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    Ab wann bin ich ein Raubkopierer??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.03.06 23:01:57 von
    neuester Beitrag 11.05.06 22:08:46 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.049.544
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      schrieb am 23.03.06 23:01:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Avatar
      schrieb am 23.03.06 23:56:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn Du mit Maske vor dem Rechner sitzt und ne DVD brennst
      Avatar
      schrieb am 24.03.06 07:39:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      ne ne... Raub = erst hauen, dann klauen
      also zumindest erst mal den rechner hauen :D
      Avatar
      schrieb am 24.03.06 07:59:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo

      Die Frage kann ich leider nicht im Detail beantworten.

      Ich habe aber ein intressantes Unternehemen, dass mit legalen *Downloads* gutes Geld verdient und sehr Wachstumstark ist!

      Zum Nachschauen: www.yodoba.com

      Weitere Infos gebe ich gerne weiter.

      Schönen Tag
      scampxx
      Avatar
      schrieb am 24.03.06 08:00:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      :laugh:

      ...wenn du nach einem bankraub die geldscheine kopierst

      :laugh::laugh::laugh:

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      Avatar
      schrieb am 11.05.06 22:08:46
      Beitrag Nr. 6 ()
      Urheberrechtsnovelle: Gebrannte CDs führen nicht automatisch in den Knast

      In vielen heimischen CD-Regalen reihen sich heute spärlich beschriftete Rohlinge aneinander - vollgepackt mit Songs aus dem Internet oder von Freunden und Bekannten bespielt. Kopien sind zwar nur noch in Einzelfällen erlaubt. Mit einem Bein im Gefängnis stehen Besitzer von Sammlungen gebrannter CDs und DVDs aber trotzdem nicht.
      Auch nach der jüngsten Novelle des Urheberrechts bleiben Kopien von CDs und DVDs grundsätzlich erlaubt. Die Gesetzesänderung wurde Ende März vom Bundeskabinett verabschiedet und tritt voraussichtlich Anfang 2007 in Kraft. Für den Verbraucher ändert sich dann nur wenig: Er darf für seinen Privatgebrauch weiterhin CDs und DVDs brennen.




      Was das genau heißt, ist vom Gesetzgeber nicht definiert. "Es gibt keine gesetzliche Maximalmenge", sagt Ulf Gerder, Sprecher des Bundesjustizministeriums in Berlin. In der Regel werde aber von fünf bis sieben Kopien ausgegangen, erläutert Thomas Engels, Anwalt für Medien- und Informationsrecht in Düsseldorf. "Diese Kopien dürfen Sie auch verschenken. Und dabei ist es egal, ob an die Mutter oder den Cousin fünften Grades."

      Grundsätzlich verboten ist es, einen funktionierenden Kopierschutz auf einem Datenträger zu umgehen. Existiert ein solcher Schutz, sind folglich auch keine Privatkopien erlaubt. Ein entsprechendes Gesetz wurde bereits im Jahr 2003 erlassen. Ob eine CD oder DVD kopiergeschützt ist, zeigt ein Aufkleber auf der Hülle.

      Dieser Hinweis sagt allerdings nichts über die tatsächliche Wirksamkeit des Kopierschutzes aus. Lässt sich die Datenscheibe trotzdem mit einem herkömmlichen Brenner und handelsüblicher Software kopieren, liegt auch kein Rechtsverstoß vor. "Wenn kein wirksamer Schutz besteht, ist die Kopie nicht verboten", erklärt Rechtsanwalt Jürgen Weinknecht aus Itzehoe (Schleswig-Holstein).

      Komplizierter ist die Rechtslage bei der Vervielfältigung von bereits gebrannten CDs. Denn nach der Novelle des Urheberrechts ist es verboten, Vorlagen zu kopieren, die offensichtlich rechtswidrig erstellt wurden. Derjenige, der eine gebrannte CD bekommt, kann jedoch meist nichts über den Ursprung ihres Inhalts sagen.

      Und ob dieses Wissen vorausgesetzt werden kann, ist fraglich. "Der Rechteinhaber müsste im Streitfall nachweisen, dass der Kopierschutz auf der Original-CD bekannt war", erläutert Ulf Gerder. In der Realität dürfte das nach Aussage des Experten schwierig sein.

      Auch wer zu Hause bereits eine Sammlung mit gebrannten CDs besitzt, muss sich wenig Sorgen machen. "Da muss Sie schon jemand anzeigen", sagt Engels. Verschärft wurden mit der Urheberrechtsnovelle die Regeln für Tauschbörsen im Internet. Verboten ist danach ebenso das Bereitstellen von urheberrechtlich geschützten Werken wie auch der Download.

      Weil Tauschbörsen auf dem Prinzip beruhen, dass derjenige, der Musik bei anderen herunterlädt, seinen Rechner gleichzeitig für Uploads öffnet, machen sich prinzipiell alle Nutzer strafbar. Ihnen drohen Geldstrafen und eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren - bei gewerbsmäßigem Handel sind es sogar bis zu fünf Jahre.
      http://www.pcwelt.de/news/recht/137693/index.html?NLC-Newsle…


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