Lufthansa AG: Wie geht`s weiter? (Seite 1651)
eröffnet am 31.05.06 08:19:44 von
neuester Beitrag 12.05.24 11:23:59 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 51.083.055 von Ines43 am 13.11.15 15:59:52Mal ne ganz andere Frage:
Wie lange dauert es bis eine "Saftschubse" ausgebildet ist?
Wie lange dauert es bis eine "Saftschubse" ausgebildet ist?
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.084.045 von sdaktien am 13.11.15 17:25:16
Das ist richtig. Das ist wie bei der Todesstrafe, die in der Bremer Landesverfassung noch lange nach 1949 stand und m.W. erst zum Ende des Jahrhunderts gestrichen wurde.
Aus meiner Sicht sind die gesetzlichen Grundlagen und auch die Rechtsprechung eindeutig. In der Rechtsliteratur wird das aber kontrovers diskutiert.
Zitat von sdaktien: Bundesrecht würde aber Landesrecht brechen.
Das ist richtig. Das ist wie bei der Todesstrafe, die in der Bremer Landesverfassung noch lange nach 1949 stand und m.W. erst zum Ende des Jahrhunderts gestrichen wurde.
Aus meiner Sicht sind die gesetzlichen Grundlagen und auch die Rechtsprechung eindeutig. In der Rechtsliteratur wird das aber kontrovers diskutiert.
Bundesrecht würde aber Landesrecht brechen. Wenn die Aussperrung auf Bundesebene rechtlich verankert ist, muss sie auch in Hessen möglich sein. Allerdings hatte ich sowas wohl im Hinterkopf. Die exakten Regeln einer Aussperrung scheinen auch umstritten zu sein. Ich weiss nicht, wie weit das ausformuliert wurde.
Dann würde es darauf hinauslaufen, nehme ich an, dass man eine Aussperrung anordnet und die Gewerkschaft damit sofort zum Arbeitsgericht rennt. Das wird vermutlich eine einstweilige Verfügung erlassen, dass die Aussperrung nicht rechtens ist, bis in der Hauptsache entschieden wurde. Bis die Entscheidung erfolgt, ist der Streik rum, weil heutzutage Streiks zeitlich begrenzt werden, und damit ist der Verfahrensgrund entfallen. Wahrscheinlich müsste mal ein Gericht sofort entscheiden. Aber ob das möglich ist? Recht ist ein kompliziertes Terrain. Deswegen gibt es ja auch gut verdienende Anwälte (sonst könnte man das wahrscheinlich auch selbst )
Dann würde es darauf hinauslaufen, nehme ich an, dass man eine Aussperrung anordnet und die Gewerkschaft damit sofort zum Arbeitsgericht rennt. Das wird vermutlich eine einstweilige Verfügung erlassen, dass die Aussperrung nicht rechtens ist, bis in der Hauptsache entschieden wurde. Bis die Entscheidung erfolgt, ist der Streik rum, weil heutzutage Streiks zeitlich begrenzt werden, und damit ist der Verfahrensgrund entfallen. Wahrscheinlich müsste mal ein Gericht sofort entscheiden. Aber ob das möglich ist? Recht ist ein kompliziertes Terrain. Deswegen gibt es ja auch gut verdienende Anwälte (sonst könnte man das wahrscheinlich auch selbst )
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.082.380 von sdaktien am 13.11.15 14:49:09
Das ist so nicht richtig. Die rechtlichen Hürden sind genau so hoch oder niedrig wie beim Streik. Das hängt mit der "Waffengleichheit" zusammen.
Aber: In der Verfassung des Landes Hessen ist im § 29 festgelegt, daß Aussperrungen rechtswidrig sind. Inwieweit das tatsächlich zieht, gerade beim LH-Standort Frankfurt, weiß ich nicht. Möglicherweise hat das noch niemand ausprobiert.
Zitat von sdaktien: Eine Aussperrung hat sehr hohe rechtliche Hürden. Deswegen bin ich mit nicht sicher, ob dies die LH durchführen kann. Aber begründe mal diesen Schritt.
Das ist so nicht richtig. Die rechtlichen Hürden sind genau so hoch oder niedrig wie beim Streik. Das hängt mit der "Waffengleichheit" zusammen.
Aber: In der Verfassung des Landes Hessen ist im § 29 festgelegt, daß Aussperrungen rechtswidrig sind. Inwieweit das tatsächlich zieht, gerade beim LH-Standort Frankfurt, weiß ich nicht. Möglicherweise hat das noch niemand ausprobiert.
Also, die Lufthansa sollte ihren ganzen Betrieb einfach mal einstellen, sagen wir mal für vierzehn Tage.
jedenfalls die Lufthansa hätte dann Planungssicherheit und ihre Passagiere auch, müssten auf jeden Fall mit einer anderen Gesellschaft fliegen und die
Stewardessen müssten sich überlegen, wie sie ihren Arzt überzeugen können, dass er sie vierzehn Tage krankschreibt, wenn ihnen dies dann noch was nützt.
Denn alle wären ausgesperrt ob krank oder gesund.
jedenfalls die Lufthansa hätte dann Planungssicherheit und ihre Passagiere auch, müssten auf jeden Fall mit einer anderen Gesellschaft fliegen und die
Stewardessen müssten sich überlegen, wie sie ihren Arzt überzeugen können, dass er sie vierzehn Tage krankschreibt, wenn ihnen dies dann noch was nützt.
Denn alle wären ausgesperrt ob krank oder gesund.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.082.749 von sdaktien am 13.11.15 15:26:04...Sollte nun die 38Tage-Linie halten, durften auch Kurse über das bisherige Hoch, bei 14€ hinaus,möglich sein..
Völlig wertlos, solche Aussagen. Wenn die 38Tage Linie hält, geht es natürlich über 14€, wo soll es denn dann sonst hingehen??
Ich kann genauso schreiben: Wenn die Marke von 13,2€ hält, sehen wir auch die 14€ - ist genauso sinnlos und richtig.
Völlig wertlos, solche Aussagen. Wenn die 38Tage Linie hält, geht es natürlich über 14€, wo soll es denn dann sonst hingehen??
Ich kann genauso schreiben: Wenn die Marke von 13,2€ hält, sehen wir auch die 14€ - ist genauso sinnlos und richtig.
Heiße Aussperrung
Die heiße Aussperrung ist im deutschen Recht eine Maßnahme des Arbeitgebers im Arbeitskampf. Sie bedeutet den vorübergehenden Ausschluss mehrerer Arbeitnehmer von Beschäftigung und Lohnzahlung, also eine Einstellung der Arbeit. Sie ist in der Praxis stets eine Reaktion (Abwehrmaßnahme) auf einen Streik. Die theoretisch denkbare Angriffsaussperrung kommt praktisch nicht vor. Die Zulässigkeit der Aussperrung ist in der rechtswissenschaftlichen und politischen Literatur umstritten, wird in der Rechtsprechung aber schon seit langem anerkannt. Dabei wird die Aussperrung grundsätzlich nur im Rahmen der Waffengleichheit (Kampfparität) gewährt.
Kalte Aussperrung
Mit einer kalten Aussperrung wird eine Aussperrung bezeichnet, in der der Betrieb selbst nicht produziert, da er (eventuell auch nur angeblich) abhängig von einem anderen Betrieb ist, der sich in einem Zustand einer heißen Aussperrung befindet. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Automobilhersteller seine Produktion nach einem Streik bei einem Zulieferer einstellt und anschließend aussperrt.Zunehmende Auslagerung von Teilaufgaben (Outsourcing) erhöhte in den 1970er und 1980er Jahren die Abhängigkeit der Unternehmen von ihren Lieferanten. Erklärte Strategie der Gewerkschaften Anfang der 1980er war daher, durch Schwerpunktstreiks in ausgewählten Zuliefererbetrieben ganze Industriezweige lahmzulegen und die eigene Streikkasse durch die geringe Zahl der Streikenden zu schonen. Die Arbeitgeber reagierten auf diese Strategie mit umfangreichen "kalten" Aussperrungen der Betriebe, die mangels Vorprodukten nicht mehr arbeiten konnten. Auszug aus Wikipedia
Das zur Aussperrung, die Vorgänge an die ich mich erinnerte, haben wohl Anfang der achtziger Jahre stattgefunden.
Die heiße Aussperrung ist im deutschen Recht eine Maßnahme des Arbeitgebers im Arbeitskampf. Sie bedeutet den vorübergehenden Ausschluss mehrerer Arbeitnehmer von Beschäftigung und Lohnzahlung, also eine Einstellung der Arbeit. Sie ist in der Praxis stets eine Reaktion (Abwehrmaßnahme) auf einen Streik. Die theoretisch denkbare Angriffsaussperrung kommt praktisch nicht vor. Die Zulässigkeit der Aussperrung ist in der rechtswissenschaftlichen und politischen Literatur umstritten, wird in der Rechtsprechung aber schon seit langem anerkannt. Dabei wird die Aussperrung grundsätzlich nur im Rahmen der Waffengleichheit (Kampfparität) gewährt.
Kalte Aussperrung
Mit einer kalten Aussperrung wird eine Aussperrung bezeichnet, in der der Betrieb selbst nicht produziert, da er (eventuell auch nur angeblich) abhängig von einem anderen Betrieb ist, der sich in einem Zustand einer heißen Aussperrung befindet. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Automobilhersteller seine Produktion nach einem Streik bei einem Zulieferer einstellt und anschließend aussperrt.Zunehmende Auslagerung von Teilaufgaben (Outsourcing) erhöhte in den 1970er und 1980er Jahren die Abhängigkeit der Unternehmen von ihren Lieferanten. Erklärte Strategie der Gewerkschaften Anfang der 1980er war daher, durch Schwerpunktstreiks in ausgewählten Zuliefererbetrieben ganze Industriezweige lahmzulegen und die eigene Streikkasse durch die geringe Zahl der Streikenden zu schonen. Die Arbeitgeber reagierten auf diese Strategie mit umfangreichen "kalten" Aussperrungen der Betriebe, die mangels Vorprodukten nicht mehr arbeiten konnten. Auszug aus Wikipedia
Das zur Aussperrung, die Vorgänge an die ich mich erinnerte, haben wohl Anfang der achtziger Jahre stattgefunden.
Ja, das war zur 35Stunden Woche, und die arbeitgeber sind glaub ich hinten runtergefallen. Seitdem ist das Thema Aussperrung auch verändert worden. Deswegen traut sich da auch keiner ran.
Hier ist ein wikipedia Titel zum Thema. Vielleicht findest du ja was für deine Argumentation.
https://de.wikipedia.org/wiki/Aussperrung
Hier ist ein wikipedia Titel zum Thema. Vielleicht findest du ja was für deine Argumentation.
https://de.wikipedia.org/wiki/Aussperrung
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.082.380 von sdaktien am 13.11.15 14:49:09
Eine Aussperrung hat sehr hohe rechtliche Hürden. Deswegen bin ich mit nicht sicher, ob dies die LH durchführen kann. Aber begründe mal diesen Schritt. <
Bin kein Jurist,
eine Aussperrung kann einen Streik sehr verkürzen, weil den Streikenden dann nach kurzer Zeit das Geld ausgeht.
Wie gesagt, die Metallindustrie hat das vor vielen Jahren mal praktiziert, in den achtzigern? Siebzigern? Ich werde es rauskriegen.
Die Gewerkschaft war sehr böse über den Schritt der Arbeitgeber.
Kann mich aber nicht mehr erinnern, wie das ganze ausging, ob die Aussperung dann gerichtlich ausgesetzt wurde oder nicht.
Eine Aussperrung hat sehr hohe rechtliche Hürden. Deswegen bin ich mit nicht sicher, ob dies die LH durchführen kann. Aber begründe mal diesen Schritt. <
Bin kein Jurist,
eine Aussperrung kann einen Streik sehr verkürzen, weil den Streikenden dann nach kurzer Zeit das Geld ausgeht.
Wie gesagt, die Metallindustrie hat das vor vielen Jahren mal praktiziert, in den achtzigern? Siebzigern? Ich werde es rauskriegen.
Die Gewerkschaft war sehr böse über den Schritt der Arbeitgeber.
Kann mich aber nicht mehr erinnern, wie das ganze ausging, ob die Aussperung dann gerichtlich ausgesetzt wurde oder nicht.
Hast Recht...
meine letzte richtige analyse ist ein paar Wochen her.Daher werde ich mich überwinden und deinem Wunsch nachgeben.
Wie vor einigen Wochen bereits erwartet, mündete die Aufwärtsbewegung im Bereich um 14€ (tatsächlich darüber und nicht wie von mir angenommen darunter) in eine kleine Korrektur, die die Aktie bis an den Bereich von 13€ heranführte. Nach einem weiteren Anstig, der Lufthansa wieder über die 14€ führte kam es zu einem neuerlichen Rückgang, die Lufthansa wiederum an die 38Tage-Linie (rosa) heranführte.
Die Frage wird nun sein, ob es gelingt, diese 38er als Unterstützung in einem Aufwärtstrend zu etablieren. Schaut man auf das Handelsvolumen, sollte dies gelingen, denn dies ist gerade in der jüngsten Abwärtsbewegung, ausgelöst durch den jüngsten Streik, stark rückläufig.
Nicht so eindeutig ist hingegen der Stochastik. Der scheint zwar im unteren Bereich drehen zu wollen, aufgrund der letzten Umkehr, ebenfalls im neutralen Bereich, ist dieser Indikator aber ein wenig angeschlagen.
Sollte nun die 38Tage-Linie halten, durften auch Kurse über das bisherige Hoch, bei 14€ hinaus,möglich sein. Nächste bedeutender Widerstand wäre dann das 52Wochen-Hoch bei 15,34€. Hält die 38er nicht, wäre die nächste Unterstützung eine Zone um 12,5€, in der die 200 und 100Tage-Linien liegen.
16:15 Uhr · dpa-AFX · Deutsche Lufthansa |
10.05.24 · BörsenNEWS.de · Deutsche Lufthansa |
09.05.24 · dpa-AFX · Boeing |
08.05.24 · dpa-AFX · Deutsche Lufthansa |
08.05.24 · dpa-AFX · Deutsche Lufthansa |
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08.05.24 · dpa-AFX · Barclays |
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