Beta Systems vor dem Aufstieg von Asche zum Phönix (Seite 71)
eröffnet am 15.01.07 16:24:09 von
neuester Beitrag 28.04.24 02:18:13 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 46.793.827 von JoffreyBaratheon am 09.04.14 16:15:31Danke für die Info. Klingt kurzweilig.
Kurzer Abriss zur Beta Systems HV:
CFO weist darauf hin, dass per 2.4. Cashbestand 36,5 Mio. Euro beträgt und damit exakt der Marktkap. entspricht. Vertreter von DSW und SdK kritisieren erwartungsgemäß die geplante KE und den Wechsel des Börsensegments. Der AR-Vorsitzende watscht den Vertreter der DSW ab, weil der bei seinen Fragen durchscheinen lässt, dass er über Insiderinfos aus der internen AR-Arbeit verfüge und deren Weitergabe und Entgegennahme strafrechtliche Konsequenzen habe. Worauf er sich genau bezieht, ist mir nicht klar. Der AR-Vorsitzende weist darauf hin, dass er nicht die Interessen des Grossaktionärs sondern die Interessen der Gesellschaft vertrete. Ein Vertreter von Balaton stellt einen Gegenantrag zu TOP5 und schlägt vor, Veit Paas in den AR zu wählen. Außerdem von ihm ein weiterer Gegenantrag zu TOP 6 der unter f) vorsieht, die KE gemäß diesem TOP nur dann durchzuführen, wenn die HV die unter TOP8 geplante KE nicht beschliesst oder der Beschluss im HR nicht eingetragen wird. Und drittens ein weiterer Gegenantrag zu TOP8, der den Satz „Eine Verwertung nicht von Aktionären im Rahmen ihres Bezugsrechts bezogener Aktien ist nicht zulässig“ streichen lässt. Herr Paas stellt sich vor und erklärt, sein Ziel sei es, Geld zu verdienen. Er wolle alles dafür tun, dass die Gesellschaft profitabel wird. Die ablehnende Haltung zu den KEs verstehe er nicht, diese Vorratsbeschlüsse seien ein ganz normaler Vorgang. Die Sdk fragt Herrn Paas noch, wie er zu seinen Aktien gekommen sei. Dieser antwortet, die Balaton habe damit nichts zu tun.
CFO weist darauf hin, dass per 2.4. Cashbestand 36,5 Mio. Euro beträgt und damit exakt der Marktkap. entspricht. Vertreter von DSW und SdK kritisieren erwartungsgemäß die geplante KE und den Wechsel des Börsensegments. Der AR-Vorsitzende watscht den Vertreter der DSW ab, weil der bei seinen Fragen durchscheinen lässt, dass er über Insiderinfos aus der internen AR-Arbeit verfüge und deren Weitergabe und Entgegennahme strafrechtliche Konsequenzen habe. Worauf er sich genau bezieht, ist mir nicht klar. Der AR-Vorsitzende weist darauf hin, dass er nicht die Interessen des Grossaktionärs sondern die Interessen der Gesellschaft vertrete. Ein Vertreter von Balaton stellt einen Gegenantrag zu TOP5 und schlägt vor, Veit Paas in den AR zu wählen. Außerdem von ihm ein weiterer Gegenantrag zu TOP 6 der unter f) vorsieht, die KE gemäß diesem TOP nur dann durchzuführen, wenn die HV die unter TOP8 geplante KE nicht beschliesst oder der Beschluss im HR nicht eingetragen wird. Und drittens ein weiterer Gegenantrag zu TOP8, der den Satz „Eine Verwertung nicht von Aktionären im Rahmen ihres Bezugsrechts bezogener Aktien ist nicht zulässig“ streichen lässt. Herr Paas stellt sich vor und erklärt, sein Ziel sei es, Geld zu verdienen. Er wolle alles dafür tun, dass die Gesellschaft profitabel wird. Die ablehnende Haltung zu den KEs verstehe er nicht, diese Vorratsbeschlüsse seien ein ganz normaler Vorgang. Die Sdk fragt Herrn Paas noch, wie er zu seinen Aktien gekommen sei. Dieser antwortet, die Balaton habe damit nichts zu tun.
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Beta Systems Software Aktiengesellschaft
Beta Systems Software AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
10.03.2014 12:36
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
- Hauptaktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft verlangt
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals mit
Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts und
entsprechende Ergänzung der Satzung
Berlin, 10. März 2014 - Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 28.
Februar 2014 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Beta Systems
Software Aktiengesellschaft (BSS, ISIN DE0005224406) für Mittwoch, den 9.
April 2014, 11:00 Uhr im Hotel Palace, Budapester Straße 45, 10787 Berlin
einberufen.
Auf Verlangen der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft,
Heidelberg, deren Anteile den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000
Euro überschreiten, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft um
folgenden Gegenstand zur Beschlussfassung ergänzt:
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, schlägt insbesondere
vor zu beschließen, den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu
ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. April 2019
einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen um bis zu insgesamt
12.878.294,00 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender
Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital). Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem
sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Den Aktionären ist, soweit der
Vorstand nicht zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts ermächtigt ist,
ein unmittelbares Bezugsrecht einzuräumen; die Einräumung eines mittelbaren
Bezugsrechts ist ausgeschlossen. Eine Verwertung nicht von Aktionären im
Rahmen ihres Bezugsrechts bezogener Aktien ist nicht zulässig.
Der Beschlussvorschlag sieht außerdem eine Ermächtigung des Vorstands mit
Zustimmung des Aufsichtsrats vor, in eng umgrenzten Fällen das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den weiteren Inhalt der
Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Der Beschlussvorschlag enthält weitere Einzelheiten hinsichtlich der
Durchführung der Kapitalmaßnahme.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
---------------------------------------------------------------------------
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Der vollständige Wortlaut dieses Ergänzungsverlangens werden in Form einer
Bekanntmachung dem elektronischen Bundesanzeiger sowie solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass
sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Die
Bekanntmachung wird zudem auf der Website der Gesellschaft unter
http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung
zum Download bereitgestellt.
Ende der Mitteilung
Beta Systems Software AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
10.03.2014 12:36
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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- Hauptaktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft verlangt
Beschlussfassung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals mit
Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts und
entsprechende Ergänzung der Satzung
Berlin, 10. März 2014 - Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 28.
Februar 2014 wurde die ordentliche Hauptversammlung der Beta Systems
Software Aktiengesellschaft (BSS, ISIN DE0005224406) für Mittwoch, den 9.
April 2014, 11:00 Uhr im Hotel Palace, Budapester Straße 45, 10787 Berlin
einberufen.
Auf Verlangen der Aktionärin Deutsche Balaton Aktiengesellschaft,
Heidelberg, deren Anteile den anteiligen Betrag am Grundkapital von 500.000
Euro überschreiten, wird gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG die
Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft um
folgenden Gegenstand zur Beschlussfassung ergänzt:
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, schlägt insbesondere
vor zu beschließen, den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu
ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 8. April 2019
einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen um bis zu insgesamt
12.878.294,00 Euro durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender
Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes
Kapital). Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem
sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Den Aktionären ist, soweit der
Vorstand nicht zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts ermächtigt ist,
ein unmittelbares Bezugsrecht einzuräumen; die Einräumung eines mittelbaren
Bezugsrechts ist ausgeschlossen. Eine Verwertung nicht von Aktionären im
Rahmen ihres Bezugsrechts bezogener Aktien ist nicht zulässig.
Der Beschlussvorschlag sieht außerdem eine Ermächtigung des Vorstands mit
Zustimmung des Aufsichtsrats vor, in eng umgrenzten Fällen das gesetzliche
Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die
weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den weiteren Inhalt der
Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen.
Der Beschlussvorschlag enthält weitere Einzelheiten hinsichtlich der
Durchführung der Kapitalmaßnahme.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Der vollständige Wortlaut dieses Ergänzungsverlangens werden in Form einer
Bekanntmachung dem elektronischen Bundesanzeiger sowie solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass
sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Die
Bekanntmachung wird zudem auf der Website der Gesellschaft unter
http://www.betasystems.de in der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung
zum Download bereitgestellt.
Ende der Mitteilung
Na an wen wohl die 25.000 Stück gingen, die gerade jmd. in Frankfurt loswerden wollte?
Beta Systems Software AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Beta Systems Software AG
28.02.2014 16:57
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Herr William P. Schmidt, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
28.02.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Beta Systems
Software AG, Berlin, Deutschland am 25.02.2014 die Schwelle von 5% und 3%
der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0
Stimmrechten) betragen hat.
28.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Beta Systems Software AG
Alt Moabit 90d
10559 Berlin
Deutschland
Internet: www.betasystems.com
Ende der Mitteilung
Beta Systems Software AG
28.02.2014 16:57
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Herr William P. Schmidt, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
28.02.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Beta Systems
Software AG, Berlin, Deutschland am 25.02.2014 die Schwelle von 5% und 3%
der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0
Stimmrechten) betragen hat.
28.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Beta Systems Software AG
Alt Moabit 90d
10559 Berlin
Deutschland
Internet: www.betasystems.com
Ende der Mitteilung
Zitat von straßenköter:Zitat von Uganda2007: Wahrscheinlich schon.
Laut Bloomberg haben noch William Schmidt (7%) und Familie Tauchnitz (6%) größere Pakeke. Axxion hält 11,00%.
Ich denke mal, dass Dt. Balaton demnächst über 60% haben wird......
Carl Ernst Veit Paas hat irgendetwas mit den Allerthal-Werken zu tun. Ich bin aus dem Google-Ergebnis nicht schlau geworden. Auf alle Fälle hält er auch einen Minianteil an Allerthal.
Paas war AR-Vorsitzender der Allerthal-Werke und ist vermutlich immer noch deren Großaktionär.
Ein in Nebenwertekreisen seit 1000 Jahren sehr umtriebiger Mann, sowohl für Allerthal und seine diversen Beteiligungen, als auch privat.
Beta Systems Software AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Beta Systems Software AG
28.02.2014 16:53
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Frau Karin Tauchnitz, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
28.02.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Beta Systems
Software AG, Berlin, Deutschland am 25.02.2014 die Schwelle von 5% und 3%
der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0
Stimmrechten) betragen hat.
28.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Beta Systems Software AG
Alt Moabit 90d
10559 Berlin
Deutschland
Internet: www.betasystems.com
Ende der Mitteilung
Beta Systems Software AG
28.02.2014 16:53
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP -
ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Frau Karin Tauchnitz, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
28.02.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Beta Systems
Software AG, Berlin, Deutschland am 25.02.2014 die Schwelle von 5% und 3%
der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0
Stimmrechten) betragen hat.
28.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Beta Systems Software AG
Alt Moabit 90d
10559 Berlin
Deutschland
Internet: www.betasystems.com
Ende der Mitteilung
Das ist schon dreist wie die Deutsche Balaton versucht, seinen 50%-Anteil an Beta System zu erhöhen. Eine Kapitalerhöhung 3:1 zu 1,30 Euro wenn man bedenkt, dass Beta bei 1,60 Euro Cash pro Aktie vor Liquidität überquillt. Das wird bestimmt eine nette HV inkl. Anfechtung des HV-Beschlusses zur Kapitalerhöhung.
http://www.dgap.de/dgap/News/hauptversammlung/beta-systems-s…
6. Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals
Auf Verlangen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die damit von ihrem Recht aus § 122 Abs. 2 AktG Gebrauch gemacht hat, wird mit vorliegendem Tagesordnungspunkt die Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals bekannt gemacht.
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, wird in der Hauptversammlung beantragen, zu beschließen:
'a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 25.789.029,50 Euro, eingeteilt in 19.837.715 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird von 25.789.029,50 Euro gegen Bareinlagen um bis zu 8.596.342,30 Euro auf bis zu 34.385.371,80 Euro durch Ausgabe von bis zu 6.612.571 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,30 Euro je Stückaktie, gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt.
b) Die neuen Aktien sind den Aktionären durch die Gesellschaft im Wege des unmittelbaren Bezugsrechts zum Ausgabebetrag von 1,30 Euro je Aktie gegen Bareinlagen im Verhältnis 3:1 (drei zu eins) ohne Einschaltung eines Kreditinstituts, auch nicht zur mittelbaren Stellvertretung, durch Veröffentlichung des Bezugsangebots durch die Gesellschaft im Bundesanzeiger zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes (Bezugsfrist) endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes. Der bezugsberechtigte Aktienbestand des den Bezug erklärenden Aktionärs muss vom depotführenden Kreditinstitut des Aktionärs bescheinigt werden.
c) Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Aktien können ausschließlich von Aktionären gezeichnet werden (Mehrbezug), die von ihrem Bezugsrecht, soweit dieses besteht, vollständig Gebrauch gemacht haben und deren ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Zeichnungsscheine fristgerecht, das heißt innerhalb der Bezugsfrist, bei der Gesellschaft eingegangen sind. Die maximale Zahl der von einem Aktionär im Mehrbezug jeweils erwerbbaren Aktien entspricht dem 1,0-fachen der Aktienzahl des durch seinen Zeichnungsschein angemeldeten Bezugs. Ein Mehrbezug ist nur bezüglich einer ganzen Aktie oder eines Vielfachen davon möglich. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Mehrbezugs nicht möglich sein sollte, allen Aktionären sämtliche von ihnen im Mehrbezug gewünschten neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer neuer Aktien im Rahmen des Mehrbezugs verhältnismäßig auf Basis der im Überbezug gezeichneten Aktien zugeteilt. Falls die Zuteilung von neuen Aktien aufgrund einer Ausübung des Mehrbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu Bruchteilen von Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf eine volle Aktienanzahl abgerundet. Neue Aktien werden nur durch Bezugsrechtsausübung und Mehrbezugszeichnungen ausgegeben, sollten durch Bezugsrechtsausübungen und Mehrbezugszeichnungen nicht sämtliche 6.612.571 Stück neue Aktien gezeichnet werden, werden die nicht gezeichneten neuen Aktien nicht ausgegeben. Eine Platzierung an Dritte findet nicht statt. Die Kapitalerhöhung richtet sich ausschließlich an Aktionäre der Gesellschaft, die Bezugsrechte erhalten keine eigene Wertpapierkennnummer, ein börsenmäßiger Bezugsrechtshandel findet nicht statt und wird von der Gesellschaft nicht beantragt werden.
d) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Änderung der Fassung von § 4 Absatz 1 und § 4 Absatz 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu beschließen.
e) Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 8. Oktober 2014 in das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen wird.'
http://www.dgap.de/dgap/News/hauptversammlung/beta-systems-s…
6. Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals
Auf Verlangen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, die damit von ihrem Recht aus § 122 Abs. 2 AktG Gebrauch gemacht hat, wird mit vorliegendem Tagesordnungspunkt die Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals bekannt gemacht.
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, wird in der Hauptversammlung beantragen, zu beschließen:
'a) Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 25.789.029,50 Euro, eingeteilt in 19.837.715 auf den Inhaber lautende Stückaktien, wird von 25.789.029,50 Euro gegen Bareinlagen um bis zu 8.596.342,30 Euro auf bis zu 34.385.371,80 Euro durch Ausgabe von bis zu 6.612.571 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,30 Euro je Stückaktie, gegen Bareinlagen erhöht. Die neuen Aktien sind ab Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres gewinnberechtigt.
b) Die neuen Aktien sind den Aktionären durch die Gesellschaft im Wege des unmittelbaren Bezugsrechts zum Ausgabebetrag von 1,30 Euro je Aktie gegen Bareinlagen im Verhältnis 3:1 (drei zu eins) ohne Einschaltung eines Kreditinstituts, auch nicht zur mittelbaren Stellvertretung, durch Veröffentlichung des Bezugsangebots durch die Gesellschaft im Bundesanzeiger zum Bezug anzubieten. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebotes (Bezugsfrist) endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebotes. Der bezugsberechtigte Aktienbestand des den Bezug erklärenden Aktionärs muss vom depotführenden Kreditinstitut des Aktionärs bescheinigt werden.
c) Etwaige aufgrund des Bezugsangebots nicht bezogene Aktien können ausschließlich von Aktionären gezeichnet werden (Mehrbezug), die von ihrem Bezugsrecht, soweit dieses besteht, vollständig Gebrauch gemacht haben und deren ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Zeichnungsscheine fristgerecht, das heißt innerhalb der Bezugsfrist, bei der Gesellschaft eingegangen sind. Die maximale Zahl der von einem Aktionär im Mehrbezug jeweils erwerbbaren Aktien entspricht dem 1,0-fachen der Aktienzahl des durch seinen Zeichnungsschein angemeldeten Bezugs. Ein Mehrbezug ist nur bezüglich einer ganzen Aktie oder eines Vielfachen davon möglich. Soweit es wegen hoher Nachfrage im Rahmen des Mehrbezugs nicht möglich sein sollte, allen Aktionären sämtliche von ihnen im Mehrbezug gewünschten neuen Aktien zuzuteilen, werden Angebote zum Erwerb weiterer neuer Aktien im Rahmen des Mehrbezugs verhältnismäßig auf Basis der im Überbezug gezeichneten Aktien zugeteilt. Falls die Zuteilung von neuen Aktien aufgrund einer Ausübung des Mehrbezugsrechts durch mehrere Aktionäre zu Bruchteilen von Aktien führen würde, werden die rechnerischen Bruchteile auf eine volle Aktienanzahl abgerundet. Neue Aktien werden nur durch Bezugsrechtsausübung und Mehrbezugszeichnungen ausgegeben, sollten durch Bezugsrechtsausübungen und Mehrbezugszeichnungen nicht sämtliche 6.612.571 Stück neue Aktien gezeichnet werden, werden die nicht gezeichneten neuen Aktien nicht ausgegeben. Eine Platzierung an Dritte findet nicht statt. Die Kapitalerhöhung richtet sich ausschließlich an Aktionäre der Gesellschaft, die Bezugsrechte erhalten keine eigene Wertpapierkennnummer, ein börsenmäßiger Bezugsrechtshandel findet nicht statt und wird von der Gesellschaft nicht beantragt werden.
d) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung, insbesondere die Bedingungen für die Ausgabe der Aktien, festzulegen.
Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Änderung der Fassung von § 4 Absatz 1 und § 4 Absatz 2 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung zu beschließen.
e) Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn die Durchführung der Kapitalerhöhung nicht bis zum Ablauf des 8. Oktober 2014 in das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Handelsregister eingetragen wird.'
Zitat von Uganda2007: Wahrscheinlich schon.
Laut Bloomberg haben noch William Schmidt (7%) und Familie Tauchnitz (6%) größere Pakeke. Axxion hält 11,00%.
Ich denke mal, dass Dt. Balaton demnächst über 60% haben wird......
Carl Ernst Veit Paas hat irgendetwas mit den Allerthal-Werken zu tun. Ich bin aus dem Google-Ergebnis nicht schlau geworden. Auf alle Fälle hält er auch einen Minianteil an Allerthal.
07.05.24 · wO Newsflash · Beta Systems Software |
07.05.24 · EQS Group AG · Beta Systems Software |
24.04.24 · EQS Group AG · Beta Systems Software |
20.03.24 · 4investors · Beta Systems Software |
20.03.24 · EQS Group AG · Beta Systems Software |
27.02.24 · Aktien Global · Beta Systems Software |
30.01.24 · wO Newsflash · Beta Systems Software |
30.01.24 · EQS Group AG · Beta Systems Software |
22.12.23 · wO Newsflash · Beta Systems Software |
22.12.23 · EQS Group AG · Beta Systems Software |