Die nächsten 10 Jahre - jetzt unter - SACHSENMILCH *A0DRXC* (Seite 23)
eröffnet am 19.03.06 23:18:24 von
neuester Beitrag 05.01.23 19:35:28 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 50.880.021 von Kalchas am 19.10.15 13:56:48ich frag nochmal,was ist, wenn ich also das zu erwartende Rückkaufangebot--rein theoretisch-- nicht annähme und weiterhin meine Aktie("delistet")stur behalte--
kann man dies überhaupt??..und dann?
Und geht es weiterhin--dass der Herr Müller die besagte GmbH gründet--wenn ihm diese eine Aktie z.B. fehlt?.
Sind alles irgendwie auch nur (nutzlose)Gedankenspiele,frage mich aber wirklich,welche Konsequenzen es für den sich verweigernden Aktionär und den Angebotemacher hätte,falls man das Rückkaufsangebot ausschlüge und man sich nicht ei ig würde.
Grüsse
kann man dies überhaupt??..und dann?
Und geht es weiterhin--dass der Herr Müller die besagte GmbH gründet--wenn ihm diese eine Aktie z.B. fehlt?.
Sind alles irgendwie auch nur (nutzlose)Gedankenspiele,frage mich aber wirklich,welche Konsequenzen es für den sich verweigernden Aktionär und den Angebotemacher hätte,falls man das Rückkaufsangebot ausschlüge und man sich nicht ei ig würde.
Grüsse
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.879.880 von gutdrauf9 am 19.10.15 13:44:51Eine Umwandlung in eine GmbH wäre eine weitere Schikane, aber viel bringt es dem Großaktionär eigentlich nicht. Meines Erachtens muss es dann ein Abfindungsangebot geben.
Außerdem wird es doch recht teuer, wenn man wirklich darauf aus ist, alle GmbH-Anteile zu übernehmen, da der Erwerb von Anteilen eines Kaufvertrags in notarieller Form bedarf. Das wäre ja nicht unbedingt kostengünstig.
Außerdem wird es doch recht teuer, wenn man wirklich darauf aus ist, alle GmbH-Anteile zu übernehmen, da der Erwerb von Anteilen eines Kaufvertrags in notarieller Form bedarf. Das wäre ja nicht unbedingt kostengünstig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.879.817 von nemus am 19.10.15 13:37:36.... bei Müller ist jedenfalls alles möglich
wer im Winter die Demonstranten vor seiner Firma mit dem Feuerwehrschlauch bespritzt (das hat angeblich Müller persönlich gemacht),
wer über Jahr die Mitaktionäre mit einer Dividende von 0,04 cent auf eine Aktie im Kurswert von 5000 EUR abspeist,
... dem ist einfach alles zuzutrauen. Leider kann hier nicht mit "wahrscheindlich" gerechnet werden.
wer im Winter die Demonstranten vor seiner Firma mit dem Feuerwehrschlauch bespritzt (das hat angeblich Müller persönlich gemacht),
wer über Jahr die Mitaktionäre mit einer Dividende von 0,04 cent auf eine Aktie im Kurswert von 5000 EUR abspeist,
... dem ist einfach alles zuzutrauen. Leider kann hier nicht mit "wahrscheindlich" gerechnet werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.313.834 von buchfan am 01.08.15 22:30:42........ist der Beitrag von Buchfan bezüglich "aussitzen,notfalls sich an einer GmbH beteiligen " irgendwie denkenswert?
ja,was würde wohl sein,wenn man das Rückkaufangebot ablehnen würde.
ja,was wäre, was hätte man davon,wenn man-rein hypothetisch -noch die letzte Aktie an der Sachsenmilch AG hätte?
Ein Stück Papier????
Gruesse
ja,was würde wohl sein,wenn man das Rückkaufangebot ablehnen würde.
ja,was wäre, was hätte man davon,wenn man-rein hypothetisch -noch die letzte Aktie an der Sachsenmilch AG hätte?
Ein Stück Papier????
Gruesse
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.868.027 von nemus am 16.10.15 21:26:11Das kann man ziemlich genau ausrechnen. Der liegt also unter dem aktuellen Kurs. Tolle neue gesetzliche Regelung, eine Meisterleistung der Regierung! Im Grunde müsste zumindest der höchste Preis in dem 6-Monatszeitraum gezahlt werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.865.069 von gutdrauf9 am 16.10.15 15:37:39.......und der Durchschnittspreis liegt bei gefühlten 5000€ für die letzten 6 Monate,
oder liege ich hier falsch.
oder liege ich hier falsch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.865.069 von gutdrauf9 am 16.10.15 15:37:39.....danke für die Information.
kann dann nur Ihr --- leider---- nicht verstehen.
Demnach hätten wir doch dann klare Verhältnisse.
Grüsse
kann dann nur Ihr --- leider---- nicht verstehen.
Demnach hätten wir doch dann klare Verhältnisse.
Grüsse
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.864.916 von nemus am 16.10.15 15:22:54Nein, es wird der Durchschnittspreis vor Ankündigung sein.
Diese Linie hat sich bei Squeeze Outs in der höchtrichterlichen Rechtssprechung durchgesetzt - leider. Es ist davon auszugehen, dass dies auch für den 6-Monats-Durchschnitt bei Delistings gilt.
Diese Linie hat sich bei Squeeze Outs in der höchtrichterlichen Rechtssprechung durchgesetzt - leider. Es ist davon auszugehen, dass dies auch für den 6-Monats-Durchschnitt bei Delistings gilt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.863.287 von Kalchas am 16.10.15 12:33:28......ich kann mir vorstellen,dass nicht die Ankündigung sondern das erfolgte Delisting bei der Ermittlung des Durchschnttspreises von Entscheidung ist,insofern meinGedanke an überraschende Kursschwankungen die kommenden 6 Monate.
Wissen tue ich es freilich nicht !
Grüsse
Wissen tue ich es freilich nicht !
Grüsse
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.863.032 von nemus am 16.10.15 12:07:18Es wird ja wohl der Durchschnittskurs wie bei einem Übernahmeangebot nur bis zum Tag der Ankündigung bestimmt. Folglich wird es da keine Überraschungen mehr geben können.