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    Babylon - was ist denn da los?? (Seite 105)

    eröffnet am 12.05.06 19:12:46 von
    neuester Beitrag 23.01.24 07:24:46 von
    Beiträge: 1.086
    ID: 1.059.834
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      Avatar
      schrieb am 24.07.06 17:46:03
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.810.335 von Maack1 am 20.07.06 17:01:48Der nächste Mantel könnte n2y (N2 nanotech) sein.

      Ist auch ein Cartago mantel investment.

      gruss
      Avatar
      schrieb am 23.07.06 08:19:40
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.908.036 von ooy am 22.07.06 18:59:59@ooy:
      Die Geschichte bleibt auf jeden Fall interessant.
      Allerdings finde ich dieses Spielchen nach dem Motto "Auf der HV gibts `ne Überraschung" eher für einen Kindergeburstag angemessen,
      als einer seriösen Kapitalanlage.
      Meinst du, das Deinboeck auch irgendwie mit involviert wird ?
      Hallte ich persönlich für unwahrscheinlich, da der Deinboeck-Mantel selbst bereinigt wurde (Kapitalschnitt)?
      In Richtung Immo/REIT`s könnte es aber schon gehen.
      Wait and see...
      Avatar
      schrieb am 22.07.06 18:59:59
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.859.774 von Maack1 am 22.07.06 08:14:45Aus dem Deinboeck-Thread:

      Der Name des Vorstands Stephan J. Gerken (siehe www.deinboeckag.de) kommt mir auch irgendwie bekannt vor.


      Man betrachte das Impressum einer anderen Internetseite:




      Impressum

      Carthago Capital Consulting AG
      Langenstr. 52-54
      28195 Bremen

      Vorstand: Stephan J. Gerken, Sam Winkel, Robert Zeiss
      Aufsichtsrat (Vors.): Hagen Kohlmann
      Handelsregister: Amtsgericht Walsrode, HRB 111140

      Freecall: +49 (0) 800 - 227 84 24 (0800 - CARTHAGO)
      Telefon: +49 (0) 421 - 59 61 490
      Telefax: +49 (0) 421 - 59 61 492

      e-Mail: info@cccag.de
      Internet: www.cccag.de


      Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Internet-Seite der Carthago Capital Consulting AG.....


      #56 von Muckelius 25.06.06 08:23:51 Beitrag Nr.: 22.261.850
      Dieses Posting: versenden | melden | drucken | Antwort schreiben DEINBOECK IMMOBIL.


      Bis Anfang 2005 war der Aufsichtsrat ebenfalls mit den üblichen "Verdächtigen" von Carthago besetzt (siehe die veralteten Angabe von onvista). Die derzeitigen Mitglieder sind mir namentlich einigermaßen unbekannt, insbesondere in Verbindung mit Carthago. Zu Arno Krumschmidt findet man über google einige Informationen. Es wird wohl schon ein Wechsel der Aktionärsmehrheit in 2005 stattgefunden haben. Die derzeitige Besetzung von Herr Gerken als Vorstand läßt darauf schließen, dass Carthago noch mit im Boot ist oder dass Herr Gerken nur als "Platzhalter" agiert.
      Avatar
      schrieb am 22.07.06 08:14:45
      Beitrag Nr. 43 ()
      selbst über die neuen AR mitglieder bekommt man nix raus
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 23:19:25
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.846.115 von Courtier am 21.07.06 18:54:59Oha, da bin ich aber gespannt :look:
      Können die das nicht schon vorher bekannt geben?? ;)

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      schrieb am 21.07.06 18:54:59
      Beitrag Nr. 41 ()
      Babylon Capital AG

      Das neue, innovative Geschäftskonzept der Babylon Capital AG wird im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 29.08.2006 in Berlin vorgestellt.

      http://www.babylon-ag.de/4.html
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 18:42:24
      Beitrag Nr. 40 ()
      Nur lässt sich mit der HV-Einladung nicht so recht was zur Neuausrichtung ableiten, oder!? Machens eben spannend...
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 18:06:22
      Beitrag Nr. 39 ()
      Das geht ja fix voran... :D

      ----------------------------------

      Babylon Capital AG
      Frankfurt am Main
      - WKN A0DPQS -
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung


      Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft hiermit zu der am Dienstag, 29.08.2006 um 9.00 Uhr im Radisson SAS Hotel Berlin, Karl-Liebknecht-Straße 3, 10178 Berlin, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
      Tagesordnung


      1 Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2005 mit dem Bericht des Aufsichtsrats

      2 Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2005
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

      3 Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2005
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen Entlastung vor.

      4 Beschlussfassung über eine Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht und entsprechende Satzungsänderung
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:
      Das Grundkapital in Höhe von EUR 500.000,- wird gegen Bareinlagen um bis zu EUR 1.000.000,- auf bis zu EUR 1.500.000,- durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von mindestens EUR 1,00 und höchstens EUR 10,00 je Aktie erhöht.
      Den Aktionären wird ein Bezugsrecht eingeräumt. Die Aktien können von einem Dritten gezeichnet werden, wenn sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.
      Nicht bezogene Aktien können im Rahmen einer Privatplatzierung oder eines öffentlichen Angebots von Dritten gezeichnet werden.
      Die Aktien sind erstmals für das Geschäftsjahr 2006 gewinnberechtigt.
      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie der Durchführung festzulegen.
      § 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      „Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro 1.500.000 (in Worten Euro einemillionfünfhunderttausend) und ist eingeteilt in 1.500.000 (in Worten: einemillionfünfhunderttausend) Stückstammaktien.“
      Falls die Kapitalerhöhung in einem geringeren Umfang durchgeführt wird oder sich das Grundkapital durch andere Kapitalmaßnahmen ändert, wird der Aufsichtsrat ermächtigt, § 4 der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung anzupassen.

      5 Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals und entsprechende Satzungsänderung
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, das ggf. noch bestehende genehmigte Kapital aufzuheben sowie ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen und dementsprechend § 4a der Satzung (Genehmigtes Kapital) wie folgt neu zu fassen:
      „Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 28. August 2011 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt € 500.000 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge oder bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen und zum Zweck der Einbringung von Forderungen der die Gesellschaft finanzierenden Kreditgeber gegen die Gesellschaft oder wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des bei Beschlussfassung über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich im Sinne des § 203 Abs. 1 und Abs. 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet, auszuschließen.“

      6 Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die bisherige Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien - soweit sie bislang nicht ausgenutzt wurde - aufzuheben und den Vorstand zu ermächtigen, bis zum 28.2.2008 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft, die einen Anteil von 10 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft nicht übersteigen dürfen, zu erwerben. Die zeitliche Befristung gilt nur für den Erwerb, nicht für das Halten der Aktien.
      Der Erwerb darf nur über die Börse oder mittels eines an die Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Im Falle eines Erwerbs über die Börse darf der Erwerbspreis den durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien an den jeweils 5 vorangehenden Börsentagen um nicht mehr als 10 v.H. über- bzw. unterschreiten.
      Der Vorstand wird ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen oder im Interesse der Gesellschaft eine Veräußerung der erworbenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, insbesondere die erworbenen Aktien als Gegenleistung an Dritte für die Übertragung von Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen zu verwenden. Die Aktionäre sind in diesem Fall von der Erwerbsmöglichkeit ausgeschlossen.
      Diese Ermächtigungen können einmal oder mehrmals einzeln oder gemeinsam genutzt werden.

      7 Wahlen zum Aufsichtsrat
      Die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats wurden durch gerichtlichen Beschluss bestellt. Der Aufsichtsrat schlägt deshalb der Hauptversammlung vor,

      ― Herrn Tammo B r u n s, Kaufmann, South Yarra, Melbourne (Australien)
      ― Frau Christine G r z a b k a, Kauffrau, Leuven (Belgien)
      ― Herrn Stephan J. G e r k e n, Kaufmann, Stuhr (Deutschland)
      in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl erfolgt bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2010 beschließt.
      Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden. Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß der Satzung und den gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes nur aus Vertretern der Aktionäre zusammen.

      8 Beschlussfassung über diverse Satzungsänderungen
      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Satzung wie folgt zu ändern:
      § 7 Absatz 1 der Satzung wird um folgenden Satz ergänzt:
      „Auch wenn das Grundkapital mehr als drei (3) Millionen Euro beträgt, kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass der Vorstand nur aus einer Person besteht.“
      § 8 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      „Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.“
      § 9 Absatz 5 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      „Der Aufsichtsrat kann in der Geschäftsordnung bestimmen oder im Einzelfall beschließen, dass bestimmte Arten von Geschäften des Vorstands im Innenverhältnis nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden dürfen.“
      § 10 Absatz 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      „Für jedes Aufsichtsratsmitglied kann gleichzeitig ein Ersatzmitglied gewählt werden. Tritt ein Ersatzmitglied an die Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds, so erlischt sein Amt mit Ende der Hauptversammlung, in der eine Ergänzungswahl stattfindet, spätestens jedoch mit Ablauf der Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds. Ergänzungswahlen erfolgen für die restliche Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitglieds.“
      § 10 Absatz 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      „Jedes Mitglied und die Ersatzmitglieder des Aufsichtsrats können ihr Amt mit Monatsfrist zum Monatsende auch ohne wichtigen Grund durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand niederlegen.“
      § 13 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      㤠13
      Sitzungen des Aufsichtsrats

      (1) Der Vorsitzende - im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter - beruft die Sitzungen des Aufsichtsrats mit einer Frist von zwei Wochen per e-Mail, schriftlich oder fernschriftlich (Telefax) ein. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Einberufungsfrist bis auf drei Kalendertage abkürzen und die Sitzung mündlich oder fernmündlich einberufen. In diesen Fällen bedürfen die Beschlüsse auf Antrag mindestens eines Aufsichtsrats der Bestätigung durch die nächste ordentliche Aufsichtsratssitzung.
      (2) Mit der Einladung sind Ort, Tag, Zeit sowie die einzelnen Gegenstände der Tagesordnung so eindeutig mitzuteilen, dass bei der Sitzung abwesende Aufsichtsratsmitglieder von ihrem Recht der schriftlichen Stimmabgabe Gebrauch machen können. Der Vorsitzende kann von der Bekanntgabe einzelner Punkte der Tagesordnung absehen, soweit dies nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zur Vermeidung von Nachteilen für die Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen ratsam erscheint.
      (3) Ist ein Tagesordnungspunkt nicht ordnungsgemäß angekündigt worden, darf hierüber nur beschlossen werden, wenn kein Aufsichtsratsmitglied widerspricht. Abwesenden Aufsichtsratsmitgliedern ist in einem solchen Fall Gelegenheit zu geben, binnen einer vom Vorsitzenden festzusetzenden angemessenen Frist der Beschlussfassung nachträglich zu widersprechen; der Beschluss wird erst wirksam, wenn die abwesenden Aufsichtsratsmitglieder innerhalb der Frist nicht widersprochen haben.
      (4) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats unter der zuletzt dem Vorsitzenden bekannt gegebenen e-Mail-Adresse, Anschrift beziehungsweise Telefaxnummer ordnungsgemäß zu einer Sitzung eingeladen wurden und mindestens die Hälfte der bestellten Mitglieder des Aufsichtsrats, mindestens jedoch drei Mitglieder, an der Beschlussfassung teilnehmen. Abwesende Aufsichtsratsmitglieder, die durch ein in der Sitzung persönlich anwesendes Aufsichtsratsmitglied oder eine andere gemäß Abs. 5 teilnehmende Person schriftliche Stimmabgaben überreichen lassen, nehmen an der Beschlussfassung teil. Die Teilnahme ist auch fernmündlich per Telefon oder per Videokonferenz möglich.
      (5) An den Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse kann der Vorstand mit beratender Stimme teilnehmen.
      (6) Der Vorsitzende - im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter - leitet die Sitzungen des Aufsichtsrats und bestimmt die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände sowie die Art der Abstimmung.
      (7) Über die Sitzungen des Aufsichtsrats ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Aufsichtsratsvorsitzenden und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.“

      § 16 Absatz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      „Für die Bekanntmachung der Einberufung gilt § 123 AktG.“
      § 17 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
      㤠17
      Voraussetzung für die Teilnahme und die Stimmrechtsausübung

      (1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des siebten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse angemeldet haben, soweit in der Bekanntmachung der Tagesordnung keine kürzere Frist angegeben ist
      (2) Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen. Dazu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache durch das depotführende Institut erstellter Nachweis über den Anteilsbesitz notwendig. Dieser muss der Gesellschaft bis zum Ablauf der Frist nach Absatz 1 unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugehen, soweit in der Bekanntmachung der Tagesordnung keine kürzere Frist angegeben ist. Der Nachweis muss sich auf den in § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG gesetzlich bestimmten Stichtag beziehen.
      (3) Die Einzelheiten der Anmeldung, des Nachweises über den Anteilsbesitz und die Ausstellung von Eintrittskarten sind in der Einladung bekannt zu machen. Auch wenn die Gesellschaft nicht börsennotiert ist, gilt für sie § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG, soweit diese Bestimmungen für börsennotierte Gesellschaften zwingend gelten.“

      Der bisherige § 22 wird zu Absatz 1 und es werden folgende Absätze 2-4 ergänzt:

      "(2) Bei einer Kapitalerhöhung kann die Gewinnbeteiligung der neuen Aktien gemäß § 60 Abs. 3 AktG abweichend beschlossen werden.
      (3) Soweit Vorstand und Aufsichtsrat den Jahresabschluss feststellen sind sie ermächtigt, den gesamten Jahresüberschuss abzüglich des für die Ausschüttung einer Dividende von 4 % erforderlichen Betrags in andere Gewinnrücklagen einzustellen.
      (4) Die Hauptversammlung kann eine Sachausschüttung beschließen.“


      Der Vorstand hat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einen Bericht zu den Tagesordnungspunkten 5 und 6 erstellt, die den Aktionären übermittelt werden, in den Räumen der Gesellschaft zur Einsicht ausliegen und im Internet abrufbar sind (http://www.babylon-ag.de).

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bei der Gesellschaft (Platz der Einheit 1, 60327 Frankfurt am Main, Tel. 069/27220780, Fax 069/27220782), bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer der vorgenannten Hinterlegungsstellen für diese bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Die Hinterlegung hat bis spätestens 23.8.2006 zu erfolgen. Im Falle einer Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank ist die darüber auszustellende Bescheinigung spätestens am 24.8.2006 bei der Gesellschaft einzureichen. Die aufgrund der Hinterlegung ausgestellten Eintrittskarten dienen als Ausweis für die Ausübung des Stimmrechts. Die Mitteilung von Gegenanträgen hat an die oben genannte Anschrift zu erfolgen. Eventuelle Gegenanträge werden den Aktionären im Internet unter http://www.babylon-ag.de zugänglich gemacht. Die Ausübung des Stimmrechts kann durch einen schriftlich Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen.



      Frankfurt am Main, im Juli 2006

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 16:36:04
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.839.971 von ooy am 21.07.06 12:27:45nur wenn ich jetzt zukaufe verteuere ich den schnitt ja :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.07.06 12:27:45
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 22.835.552 von Alufoliengriller am 21.07.06 06:42:38Bei Questos waere ich vorsichtig, da steht ein heftiger Kapitalschnitt an. Dann schon eher Sunburst.
      Aber momentan wuerde ich auf jeden Fall Babylon einladen, auch, oder gerade weil die Altaktionaere noch auf der Verkaeuferseite stehen, war bei Informica aehnlich. Die haben damals zu 1 Euro gekauft und machen jetzt Kasse, weil die mit Maenteln gar nichts am Hut haben. Man sieht ja auf der Briefseite, dass es genug Angebot gibt unter 5. Das wird aber bald vorbei sein, momentan gibt es 2.500 zu 4,90.
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