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    freiwillig bezahlte Rentenbeitraege in staatliche Rentenkasse - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.06.06 11:27:24 von
    neuester Beitrag 24.06.06 14:50:20 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.067.533
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      schrieb am 23.06.06 11:27:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      eine Bekannte von mir zahlte nach Ausscheiden aus dem Berufsleben vor ca. 25 jahren freiwillig weiter in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Kuerzlich wollte sie sich (vor Eintritt ins Rentenalter) die gezahlten Beitraege unverzinst auszahlen lassen. Laut Aussage der ehemaligen BfA (Bundesversicherungsanstalt fuer Angestellte) sei dies seit vielen Jahren nicht mehr moeglich.

      Frage an die Rechtsexperten: Gibt es ggf. bereits Klagen gegen diese schon etwas aeltere Gesetzesaenderung bzw. ist die Aussage der ehem. BfA ueberhaupt zutreffend?

      mfG
      Avatar
      schrieb am 23.06.06 12:50:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wie kommt man auf die Idee freiwillig in ein Kartenhaus einzuzahlen, bei dem die effektivverzinsung für eingezahltes Geld bei -2,8 % p.a. liegt und dann zu hoffen, man würde alles zinslos ausgezahlt bekommen?

      Also ehrlich, auch wenn sich tatsächlich einiges bei der GRV geändert hat in den letzten Jahren, eine Anlage in die Geldverbrennungsmaschine Nr. 2 nach der GRV, die KLV hätte sich mehr gelohnt.

      Traurig aber wahr. Da kann man nicht mehr viel holen.
      Mit ner Klage wird es wohl keinen Erfolg geben, denn wenn einer Klage stattgegeben wird, dann wird der Staat innerhalb von Monaten Zahlungsunfähig. Das kann sich kein Richter der Welt leisten...
      Avatar
      schrieb am 23.06.06 12:56:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ueber Sinn und Unsinn dieser Einzahlungen zu diskutieren ist sicher wenig hilfreich - stimme Dir selbstverstaendlich vollends in Deinen Aussagen zu.

      Ich persoenlich habe noch nie etwas in irgendeine Rentenversicherung eingezahlt und plane auch nicht, damit irgendwann anzufangen... ;)

      Frage bleibt im Raum: Sind Klagen bereits anhaengig bzw. ist die Aussage der BfA ueberhaupt zutreffend?

      Danke, mfG
      Avatar
      schrieb am 23.06.06 15:30:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Für die freiwillig bezahlten Beiträge wurde ein Rantenanspruch erworben, eine Rechtsgrundlage für eine Erstattung gibt es nicht. Klagen gegen die gesetzliche Regelung sind mir nicht bekannt, sie hätten auch keine Ausssicht auf Erfolg.
      Avatar
      schrieb am 23.06.06 16:01:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke Nataly.

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      schrieb am 23.06.06 17:54:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Jupp, meine Rede. Das wollte ich in meinem letzten Absatz deutlich machen.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 14:35:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Habe von jemanden gehört, der freiwillig Banknoten in eine Toilettenschüssel gesteckt hat und dann die Spülung betätigte. Welche Möglichkeiten gibt es, das Geld zurüchzubekommen? Kann man vielleicht die Stadtwerke verklagen?:(:(:(
      Avatar
      schrieb am 24.06.06 14:50:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Der Vergleich hinkt. Die Bekannte bekommt für ihre Beiträge eine Rente. Die Rendite hängt u.a. von der Rentenbezugsdauer ab. Es ist durchaus denkbar, dass sich eine ansehnliche Rendite ergibt. Die Bekannte sollte sich von der DRV (Bfa) ausrechnen lassen, wie hoch ihre Rente voraussichtlich sein wird.


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