ABO - Wind AG -- vor dem Börsengang ? (Seite 58)
eröffnet am 06.04.06 14:07:27 von
neuester Beitrag 07.05.24 15:10:48 von
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Naja, ich würd das so sehen: Die Erwartung, dass die Umwandlung ohne Sonderprüfungen (die auch ich für Quatsch halte) durchgehen könnte, passt durchaus ins Gesamtbild des Kapitalmarktverständnisses der Organe von ABO.
Ansonsten: Auch verdiente ABO-Aktionäre sind vor dem Stockholm-Syndrom nicht gefeit.
Ansonsten: Auch verdiente ABO-Aktionäre sind vor dem Stockholm-Syndrom nicht gefeit.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.704.934 von K1K1 am 27.10.23 15:22:49
Wir sind glaub ich dahingehend einig, dass ein Rechtsformwechsel legal ist, wenn er von der vorgeschriebenen Mehrheit beschlossen wird.
Eine Sonderprüfung ist jedoch dazu da, illegale Machenschaften aufzudecken. Wenn ich nun versuche, eine Sonderprüfung unter einem inhaltlichen vorgeschobenen Grund dazu einzusetzen, um meine eigene Position durchzusetzen, bei der ich in der Abstimmung unterlegen bin, liegt das für mich schon viel näher an der Cyberkriminalität als beim Geschäftsgebaren eines ordentlichen Kaufmanns.
Man wird in die Sonderprüfung ja nicht "versuchte Entrechtung von Aktionären" reinschreiben, weil es diesen Tatbestand (vorausgesetzt die HV stimmt entsprechend ab) nicht gibt.
Zitat von K1K1: Naja, die KGaA Enteignung provoziert ja wohl Sonderprüfungsanträge - ist doch klar.
Und die Analogie zu Cyberangriffen erschließt sich mir nicht. Unternehmen, die von diesen betroffen sind haben in der Regel ihren (russischen) Angreifern nichts getan - das sieht bei den Unternehmensgründern, die die freien Aktionäre über die KGaA entrechten wollen aber ganz anders ausch...
Wir sind glaub ich dahingehend einig, dass ein Rechtsformwechsel legal ist, wenn er von der vorgeschriebenen Mehrheit beschlossen wird.
Eine Sonderprüfung ist jedoch dazu da, illegale Machenschaften aufzudecken. Wenn ich nun versuche, eine Sonderprüfung unter einem inhaltlichen vorgeschobenen Grund dazu einzusetzen, um meine eigene Position durchzusetzen, bei der ich in der Abstimmung unterlegen bin, liegt das für mich schon viel näher an der Cyberkriminalität als beim Geschäftsgebaren eines ordentlichen Kaufmanns.
Man wird in die Sonderprüfung ja nicht "versuchte Entrechtung von Aktionären" reinschreiben, weil es diesen Tatbestand (vorausgesetzt die HV stimmt entsprechend ab) nicht gibt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.704.721 von tfv am 27.10.23 14:57:04
Naja, die KGaA Enteignung provoziert ja wohl Sonderprüfungsanträge - ist doch klar.
Und die Analogie zu Cyberangriffen erschließt sich mir nicht. Unternehmen, die von diesen betroffen sind haben in der Regel ihren (russischen) Angreifern nichts getan - das sieht bei den Unternehmensgründern, die die freien Aktionäre über die KGaA entrechten wollen aber ganz anders ausch...
Zitat von tfv:Zitat von fundamental_a: Es werden wohl Sonderprüfungen kommen
Es dreht sich wohl auch um den Termin, ab wann die Idee der KG aA kam
Adhoc Pflicht usw.
LG Fundamental_a
OK, also Sonderprüfung ist heute der Knüppel. Wenn die HV das nicht mehrheitlich beschließt, nachdem es als Tagesordnungspunkt bekannt war, geht das gerichtlich, dabei muss aber der Anfangsverdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung begründet werden.
Kostet halt Zeit, Geld und Reputation, man will von der Angreiferseite aus das Thema am Kochen halten.
Muss sich die Gesellschaft halt damit auseinandersetzen, das ist auch nicht anders als bei einem Cyberangriff oder einem Erpressungsversuch. Man kann zahlen oder man kann dagegen kämpfen. das Kämpfen kostet immer etwas mehr Kraft und Geld, ist aber langfristig nachhaltiger. Ich hoffe, dass sie schaffen, das aus dem normalen Geschäftsbetrieb einigermaßen rauszuhalten und nur Anwälte dafür zu bezahlen.
Naja, die KGaA Enteignung provoziert ja wohl Sonderprüfungsanträge - ist doch klar.
Und die Analogie zu Cyberangriffen erschließt sich mir nicht. Unternehmen, die von diesen betroffen sind haben in der Regel ihren (russischen) Angreifern nichts getan - das sieht bei den Unternehmensgründern, die die freien Aktionäre über die KGaA entrechten wollen aber ganz anders ausch...
Vielen Dank für das Berichten von der HV. Gibt es schon Abstimmungen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.704.769 von giledos am 27.10.23 15:02:50
Bei einer KGaA... verdienen auch nur die Anwälte... auf Kosten der Aktionäre, wie man ja sieht.
Zitat von giledos:Zitat von tfv: und nur Anwälte dafür zu bezahlen.
Das denke ich mir auch. Am Ende verdienen im Zweifel immer die Anwälte. Auf beiden Seiten.
Bei einer KGaA... verdienen auch nur die Anwälte... auf Kosten der Aktionäre, wie man ja sieht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.704.721 von tfv am 27.10.23 14:57:04
Das denke ich mir auch. Am Ende verdienen im Zweifel immer die Anwälte. Auf beiden Seiten.
Zitat von tfv: und nur Anwälte dafür zu bezahlen.
Das denke ich mir auch. Am Ende verdienen im Zweifel immer die Anwälte. Auf beiden Seiten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.704.520 von fundamental_a am 27.10.23 14:30:16
OK, also Sonderprüfung ist heute der Knüppel. Wenn die HV das nicht mehrheitlich beschließt, nachdem es als Tagesordnungspunkt bekannt war, geht das gerichtlich, dabei muss aber der Anfangsverdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung begründet werden.
Kostet halt Zeit, Geld und Reputation, man will von der Angreiferseite aus das Thema am Kochen halten.
Muss sich die Gesellschaft halt damit auseinandersetzen, das ist auch nicht anders als bei einem Cyberangriff oder einem Erpressungsversuch. Man kann zahlen oder man kann dagegen kämpfen. das Kämpfen kostet immer etwas mehr Kraft und Geld, ist aber langfristig nachhaltiger. Ich hoffe, dass sie schaffen, das aus dem normalen Geschäftsbetrieb einigermaßen rauszuhalten und nur Anwälte dafür zu bezahlen.
Zitat von fundamental_a: Es werden wohl Sonderprüfungen kommen
Es dreht sich wohl auch um den Termin, ab wann die Idee der KG aA kam
Adhoc Pflicht usw.
LG Fundamental_a
OK, also Sonderprüfung ist heute der Knüppel. Wenn die HV das nicht mehrheitlich beschließt, nachdem es als Tagesordnungspunkt bekannt war, geht das gerichtlich, dabei muss aber der Anfangsverdacht auf eine schwerwiegende Pflichtverletzung begründet werden.
Kostet halt Zeit, Geld und Reputation, man will von der Angreiferseite aus das Thema am Kochen halten.
Muss sich die Gesellschaft halt damit auseinandersetzen, das ist auch nicht anders als bei einem Cyberangriff oder einem Erpressungsversuch. Man kann zahlen oder man kann dagegen kämpfen. das Kämpfen kostet immer etwas mehr Kraft und Geld, ist aber langfristig nachhaltiger. Ich hoffe, dass sie schaffen, das aus dem normalen Geschäftsbetrieb einigermaßen rauszuhalten und nur Anwälte dafür zu bezahlen.
Wir sind dir sehr dankbar, dass du dort Überstunden machst. Solche Termine sind immer ohne Lustgewinn und zu Recht nicht vergnügungssteuerpflichtig
Zitat von fundamental_a: Jetzt haben die Aktionäre das Wort.
Zum Schluss kommt wohl die Enkraft
Es werden wohl Sonderprüfungen kommen
Es dreht sich wohl auch um den Termin, ab wann die Idee der KG aA kam
Adhoc Pflicht usw.
Und natürlich geht es um die Entmachtung der Aktionäre
Unternehmen stellt es falsch da usw.
LG Fundamental_a
Den arroganten Familien/Firmengründern soll ordentlich die Leviten gelesen werden für diese Mistaktion. Dem Unternehmen und Mitarbeitern wünsche ich weitherin viel Erfolg und gute Projekte und uns Aktionären bald wieder steigende Kurse in dieser düsteren Börsenphase
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.704.520 von fundamental_a am 27.10.23 14:30:16Vielen Dank für Deinen Einsatz vor Ort!
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