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    Stada: Ausbruch! (Seite 28)

    eröffnet am 15.12.06 08:53:47 von
    neuester Beitrag 15.04.24 13:21:49 von
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      schrieb am 24.08.17 12:51:39
      Beitrag Nr. 6.632 ()
      Normalerweise ist meine Meinung, die letzten Aktien sind die teuersten.

      Aber bei Stada könnte es auch anders sein, denn der aktuelle Kurs für die letzten Aktien gezahlt werden, die für den Beherrschungsvertrag gebraucht werden, oder von sich eindeckenden Leerverkäufern. Für den Beherrschungsvertrag muss das nicht unbedingt der Maßstab sein. Dreimonatsdurchschnitt lässt dem Hauptaktionär auch Spielraum, entweder abwarten bis der Kurs zurückkommt oder sich auf einen frühen Ankündigungstermin berufen, bevor der Dreimonatsdurchschnitt mit jedem Tag steigt, den der Kurs über dm Angebotspreis liegt.

      Und bis zu einem späteren Squeeze-out spielt natürlich auch die Geschäftsentwicklung wieder eine Rolle. Die "Weisungen" unter Beherrschungsvertrag können auch negative Folgen für Stada haben. Und das Timing für einen Squeeze-out liegt sowieso beim Hauptaktionär.

      Fundamental seien 70 Euro schon sehr teuer war ja hier im Forum oft die Meinung, jetzt glauben einige offenbar an 80?!

      Der Angebotspreis ist natürlich gewissermaßen ein Sicherheitsnetz, aber davon hat sich der Kurs ja jetzt schon weit entfernt. Und wieso wird gestern gemeldet, Singer kaufe angeblich zu? Vielleicht kauf er gar nicht, will nur einen höheren Durchschnittskurs für den Beherrschungsvertrag sehen, selbst noch was teuer abladen und später hilft er den Bietern, indem er dem Beherrschungsvertrag zustimmt oder seine Aktien verkauft. Alles wilde Spekulation, aber es gibt doch erhebliche Unsicherheiten.

      So wie der Kurs läuft, glaube ich inzwischen auch etwas mehr an sich eindeckende Leerverkäufer. aber wenn das dahintersteckt, bricht es vielleicht auch schnell wieder zusammen.

      Noch wilder spekuliert:
      Wenn Singer mauert oder die Apotheker, braucht Stada vielleicht sogar eine Kapitalerhöhung?
      Und künftige Dividendenzahlungen müssten mit Mehrheit auf Hauptversammlungen beschlossen werden, nächste Woche ist das ja noch zugesagt, aber danach?!
      Avatar
      schrieb am 24.08.17 12:15:55
      Beitrag Nr. 6.631 ()
      also sind die Chancen auf steigende Kurse höher als auf fallende... wenn ich das richtig verstanden habe
      Avatar
      schrieb am 24.08.17 11:56:51
      Beitrag Nr. 6.630 ()
      Das ist in der Angebotsunterlage erläutert unter Punkt 9.5 (beabsichtigte Strukturmaßnahmen) und 16 (Folgen für nicht annehmende Aktionäre).

      Zunächst streben Bain und Cinven einen Beherrschungsvertrag an. Dieser wäre mit 75% der Stimmen auf einer Hauptversammlung zu beschließen. Im Ergebnis können dann vom Hauptaktionär geschäftliche Weisungen ("Befehle") an Stada gegeben werden und es wird eine "Organschaft" begründet, steuerlich können dann Gewinne und Verluste von Mutter und Tochterunternehmen verrechnet werden. Mit diesem Schritt ist zunächst die Kontrolle gewährleistet. Den verbleibenden Aktionären ist ein gutachterlich ermittelter jährlicher Ausgleich zu zahlen und eine Barabfindung anzubieten.

      "Von der Börse nehmen" wäre ja eigentlich ein Delisting. Das kann beschlossen werden, wenn der Hauptaktionär eine Barabfindung anbietet, die sich am Börsenkurs orientiert. Dann endet der Handel im regulierten Markt, während der Aktienhandel im Freiverkehr meist nicht unterbunden werden kann. Vor allem enden damit bestimmte Mitteilungs- und Berichtspflichten, aber die Aktien bleiben im Streubesitz, das bringt den Hauptaktionär nicht viel weiter.

      Wenn der Hauptaktionär 90% oder 95% der Stimmrechte erworben hat, kann er auf der Hauptversammlung einen umwandlungsrechtlchen Squeeze-out (90%, nur möglich, falls der Hauptaktionär auch selbst AG ist) oder regulären Squeeze-out (95%) beschließen. In beiden Fällen
      ist den Minderheitsaktionären eine gutachterlich ermittelte angemessene Barabfindung zu gewähren, im Gegenzug werden die Aktien aber enteignet, so dass der Hauptaktionär letztlich zu 100% beteiligt ist.

      "angemessene Barabfindung" bedeutet, dass mindestens der durchschnittliche Börsenkurs über drei Monate vor Ankündigung der Maßnahme (Beherrschungsvertrag oder Squeeze-out) anzusetzen ist und außerdem die Abfindung mit einem Ertragswertgutachten ermittelt wird, dessen Ergebnis später in der Regel in einem langwierigen gerichtlichen Spruchverfahren überprüft wird.

      Also die 90% muss der Hauptaktionär erstmal so irgendwie zusammenkriegen, das ist noch längst nicht in Sicht, selbst wenn Singer sein Aktienpaket verkaufen würde. (Singer hatte angeblich teilweise angedient und kauft aber angeblich schon wieder zu.) Insoweit geht es erstmal um den Beherrschungsvertrag und Squeeze-out ist dann eher ein Thema für kommende Jahre.
      Avatar
      schrieb am 24.08.17 10:39:15
      Beitrag Nr. 6.629 ()
      Ich habe mal eine Frage. Wenn der Investor die Firma von der Börse nehmen möchte, muss er dann alle Aktien aufkaufen oder wie funktioniert das genau?
      Avatar
      schrieb am 23.08.17 17:48:47
      Beitrag Nr. 6.628 ()
      und schon knallts weiter nach oben.....objektiv sollte man die ganze Story hier meiden; entweder man hat noch ein paar Shares, da kann man noch auf nen squezze 2. Raketenstufe spekulieren und halten aber ansonsten kann man hier nur verlieren, ist zumindest meine Meinung. Ich verabschiede mich hier jetzt offiziell von Stada. Euch viel Glück, egal wie ihr positioniert seit!

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      Avatar
      schrieb am 23.08.17 17:22:24
      Beitrag Nr. 6.627 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.583.602 von mightymo am 23.08.17 15:19:33Die Aktion von Polygon kann ich bei aktuell publiziertem Wissensstand ebenfalls nicht nachvollziehen.
      Avatar
      schrieb am 23.08.17 15:19:33
      Beitrag Nr. 6.626 ()
      ziemliche Kamikaze-Aktion von Polygon...nach meinem Befinden....

      dürfte weiter schwierig sein mit den kurzen zu punkten; bleibt spannend

      Netto-Veränderungen am 21.8.2017
      1. Stada +0,82 %
      2. K+S +0,52 %
      3. GEA Group +0,19 %
      4. Deutsche EuroShop +0,11 % / Bilfinger +0,11 %
      5. Dürr +0,10 % / Aurelius +0,10 % / ZEAL Network +0,10 % / MorphoSys +0,10 %
      6. Medigene +0,06 %
      7. Software +0,01 % / Salzgitter +0,01 % / thyssenkrupp +0,01 %
      8. ADVA Optical Networking -0,03 %
      9. Heidelberger Druckmaschinen -0,07 %
      10. Lanxess -0,09 %
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.08.17 13:04:45
      Beitrag Nr. 6.625 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 55.573.798 von honigbaer am 22.08.17 11:02:34Vor allem muß man sehr aufpassen, wenn man auf fallnede Kurse setzen möchte, da der Singer hier mitliest.
      Avatar
      schrieb am 22.08.17 11:02:34
      Beitrag Nr. 6.624 ()
      Für einen squeeze-out braucht es mindestens 90% der Stimmrechte, das dürfte derzeit außerhalb der Reichweite sein. Ist aber auch nicht nötig, Bain und Cinven finanzieren sich sowieso teuer, an einem Hochfahren der Verschuldung zum Erwerb von Aktien, besteht kein grundsätzliches Interesse, Aktionäre, die beim Beherrschungsvertrag die Ausgleichszahlung statt der Barabfindung wählen, werden vorerst durchaus willkommen sein. Für die volle Kontrolle und die Verlagerung von Schulden (auch der Finanzierungskosten, zumindest steuerlich) auf Stada dürfte der angestrebte Beherrschungsvertrag ausreichend sein.

      Die 90 (bzw 95%) beim Squeeze-out muss man tatsächlich erstmal haben. Für den Beherrschungsvertrag würde theoretisch auch ein Anteil von 75% des auf der HV vertretenen Kapitals ausreichend sein. Sowas gab es zwar meines Wissens noch nicht, dass man sowas mit weniger als 75% durchziehen konnte, aber wenn die ETFs auf der Hauptversammlung nicht vertreten sind oder im Sinne der Verwaltung zustimmen, müssten die Kleinanleger schon mächtig mobil machen, um einen Beherrschungsvertrag zu verhindern. Und wieso ein solcher Vertrag mit Barabfindung und Ausgleich nicht im Interesse der Minderheitsaktionäre liegen soll, wäre auch erst noch zu diskutieren.

      Jedenfalls würde eine höhere Abfindung im Rahmen eines Gesellschaftsvertrags nicht unter die 1-Jahresfrist fallen, in der kein höherer Preis gezahlt werden darf, ohne alle Einreicher gleichzustellen.

      @ LeoF Beim Beherrschungsvertrag werden wohl kaum mehr als 70 Euro geboten werden, wie und wann auch immer. Die derzeitigenBörsenkurse reflektiere die Erwartung, dass die Bieter derzeit noch Mühe haben, die aktien für einen Beherrschungsvertrag zusammenzubekommen. Aber man weiß ja nicht, ob sich Singer nicht auf die Seite der Bieter schlägt und bei wem die Leerverkäufer ihre leerverkauften Aktien geliehen haben bzw hatten).
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 22.08.17 07:20:27
      Beitrag Nr. 6.623 ()
      der erwähnte gewinnabführungsvertrag, kann erst bei einer quote von75% erfolgen. sollte Bain Aktien erwerben über dem Kurs von 66,25€ binnen eines Jahre, so müsste er allen, die eingereicht hätten, den höchsten Kurs zahlen,für die er Aktien erworben hat. Also wenn er 100 Aktien zu 75 hier kaufen würde, müsste er alle nachbessern.
      Der GuB wurde erähnt, da man davon ausging, dass sie in einer weiteren Andienungsquote weitere Anteile erwerben können - das wird aufgrund des jetzigen Kurse nicht passieren.
      Es gab viele shorts im Markt - wo die Eindeckungen kann niemand sagen - kann jetzt zu Ende sein-vielleicht schiessen wir aber auch noch auf 85/90. Fakt ist, dass Stada gemessen am Ertrag und an der peer group zu teuer ist - aber wir wissen ja auch, dass der Gesamtmarkt teuer ist :-)
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