checkAd

    Gewinnerbranchen der Jahre 2006 bis 2040 (Seite 6555)

    eröffnet am 10.12.06 16:57:17 von
    neuester Beitrag 16.02.24 09:33:08 von
    Beiträge: 94.068
    ID: 1.099.361
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.536.046
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 6555
    • 9407

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 22.03.09 17:29:02
      Beitrag Nr. 28.528 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.820.538 von clearasil am 22.03.09 17:04:30Ich habe das schon immer so gesehen und werde hiermit darin nochmal bestärkt. Wenn divs, dann lieber von deutschen Unternehmen, da kommt wenigstens relativ etwas bei mir an.

      das ist zu pauschal.

      es besteht de facto kein unterschuied zwischen deutschen und ausländischen unternehmen wenn der ausländische quellensteuersatz bis 15 % beträgt d.h. unternehmen mit sitz usa, japan, holland, gb usw. hast du 0 unterschied zu deutschen.

      bei italien , frankreich, schweiz umd allen anderen ländern deren quellensteuersatz über 15 % liegt hast du letztlich auch keinen unterschied musst aber erstattung der über 15% hinausgehenden ausländischen quellensteuer erstatten.

      die damit verbundene zugegeben etwas größere mühe sollte jedoch nicht dazu vereliten unernehmen aus diesen ländern auszuschliessen. anders gesagt wenn man geox gut findet sollte man sich nicht vom erstattungsverfahren abschrecken lassen.

      es ist aber durchaus ne sauerei das die steuerbehörden diese verfahren nicht untereinander ausmachen und dem bürger in der hoffnung aufbürden es mögen doch möglichst wenige die anträgr auf erstattung stellen ;)

      dieser Artikel weckt in mir übergroße Sehnsucht in wachstumsstarke Unternehmen zu investieren, die ihre Gewinne nicht an Staaten ausschütten, sondern das Geld im Unternehmen investieren, und damit den Aktienkurs steigern.

      ist natürlich immer vom steuerrecht des jeweiligen states abhängig aber ob einbehalten ider ausgeschüttet versteuert wird auf die eine oder andere weise immer und die differenz dürfte gegen 0 gehen.
      unternehmen die auf zwang versuchen alles so zu investieren das keine steuern fällig werden investieren das ja icht unbedingt sinnvoll.

      zudem beraubst du dich ohne ausschüttung des teils der in langfristbetrachtung den bei weitem größten teil der performance bringt.

      klar kannst du ein kurssteigerungswunder erwischen aber dann passiert plötzlich etwas wie bei sbux oder beliebig vielen anderen ex kursraketen und du hast inflationsbereingt ein langfristig extrem schlechtes geschäft gemacht ;)

      wie gesagt dividende ist das was die große outperformance der aktie gegenüber andere assets mitbegründet wenn man darauf verzichtet nur weil man etwas kauft was in den letzten jahren gut lief dann ist das vielleicht in der jeweils aktuellen betrachtung angenehm aber nach einiger zeit rächt es sich.

      so wie nun beginnend bei srcl.

      man sollte unternehmen kaufen die sichere und kontinuierlich steigende dividenden ausweisen und dann die rückerstattungsverfahren durchführen. bzw. bei faulheit die länder bevorzugen bei denen so etwas nicht nötig ist ;)

      alles andere ist bockmist
      Avatar
      schrieb am 22.03.09 17:04:30
      Beitrag Nr. 28.527 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.820.294 von Pontiuspilatus am 22.03.09 15:32:57dieser Artikel weckt in mir übergroße Sehnsucht in wachstumsstarke Unternehmen zu investieren, die ihre Gewinne nicht an Staaten ausschütten, sondern das Geld im Unternehmen investieren, und damit den Aktienkurs steigern.

      Ich habe das schon immer so gesehen und werde hiermit darin nochmal bestärkt. Wenn divs, dann lieber von deutschen Unternehmen, da kommt wenigstens relativ etwas bei mir an.

      All die schönen Berechnungen gehen von einer Welt aus, die es nicht gibt.
      Avatar
      schrieb am 22.03.09 15:47:18
      Beitrag Nr. 28.526 ()
      hier gibts die formulare für die erstattungsanträge bzgl. der verschiedenen länder

      http://www.steuerliches-info-center.de/de/003_menu_links/001…
      Avatar
      schrieb am 22.03.09 15:33:40
      Beitrag Nr. 28.525 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.820.258 von clearasil am 22.03.09 15:19:43könnte man also auch 3 Jahre zusammenkommen lassen und dann alles auf einmal erledigen?

      ja kannst schon machen aber im fall italien dauerts dann vermutlich 10 jahre bis du dein guthaben erstattet bekommst :D;)
      Avatar
      schrieb am 22.03.09 15:32:57
      Beitrag Nr. 28.524 ()
      Die Dividende hat in den letzten Jahren eine echte Renaissance erlebt. Der Kurseinbruch des Neuen Marktes war für die Anleger das klare Signal, dass Unternehmen nur dann eine Chance auf eine dauerhaft gute Aktienperformance haben, wenn die Gewinnentwicklung mithalten kann. Bei einer Hausse im luftleeren Raum ist der Absturz vorprogrammiert.



      Diese Rückbesinnung auf die Gewinnausschüttung ist vernünftig. Stellt die Dividende doch neben der Kursperformance einen wichtigen Bestandteil der Geldanlage in Aktien dar. Die Anteilseigner haben das Recht, für ihr risikobehaftetes Engagement mit einem angemessenen Anteil des Unternehmensgewinns belohnt zu werden. Angemessen ist grundsätzlich eine Ausschüttung in Höhe von 50 Prozent des Gewinns. In diesem Punkt spricht das Aktiengesetz eine klare Sprache. In Paragraph 58 heißt es dazu, dass die Hauptversammlung „über 50 Prozent des operativen Gewinns“ entscheiden soll.



      Trotzdem liegt bei den 30 im DAX notierten Gesellschaften die Ausschüttungsquote für das Geschäftsjahr 2005 gerade mal bei durchschnittlich 37 Prozent. Nur sieben DAXUnternehmen schütten 50 Prozent oder mehr ihres Gewinns an ihre Anteilseigner aus. Besonders knauserig mit seinem Geld ist der Sportartikelhersteller Adidas. Nur 14 Prozent des Gewinns fließen an die Aktionäre der Herzogenauracher. Mit 16 Prozent steht die Commerzbank nicht viel besser da. Die Allianz-Aktionäre werden auch nicht gerade verwöhnt. Sie müssen sich mit einem Anteil von 18 Prozent an dem Gewinn des Versicherungskonzerns zufrieden geben. Dass es auch anders geht zeigen Gesellschaften wie Metro oder EON. Mit Ausschüttungsquoten von 67 Prozent beziehungsweise 65 Prozent belegen der Handelskonzern und das Energieunternehmen die ersten beiden Plätze im DAX.



      Erfreulicher ist da schon die Entwicklung in absoluten Zahlen. Aufgrund der im Geschäftsjahr 2005 stark gestiegenen Gewinne gibt es auch bei den Dividenden einen deutlichen Sprung nach oben. Rund 26 Milliarden Euro werden an die Anteilseigner deutscher Aktiengesellschaften fließen. Allein 22 Milliarden Euro überweisen die DAX30-Gesellschaften ihren Eigentümern. Im vergangenen Jahr waren es noch 15 Milliarden Euro. Etwas verzerrt wird das Bild durch eine Sonderdividende des Energiekonzerns EON in Höhe von etwa 4 Milliarden Euro.



      Doch trotz der positiven Entwicklung in Deutschland kommen Anleger, deren besonderes Interesse dividendenstarken Unternehmen gilt, nicht um einen Blick über die Landesgrenzen herum. Schließlich liegen die Dividendenrenditen im Ausland meist noch deutlich über denen hierzulande.



      Dividendenrenditen in Prozent:



      Großbritannien (FTSE 100)


      3,50

      Italien (MIB 30)


      3,29

      Niederlande (AEX)


      3,12

      Spanien (IBEX)


      2,69

      Frankreich (CAC 40)


      2,04

      Deutschland (DAX 30)


      1,95

      USA (S&P 500)


      1,73

      Schweiz (SMI)


      1,59

      Japan (Nikkei 225)


      0,83





      Für echte Dividendenjäger lohnt der Kauf ausländischer Aktien aber nur dann, wenn die steuerliche Seite berücksichtigt wird. Kein Wunder, schließlich ist es in der Regel schon kompliziert genug, wenn nur eine Finanzverwaltung beteiligt ist. Bei Gewinnausschüttungen von Gesellschaften mit Sitz im Ausland sind es in vielen Fällen aber gleich zwei dieser Behörden.



      Zunächst behält der Fiskus des jeweiligen Heimatlandes einen Teil der Dividende direkt als Quellensteuer ein. Nur der mehr oder weniger kümmerliche Rest wird an die ausländischen Investoren überwiesen. Daran ändert übrigens auch ein in Deutschland gestellter Freistellungsauftrag nichts.



      Für deutsche Anleger ist diese Praxis alles andere als erfreulich, muss doch hierzulande die Gewinnausschüttung nochmals versteuert werden. Hier gilt dann das so genannte „Halbeinkünfteverfahren“. Danach muss die Hälfte der Dividende mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Mit dieser Regelung soll die in Deutschland übliche Doppelbesteuerung der Gewinne von Aktiengesellschaften etwas gemildert werden.



      Handelt es sich um Dividenden ausländischer Gesellschaften, wird allerdings nicht berücksichtigt, dass ein Teil der Gewinnausschüttung erst gar nicht beim deutschen Aktionär angelangt ist, sondern direkt im Staatssäckel des Landes verschwunden ist, in dem die jeweilige AG ihren Heimatsitz hat. In der Konsequenz greift die deutsche Finanzverwaltung damit also auf Geld zu, das bereits in ausländischen Staatskassen versickert ist.



      Im Gegensatz zur doppelten Besteuerung der Gewinne deutscher AGs – einmal greift der Fiskus auf Unternehmensebene, einmal auf Aktionärsebene zu – haben die Anleger bei der Doppelbesteuerung von Dividenden ausländischer Gesellschaften die Möglichkeit, zuviel gezahltes Geld wieder zurückzuholen. Das ist allerdings oft schwierig und langwierig. Daran ändern auch die so genannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) nichts, die Deutschland mit nahezu allen wichtigen Staaten abgeschlossen hat. Diese bilateralen Verträge sollen zwar verhindern, dass ein Steuerbürger für die gleiche Einnahme von mehreren Ländern zur Kasse gebeten wird. Bei den Dividenden klappt das offenbar aber nicht wirklich reibungslos.



      Keine Schwierigkeiten gibt es, wenn die erhobene Quellensteuer und der laut DBA auf die deutsche Einkommensteuer anrechenbare Teil gleich hoch sind. So ist es beispielsweise in Spanien. 15 Prozent behält der spanische Staat ein. 15 Prozent sind bei der deutschen Einkommensteuer zu berücksichtigen. Ein aufwändiger Antrag auf Rückerstattung direkt bei der spanischen Finanzverwaltung entfällt damit. Leider halten sich aber die wenigsten Länder an die in den Abkommen vereinbarte Schwelle von 15 Prozent. Die Regel ist vielmehr, dass die Quellensteuer deutlich höher ausfällt. Die einbehaltenen Sätze sind dabei sehr unterschiedlich. Die Schweizer Eidgenossen kassieren 35 Prozent, die Schweden behalten 30 Prozent der Ausschüttung, die Italiener 27 Prozent. Eine Liste mit den Werten einer Reihe weiterer Staaten finden Sie hier.



      Für die Anleger bedeutet das, dass sie sich direkt an die Finanzverwaltung der jeweiligen Staaten wenden müssen, um den Teil erstattet zu bekommen, der über die 15 Prozent hinausgeht. Genau hier liegt das Problem. Jedes Land geht mit dem Thema anders um. Während einige sich dabei als sehr anlegerfreundlich und unkompliziert zeigen, werfen andere den betroffenen Aktionären auf ihrem Weg zum Geld so viele Knüppel zwischen die Beine wie möglich. Der Gedanke, dass das Methode sein könnte, liegt nahe. Bleibt doch alles, was nicht erstattet werden muss, im eigenen Staatssäckel.



      Die DSW fordert in diesem Zusammenhang die Bundesregierung auf, auf europäischer Ebene aktiv zu werden. Ziel muss es sein, dass die Verfahren für die Quellensteuererstattung vereinheitlicht und deutlich vereinfacht werden. Es kann schließlich nicht sein, dass die hohen bürokratischen Hürden einiger Staaten es deutschen Anlegern fast unmöglich machen, ihnen rechtmäßig zustehendes Geld wieder zurück zu bekommen.



      Lag der Anteil ausländischer Aktien am Gesamtumsatz der deutschen Börsen in den 90er Jahre noch bei gut 5 Prozent, stellen solche Werte heute einen Anteil von über 10 Prozent des Umsatzes dar. Tendenz weiter steigend. Die Depots deutscher Anleger werden also internationaler. Viele private Investoren sind sich beim Kauf von Aktien ausländischer Unternehmen der steuerlichen Problematik allerdings nicht bewusst. Das zumindest lässt sich aus der großen Anzahl von DSW-Mitgliedern schließen, die uns wegen der auftretenden Probleme bei der Rückforderung zuviel gezahlter Steuern auf Dividenden ausländischer Gesellschaften um Unterstützung bitten. Die Privatanleger gehen davon aus, dass Doppelbesteuerungsabkommen zuverlässig verhindern, dass sie mehrfach zur Kasse gebeten werden. Erst die Praxis zeigt dann, dass genau das in vielen Fällen nicht reibungslos funktioniert. Und nur die Anleger, die selber aktiv werden, tatsächlich in den Genuss der vollen Dividende kommen.





      Beispielrechung anhand der Dividendenzahlung eines niederländischen Unternehmens:



      Dividendenhöhe:


      10.000 Euro

      Quellensteuer (25 %):


      - 2.500 Euro

      Ausgezahlte Dividende:


      7.500 Euro






      Steuerliche Behandlung in Deutschland:




      Dividendenhöhe:


      10.000 Euro

      Zu versteuern*:


      5.000 Euro

      Steuerbelastung**:


      2.500 Euro

      Ergebnis (7.500 – 2.500)


      5.000 Euro






      Anrechenbar auf ESt***:


      1.500 Euro

      Ergebnis:


      6.500 Euro






      Erstattung aus dem Ausland:


      1.000 Euro

      Ergebnis:


      7.500 Euro






      * nach Halbeinkünfteverfahren




      ** angenommener Steuersatz von 50 %




      *** 15 Prozent nach DBA




      (in Einzelfällen kann ein Abzug als Werbungskosten die günstigere Variante sein)






      Dabei gibt es durchaus eine ganze Reihe von Staaten, bei denen die Rückforderung sehr einfach und unkompliziert funktioniert. Also genau im Sinne der Doppelbesteuerungsabkommen.



      Besonders hervorzuheben sind hierbei die Niederlande, die Schweiz und Finnland. In diesen Ländern sind die notwendigen Erstattungsformulare einfach zu bekommen und klar formuliert. Das Ausfüllen macht in der Regel keine großen Probleme. Die Bearbeitung durch die jeweilige Finanzverwaltung erfolgt, genau wie die Erstattung selbst, prompt und ohne unnötigen Aufschub. In der Regel haben die Anleger ihr Geld innerhalb weniger Monate auf dem Konto.



      In Finnland reicht sogar die Einsendung eines formlosen Antrages für die Erstattung aus. Das ist allerdings wohl nur für die Anleger eine sinnvolle Variante, die der finnischen Sprache mächtig sind.

      Leider funktioniert es nicht mit allen Staaten so reibungslos.

      So ist das italienische Erstattungsformular unübersichtlich und sehr kompliziert. Wenn die Ausfüll-Probleme erfolgreich gelöst sind, heißt das aber nicht, dass auch Geld fließt. Stattdessen müssen betroffene Anleger sich lange in Geduld üben. DSW-Mitglieder haben bis zu sieben Jahren auf die Erstattung ihres Geldes gewartet. Ein schöner zinsloser Kredit für den italienischen Finanzminister.



      Besonders erfinderischer zeigt sich Frankreich, wenn es darum geht, möglichst wenig der einmal ergatterten Steuern wieder zurückzahlen zu müssen. Der Kniff ist einfach und effektiv. Die Finanzverwaltung unseres Nachbarlandes akzeptiert einfach nur Anträge, die von einer Depotbank kommen. Keine Chance auf Geld aus Paris hat, wer die hohen Bankgebühren sparen will und selber zum Stift greift. Solche Anträge werden unbearbeitet zurückgeschickt. Meist allerdings erst nach mehreren Monaten.



      Für die Anleger hat das zur Folge, dass nur die Aktionäre in den Genuss einer Erstattungkommen, die bereit sind, vorher tief in die Tasche zu greifen. Die Banken verlangen für die einfache Versendung von Erstattungsanträgen für ausländische Quellensteuern Gebühren zwischen 50 und 100 Euro je Antrag. Zur Ehrenrettung der Kreditinstitute sei gesagt, dass 50 Euro allein an Clearstream fließen. Wenn der Antrag dort verspätet ankommt, werden sogar 500 Euro fällig.



      Ein Sonderfall ist die USA. Den Aktionären von Dividende zahlenden US-Gesellschaften, die nicht im Vorfeld der Gewinnausschüttung einen Antrag auf Ermäßigung der Quellensteuer gestellt haben, wird vom US-Fiskus pauschal 30 Prozent der Ausschüttung abgezogen. Ein formelles Erstattungsverfahren, wie es bei den anderen Ländern in der Regel üblich ist, ist von der US-Verwaltung erst gar nicht vorgesehen. Hier werden stärkere Geschütze aufgefahren: Wer sich die 15 Prozent, die das amerikanische Finanzministerium ihm laut Doppelbesteuerungsabkommen eigentlich schuldet, zurückholen will, muss eine Steuererklärung für „beschränkt Steuerpflichtige“ abgeben. Die für Privatanleger unangenehme Folge ist, dass die Erstattung der zuviel gezahlten Quellensteuer nur ein Jahr rückwirkend geltend gemacht werden kann. Und nicht, wie bei den Staaten, die mit Erstattungsverfahren arbeiten, mehrere Jahre rückwirkend.



      Wir haben die vielen Anfragen von DSW-Mitgliedern zum Anlass genommen, auf unserer Internet-Seite ein ausführliches Informationscenter zum Thema Quellensteuererstattung einzurichten. Hier finden Privatanleger die wichtigsten Informationen rund um die Quellensteuer. Zudem können auf unserer Internetseite die notwendigen Erstattungsformulare für die wichtigsten Staaten kostenlos herunter geladen oder bestellt werden.



      Damit haben die Anleger erstmals eine zentrale Anlaufstelle, wenn es um die Erstattung ausländischer Quellensteuern geht. Die langwierige Suche auf den Seiten der jeweiligen Finanzministerien entfällt. Die DSW bietet damit den Privatanlegern einen in Deutschland bisher einmaligen Service.



      Zusätzlich zu den Informationen und Erstattungsformularen haben wir für die meisten Länder Leitfäden entwickelt, die das Ausfüllen der Anträge deutlich erleichtert. In wirklich komplizierten Fällen kann ein kompletter Erstattungsservice genutzt werden.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1925EUR +3,22 %
      InnoCans LPT-Therapie als Opioid-Alternative?! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 22.03.09 15:19:43
      Beitrag Nr. 28.523 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.820.235 von Pontiuspilatus am 22.03.09 15:10:34danke, dass du dich da drum kümmerst :)

      klingt ja abenteuerlich. Gut, dass man sonst nichts zu tun hat :keks::O

      könnte man also auch 3 Jahre zusammenkommen lassen und dann alles auf einmal erledigen?
      Avatar
      schrieb am 22.03.09 15:10:34
      Beitrag Nr. 28.522 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.819.113 von Stromgegner am 22.03.09 01:14:16So schlimm ist der Aufwand auch nicht. Formulare gibt es online. Ohne Gewähr: In dreifacher Ausfertigung mit Bankbelegen ans heimatliche Finanzamt schicken, dann ein Exemplar mit den Belegen in die Schweiz, und irgendwann wird das Geld dann überwiesen. Geht wohl auch einige Jahre rückwirkend.

      geht 3 jahre rückwirkend.

      hab mich heute etwas in die materie eingearbeitet.

      formulare gibts auf den internetseiten der eidgenössischen steuerverwaltung.

      ich werde mal den anlauf unternehmen und meine novartis und nestle dividenden zurückzuholen versuchen.

      seit 1.04. 2008 wurde das verfahren aber nochmals etwas kompliziert

      lest euch mal das folgende hier durch
      http://www.estv.admin.ch/d/dvs/kreisschreiben/1-021-V-2008-d…

      man muss sich also von seiner bank auch noch nen tax voucher ausstellen lassen :keks:

      das verfahren zur rückerstattung der schweizer quellensteuer läuft damit folgendermassen ab.

      1. auf internetseiten de eidegnössischen steuerverwaltung die entsprechenden formulare ausfüllen.

      2. beide ausfertigung mit den belegen der dividendenabrechnung ans wohnsitzfinanzamt schicken die auf dem formular bestätigen das man in deutschland ansässig ist und dort steuern zahlt.

      3 das vom wohnsitzfinanzamt mit versehnener bestätigung und mit zurückübersandten belegen sowie dem bei der bank beantragten tax voucher (link siehe oben ) nach bern schicken.

      4. warten bis die erstattung auf dem konto eingeht :keks:

      ich denke mal ich werde das verfahren die nächsten tage in angriff nehmen.

      vermutlich muss ich dann erst mal dem finanzamt erklären was ich will und meine bank wird höchst erfreut sein mir nen tax voucher ausstellen zu müssen die werden weder wissen was das ist noch groß begeistert sein mir so ein ding ausstellen zu müssen.:D;)
      Avatar
      schrieb am 22.03.09 15:10:18
      Beitrag Nr. 28.521 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.819.113 von Stromgegner am 22.03.09 01:14:16So schlimm ist der Aufwand auch nicht. Formulare gibt es online. Ohne Gewähr: In dreifacher Ausfertigung mit Bankbelegen ans heimatliche Finanzamt schicken, dann ein Exemplar mit den Belegen in die Schweiz, und irgendwann wird das Geld dann überwiesen. Geht wohl auch einige Jahre rückwirkend.

      geht 3 jahre rückwirkend.

      hab mich heute etwas in die materie eingearbeitet.

      formulare gibts auf den internetseiten der eidgenössischen steuerverwaltung.

      ich werde mal den anlauf unternehmen und meine novartis und nestle dividenden zurückzuholen versuchen.

      seit 1.04. 2008 wurde das verfahren aber nochmals etwas kompliziert

      lest euch mal das folgende hier durch
      http://www.estv.admin.ch/d/dvs/kreisschreiben/1-021-V-2008-d…

      man muss sich also von seiner bank auch noch nen tax voucher ausstellen lassen :keks:

      das verfahren zur rückerstattung der schweizer quellensteuer läuft damit folgendermassen ab.

      1. auf internetseiten de eidegnössischen steuerverwaltung die entsprechenden formulare ausfüllen.

      2. beide ausfertigung mit den belegen der dividendenabrechnung ans wohnsitzfinanzamt schicken die auf dem formular bestätigen das man in deutschland ansässig ist und dort steuern zahlt.

      3 das vom wohnsitzfinanzamt mit versehnener bestätigung und mit zurückübersandten belegen sowie dem bei der bank beantragten tax voucher (link siehe oben ) nach bern schicken.

      4. warten bis die erstattung auf dem konto eingeht :keks:

      ich denke mal ich werde das verfahren die nächsten tage in angriff nehmen.

      vermutlich muss ich dann erst mal dem finanzamt erklären was ich will und meine bank wird höchst erfreut sein mir nen tax voucher ausstellen zu müssen die werden weder wissen was das ist noch groß begeistert sein mir so ein ding ausstellen zu müssen.:D;)
      Avatar
      schrieb am 22.03.09 15:01:49
      Beitrag Nr. 28.520 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.819.104 von Stromgegner am 22.03.09 01:07:35Gab es hier nicht jemanden, der genau diesen Sachverhalt Mitte Januar vehement abgestritten hat?

      mir kanns als fast ausschliesslich us aktien inhaber ja auch ziemlich egal sein ;)

      ging bei meinen damaligen äußerungen nach logischen gesichtspunkten vor. wie sich erwies sind logik und steuern 2 miteinander unvereinbare paar schuhe.

      rein logisch hätte sich der anrechnungsbetrag auf den satz der abgeltungssteuer erhöhen müssen. rein faktisch ist er bei 15 % verblieben.

      differenz muss man sich beim ausländischen fiskus zurückholen.

      es ist auch leider nicht europarechtswidrig da du ja wenn du bei den ausländischen finanzbehörden rückerstattung beantragst auch bei unternehmen aus dem eu ausland bei 25 % landest.

      problematisch ist aber das du aber unmittelbar bspw. im fall italien, Frankreich usw auf steuersätze nahe 40 % landest und dir die differenz im ausland zurückholen musst.

      faktisch daher zwar keine benachteiligung aber evtl doch eine einschränkung der kapitalverkehrsfreiheit da man doch abgeschreckt ist sich unternehmen aus anderen eu ländern ins depot zu legen da erstens aufwändiges rückerstattungsverfahren und zweitens zinsverlust für den zeitraum bis erstattet wird.

      eine gewisse beschränkung der kapitalverkehrsfreiheit lässt sich also schon feststellen.
      Avatar
      schrieb am 22.03.09 14:52:06
      Beitrag Nr. 28.519 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.819.114 von Stromgegner am 22.03.09 01:19:26Dass es keinen Umsatz gab, heißt ja nicht, dass man nicht mit günstigem Spread in D börslich oder außerbörslich hätte handeln können...

      habe ja solches auch nicht behauptet;)

      sagte nur das "solle man unter liquiditätsbetrachtungen wohl auch im zweifel in ny kaufen"

      wobei die betonung bei im zweifel liegt.

      niedrige liquidität indiziert zu einem gewissen maße ungünstige spreads. insbesondere natürlich zu den zwitwn zu denen die us börsen als referenzkursbörsen geschlossen sind.

      wer us aktien, insbesondere solche die nicht standardmäßig in gewisser menge an deutschen börsen börsen gehandelt werden ( was seit abgeltumngssteuer so ziemlich alle sein dürften ;)),
      an deutschen börsen handelt hat nach praktischer erfahrung poft und in jüngster zeit fast immer sehr ungünstige spreads
      • 1
      • 6555
      • 9407
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      Gewinnerbranchen der Jahre 2006 bis 2040