Hanseatische Immobilien Invest AG --- DIE HAMBURG AKTIE --- (Seite 87)
eröffnet am 02.06.06 01:28:51 von
neuester Beitrag 07.05.24 17:29:44 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 29.953.313 von Kalabaaki am 16.06.07 14:54:23Alles klar, danke!
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.950.224 von Berni911 am 16.06.07 07:50:11@Berni911
Das haben wir weiter unten diskutiert: WpÜG gilt nur für organisierte Märkte, der Freiverkehr zählt nicht dazu. Daher auch kein Mindestpreis, kein Eintrag in BaFin-Datenbank etc.
Das haben wir weiter unten diskutiert: WpÜG gilt nur für organisierte Märkte, der Freiverkehr zählt nicht dazu. Daher auch kein Mindestpreis, kein Eintrag in BaFin-Datenbank etc.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.950.586 von Berni911 am 16.06.07 09:51:55So meinte ich das, Ende 04. April, dann Drei Monate angegeben und 26 Tages-Linie eingefügt:
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.950.533 von Heinz01 am 16.06.07 09:40:12Also ich würde mit der Meldung eher diese Kurve als wesendlich betrachten!
Und da sehe ich einen Kurs von 13-14, der allerdings nur gemittelt und nicht mit Umsätzen gewichtet ist.
Und da sehe ich einen Kurs von 13-14, der allerdings nur gemittelt und nicht mit Umsätzen gewichtet ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.950.533 von Heinz01 am 16.06.07 09:40:12versteh ich nicht !
Einfach dumm gelaufen:
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.659.713 von Kalabaaki am 06.06.07 08:59:24Noch eine Frage,
wenn man ca 27% unserer Aktien in Aktien einer anderen, grösseren Gesellschaft tauscht, dann müsste man doch an der grösseren Gesellschaft mindestens 3% bzw. 5% und wäre dazu verpflichtet, dieses anzuzeigen, oder ?
Wenn das nicht passiert, könnte jemand die Aktien doch auch gegen Bares übernommen haben, oder ?
wenn man ca 27% unserer Aktien in Aktien einer anderen, grösseren Gesellschaft tauscht, dann müsste man doch an der grösseren Gesellschaft mindestens 3% bzw. 5% und wäre dazu verpflichtet, dieses anzuzeigen, oder ?
Wenn das nicht passiert, könnte jemand die Aktien doch auch gegen Bares übernommen haben, oder ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.659.713 von Kalabaaki am 06.06.07 08:59:24Hallo Kala,
wie ist den deine Meinung zu der Angebotsabgabe nach §35 WPÜG? Ist da bisher alles rechtens gelaufen ?
Ich habe mir auf dem Flohmarkt ein Taschenbuch, das Aktiengesetz gekauft, da steht drin, dass man 4 Wochen nach Bekanntgabe ein Angebot abgeben muss, soweit man eine Mehrheit erlangt hat, das macht mit der Pflicht zur Veröffentlichung also 5 Wochen nach dem 04. April, ca. 09. Mai!
Dann bin ich zur Bafin hin und habe da die Datenbank durchstöbert, um zu sehen, was dort für meine Aktie geboten wird. Da stand garnichts! Kein Mindestpreis, kein Angebot, Nichts. Da war dann aber mal eine Mail fällig, mit einer Beschwerde über die Löchrigkeit ihres Datenbestandes.
Aber ist ja auch egal, in dem Buch steht auf der anderen Seit noch, dass der Bieter 5% über den Basiszins zahlen muss, für nicht abgegebene Angebote. Gilt den das nun schon ? Wie ist das bei einem Angebot von Aktien, kriege ich dann X Aktien + (5%+BZ) Aktien)
Wo kann man den etwas über die Pflicht des Vorstandes der betroffenen Gesellschaft lesen, den Übernehmer zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern?
So wie ich das sehe, hat sich der Vorstand da doch selbst rauskaufen lassen, da gehen ihm die Interessen der übrigen Aktionäre doch am Allerwertesten vorbei, oder ?
Noch eines zu dieser Meldung am 04. April, muss da nicht drinnen stehen, wie viele Aktien man hat ?
Also vielen Dank für deine Mühen
wie ist den deine Meinung zu der Angebotsabgabe nach §35 WPÜG? Ist da bisher alles rechtens gelaufen ?
Ich habe mir auf dem Flohmarkt ein Taschenbuch, das Aktiengesetz gekauft, da steht drin, dass man 4 Wochen nach Bekanntgabe ein Angebot abgeben muss, soweit man eine Mehrheit erlangt hat, das macht mit der Pflicht zur Veröffentlichung also 5 Wochen nach dem 04. April, ca. 09. Mai!
Dann bin ich zur Bafin hin und habe da die Datenbank durchstöbert, um zu sehen, was dort für meine Aktie geboten wird. Da stand garnichts! Kein Mindestpreis, kein Angebot, Nichts. Da war dann aber mal eine Mail fällig, mit einer Beschwerde über die Löchrigkeit ihres Datenbestandes.
Aber ist ja auch egal, in dem Buch steht auf der anderen Seit noch, dass der Bieter 5% über den Basiszins zahlen muss, für nicht abgegebene Angebote. Gilt den das nun schon ? Wie ist das bei einem Angebot von Aktien, kriege ich dann X Aktien + (5%+BZ) Aktien)
Wo kann man den etwas über die Pflicht des Vorstandes der betroffenen Gesellschaft lesen, den Übernehmer zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern?
So wie ich das sehe, hat sich der Vorstand da doch selbst rauskaufen lassen, da gehen ihm die Interessen der übrigen Aktionäre doch am Allerwertesten vorbei, oder ?
Noch eines zu dieser Meldung am 04. April, muss da nicht drinnen stehen, wie viele Aktien man hat ?
Also vielen Dank für deine Mühen
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.659.534 von goldsa am 06.06.07 08:44:08Ein ehemaliger Umzugsunternehmer aus Berlin, der sich viele Aktien gekauft hat und nun von Hauptversammlung zu Hauptversammlung zieht...
Hat teilweise üble Folgen für die anderen Aktionäre, schau Dir mal den Fame-Thread an, die können ein Lied darüber singen.
Hat teilweise üble Folgen für die anderen Aktionäre, schau Dir mal den Fame-Thread an, die können ein Lied darüber singen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.659.487 von Kalabaaki am 06.06.07 08:39:55wer ist zapf ?
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