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    ABO - Wind AG -- vor dem Börsengang ? (Seite 67)

    eröffnet am 06.04.06 14:07:27 von
    neuester Beitrag 07.05.24 15:10:48 von
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      schrieb am 21.09.23 13:00:10
      Beitrag Nr. 1.844 ()
      Eine Analogie vielleicht noch:

      Wie können Lammers und Wilkens von Energiekontor für die Zukunft ihres Unternehmens so sicher sein ohne Installation einer Erb-Monarchie? Vertrauen die etwa auf unsere Marktwirtschaft und Demokratie, und deren Gesetze?

      Jetzt mal abgesehen von den anderen lustigen Sachen bzgl. Kapitalmarkt, die sie in der Vergangenheit schlicht nur unterlassen haben.
      ABO Wind | 50,40 €
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      schrieb am 21.09.23 12:44:59
      Beitrag Nr. 1.843 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.517.549 von Samba_an_der_Eckfahne am 21.09.23 12:17:31Wahrscheinlich haste Recht. Die Aussage bei Öko-Unternehmen statistisch zu belegen, ist schwierig mangels ausreichender Grundgesamtheit. Schließlich impliziert die Installation einer Erb-Monarchie eine lange Zeit des Erfolgs.

      Genug geblödelt. Ich für meinen Teil sehe diese Unzulänglichkeiten als eine Seite der Medaille. Die andere ist der überzeugende operative Erfolg. Ich sehe schon, dass beides zusammenhängt, und bin ganz klar einer der größten ABO-Fans.
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      schrieb am 21.09.23 12:23:23
      Beitrag Nr. 1.842 ()
      Komisch, ich glaube zu wissen, was Istanbul meinen könnte ;-)
      ABO Wind | 50,40 €
      Avatar
      schrieb am 21.09.23 12:17:31
      Beitrag Nr. 1.841 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.517.213 von Istanbul am 21.09.23 11:28:49
      Zitat von Istanbul: Okay, das war jetzt vielleicht ein, zwei Abstraktionsebenen zu hoch.


      Auf jeden Fall. Die entscheidende Frage, die ich mir stelle, ist: Worauf beziehst du dich mit deiner Aussage? Mir fehlt da irgendwie der Kontext. Oder ist das einfach allgemeines Grünen-Bashing, was momentan en vogue zu sein scheint, und was du mal loswerden wolltest?
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      Avatar
      schrieb am 21.09.23 11:28:49
      Beitrag Nr. 1.840 ()
      Okay, das war jetzt vielleicht ein, zwei Abstraktionsebenen zu hoch.
      ABO Wind | 50,40 €
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      schrieb am 21.09.23 11:27:30
      !
      Dieser Beitrag wurde von FairMOD moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
      Avatar
      schrieb am 21.09.23 10:41:24
      Beitrag Nr. 1.838 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.516.703 von K1K1 am 21.09.23 10:23:14
      Zitat von K1K1: Also wenn Ahn und Bockholt in einem halben Jahr einfällt, dass auch 1% reicht, damit sie die KGaA in Zukunft diktieren können, dann können sie diese Satzungsänderung m.E. durchsetzen.


      Man muss hier noch Königinnen, Prinzen und Prinzessinnen mit einbeziehen, um im Bild der Erbmonarchie zu bleiben.

      Man könnte jetzt noch einwerfen, um die aus der Geschichte bekannten Probleme mit Erb-Dynastien zu vermeiden, gibt's sowas Komisches wie die Aktiengesellschaft nach AktG.

      Aber jetzt lassen wir diese Details und schauen wieder nach vorne. Immer das Positive sehen: Wer als Aktionär von ABO keine Demut lernt, lernt's nirgendwo. Also als Kleinaktionär.
      ABO Wind | 50,40 €
      Avatar
      schrieb am 21.09.23 10:33:51
      Beitrag Nr. 1.837 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.516.703 von K1K1 am 21.09.23 10:23:14@ K1K1

      Ja Istanbul liegt völlig richtig und ich habe bereits korrigiert (s. Posting oben). Das verschärft - wie oben erwähnt - in der Tat noch einmal den "Feigenblattcharakter" dieser Klausel. Dein Punkt ist also in der Tat gewichtig. Wenn Ahn und Bockholt es mit den 25% ernst meinen, sollte die Klausel in der Satzung änderungsfest gemacht werden.

      Zitat von K1K1:
      Zitat von Istanbul: Sicher? Not convinced.

      179.2 erfordert Dreiviertelmehrheit, außer in der Satzung steht was anderes. Neue Satzung 18.2 sagt genau dieses andere, nämlich einfache Mehrheit. Ich sehe hier nix "zwingend" im AktG Gegenstehendes. Jedenfalls nicht im 179.2, vielleicht woanders.


      Ich sehe das auch so und wüsste nicht, an welcher Stelle anderes stehen sollte. Wenn es da was gibt lasse ich mich gerne korrigieren.

      Nur noch mal zur Erläuterung und Verdeutlichung: Nach meiner rhetorischen Frage weiter unten können Ahn und Bockholt mit ihrer derzeitigen Mehrheit die Satzung der KGaA verändern (insbesondere auch die des Mindesterfordernisses von 25% gem. 8.1. der Satzung).

      Dazu benötigen sie auch nicht -wie derzeit- die Mithilfe der mutmaßlichen Steigbügelhalter Mainova &Co., denn selbst bei Maximalpräsenz (sehr unwahscheinlich) reichen ihre 50%.

      Also wenn Ahn und Bockholt in einem halben Jahr einfällt, dass auch 1% reicht, damit sie die KGaA in Zukunft diktieren können, dann können sie diese Satzungsänderung m.E. durchsetzen.

      Daher meine Bemerkung "Feigenblatt".
      ABO Wind | 50,40 €
      Avatar
      schrieb am 21.09.23 10:28:54
      Beitrag Nr. 1.836 ()
      Kleine Bemerkung: Dieses "Loch" hab ich als Nicht-Jurist innerhalb von paar Minuten Blättern im Umwandlungsbericht gefunden. Angesichts der Erfahrung der bisherigen Qualität bei der juristischen Beratung der Gesellschaft (Delisting, ABO Invest) bzgl. Kapitalmarkt könnte da natürlich noch mehr sein. Ist zugegeben kompliziert. Manche (wie ich) tendieren dann dazu, es schlicht so zu lassen wie üblich. Andere eben nicht. Lernen ist ein komplizierter Prozess.

      Ich bin immer skeptisch, wenn man die Jahrhunderte der Erfahrung, die in ausgefeilten, bewährten Gesetzen wie dem Aktiengesetz stehen, "outsmarten" will. Übrigens eine generelle grüne Krankheit, siehe die jetzige Regulierungswut in hastig zusammengestrickten, unausgegorenen, widersprüchlichen Gesetzen, die bestenfalls nix bringen.

      Allerdings kann man bzgl. ABO immerhin sagen, dass sich nix geändert hat. Manche von uns hatten da eben zeitweise eine überkommene Ansicht der Gültigkeit von Gesetzen und Normen.

      Es ist eben so wie's ist und war: Die Familien A+B bestimmen uneingeschränkt. Jetzt eben als Erb-Monarchie.
      ABO Wind | 50,40 €
      Avatar
      schrieb am 21.09.23 10:23:14
      Beitrag Nr. 1.835 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 74.516.484 von Istanbul am 21.09.23 09:47:35
      Zitat von Istanbul: Sicher? Not convinced.

      179.2 erfordert Dreiviertelmehrheit, außer in der Satzung steht was anderes. Neue Satzung 18.2 sagt genau dieses andere, nämlich einfache Mehrheit. Ich sehe hier nix "zwingend" im AktG Gegenstehendes. Jedenfalls nicht im 179.2, vielleicht woanders.


      Ich sehe das auch so und wüsste nicht, an welcher Stelle anderes stehen sollte. Wenn es da was gibt lasse ich mich gerne korrigieren.

      Nur noch mal zur Erläuterung und Verdeutlichung: Nach meiner rhetorischen Frage weiter unten können Ahn und Bockholt mit ihrer derzeitigen Mehrheit die Satzung der KGaA verändern (insbesondere auch die des Mindesterfordernisses von 25% gem. 8.1. der Satzung).

      Dazu benötigen sie auch nicht -wie derzeit- die Mithilfe der mutmaßlichen Steigbügelhalter Mainova &Co., denn selbst bei Maximalpräsenz (sehr unwahscheinlich) reichen ihre 50%.

      Also wenn Ahn und Bockholt in einem halben Jahr einfällt, dass auch 1% reicht, damit sie die KGaA in Zukunft diktieren können, dann können sie diese Satzungsänderung m.E. durchsetzen.

      Daher meine Bemerkung "Feigenblatt".
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