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    Verlustvortrag wo eintragen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.05.06 15:30:26 von
    neuester Beitrag 25.07.06 10:19:14 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.057.085
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      schrieb am 01.05.06 15:30:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe 2005 ca. 2000 € Gewinn aus Aktienverkäufen gemacht und habe noch einen Verlustvortrag von 2001 über 3000 €. Frage: Wie und wo kann ich diesen Verlustvortrages in der Steuererklärung eintragen? 2. Was sollte in Zeile 62 der SO eingetragen werden?
      Avatar
      schrieb am 01.05.06 16:50:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Verlustvortrag ist doch vom FA festgestellt? Du hast einen Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag? Dann wird dein Gewinn 2005 vom FA "automatisch" vom Verlustvortrag abgezogen und du bekommst einen neuen Bescheid über den verbleibenden Verlustvortrag mit 1000 € verlustvortrag.
      In Zeile 62 der Anlage SO kann nichts eingetragen werden, da die Anlage SO 2005 nur 49 Zeilen aufweist.
      Avatar
      schrieb am 02.05.06 22:04:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.391.624 von NATALY am 01.05.06 16:50:15Bin kein Experte, nur Frage.
      Im Fahl @Color ist es nicht so, oder.

      2005 Gewinn 2000€ (Spekulationsfrist wurde nicht eingehalten).
      500€ darf er mitnehmen ohne zu versteuern.
      Zu versteuern in Jahr 2005 sind 1500€
      Verlustvortrag von 2001 über 3000 €.
      3000-1500 = dann bleib noch 1500€

      Danke Nataly
      Avatar
      schrieb am 02.05.06 22:22:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.409.956 von IBAH am 02.05.06 22:04:20500€ darf er mitnehmen ohne zu versteuern.

      Es handelt sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag, deshalb müssen die vollen 2000€ mit dem Verlustvortrag verrechnet werden.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 02.05.06 22:50:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Speku-Gewinne von insgesamt 511,99 EUR/Jahr sind nicht zu versteuern,bei einem Speku-Gewinn von 512 EUR ist der volle Betrag (die ganzen 512 EUR) zu versteuern, da es sich um Eine Freigrenze handelt, nicht um einen Freibetrag.

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      schrieb am 14.05.06 14:08:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      hallo,

      hatte letztes jahr wieder verluste noch gewinne.
      habe einen bescheid von 2004 für einen verbleibenden verlustvortrag.
      der betrag soll natürlich auf 2005 vorgetragen werden.
      welches formular ist denn da auszufüllen?
      in den vorjahren gabs dazu die anlage va,
      finde ich aber dieses jahr nicht.

      besten dank.
      Avatar
      schrieb am 14.05.06 15:41:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Eine Frage, die ich hier noch nicht recht beantwortet fand:

      Wenn ich in 2005 insgesamt ein steuerpflichtiges Einkommen erzilet habe, jedoch Verlust aus Spekulation habe, kann ich doch m.E. diesen Verlust nicht mit dem anderen Einkommen verrechnen - oder? Aber ich kann den Spekulationsverlust auf das Jahr 2006 vortragen um ihn mit evtl. Spekugewinnen 2006 zu verrechnen? Und wie sieht die Sache aus, wenn ich 2006 ca. 500 € Spekugewinn mache, also per se unter der Freigrenze von 511,99 € bliebe - wird dann der gesamte Spekuverlust aus 2005 in 2007 vorgetragen oder doch um die 500 Gewinn aus 2006 geschmälert??? Wenn ich in 2006 aber ein Einkommen unter der Grenze der AbgabePFLICHT der EST-Erklärung hätte und somit meinen Spekugewinn von 500 € nicht angeben würde/müsste, was passiert dann mit dem Verlustvortrag aus 2005???

      Finde das Steuerrecht an der Stelle echt kompliziert und nicht immer fair dem Steuerzahler gegenüber...
      Avatar
      schrieb am 14.05.06 19:17:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.578.655 von traumstrand am 14.05.06 15:41:00seit wann ist Steuerrecht fair?
      Avatar
      schrieb am 15.05.06 22:31:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich finde immerhin das BFH Urteil IX R 21/04 fair und hilfreich für den Steuerzahler :)
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 14:50:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      Über diese Anlage VA bin ich beim Googeln auch gestolpert. Gibt es die nicht mehr?
      Mich betrifft das Thema jetzt zum erstenmal.
      Ich will also erstmalig Verlustvorträge beantragen, in der Vergangenheit hatte ich auch Verluste, habe sie aber nicht angegeben.
      Ich kreuze also auf der ersten Seite der Einkommensteuererklärung das Feld "Erklärung zur Feststellung des verbleigenden Verlustvortrages" an, in Zeile 34 kreuze ich "lt. Anlage SO" an, und fülle diese Anlage aus.
      Muß sonst noch etwas erfolgen? Sollte in Zeile 94 "Beschränkung des Verlustrücktrags" 0 eingetragen werden, oder bleibt das leer, wenn im Vorjahr garnichts erfaßt wurde?
      Avatar
      schrieb am 19.05.06 19:04:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich kreuze also auf der ersten Seite der Einkommensteuererklärung das Feld "Erklärung zur Feststellung des verbleigenden Verlustvortrages" an, in Zeile 34 kreuze ich "lt. Anlage SO" an, und fülle diese Anlage aus.


      Das reicht. Mehr ist nicht zu tun.
      Avatar
      schrieb am 24.07.06 11:36:08
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 21.677.035 von NATALY am 19.05.06 19:04:46ich moechte nochmal eine frage von mitte mai aufgreifen:

      verlustvortrag aus spekulationsgeschaeften aus dem vorjahr vorhanden. in 2005 spekulationsgewinne unter freigrenze erzielt.
      muss ich nun eine anlage so ausfuellen und der verlustvortrag aus dem vorjahr wird entsprechend verringert oder einfach in steuererklaerung ankreuzen - keine spekulationsgewinne ueber euro 512?

      diese frage wurde schon einmal diskutiert, nur leider kann ich den thread nicht mehr finden.

      ich war immer der meinung, der verlustvortrag werde in unveraenderter hoehe nach 2006 vorgetragen, habe aber in einem anderen steuerforum eine andere meinung gelesen.

      vielen dank fuer die hilfe!
      Avatar
      schrieb am 24.07.06 12:52:47
      Beitrag Nr. 13 ()
      einfach in steuererklaerung ankreuzen - keine spekulationsgewinne ueber euro 512?

      Das ist richtig.
      Avatar
      schrieb am 25.07.06 10:19:14
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 23.008.005 von NATALY am 24.07.06 12:52:47danke nataly!!!


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