Schuldzinsenabzug nach Vermietung, BMF Schreiben vom 03.05.06 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.06.06 18:57:04 von
neuester Beitrag 05.06.06 20:07:50 von
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Wer von Euch hat das Thema schon mit einem Steuerberater "wasserdicht" konzipiert?
In Folge des Schreibens wäre folgendes Modell möglich:
Kauf einer Immo jetzt, Vermietung unbefristet, nach 5 Jahren Mieterkündigung wegen Eigenbedarf, dann Eigennutzung.
Folge: 5 Jahre Abschreibung des Gebäudes + Schuldzinsenabzug (-Mieteineinnahmen)
Ab dem 6. Jahr weiterhin Schuldzinsenabzug trotz Eigennutzung.
Damit wird die Immo für die geplante Eigennutzung doch sehr atraktiv, oder was mein Ihr?
In Folge des Schreibens wäre folgendes Modell möglich:
Kauf einer Immo jetzt, Vermietung unbefristet, nach 5 Jahren Mieterkündigung wegen Eigenbedarf, dann Eigennutzung.
Folge: 5 Jahre Abschreibung des Gebäudes + Schuldzinsenabzug (-Mieteineinnahmen)
Ab dem 6. Jahr weiterhin Schuldzinsenabzug trotz Eigennutzung.
Damit wird die Immo für die geplante Eigennutzung doch sehr atraktiv, oder was mein Ihr?
Antwort auf Beitrag Nr.: 21.956.019 von verschecker am 05.06.06 18:57:04Ich glaube nicht daß du ab dem Zeitpunkt der Eigennutzung noch Schuldzinsenabzug kriegst.
"ich glaube nicht.." ist mir bischen zu wenig, hast Du das BMF Schreiben und das zugehörige BFH Urteil v. 12.10.05 gelesen??
Zitat:
"....für Kreditmittel, die zur Finanzierung sofort abziehbarer Werbungskosten während der Vermietungsphase verwendet worden sind,..."
Es betrifft also nicht Zinsen aus der Kaufpreisfinanzierung, der Kaufpreis eghört ja nicht zu den "sofortabziebaren Werbungskosten" sonder wird abgeschrieben. Es geht um "Kaufnebenkosten" wie z.B. Makler + Notargebühren oder auch Renovierungskosten.
Wurden diese Kosten finanziert, können die daraus resultierenden Schuldzinsen ach nach Beendigung der Fremdvermietung weiter abgesetzt werden.
"....für Kreditmittel, die zur Finanzierung sofort abziehbarer Werbungskosten während der Vermietungsphase verwendet worden sind,..."
Es betrifft also nicht Zinsen aus der Kaufpreisfinanzierung, der Kaufpreis eghört ja nicht zu den "sofortabziebaren Werbungskosten" sonder wird abgeschrieben. Es geht um "Kaufnebenkosten" wie z.B. Makler + Notargebühren oder auch Renovierungskosten.
Wurden diese Kosten finanziert, können die daraus resultierenden Schuldzinsen ach nach Beendigung der Fremdvermietung weiter abgesetzt werden.
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