nicht gut an. Und ich hatte gehofft, wir knacken in den nächsten Tagen die 10 😎
Gruß Ingo
Naja, wir werden sehen. Aber fürs Erste hört sich diese Nachricht nicht gut an. Und ich hatte gehofft, wir knacken in den nächsten Tagen die 10 😎
Gruß Ingo
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.818.402 von ieberlin am 27.05.20 12:58:09Vielleicht wird das Gericht noch einige Auflagen der EON bzw. der RWE erteilen, dass einiges noch verkauft werden muß; aber das der ganze Deal rückabgewickelt werden muß , kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Die Wettbewerbsbehörden und die europäische Kommission haben den Deal genehmigt und haben die Zulässigkeit mit Sicherheit auch ausreichend geprüft.
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.818.402 von ieberlin am 27.05.20 12:58:09Aja, deshalb der Begriff Nichtigkeitsklage...
Die Nichtigkeitsklage nach den Art. 263 und Art. 264 AEUV dient der Rechtskontrolle der Tätigkeit der Organe sowie der sonstigen Einrichtungen (z. B. Agenturen) der Europäischen Union. Sie bezweckt die Überprüfung einer Handlung eines Unionsorgans, etwa des Erlasses einer Richtlinie.
Quelle: Wikipedia Punkt 2.3. Erläuterung Nichtigkeitsklage
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtshof_der_Europ%C3%A4isc…
Gruß Ingo
Die Nichtigkeitsklage nach den Art. 263 und Art. 264 AEUV dient der Rechtskontrolle der Tätigkeit der Organe sowie der sonstigen Einrichtungen (z. B. Agenturen) der Europäischen Union. Sie bezweckt die Überprüfung einer Handlung eines Unionsorgans, etwa des Erlasses einer Richtlinie.
Quelle: Wikipedia Punkt 2.3. Erläuterung Nichtigkeitsklage
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtshof_der_Europ%C3%A4isc…
Gruß Ingo
Antwort auf Beitrag Nr.: 63.814.211 von Marmel am 27.05.20 08:48:31Eigentlich ist der Deal von der Europäischen Kommission bereits letztes Jahr genehmigt worden. Ob da eine Klage überhaupt angenommen wird?
Habe heute erst mal nur die Info zu dieser Nichtigkeitsklage gefunden...
Im Handelsblatt:
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/energiewirt…
und bei finanzen.net:
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/nichtigkeitsklage-…
Gruß Ingo
Habe heute erst mal nur die Info zu dieser Nichtigkeitsklage gefunden...
Im Handelsblatt:
https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/energiewirt…
und bei finanzen.net:
https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/nichtigkeitsklage-…
Gruß Ingo
Die E.ON AG auf dem Weg zum weltgrößten Energieversorger