Die nächsten 10 Jahre - jetzt unter - SACHSENMILCH *A0DRXC* (Seite 5)
eröffnet am 19.03.06 23:18:24 von
neuester Beitrag 05.01.23 19:35:28 von
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Am 13.09.2019 wurde im Bundesanzeiger auf Anfechtungsklagen zu den HV Beschlüssen hingewiesen.
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
Ein Aktionär hat gegen die auf der Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 zu den Punkten 6 bis 9 der Tagesordnung gefassten Beschlüsse über (i) die Auflösung der Gesellschaft (Tagesordnungspunkt 6), (ii) die Bestellung eines Abwicklers (Tagesordnungspunkt 7), (iii) die Festlegung des Geschäftsjahres während der Abwicklung (Tagesordnungspunkt 8) und (iv) die Wahl des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr 2009 bis zur Auflösung, für die Prüfung der Abwicklungs- und Eröffnungsbilanz sowie für das erste am 31. Dezember 2019 endende Rumpf-Abwicklungs-Geschäftsjahr (Tagesordnungspunkt 9) jeweils sowohl Nichtigkeitsklage und hilfsweise Anfechtungsklage als auch positive Beschlussfeststellungsklage erhoben. Diese Klage ist vor dem Landgericht Leipzig, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 01 HK O 1725/19 anhängig.
Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
Ein Aktionär hat gegen die auf der Hauptversammlung vom 9. Juli 2019 zu den Punkten 6 bis 9 der Tagesordnung gefassten Beschlüsse über (i) die Auflösung der Gesellschaft (Tagesordnungspunkt 6), (ii) die Bestellung eines Abwicklers (Tagesordnungspunkt 7), (iii) die Festlegung des Geschäftsjahres während der Abwicklung (Tagesordnungspunkt 8) und (iv) die Wahl des Abschlussprüfers für das Rumpfgeschäftsjahr 2009 bis zur Auflösung, für die Prüfung der Abwicklungs- und Eröffnungsbilanz sowie für das erste am 31. Dezember 2019 endende Rumpf-Abwicklungs-Geschäftsjahr (Tagesordnungspunkt 9) jeweils sowohl Nichtigkeitsklage und hilfsweise Anfechtungsklage als auch positive Beschlussfeststellungsklage erhoben. Diese Klage ist vor dem Landgericht Leipzig, Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 01 HK O 1725/19 anhängig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.828.779 von gutdrauf9 am 18.06.19 08:27:14...... übrigens nochmals Danke für Deine Information bezüglich Ergänzungsantrag.
Antwort auf Beitrag Nr.: 60.828.779 von gutdrauf9 am 18.06.19 08:27:14......das jetzige Ergänzungsverlangen ist wohl nur ein frommer Wunsch.
Aber vielleicht geschieht ja ein Wunder.
Aber vielleicht geschieht ja ein Wunder.
Angtrag auf Liquidation
Zur HV 2109 wird ein Konsortium den Antrag auf Auflösung der Gesellschaft stellen:------- hier das Ergänzungsverlangen zur HV: --------
Nach Einberufung unserer ordentlichen Hauptversammlung für Dienstag, den 9. Juli 2019, in 01454 Wachau OT Leppersdorf, (Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 27. Mai 2019) haben die Aktionäre Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Scherzer & Co. AG, RM Rheiner Management AG und Albrecht von Witzleben gemäß § 122 Abs. 2 Aktiengesetz die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um weitere Beschlussgegenstände und die unverzügliche Bekanntmachung dieser Ergänzung verlangt.
Die Tagesordnung wird deshalb um folgende Punkte erweitert:
6. Auflösung der Gesellschaft
Die Aktionäre Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Scherzer & Co. AG, RM Rheiner Management AG und Albrecht von Witzleben schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschaft wird aufgelöst.
--------------------
interessant ist die Begründung:
Die Verwaltung der Sachsenmilch Aktiengesellschaft verstößt dauerhaft evident gegen den eigenen satzungsmäßigen Unternehmensgegenstand.
Der Unternehmensgegenstand lautet:
„Gegenstand des Unternehmens ist die unmittelbare oder mittelbare Tätigkeit auf dem Gebiet der Verwaltung ihres Vermögens.“
Gegen den vorliegenden Unternehmensgegenstand wird fortlaufend verstoßen, denn realiter wird weder unmittelbar noch mittelbar Vermögensverwaltung betrieben, wenn das Geld der Sachsenmilch Aktiengesellschaft, (teilweise) ohne Sicherheiten und zu unüblichen Konditionen, nur an Konzerngesellschaften der Mehrheitsaktionärin verliehen wird.
Unmittelbare Vermögensverwaltung würde bedeuten, dass die Sachsenmilch Aktiengesellschaft diversifiziert in fungible Aktien, Anleihen etc. investiert, um eine möglichst hohe Rendite zu erzielen. Mittelbar wäre dieses Ziel dadurch zu erreichen, indem das Vermögen dritten Vermögensverwaltern überlassen wird, damit diese eine möglichst hohe Rendite für die Gesellschaft erzielen.
Statt ihr eigenes Vermögen selbst oder durch Dritte zu verwalten, verleiht die Sachsenmilch Aktiengesellschaft seit Jahren ihr Geld an mit ihr verbundene Konzernunternehmen. Aus den Jahresabschlüssen der Gesellschaft ergeben sich Darlehen in Höhe von 138,5 Millionen Euro. Die Bilanzsumme beträgt 138,8 Millionen Euro. Die Sachsenmilch Aktiengesellschaft dient damit offensichtlich ausschließlich der Finanzierung der mit der Mehrheitsaktionärin verbundenen Unternehmen.
Da diese dauerhafte Pflichtverletzung durch die Verwaltung der Gesellschaft im Einverständnis und sogar im Interesse - vermutlich sogar auf Weisung - der Mehrheitsaktionärin erfolgt, ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen auf Initiative der Minderheitsaktionäre gegenüber den Verwaltungsmitgliedern der Gesellschaft auf Dauer kein Mittel zur Geltendmachung ihrer Minderheitenrechte.
Nach § 262 Abs. 1 Nr. 2 AktG kann die Hauptversammlung die Auflösung der Aktiengesellschaft beschließen, was sie in der Regel dann tun wird, wenn die Aktionäre rechtzeitig erkennen, dass eine gewinnbringende Tätigkeit in dieser Form nicht mehr möglich ist.
Bei einem derart lang andauernden und von der Mehrheitsaktionärin geförderten Pflichtverstoß der Verwaltungsmitglieder der Gesellschaft verbleibt als einzig adäquates Mittel die Verpflichtung der Mehrheitsgesellschafterin zur Zustimmung zum Auflösungsbeschlussvorschlag der Hauptversammlung aus Treuegesichtspunkten.
Im Grunde genommen ist durch die Ausleihung des Vermögens an die Müller-Gruppe faktisch - aber eben nur für die Mehrheitsaktionärin und deren Konzerngesellschaften - eine Liquidation bereits eingeleitet worden. Die Minderheitsaktionäre hingegen haben das Nachsehen, weil sie nicht an der Ausleihung partizipieren, andererseits aber ihre Beteiligung nicht bzw. unter Wert (siehe Delisting-Erwerbsangebot vom 8. November 2016) veräußern können.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.655.670 von nemus am 09.09.18 19:13:51....wie geht es weiter?
@Strassenköter,
Danke für Deine Information.
Ein realistisches Angebot an den Streubesitz wurde von Müller aber leider nicht gemacht,
Müller sieht hierfür ja keinen Anlass.
Danke für Deine Information.
Ein realistisches Angebot an den Streubesitz wurde von Müller aber leider nicht gemacht,
Müller sieht hierfür ja keinen Anlass.
Es gibt einen kostenlosen Bericht zur HV von GSC Research:
https://valora.de/valora/kurse?isin=DE000A0DRXC4
https://valora.de/valora/kurse?isin=DE000A0DRXC4
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.299.446 von gutdrauf9 am 25.07.18 15:50:32ich finde Dein Verhalten mehr als seltsam.
Unsolidarisch, weil ich Dich nicht bevollmächtigt habe?
Um es mal klar zu sagen, wie wir Kleinaktionäre mit 1 oder 2 Aktien auch immer zusammen abstimmen, ist völlig unwichtig.
Wichtig sind die Ergänzungsanträge,
damit könnte sich - wie Strassenköter schon sagte- ev. unsere Lage verbessern.
NB.
war kein Misstrauen oder was auch immer Dir gegenüber.
Unsolidarisch, weil ich Dich nicht bevollmächtigt habe?
Um es mal klar zu sagen, wie wir Kleinaktionäre mit 1 oder 2 Aktien auch immer zusammen abstimmen, ist völlig unwichtig.
Wichtig sind die Ergänzungsanträge,
damit könnte sich - wie Strassenköter schon sagte- ev. unsere Lage verbessern.
NB.
war kein Misstrauen oder was auch immer Dir gegenüber.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.298.363 von nemus am 25.07.18 13:52:47Ich habe Dir zwei Mal angeboten, Deine Aktien in der HV zu vertreten.
Leider hast Du Dir nicht einmal die Mühe gemacht, mir eine Vollmacht auszustellen.
Denjenigen Aktionären, die ich vertreten habe, habe ich einen Bericht von der HV zugesandt.
Ich sehe nicht ein, dass ich Dir diesesn ebenfalls zusende.
Ich habe mir zwei Tage Urlaub genommen, die Fahrtkosten selbst bezahlt und mir die Mühe gemacht, mich einzulesen, eine Rede vorzubereiten etc.
Du hättest nur eine Stimmerechtsvollmacht ausfüllen müssen - 5 Minuten Arbeit, null Kosten.
Wenn Dir selbst dies zu viel war, sehe ich wirklich nicht ein, Dich hier mit Informationen zu versorgen.
Ein bischen mehr Solidarität der Klein(st)aktionäre ist schon erforderlich! Trittbrettfahrer gibt es in unserer Gesellschaft schon genügend.
Leider hast Du Dir nicht einmal die Mühe gemacht, mir eine Vollmacht auszustellen.
Denjenigen Aktionären, die ich vertreten habe, habe ich einen Bericht von der HV zugesandt.
Ich sehe nicht ein, dass ich Dir diesesn ebenfalls zusende.
Ich habe mir zwei Tage Urlaub genommen, die Fahrtkosten selbst bezahlt und mir die Mühe gemacht, mich einzulesen, eine Rede vorzubereiten etc.
Du hättest nur eine Stimmerechtsvollmacht ausfüllen müssen - 5 Minuten Arbeit, null Kosten.
Wenn Dir selbst dies zu viel war, sehe ich wirklich nicht ein, Dich hier mit Informationen zu versorgen.
Ein bischen mehr Solidarität der Klein(st)aktionäre ist schon erforderlich! Trittbrettfahrer gibt es in unserer Gesellschaft schon genügend.
...... kann jemand über die HV berichten?
Wie erfolgreich waren die Ergänzungsanträge der "Balaton Gruppe"
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