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    Frage an die Spezies wg. Steuerklasse - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.01.07 11:33:43 von
    neuester Beitrag 19.01.07 12:49:15 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.106.125
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      schrieb am 19.01.07 11:33:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Morgen zusammen,

      kurze Frage zu vollgenden Sachverhalt.

      Meiner einer lebt seit 2004 getrennt von Ehefrau und Kinder. Diese leben seitdem beim neuen LG meiner Ehefrau.

      Da meine Kinder dort in den Kindergarten bzw. Schule gehen, haben alle 3 sich umgemeldet.

      Ich wohne im Haus, läuft auf Namen von meiner Frau und mir.

      Geschieden sind wir nicht, steht derzeit auch nicht zur Debatte. Alles ist tutti und fein geregelt, absolut keine Probleme, wie es sonst bei anderen häufig auftaucht.

      Meine Frau ist nicht berufstätig und bis 2004 hatte ich somit Steuerklasse III und ich Ihre Freibeträge mit.

      2005 wurde ich einfach auf Steuerklasse I umgestellt und mir ein Kinderfreibetrag gestrichen. Aussage: Wir würden behandelt wie Gütertrennung bzw. nicht verheiratet, da andere Wohnsitze. Absolut ärgerlich, da dadurch eine hohe Summe verloren gegangen ist. Mehrfache Anfragen bei den Ämtern haben nichts gebracht.

      Ärgerlich aber ich habe es so geschluckt.

      Nun hörte ich, dass wir ggf. Ihre Freibeträge doch wieder mir zugute kommen lassen können, sofern Sie und die Kinder als Zweitwohnsitz das Haus angeben, in dem meine Kinder pro Monat ca. 12 Tage + Ihre Ferien verbringen. Das Haus gehört meiner Frau zu 50% mit.

      Kann mir jemand sagen, ob das so stimmt und wenn ja, ob es trotzdem rechtlich bedenklich ist da ggf. Umgehungstatbestand o.ä..

      Denn wenn, möchte ich auf jeden Fall rechtlich absolut sauber agieren. Wenn man über so einen Weg aber fast eine hohe 4-stellige Summe Steuern sparen kann, wäre man ja schön blöd es nicht zu tun.

      JS
      Avatar
      schrieb am 19.01.07 12:08:00
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      meine Frau hat ein Kind in unsere Ehe mit eingebracht.
      Sie ist auch nicht berufstätig. Der Vater des Kindes zahlt unterhalt und erhält dadurch die Hälfte des Kinderfreibetrags. Die andere Hälfte ist bei mir eingetragen.

      Sofern Du also Unterhalt zahlst...und davon gehe ich aus, denn sonst wäre sicher nicht alles Tutti, steht auch Dir die Hälfte zu.

      Mit Deiner Lohnsteuerklasse ist das schon richtig so.
      Ich habe damals nach trennung meiner ersten Frau Unterhalt an Sie bezahlt, welcher nach Klasse 3 errechnet wurde und man hat mir dann aber die klasse 1 aufgezwungen. Das heisst hoher Unterhalt, weniger Geld in der Tasche als Nettogehalt.

      Ob das RICHTIG ist? Ich finde nein, aber so ist der Staat eben nunmal.
      Avatar
      schrieb am 19.01.07 12:49:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Simon,

      Yep. Komplette prallele zu Dir. Nach 3 errechnet, dann auf 1 downgrade und aus 2 mach 1 Kinderfreibetrag. Da aber alles Tutti ist, verzichtet die Dame auf einen Großteil Ihres Unterhaltes!

      Eigentlich müsste man diese Regelung bis zum BGH beklagen. Bin ich in eheähnlicher Gemeinschaft, habe Kinder, werde ich ja auch nicht automatisch wie ein Ehepaar gestellt.

      Anders rum, zum Nachteil der Bürger geht das ruck zuck.

      Daher ja auch diese Info/Idee. Angeblich soll das so gehen und rechtlich sauber sein.:rolleyes:

      JS


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