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    Abkleben eines Halogenlichtes - Bauliche Veränderung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.12.06 17:39:15 von
    neuester Beitrag 25.12.06 22:43:15 von
    Beiträge: 8
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      Avatar
      schrieb am 25.12.06 17:39:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      ein witz zum 2. weihnachtsfeiertag...

      es ist einfach kaum zu fassen: im nobeltreppenhaus eines 6familienhauses ist je stockwerk ein je ein licht neben den türeingängen angebracht, welche sich nur durch manuelles betätigen einschalten. gleichzeitig ist in jedem stockwerk vor dem lift ein bewegungsmelder, der auch zwei grelle halogenleuchten einschaltet.

      wenn man also beim verlassen der wohnung licht haben möchte, muss man manuell zunächst das licht anknipsen. meldet sich aber im nächsten moment der bewegungsmelder und schaltet die halogenleuchten hinzu. das treppenhaus gleicht einem christbaum.

      habe nun den bewegungsmelder abgeklebt, so dass man nur in meinem stockwerk das licht manuell einschalten kann.

      nun meldet sich zwar nicht mehr der bewegungsmelder, sondern der nachbar, dass er dies nicht haben will. er braucht die halogenleuchte und jetzt kommt der hammer: es wäre eine bauliche veränderung die lichter abzukleben.

      frage an die bau/mietrecht/-experten: ist das ernst zu nehmen?
      Avatar
      schrieb am 25.12.06 17:47:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Und deshalb eröffnest Du hier einen Thread ?

      Kauf Dir ne Sonnenbrille und geh zu Deinem Anwalt. Das ist ein schwieriger Fall.
      Avatar
      schrieb am 25.12.06 17:51:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.463.622 von silvodin am 25.12.06 17:47:46und deshalb machst du dir die mühe zu antworten? heul doch.
      Avatar
      schrieb am 25.12.06 18:06:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      als Beamter hat man seine Probleme mit Bewegungsmeldern :eek:
      Avatar
      schrieb am 25.12.06 18:21:34
      Beitrag Nr. 5 ()
      finde ich hier nicht passend aber da mir das mit familienbesuch langsam langweilig wird gebe ich die einfache antwort die du dir selber auch schon denken könntest.
      natürlich ist es nach dem baurecht unbedeutend ob da eine lampe ist oder nicht aber wenn du nicht selber der hausbesitzer bist kannst du nicht einfach gegen den willen der anderen mieter oder des vermieters die gemeinschaftsbeleuchtung ändern.
      der andere mieter der die beleuchtung erhalten will wird ja ebenso wie der vermieter der sie angebracht hat einen grund dafür gehabt haben.

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      Avatar
      schrieb am 25.12.06 18:26:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 26.463.851 von plotz am 25.12.06 18:21:34sorry habe eben nicht genau gelesen, es könnte unter umständen beim einbau des liftes eine auflage des bauamtes gewesen sein das zwangsweise die beleuchtung angeht.
      aber mit gutem willen oder einfach den bewegungsmelder so setzen das er gleich angeht dürfte man sicher etwas ändern können.
      Avatar
      schrieb am 25.12.06 18:34:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Rosenberger:
      das treppenhaus gleicht einem christbaum.

      Hast du was gegen Christbäume?
      Avatar
      schrieb am 25.12.06 22:43:15
      Beitrag Nr. 8 ()
      Is ja eine Frechheit wegen was für Mist Leute hier Threads eröffnen dürfen!

      Wenns dein Haus ist Rosenberger dann mach was du willst.
      Bist du nur Mieter dann nimms hin oder zieh aus! :mad:


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