checkAd

    Erstellt Depotbank Aufstellung von Veräusserungserlösen ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.03.06 14:16:57 von
    neuester Beitrag 04.04.06 10:38:59 von
    Beiträge: 19
    ID: 1.046.497
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.847
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 14:16:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich war bisher eigentlich davon ausgegangen, dass für 2005 die depotführende Bank eine verbindliche Aufstellung der steuerpflichtigen Veräusserungserlöse für die "Spekulationsgewinne" in der Steuererklärung (Anlage SO) erstellt.

      Nun bekam ich diese Woche (ohnehin schon sehr spät) von meiner Bank (DB) die Jahresaufstellung und fand wieder nur die Erträgnisaufstellung (Zinsen, Dividenden für KAP und AUS) vor.

      Bevor ich da rückfrage: Wie ist die gesetzliche Situation ? Habt Ihr schon etwas bekommen ? Ist das brauchbar ?


      Vielen Dank,

      Flo
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 14:38:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      [posting]20.613.927 von florentin am 10.03.06 14:16:57[/posting]ich habe auch erst eine erträgnisaufstellung und eine steuerbescheinigung bekommen. später dann das gleiche noch einmal zusammen mit einer aufstellung der veräußerungsgeschäfte. diese war weitgehend ok. in einem fall war die aktie, die ich gehandelt hatte aufgeführt, jedoch ohne dass das ergebnis der transaktion errechnet war. die banken sind meines wissens verpflichtet, solche aufstellugnen für jedes geführte depot zu erstellen.

      MTF (Meilleurtauxfan formerly known as TAF)
      Avatar
      schrieb am 10.03.06 15:21:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Banken müssen die §24c Bescheinigungen ausstellen. Es ist aber keine Seltenheit, dass diese Bescheinigungen etwas auf sich warten lassen. Dem Vernehmen nach soll es auch einige Banken geben, die die Bescheinigung erst auf Nachfrage versenden.

      Bei der §24c Bescheinigung ist zu beachten, dass diese in einigen Punkten nicht richtig sind bzw. dass es Wahlrechte gibt. Diese sind in den beigefügten Erläuterungen aufgeführt. Vertrauen ist gut, Kontrolle noch besser.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 13.03.06 14:13:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die INGDIba versendet die Bescheinigung erst Mitte Mai :(

      Wenn man im März sein Geld vom Finanzamt zurück will, muß man wegen denen noch so lange warten. FInde ich eigentlich eine Frechheit, schließlich stehen die Zahlen ja wohl fest. Wieso dauert das so lange ???
      Avatar
      schrieb am 23.03.06 15:23:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zunächst einmal danke an alle, die hier geantwortet haben.

      Ich habe mittlerweile bei meiner Bank (Deutsche Bank) nachgefragt und folgende unglaubliche Antwort bekommen:

      Automatisch und gratis gedenkt sie nur, die Steuerbescheiningung auszustellen.

      Für die Erträgnisaufstellung (für Zinsen und Dividenden, die bisher automatisch und gratis erstellt wurde) wollen sie nun 20 EUR.

      Eine Aufstellung zur Ermittlung der "Spekulationsgewinne" (nach Par. 24 c EStG) wollen sie überhaupt nicht machen. Sie behaupten, durch die Einzelbelege der Transaktionen hätten Sie ihrer Pflicht genüge getan.

      Das wohlgemerkt, obwohl im ursprünglichen Anschreiben (zur Steuerbescheinigung) stand, dass sowohl Erträgnisaufstellung als auch Gewinnermittlung Bestandteil des gesandten Paktes wären.

      Also: obwohl die Auflagen vom Gesetzgeber wesentlich strenger geworden sind, wollen sie weniger liefern als in den Vorjahren.

      Was meint Ihr: kann die Bank damit davonkommen ? Was sollte ich tun ?

      Vielen Dank,

      Flo

      Trading Spotlight

      Anzeige
      East Africa Metals
      0,0785EUR +1,95 %
      Das Gold-Einhorn des Jahres!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 23.03.06 15:59:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hört sich ja putzig an....

      Gemäß § 24c ESTG ist die Bank verpflichtet (aber nur für Privatpersonen!) eine Jahresbescheinigung zu erstellen. Hierfür gibt es sogar ein amtlich vorgeschriebenes Layout.

      Frage: hast Du die Auskunft von der DB schriftlich oder nur mündlich?

      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 23.03.06 16:24:31
      Beitrag Nr. 7 ()
      § 24c EStG

      Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen

      Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute, die nach § 45a zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen berechtigt sind, sowie Wertpapierhandelsunternehmen und Wertpapierhandelsbanken haben dem Gläubiger der Kapitalerträge oder dem Hinterleger der Wertpapiere für alle bei ihnen geführten Wertpapierdepots und Konten eine zusammenfassende Jahresbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die für die Besteuerung nach den §§ 20 und 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 erforderlichen Angaben enthält.
      Avatar
      schrieb am 23.03.06 16:31:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Avatar
      schrieb am 23.03.06 17:24:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      Danke, NATALY, für die Referenzen.

      Es ist mir mittlerweile schon klar, dass die Banken diese Auflage haben.

      Übrigens habe ich die (negative) Aussage der Bank vorläufig nur mündlich. Ich kann meine Forderung auch schriftlich erheben und erwarte dann auch eine schriftliche Antwort (die vielleich dann positiv ausfallen wird ??).

      Meine Fragen soweit:

      Welchen Preis darf eine Bank für diese gesetzlich geforderte Leistung verlangen ?

      Hat jemand persönliche Erfahrung mit der Dt. Bank ? (Vielleicht will sie Kosten sparen, indem sie die Bescheinigung nur an Kunden gibt, die intensiver darauf bestehen).


      Übrigens habe ich sehr wohl meine eigene "Buchhaltung" über Verkaufserlöse (immerhin mehr als hundert relevante Transaktionen). Aber ich finde es nur recht und billig, wenn Kleinanleger professionelle Unterstützung bei der Befolgung so absurd komplexer Gesetze beanspruchen können. Ansonsten würde ich es schlichtweg als nicht zumutbar ablehnen.

      Also bitte um weitere Kommentare.
      Avatar
      schrieb am 23.03.06 17:43:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.924.329 von florentin am 23.03.06 17:24:37@florentin

      Für Bescheinigungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dürfen Banken keine Gebühren erheben, dies sind konkret Einzel- bzw. Jahressteuerbescheinigungen sowie die Jahresaufstellung nach 24c. Anders sieht es mit Erträgnisaufstellungen aus. Diese ist ein "Produkt" bzw. eine Dienstleistung der Bank, die sie natürlich nach eigenen Vorstellungen bepreisen kann. Inwieweit sich dies am Markt durchsetzen läßt - damit muss jede Bank selbst zurechtkommen.

      Soweit ich es überblicken kann, haben die meisten Banken in den letzten Jahren für eine Erträgnisaufstellung kein Geld verlangt. Durch die Verpflichtung zur Erstellung der Jahresbescheinigung mag sich dies hier und da ändern.

      Natürlich magst Du es als "recht und billig" erachten, "professionelle Hilfe bei der Befolgung so absurd komplexer Gesetze" einzufordern - nur, die Banken scheinen mir hier der falsche Adressat zu sein. Diese Jahresbescheinigungen sind ein irrer Aufwand, den der Gesetzgeber mal eben so auf die Banken abwälzt. Aber das ist ein anderes Thema....

      Grüße
      NmA
      Avatar
      schrieb am 23.03.06 18:00:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.924.633 von NiemehrArm am 23.03.06 17:43:51so ist es.
      Avatar
      schrieb am 24.03.06 15:39:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      @NmA:

      Danke für Deine Informationen. Ist mir sehr einleuchtend, dass die Erfüllung gesetzlicher Auflagen nicht bepreist werden soll - aber wodurch genau ist das geregelt ? Immerhin sind das gewinnorientierte Privatfirmen, die in ihrer Gebührenpolitik doch wohl recht frei sind (zur Not könnten sie die normalen Depotgebühren oder Transaktionsspesen raufsetzen ...).

      Mir ist auch klar, dass es ein grosser Aufwand für die Banken ist, und dass das "Verschulden" beim Gesetzgeber liegt. Aber ohne eine solche objektive (wenngleich sicher nicht immer korrekte) Bestätigung ist doch die ganze Spekusteuer eine Farce (was sie ja wohl auch bleibt ...). Wenn es schon für die Deutsche Bank zu komplex ist - was sollen dann die Kleinanleger sagen, oder die Finanzbeamten, die die Angaben irgendwie überprüfen sollen ??

      Ich kann mich an die lange Diskussion erinnern, bevor diese Regelung in Kraft trat. Ich meine sogar, dass die Banken ein Jahr Aufschub erreicht hatten, um ihre Software entsprechend umzustellen. Dann finde ich es schon inakzeptabel, wenn der deutsche Platzhirsch das ganze stillschweigend boykottiert und abwartet, ob die Kunden reagieren.

      Die letzte Entwicklung in meinem Fall übrigens: nachdem ich beim Callcenter keine kompetente Stellungnahme bekam, bestand ich auf Rückruf von einem "Vorgesetzten". Der war dann auch sehr höflich und bot mir von sich aus an, die 20 EUR für die Erträgnisaufstellung aus "Kulanz" zu erlassen. Bzgl. 24c Bestätigung tat er so, als ob er noch nie davon gehört hätte, und bat um schriftliche Meldung, die dann von der "Qualitätssicherung" bearbeitet würde.
      Avatar
      schrieb am 24.03.06 17:46:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.938.849 von florentin am 24.03.06 15:39:26@florentin

      Das ergibt sich aus dem Gesetz:

      § 24c

      Jahresbescheinigung über Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen

      Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute, die nach § 45a zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen berechtigt sind, sowie Wertpapierhandelsunternehmen und Wertpapierhandelsbanken haben dem Gläubiger der Kapitalerträge oder dem Hinterleger der Wertpapiere für alle bei ihnen geführten Wertpapierdepots und Konten eine zusammenfassende Jahresbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen, die die für die Besteuerung nach den §§ 20 und 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 erforderlichen Angaben enthält.


      Quelle: www.gesetze-im-internet.de/estg/__24c.html

      Wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht, darf dafür nichts verlangt werden, es sei denn, dies wäre ebenso gesetzlich geregelt.

      Dass Banken versuchen können, über andere Entgelte oder deren Erhöhung einen Ausgleich zu finden - klar können sie das. Man kann ja immer probieren "mehr" zu erlösen. Ob's der Markt hergibt ist eine ganz andere Frage.....

      Und mal andersrum gedacht: wahrscheinlich kann sich gerade der Platzhirsch so ein Verhalten leisten, kleinere Institute kriegen da wohl kundenseitig eher ein Problem.

      Dei letzter Absatz braucht nicht kommentiert zu werden, der spricht hinsichtlich des Verständnisses für Kundenzufriedenheit und Qualitätsmanagement ohnehin Bände...

      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 25.03.06 21:08:43
      Beitrag Nr. 14 ()
      Die Deutsche Bank hat mir letzte Woche die Jahressteuerbescheinigung für 2005 zugeschickt; sämtliche steuerlich relevanten Spekulationsgeschäfte sind dabei aufgelistet, getrennt nach Halbeinkünfte- unf Nichthalbeinkünteverfahren; es erfolgt eine Gewinn/Verlustrechnung für jedes einzelne Geschäft;

      Die Auflistung orientiert sich am Aufbau des Steuerformular SO und nennt:

      1)WKN/Stückzahl/Kaufdatum
      2)Anschaffungskosten incl. Gebühren


      3)Stückzahl/Verkaufsdatum
      4)Verkaufserlös ohne Gebühren
      5)Gebühren aus Verkauf

      6)Ergebnis: Gewinn/Verlust unter Einrechnung aller Gebühren

      Nachteil: es wird keine Gesamtsumme aller Geschäfte ermittelt, die Addition muss man selbst vornehmen. Bei umfangreichen Geschäften wie bei mir bleibt einem nichts anderes übrig, als alle aufgelisteten Einzelgeschäfte nochmals mühsam in eine Excel-Tabelle einzutippen und die Salden per Formel zu errechnen.



      Das Kuriosum:

      Aus der Jahresbescheinigung der Bank ergibt sich ein leicht niedrigerer Gesamtgewinn und niedrigere Gesamtumsätze als in der vor mir selbst auf der Grundlage der vorhandenen Kauf-und Verkaufbelege ermittelten Gewinne. Das blieb auch so nach drei Tagen mehrmaliger Überprüfung aller eingebenen Daten.

      Und was mach ich nun ? Es gibt nichts Ätzenderes als unklare Differenzen in der Buchhaltung...
      Avatar
      schrieb am 26.03.06 10:43:09
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 20.613.927 von florentin am 10.03.06 14:16:57ich bin bei der codi und habe bisher überhaupt noch nichts bekommen.
      :(
      cura
      Avatar
      schrieb am 26.03.06 11:30:23
      Beitrag Nr. 16 ()
      hsbc alles letzte woche erhalten. aber beim abgleich doch erhebliche differenzen
      Avatar
      schrieb am 26.03.06 11:50:36
      Beitrag Nr. 17 ()
      Habe dieser Tage auch endlich die Jahresbescheinigungen der DB-Konten und Depots erhalten, und zwar die, die nix extra kosten.

      Im Vergleich zum Vorjahr ist die eigentliche Aufstellung der Kapitalerträge ziemlich knapp gehalten :rolleyes: : Für ein Depot jeweils so 1-2 Seiten lang, und zwar nur die Summen. Nachrechnen oder glauben?

      Ein Doppel für die eigenen Unterlagen gibt es nicht mehr. Dafür jede Menge Seiten mit Hinweisen, Erläuterungen usw., insgesamt 19 Seiten!:confused:

      Die Aufstellung der Veräußerungsgeschäfte kann man nur in Ausnahmefällen 1:1 für die Steuererklärung übernehmen. Ein Großteil der 19 Seiten (s.o.) beschäftigen sich mit den Gründen dafür und welche "Bereinigungen" man selber an den Zahlen vornehmen muss. Deswegen ist es auch gut, dass hier keine Gesamtsumme angegeben wird. Jedoch dürften viele Leute darauf reinfallen (Absicht des Finanzministers?), dass hier eine sauber gedruckte, scheinbar vollständige "Bescheinigung" ausgedruckt ist, die so und nicht anders richtig zu sein scheint. Die Steuerpflichtigen, die es nicht schaffen, sich bis S. 9 durchzukämpfen, versteuern dann z.B. bei Investmentfonds ihre vereinnahmten/thesaurierten Zwischengewinne doppelt, nämlich als Zinseinkünfte in Anl. KAP und nochmals als Veräußerungsgewinne in Anl. SO.

      Dass die gesetzlichen Bescheinigungen so sind, wie sie sind, ist der DB nicht anzulasten. Dieser "Ersatz" für die bisherige Erträgnisaufstellung dürfte für die Bank jedoch erheblich kostengünstiger als die bisherigen Jahresberichte sein. Ärgerlich ist, dass sie sich nur auf diese Mindestleistungen beschränkt und den eigenen Standard der Vorjahre aufgibt.
      Avatar
      schrieb am 28.03.06 15:00:30
      Beitrag Nr. 18 ()
      Letzter Stand in meinem Fall:

      Gestern bekam ich ziemlich überraschend Post von der DB, und zwar die Erträgnisaufstellungen für KAP (samt ausgefülltem Steuerformular) und Veräusserungsgewinne, so wie unter #14 und #17 beschrieben.

      Das Traurige daran: ich glaube nicht, dass das mit meinen Telefonaten in Zusammenhang steht. Dafür kam es viel zu schnell. Ich gehe eher davon aus, dass das halt zufällig jetzt angekommen ist und die Leute im Call-Center einfach nicht informiert sind, was genau wann verschickt wird. Es wurde auch keine Gebühr abgebucht, allerdings ist die 20 EUR Gutschrift "aus Kulanz" da ...

      Die Daten habe ich noch nicht genau überprüft, rein formal ist das aber vollständig und so, wie ich es erwartet hatte.

      Was mir allerdings schon auf dem ersten Blick zu den Speku-Gewinnen aufgefallen ist: Teilverkäufe bzw. Zukäufe werden scheinbar nicht separat erfasst, insofern hat die Bank wohl auch nicht überprüft, inwieweit die Jahresfrist jeweils überschritten ist
      Avatar
      schrieb am 04.04.06 10:38:59
      Beitrag Nr. 19 ()
      Um auch das noch nachzutragen:

      Ich hatte ja im Anschluss an Posting #12 an die DB geschrieben und um Information gebeten, ob und wann die Bescheinigung nach 24 c kommt.

      Einige Tage spaeter bekam ich schriftlich Antwort von der Qualitaetssicherung: die Bescheinigungen werden in diesen Tagen versandt (das war auch so, siehe #18, offensichtlich ohne Berechnung einer Gebuehr), dafuer stellen sie die bisher kostenlosen Ertraegnisaufstellungen ein (soll mir recht sein, hat kaum mehr zusaetzliche Information). Kein Wort ueber die Tatsache, dass das Call-Center zu 24c falsche Information gegeben hatte.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Erstellt Depotbank Aufstellung von Veräusserungserlösen ?