Verfassungsgericht: Berlin kriegt kein Geld. - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.10.06 11:05:28 von
neuester Beitrag 19.10.06 12:04:41 von
neuester Beitrag 19.10.06 12:04:41 von
Beiträge: 5
ID: 1.088.731
ID: 1.088.731
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 445
Gesamt: 445
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 57 Minuten | 1283 | |
vor 58 Minuten | 1246 | |
02.05.24, 18:44 | 723 | |
heute 00:42 | 626 | |
vor 1 Stunde | 568 | |
vor 1 Stunde | 409 | |
01.05.24, 18:36 | 409 | |
vor 1 Stunde | 363 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.492,33 | +0,26 | 296 | |||
2. | 2. | 165,65 | +0,30 | 141 | |||
3. | 4. | 4,1675 | -5,28 | 103 | |||
4. | 3. | 11,280 | +5,82 | 93 | |||
5. | 6. | 0,1970 | +0,51 | 72 | |||
6. | 5. | 6,8450 | +0,07 | 68 | |||
7. | 8. | 6,6400 | -1,18 | 55 | |||
8. | 9. | 8,3000 | -3,15 | 47 |
Verfassungsgericht
Berlin bekommt kein zusätzliches Geld vom Bund
Das Land ist mit seiner Klage auf Finanzhilfen gescheitert. Es sei mit der Verfassung vereinbar, dass die mit rund 60 Milliarden Euro verschuldete Hauptstadt seit 2002 keine Bundeshilfen mehr für seine Haushaltssanierung erhalte, so die Bundesrichter.
Karlsruhe - Das Land Berlin ist mit seiner Klage auf Finanzhilfen des Bundes vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Karlsruher Richter wiesen die Klage ab. Es sei mit der Verfassung vereinbar, dass die mit rund 60 Milliarden Euro verschuldete Hauptstadt seit 2002 keine Bundeshilfen mehr für seine Haushaltssanierung erhalte. Die Drei-Millionen-Metropole hatte eine extreme Haushaltsnotlage geltend gemacht, aus der sie sich nicht mehr selbst befreien könne.
Der Zweite Senat fällte seine Entscheidung einstimmig. Nach den Worten des Gerichts-Vizepräsidenten Winfried Hassemer befindet sich Berlin zwar in einer angespannten Haushaltslage, die es aber „mit großer Wahrscheinlichkeit“ aus eigener Kraft überwinden könne. Bundesstaatliche Hilfen zur Sanierung eines Landes seien nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, wenn eine Existenzbedrohung des Landes nicht mit anderen Mitteln abzuwehren sei.
Gericht: Problem liegt bei den Ausgaben
Berlins Haushaltsprobleme liegen nach Überzeugung des Gerichts nicht bei den Einnahmen, sondern bei den Ausgaben. Trotz guter bis überdurchschnittlicher Einnahmen hätten Konsolidierungsbemühungen der vergangenen zehn Jahre bisher zu keiner Senkung der hohen Ausgaben geführt. Schon deshalb seien noch Einsparpotenziale zu vermuten.
Zudem zeige der Vergleich mit dem Stadtstaat Hamburg, dass Berlin vor allem für Hochschulen, Wissenschaft und Kultur deutlich mehr ausgebe als die Hansestadt. Auch Einnahmeverbesserungen seien möglich, etwa durch die Anhebung der Gewerbesteuer oder den Verkauf der landeseigenen Wohnungen für etwa fünf Milliarden Euro.
Schieb ab, Wowi!
Berlin bekommt kein zusätzliches Geld vom Bund
Das Land ist mit seiner Klage auf Finanzhilfen gescheitert. Es sei mit der Verfassung vereinbar, dass die mit rund 60 Milliarden Euro verschuldete Hauptstadt seit 2002 keine Bundeshilfen mehr für seine Haushaltssanierung erhalte, so die Bundesrichter.
Karlsruhe - Das Land Berlin ist mit seiner Klage auf Finanzhilfen des Bundes vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Karlsruher Richter wiesen die Klage ab. Es sei mit der Verfassung vereinbar, dass die mit rund 60 Milliarden Euro verschuldete Hauptstadt seit 2002 keine Bundeshilfen mehr für seine Haushaltssanierung erhalte. Die Drei-Millionen-Metropole hatte eine extreme Haushaltsnotlage geltend gemacht, aus der sie sich nicht mehr selbst befreien könne.
Der Zweite Senat fällte seine Entscheidung einstimmig. Nach den Worten des Gerichts-Vizepräsidenten Winfried Hassemer befindet sich Berlin zwar in einer angespannten Haushaltslage, die es aber „mit großer Wahrscheinlichkeit“ aus eigener Kraft überwinden könne. Bundesstaatliche Hilfen zur Sanierung eines Landes seien nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, wenn eine Existenzbedrohung des Landes nicht mit anderen Mitteln abzuwehren sei.
Gericht: Problem liegt bei den Ausgaben
Berlins Haushaltsprobleme liegen nach Überzeugung des Gerichts nicht bei den Einnahmen, sondern bei den Ausgaben. Trotz guter bis überdurchschnittlicher Einnahmen hätten Konsolidierungsbemühungen der vergangenen zehn Jahre bisher zu keiner Senkung der hohen Ausgaben geführt. Schon deshalb seien noch Einsparpotenziale zu vermuten.
Zudem zeige der Vergleich mit dem Stadtstaat Hamburg, dass Berlin vor allem für Hochschulen, Wissenschaft und Kultur deutlich mehr ausgebe als die Hansestadt. Auch Einnahmeverbesserungen seien möglich, etwa durch die Anhebung der Gewerbesteuer oder den Verkauf der landeseigenen Wohnungen für etwa fünf Milliarden Euro.
Schieb ab, Wowi!
da es schon viele threads zu berlin gibt, und der eröffner zu dämlich ist, über ein anderes thema zu schreiben, wird dieser thread geschlossen.
gruß
i.a.
gruß
i.a.
du bist zu spät! Heizkessel macht sich schon hier im Thread: Bundesverfassungsgericht schmettert Klage Berlins auf Entschuldung ab. naggisch
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.716.972 von Heizkessel am 19.10.06 11:11:17Ui, da wird aber einer ganz schnell persönlich.
Fang nicht gleich an zu weinen, Heizi!
Fang nicht gleich an zu weinen, Heizi!
Antwort auf Beitrag Nr.: 24.716.979 von Rumsbums am 19.10.06 11:11:47Hi Rumsbums!
Ich schau mal, was es da so gibt. Berlin liegt mir ja sehr am Herzen wie Heizi schon bemerkt hat. Und es sollte uns allen so gehen. Ist schließlich unsere Hauptstadt.
Grüße
Sexus
Ich schau mal, was es da so gibt. Berlin liegt mir ja sehr am Herzen wie Heizi schon bemerkt hat. Und es sollte uns allen so gehen. Ist schließlich unsere Hauptstadt.
Grüße
Sexus
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
301 | ||
140 | ||
106 | ||
91 | ||
65 | ||
64 | ||
56 | ||
55 | ||
48 | ||
43 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
43 | ||
42 | ||
30 | ||
28 | ||
26 | ||
24 | ||
22 | ||
19 | ||
19 | ||
19 |