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    Abgeltungssteuer nicht für \"alte\" Aktienbestände - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.01.07 22:45:23 von
    neuester Beitrag 02.02.07 16:35:12 von
    Beiträge: 44
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      Avatar
      schrieb am 19.01.07 22:45:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      --------------------------------------------------------------------------------



      HANDELSBLATT, Freitag, 19. Januar 2007, 10:17 Uhr
      Referentenentwurf soll Anfang Februar vorliegen


      Abgeltungsteuer gilt nicht für alte Aktienbestände
      Von Donata Riedel


      Die neue Abgeltungsteuer wird nicht für alte Aktienbestände gelten. Darauf haben sich nach Informationen aus Koalitionskreisen die Finanzministerien von Bund und Ländern endgültig verständigt.


      BERLIN. Kursgewinne von Aktien, für die bis zum 31.12.2008 die Spekulationsfrist abläuft, bleiben damit steuerfrei (wenn sie länger als ein Jahr im Depot gehalten wurden). Für Wertpapiere und Fondsanteile, die ab 1. Januar 2009 gekauft werden, gilt dann sofort die Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Damit würde die Regierung die Eckpunkte von Anfang November in dieser Sache exakt umsetzen.

      Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ist Bestandteil der geplanten Unternehmensteuerreform. Ihr Kernstück ist eine Senkung der Steuerbelastung für Unternehmen um ein Viertel auf knapp 30 Prozent. Die Reform soll den Standort Deutschland wettbewerbsfähiger machen. Sie soll mit der geplanten Gegenfinanzierung am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Darauf hatten sich die Finanzpolitiker von Bund und Ländern unter Leitung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Ministerpräsident Roland Koch geeinigt. Die Bausteine der Reform werden zur Zeit im Finanzministerium in die Form eines Gesetzes gebracht. Der Referentenentwurf soll Anfang Februar vorliegen.

      Zu den vier Punkten der Reform, die den stärksten Widerstand der Wirtschaft hervorrufen oder schwer umsetzbar sind, beraten sich Steinbrücks Beamte mit ihren Kollegen aus den Länderfinanzministerien von Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz in Arbeitsgruppen. Geeinigt haben sich die Arbeitsgruppen bei den Details zur Abgeltungsteuer. Auch bei den geplanten Steuervorteilen für einbehaltene Gewinne im Mittelstand gibt es eine Verständigung: Personengesellschafter, die für einbehaltene Gewinne den künftig auf 30 Prozent begrenzten Satz nutzen wollen, müssen in Zukunft ein zweites „Thesaurierungskonto“ führen.

      Kritik aus den Bundesländern und der Wirtschaft gibt es bei der geplanten Besteuerung auf den Wert von Betriebsteilen, die ins Ausland verlagert werden (Funktionsverlagerung). Sie soll auch zur Gegenfinanzierung der Steuerreform dienen. Die Wirtschaft befürchtet einen Exodus von Betrieben und eine Verlagerung von Forschungs- und Entwicklungsabteilungen ins Ausland: „Der Forschungsstandort Deutschland ist ernsthaft gefährdet, wenn ohne Rücksicht auf die betrieblichen Realitäten eine Besteuerung von Funktionsverlagerungen erfolgt“, sagte DIHK-Präsident Ludwig Georg Braun dem Handelsblatt. Firmen verlagern seit Jahren Teile ihrer Produktion an billigere ausländische Standorte. Bei der Forschung ist dieser Trend schwächer ausgeprägt.

      Bei der „Zinsschranke“, mit der die Koalition Gewinnverlagerungen ins Ausland erschweren will, stünden die Beamten aber noch vor großen Umsetzungsschwierigkeiten, hieß es in Koalitionskreisen.

      Bei der Abgeltungsteuer fand die Arbeitsgruppe neben der endgültigen Festlegung auf den Stichtag für Kursgewinne einen Kompromiss zur Kirchensteuer. Das Problem: Die Abgeltungsteuer wird von den Banken sofort an das Finanzamt pauschal abgeführt. Dem Betrag ist nicht anzusehen, ob zusätzlich noch Kirchensteuer anfällt. Nur Bürger, deren Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, werden künftig Kapitalerträge beim Finanzamt erklären. Damit die Kirchen keine Einbußen erleiden, sollen Anleger künftig bei der Bank angeben, ob sie katholisch oder evangelisch sind. Die Bank führt dann die Kirchensteuer an das Finanzamt ab, das sie an die Kirchen weiterleitet.
      Avatar
      schrieb am 19.01.07 23:11:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo Nataly,

      kurze Verständnisfrage:

      1. gekauft in 2007 - heißt bei langfristigem Halten über 2009 hinaus steuerfrei.
      2. gekauft ab 2009 - 25% Besteuerung

      Was soll mit Käufen in 2008 passieren?

      Beispiel: Kauf 01.04.08
      Bei Verkauf im Februar 2009: noch alte Spekusteuer oder auch schon pauschal 25%?
      Bei Verkauf ab Mai 2009: Steuerfrei oder auch 25%?
      Avatar
      schrieb am 19.01.07 23:31:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      Lesezeichen
      Avatar
      schrieb am 19.01.07 23:59:16
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.041.336 von NATALY am 19.01.07 22:45:23an Nataly
      zu: Abgeltungssteuer nicht für 'alte' Aktienbestände
      Frage:gilt dies auch für 'alte' Fondsanteile?
      (Angeblich sollen die Fonds ja von den Gewinnen aus 'internen' Aktienverkäufen sofort die Abgeltungssteuer abführen müssen; es wären dann also die 'alten' Aktienbestände/Fondsanteile doch -auf indirektem Weg- von der Abgeltungssteuer betroffen?)
      Ciao
      Romano
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 00:48:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Nataly,

      als Techniker lege ich GROßEN Wert auf die Logik und VERSTÄNDLICHKEIT eines Beitrags oder einer Aussage. Bitte um KLARE Antwort zu meinem Beispiel!


      Hier die Frage.

      Wenn man z. B. im Mai 2008 in einem Kauf für 100.000 EURO Aktien-Fonds kauft und dann diese Aktienfonds z. B. 8 Jahre halte und anschließend nach 8 Jahren diese Fonds (die dann z. B. 200.000 EURO wert sind) verkauft, muss man dann, die Abgeltungsteuer auf den dann entsandenen Gewwin vonn 100.000 EORO zahlen oder nicht?

      Diese Frage kann doch nicht so schwer sein, ist aber maßgebend ob man mit dem Kapital in Germany bleibt oder Tschüß Deutschland.


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      Avatar
      schrieb am 20.01.07 01:51:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.041.336 von NATALY am 19.01.07 22:45:23thema verluste wird wieder totgeschwiegen... über katastrophen spricht man eben nicht denn

      Die Abgeltungsteuer wird von den Banken sofort an das Finanzamt pauschal abgeführt

      ist eine katastrophe.... da machst ein fehlinvest und verlierst 20.000 € am stück dann gewinnste mit nem besseren invest 10.000 € wieder zurück und darfst eifrig steuern direkt abführen.

      das heißt, du musst 25% jahresgewinn schaffen um keinen verlust zu haben ---> prost mahlzeit

      die alternativen: ausländischer broker oder das aktieninvestment wieder sein lassen, ansonsten viel zu viel risiko... aber der staat hofft mit seiner schweigerei daß erstmal ein paar idioten in die falle tappen, oder warum wird nie über erluste gesprochen :confused:
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 02:17:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Viel schlimmer ist, dass die Unternehmen schon wieder entlastet werden! Naja ich glaube es ist an der Zeit auszuwandern!
      Die Schweiz verarscht seine Lanzleute nicht so arg!

      Ich hab die schnauze voll von Deutschland!

      Ich als Kleinaktionär soll 25% steuern zahlen, die Unternehmen werden wieder einmal entlastet....die machen eh schon dermaßen hohe Gewinne....

      Zu KOTZEN!
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 03:24:55
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.042.164 von Geldsucher1 am 20.01.07 02:17:34Spekulative Trader mit enormen Geldmengen werden genauso entlastet.

      Da die ja auch heute zu ihrem normalen Steuersatz versteuern müssen, freuen die sich doch über die 25% Abgeltungssteuer.

      Und wir Kleinaktionäre, die immer schön ihre Aktien 12 Monate gehalten haben, müssen dann 25% abdrücken, und können (so wie es aussieht) keine Verluste geltend machen.

      Das soll also der Beitrag der Bundesregierung zur privaten Altersvorsorge sein. Oder was?

      Na vielen Dank auch.
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 03:32:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.042.216 von katjuscha am 20.01.07 03:24:55Fazit: Spekulanten und Trader (vermutlich am meisten bei Rohstoffen und Devisen) werden bevorteilt. Kleinanleger, die für die Altersvorsorge sparen, werden benachteiligt.

      Es ist einfach unglaublich. Kann mir mal jemand ein paar Adressen von Lobbyisten und Bundestagsabgeordneten geben!? Vornehmlich aus dem liberalen und linken Lager!
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 04:03:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.042.216 von katjuscha am 20.01.07 03:24:55naja ist doch kein problem... derzeit zieht man qualvoll die tollsten dinger über die spkeufrist... normalerweise würde man sofort rausgehen und warten bis sich ne chance ergibt... also da werd ich sowieso zum trader und fühle mich auch viel freier

      aber werden die wirklich entlastet ????

      trader macht 100.000 € gewinn und 80.000 € verlust
      netter gewinn von 20.000 die er noch versteuern muss... feine sache BISHER !!!!

      und nun zahlt er erstmal 25.000 € abgeltungssteuer und hat somit sogar einen jahresverlust von 5.000 €... beim jahresausgleich kann er dann mühsam seinen kreidtfreien zins an den staat zurückverlangen... aber natürlich wird er dann auch weniger gewinn gemacht haben denn ihm wird die chance genommen innerhalb dieses jahres das geld was der staat hat ohne einen penny zinsen zu zahlen wieder zu investieren.... was spekualtive trader angeht --> nur die besten überleben. manche wandern aus, andere stellen ihre börsengeschäfte ein und die meisten gehen pleite... repsekt vor denen die unter diesem umfeld noch wirtschaften können
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 09:41:51
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.042.007 von Andry44 am 20.01.07 00:48:59Ich verstehe das so, dass die Bestände bereits am 31.12.2008 ein Jahr gehalten sein müssen, um anschließend steuerfrei weitergeführt zu werden.Wenn man also am 02.01.2008 Aktien kauft, müssen sie bei Verkauf in 2009 versteuert werden.

      Ist aber nur eine Vermutung!
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 09:42:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.042.137 von Boersenkrieger am 20.01.07 01:51:13Die Verluste sind dann steuerfrei.:rolleyes:-Privatsache....:rolleyes:
      Gewinne sind also ab 2009 "kollektives Eigentum".

      90% des Aktienbesitzes in deutsche AG´s werden ohnehin von ausländischen Großinvestoren gehalten. Deren Gewinne sind doch gewiß kein "kollektives Eigentum"(unterliegt wohl kaum dieser Besteuerung)...oder?

      Wäre doch gelacht, wenn nun auch Investmentbanken Steuern zu bezahlen hätten!:D
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 10:08:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.042.508 von Dorfrichter am 20.01.07 09:42:33wie oben schon geschrieben - die kompletten deopts zu einem ausländischen broker schieben.
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 10:10:03
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.042.580 von Wolff16244 am 20.01.07 10:08:18Dann kommst Du aber auch nicht aus. Irgendwann werden sämtliche Daten ausgetauscht und dann kommt das Finanzamt. Zu gefährlich.
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 10:47:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.042.508 von Dorfrichter am 20.01.07 09:42:33Hi Dorfrichter

      90% des Aktienbesitzes in deutsche AG´s werden ohnehin von ausländischen Großinvestoren gehalten. Deren Gewinne sind doch gewiß kein "kollektives Eigentum"(unterliegt wohl kaum dieser Besteuerung)...oder?

      Ich denke die Steuer werden auch für diese Investoren abgeführt, nur das dann das DBA gilt, und die abgeführte Steuer zurückerstattet wird.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 10:54:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.042.732 von Sunray01 am 20.01.07 10:47:17Wie sieht es eigentlich mit Fondssparplänen aus, die vor diesem Stichtag eingerichtet wurden? Wie soll dann bitteschön die Steuer bei einem Verkauf z. B. in 2015 ermittelt werden?
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 11:08:52
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.042.732 von Sunray01 am 20.01.07 10:47:17Da kannst Du lange warten! Warum wohl meinst Du, daß diese Regierung ein solches Gesetz auf den Weg bringt? Über dieses Thema unterhielt ich mich bereits letzten Sommer hier in einem anderen Thread.

      Nein, das wird kaum geschehen, da man ja gerade ausländisches Großkapital anlocken möchte. Allenfalls wird folgendes passieren:

      "PRIVATANLEGER" (nicht institutionelle Anleger) aus dem Ausland werden u.U. mit der Hälfte der Steuer belastet, da ja oftmals auch in der Heimatländern Steuern zu entrichten sind.
      ____________________________________________________


      Ich bleibe dabei! Man hätte alles viel einfacher haben können (Kirchhof) indem man die Dividenden an der Quelle besteuert hätte. Gerade da wäre dann kein Entkommen mehr möglich gewesen. Die Eignerfamilien jedoch hätte man ausnehmen können.

      Heuer werden 22 MILLIARDEN € an Dividenden ausgeschüttet!!!! Vor diesem Hintergrund sieht man erstmal wie unsinnig da wieder verfahren wird. Da kämen rechnerisch mindestens (bei 50% Dividendensteuer) mindestens 7 MILLIARDEN rein.
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 11:12:00
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.042.587 von Dorfrichter am 20.01.07 10:10:03Wo soll hier ein Problem sein, bzw. gefährlich wegen Finanzamt ??

      Wenn ich bei einer ausländischen Bank meine Geschäfte mache und ich zum Jahresende eine Aufstellung aller getätigten geschäfte erstelle und dem Finanzamt einreiche, dann habe ich doch nichts unrechtes getan ???

      :cool:

      ... und dabei habe ich eben dann unterjährig die Abgeltungssteuer einbehalten !!!

      Wo soll es denn heir Probleme geben ?????
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 11:45:51
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.042.228 von Boersenkrieger am 20.01.07 04:03:29Wenn ich dass richtig verstanden hab ist das so .Du legst 10000€ an ,machst 10% Gewinn also 1000€ und davon zahlst Du 25% Abgeltungssteuer also 250€ , schlecht ist halt du kannst den Verlust nicht mehr geltend machen . Wir müssen also immer Gewinne machen :confused:
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 11:54:11
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.042.834 von Kaltfront am 20.01.07 11:12:00So sehe ich es auch.

      Die Abgeltungssteuer ist in diesem Fall gestundet. Die Knete bleibt erstmal auf meinem Konto. Denkbar wäre auch, daß ich jetzt Verluste gegenrechne, diese würden zwar abgewiesen, ob das rechtens wäre, müßte jetzt vor den Gerichten geklärt werden. Ich habe ohnehin den Eindruck, daß die Frage der Verluste mit Absicht nicht geklärt ist. Hier wird Zeit geschunden, denn was ich erstmal habe, gebe ich so schnell nicht mehr her, bzw. ich lasse mir alles mögliche einfallen, um diese Rückerstattung zu verhindern.
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 11:58:20
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.042.991 von Sigga am 20.01.07 11:45:51Hi Sigga !

      Richtig. So ist der Stand der Dinge. Aktieneinnahmen werden wie Zinseinnahmen behandelt. Da geht es halt immer nur aufwärts.:D

      Alles super logisch :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 12:00:58
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.043.027 von Sunray01 am 20.01.07 11:54:11Was ich noch nicht ganz verstanden habe :

      Was ist denn mit aufgelaufenen Verlustvorträgen aus vergangenen Jahren ? Die können doch nicht einfach verfallen ?????

      Also Beispiel :

      Ich nehme z.B. einen Verlustvortrag von 50.000 Euro in das Jahr 2009 mit und mach dann im Jahre 2009 einen Gewinn von 50.000 Euro.

      Das sollte dann doch in der Summe steuerfrei sein , wenn ich nicht irre, bzw. sollte die dann umterjährig gezahlte Abgeltungssteuer von 25 % (also 12.500 Euro in diesem Fall) vom Finanzamt wieder erstattet werden.

      Richtig oder falsch gedacht von mir ?
      :cool:
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 12:01:22
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.042.991 von Sigga am 20.01.07 11:45:51das heißt für mich, daß ich eine aktie raushaue, sobald ich 10% plus oder minus mache, und sei es, daß ich sie nur einen tag halte.ein riesengeschäft für die banken.
      cura
      Avatar
      schrieb am 20.01.07 12:29:22
      Beitrag Nr. 24 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.01.07 18:43:15
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.043.064 von Kaltfront am 20.01.07 12:00:58Hi Kaltfront

      (also 12.500 Euro in diesem Fall) vom Finanzamt wieder erstattet werden.

      sieht so aus, als gäbe es nichts zurück
      Avatar
      schrieb am 21.01.07 20:03:18
      Beitrag Nr. 26 ()
      Zu #22: Eine Erstattung setzt aber in jedem Fall voraus, dass die Speku-Einkünfte in der ESt-Erklärung erklärt werden.
      Avatar
      schrieb am 22.01.07 14:39:00
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.094.999 von NATALY am 21.01.07 20:03:18Klar ist, daß ein Verlustvortrag nur in der ESt-Erklärung verrechnet werden könnte und nicht im laufenden Jahr bei der Bank.

      Ich will aber schwer hoffen, daß Verluste weiter vorgetragen werden können, zumal das Finanzamt dafür separate Bescheide ausstellt.

      Gibt es dazu nähere Erkenntnisse ?

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 02:22:28
      Beitrag Nr. 28 ()
      finanzen.net
      Abgeltungssteuer - Immer ein Stück für Steinbrück
      Sonntag 28. Januar 2007, 13:55 Uhr


      Bleibt es bei den Plänen des Finanzministers zur Kapitalbesteuerung, kommen auf Aktionäre harte Zeiten zu – vor allem bei der Altersvorsorge
      von Elmar Peine, Euro am Sonntag

      Der 31. Dezember 2008 wird ein Freitag sein. Ein heißer Tag an der Börse. Denn private Anleger werden sich kräftig mit Aktien und Fonds eindecken. Ein Freudentag, so viel steht fest, dürfte es dennoch nicht werden. Denn nach dem 31. Dezember 2008 könnte das Thema Aktie für manche Anleger erst einmal erledigt sein.

      Am Tag danach soll nach dem Willen der Regierung in Deutschland nämlich die Ära der Abgeltungssteuer starten. Altersvorsorgende, die ab diesem Tag Aktien kaufen, verlieren eine Menge Geld – Steuern an den Finanzminister. Nach einer Beispielrechnung des Bundesverbandes der Deutschen Investmentindustrie (BVI) könnte ein bis Dezember 2008 gestarteter Aktienfondssparplan mit 100 Euro Monatseinzahlung nach 30 Jahren etwa mit einem Endvermögen von rund 150000 Euro rechnen. Wer ein paar Tage später im Januar 2009 loslegt, muss mit über 32000 Euro weniger kalkulieren. Ab 2009 soll die neue Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent (plus Soli und Kirchensteuer 28,5 Prozent) in Kraft treten. Sie wird generell für alle Kapitalerträge wie Kursgewinne, Zinsen und Dividenden fällig und sie trifft vor allem Aktien. Die bislang nach einem Jahr Haltedauer steuerfreien Kursgewinne sollen dann auch für Langfristanleger voll besteuert werden. Selbst wenn man die geplante Senkung der Steuerbelastung auf der Unternehmensseite (von 25 auf 15 Prozent) einberechnet, also berücksichtigt, dass mehr Unternehmensgewinne zur Ausschüttung bereitstehen, beziehungsweise die Kurse treiben, bleibt ein exorbitanter Anstieg der steuerlichen Gesamtbelastung. Ein deutscher Sonderweg. "International verbreitet", so der Sprecher des Bundesverbandes der Deutschen Investmentgesellschaften (BVI) Frank Bock, "ist eine Abgeltungssteuer nur auf Zinsen und Dividenden." "Viele privat Vorsorgende werden sich aus der Aktie als Teil der Altersvorsorge verabschieden", fürchtet Jürgen Kurz von der Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Zumal die Alternative – niedrig rentierende Festverzinsliche – eher von der Regelung profitieren. Zinserträge werden in Zukunft mit 25 anstatt wie bislang häufig mit 42 Prozent besteuert. Wenn in den Depots von Millionen die ertragsstärksten Elemente niedriger gewichtet werden, erwächst daraus auch ein gesellschaftliches Problem: "Schon jetzt haben deutsche Vorsorgedepots aufgrund ihrer Risikostruktur einen Renditenachteil von zwei Prozent etwa gegenüber amerikanischen Depots", sagt Kurz. "Wenn jetzt die Aktienhaltung noch weiter diskriminiert wird, könnte eine Versorgungslücke von hunderten von Milliarden Euro entstehen."

      Die Chancen für eine Wende in letzter Minute stehen schlecht. Anfang Februar soll der Gesetzesentwurf für die Kapitalbesteuerung stehen. Es gibt es nur noch wenige offene Fragen, heißt es. Vergangene Woche glimmte zwischenzeitlich etwas Hoffnung auf, als über Pläne der Regierung berichtet wurde, wenigstens die Dividende von der vollen Besteuerung auszunehmen und stattdessen nur mit 60 Prozent zu besteuern. Dann wäre von einem Unternehmensgewinn (vor Steuern) etwa soviel Geld zur Besteuerung gekommen, wie bei den bislang gültigen Sätzen auf Unternehmens- und Privatebene. "Das Teileinkünfteverfahren", findet der Steuerexperte des Deutschen Aktieninstitutes DAI, Gerrit Frey, "käme unseren Vorstellungen schon sehr entgegen." Das DAI hatte zuvor einen Abgeltungssatz von 18 Prozent als fair errechnet. Aber Peer Steinbrück zeigt den Anlegern wohl eine lange Nase. Die Regelung soll nur für betrieblich vereinnahmte Dividenden gelten. Privatanleger zahlen voll. So können sich Aktionäre gegen den Finanzminister wohl nur schützen, indem sie die geplante Stichtagsregel ausnutzen, ihre Altersvorsorge möglichst flexibel und lang anhaltend vor dem 1. Januar 2009 zusammenstellen und dann möglichst lange nicht mehr handeln. Frank Präuner, Chef der Münchner Vermögensverwaltung Dr. Lux & Präuner, empfiehlt, vor allem Aktienbestandteile möglichst noch vor dem 1. Januar 2009 ins Depot zu nehmen. Wer beim Einstieg vor dem Stichtag für möglichst lange Zeit ohne weitere Umschichtung auskommen will, sollte möglichst in flexible Produkte einsteigen. Vor allem thesaurierende Aktienfonds dürften stärker nachgefragt werden, da sie während der Haltedauer nicht besteuert werden und einen Zinseszinseffekt bieten (siehe Investor-Info). Auch Performance-Indexprodukte – also inklusive Dividende – dürften erste Wahl werden. Stark kommen könnten auch breit anlegende Superfonds, die in vielen Assetklassen nach dem Besten suchen. Etwa auch in Immobilien. Die sollen von der Abgeltungssteuer nicht erfasst werden. Damit dürfte auch der Verkauf von offenen Immobilienfonds nach zehn Jahren steuerfrei sein. Zulauf werden wohl auch Ziel-Fonds bekommen, die das Lebensalter der Anlegers berücksichtigen. Der Metzler Target 2035 etwa passt die Risikostruktur an die Laufzeit an. Dabei wird der Anteil an Aktien mit den Jahren immer weiter reduziert. Mit einem hohen Anteil festverzinslicher Papiere steigt sogar der Vorteil der Abgeltungssteuer. Empfehlenswert sind auch Fonds- oder Zertifikatesparpläne, wenn die Bundesregierung einen vollen Bestandsschutz für diese Produkte ausspricht, sprich Kursgewinne, die aus Einzahlungen nach dem Stichtag geleistet wurden, steuerfrei bleiben. Die Chancen dafür stehen offenbar recht gut. Aber was heißt das schon bei dieser Regierung?

      Viele Anleger fragen sich, ob sie die von 2000 bis 2003 erlittenen horrenden Aktienkursverluste mit ab 2009 hoffentlich realisierten Kursgewinnen verrechnen dürfen. Die Chancen stehen schlecht. Aus informierten Kreisen erfuhr €uro am Sonntag, dass Verluste nur maximal fünf Jahre fortgeschrieben werden dürfen. Für die neue Abgeltungssteuer bedeutet das: Nur für Verluste, die frühestens seit 2004 vorgetragen werden, soll eine Verrechnung mit Gewinnen aus 2009 noch möglich sein. Über genauere Modalitäten ist noch nichts bekannt. Unterdessen sichern die Banken laut Bankenverband zu, dass sie unterjährige, also innerhalb eines Jahres auftretende Gewinne und Verluste verschiedener Wertpapiere in den Kundendepots aufrechnen werden. Dieser Service soll auch depotübergreifend garantiert werden, allerdings nur jeweils innerhalb eines Instituts.

      Auf der Homepage seines Ministeriums hat der Finanzminister eine Übersicht über die Kapitalbesteuerung stellen lassen. Um zu zeigen, dass der deutsche Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent auf Zinsen und Dividenden im internationalen Vergleich nicht außerordentlich hoch ist.

      Die Frage, wie international Kursgewinne besteuert werden, wird dort nicht beantwortet. Aus gutem Grund. BVI-Sprecher Frank Bock: "International verbreitet ist eine Abgeltungssteuer nur auf Dividenden und Zinsen. Langfristige Wertzuwächse in anderen Ländern bleiben entweder steuerfrei, wie in der Schweiz oder in Österreich, oder sie unterliegen einem ermäßigten Steuersatz. Der Abgeltungssteuersatz auf Kursgewinne liegt in Frankreich nach zwei Jahren bei nur noch 16 Prozent, nach fünf Jahren sind Gewinne steuerfrei. In Italien werden Veräußerungsgewinne generell mit 12,5 Prozent versteuert." Die langfristigen Kursgewinnsteuern in den USA fallen mit nur 18 Prozent nicht nur niedriger aus als in Deutschland. Investments werden auch aus niedriger versteuerten Einkommen gekauft.
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 10:22:08
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.264.714 von renuener am 29.01.07 02:22:28Da stehen fundamentale Wichtigkeiten drin, deshalb ausnahmsweise fett hervor gehoben ...:

      >"Schon jetzt haben deutsche Vorsorgedepots aufgrund ihrer Risikostruktur einen Renditenachteil von zwei Prozent etwa gegenüber amerikanischen Depots", sagt Kurz. "Wenn jetzt die Aktienhaltung noch weiter diskriminiert wird, könnte eine Versorgungslücke von hunderten von Milliarden Euro entstehen."<
      Das ist nur ein – volkswirtschaftlich sehr gravierender – Punkt. Ein anderer, dass darüber dt. AGen noch stärker in den Fokus ausländischer Interessen rücken werden, wo dt. Aktien durch die Bank ab 2009 schlagartig die Nachfrage hiesiger Anleger verlieren und darüber für Ausländer relativ billig(er) werden.
      Aber wahrscheinlich glaubt Steinbrück ja in Anbetracht schon bestehender und zgT. auch fahrlässig hingenommener Renditenachteile dt. Anleger wirklich, dt. Anleger sind Masochisten, :D ...

      >So können sich Aktionäre gegen den Finanzminister wohl nur schützen, indem sie die geplante Stichtagsregel ausnutzen, ihre Altersvorsorge möglichst flexibel und lang anhaltend vor dem 1. Januar 2009 zusammenstellen und dann möglichst lange nicht mehr handeln.<
      Und das muss Fondsgesellschaften wie Banken eigentlich erfreuen ... Und den Peer sicher auch, werden 2009 wohl verstärkt – zu erwartende – Verluste nach altem Recht (mit Vortragbarkeit) aus den 2008er Käufen realisiert.

      >Mit einem hohen Anteil festverzinslicher Papiere steigt sogar der Vorteil der Abgeltungssteuer.<
      Damit werden Schuldnerpapiere zu Steuersparmodellen. Und was die Anlegern so einbringen, lehrt die Vergangenheit ... Aber sicher gut zu machen mit dem dumm gehaltenen dt. Anleger.

      <Langfristige Wertzuwächse in anderen Ländern bleiben entweder steuerfrei, wie in der Schweiz oder in Österreich, oder sie unterliegen einem ermäßigten Steuersatz. Der Abgeltungssteuersatz auf Kursgewinne liegt in Frankreich nach zwei Jahren bei nur noch 16 Prozent, nach fünf Jahren sind Gewinne steuerfrei. In Italien werden Veräußerungsgewinne generell mit 12,5 Prozent versteuert." Die langfristigen Kursgewinnsteuern in den USA fallen mit nur 18 Prozent nicht nur niedriger aus als in Deutschland. Investments werden auch aus niedriger versteuerten Einkommen gekauft.<
      Was das für den hiesigen Finanzplatz und -Kapitalmarkt bedeuten wird, lässt der internationale Vergleich erahnen ...
      Steinbrück fährt ein extrem hohes Risiko für Dtld., kommen die Anleger bis dahin noch zur Vernunft. Spannend also, was die Regierung demnächst tun wird, um den Anleger auch weiterhin dumm zu halten ...
      Vielleicht für höhere Zinsen plädieren, :laugh:

      investival

      PS:
      Dass jemand seine Verluste aus der letzten Baisse noch ins neue dt. Anlagezeitalter hinüber retten kann, sollte in der Tat doch niemand glauben.
      Steinbrück ist schließlich vorsätzlich ignorant, und nicht fahrlässig blöd, :D
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 10:24:47
      Beitrag Nr. 30 ()
      Was man jetzt schon sehen kann, sind riesige Lücken in der privaten Altersversorgung bei vielen Selbständigen.:mad:
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 15:11:53
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.267.951 von Dorfrichter am 29.01.07 10:24:47Die Frage ist auch, wie das bei Wertpapier-Überträgen von einer Bank zur anderen geht.

      Ich fürchte, daß volle 25 % vom Verkaufswert abgebucht wird, wenn kein Kaufkurs da ist.

      :eek::eek:

      Weiß jemand Bescheid ?
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 15:32:34
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.264.714 von renuener am 29.01.07 02:22:28Der 31. Dezember 2008 wird ein Freitag sein. Ein heißer Tag an der Börse. Denn private Anleger werden sich kräftig mit Aktien und Fonds eindecken

      Der fett markierte Teil aus meinen gestern kopierten Text widerspricht sich aber irgendwie mit dem Angangstext in diesem Thread von NATALY. Wenn man das oben stehende richtig interpretiert, sind Aktien, die man bis zum 31.12.08 kauft nach 12 Monaten steuerfrei.

      von Natalys ersten Text: Kursgewinne von Aktien, für die bis zum 31.12.2008 die Spekulationsfrist abläuft, bleiben damit steuerfrei (wenn sie länger als ein Jahr im Depot gehalten wurden). Für Wertpapiere und Fondsanteile, die ab 1. Januar 2009 gekauft werden, gilt dann sofort die Abgeltungsteuer von 25 Prozent.

      Alles recht uneindeutig ! Sind nun Aktien, die man mindestens 12 Monate vor dem 31.12.08 gekauft hat steuerfrei oder Aktien, die man bis zum 31.12.08 gekauft hat und mindestens 12 Monate hält ? Demnach würde sich die Steuerbefreiung beim Kauf (und mind. 12 Monate halten) um ein ganzes Jahr verschieben.
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 17:00:57
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.272.826 von Urlaub2 am 29.01.07 15:11:53Von der Seite dürfte man doppelt zur Kasse gebeten werden.

      Wenn Ihr ein Schlupfloch entdeckt habt...mailt mich an!:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 20:54:23
      Beitrag Nr. 34 ()
      In wenigen Jahren dürfte der Abgeltungssatz auf etwa 45 % steigen.

      Wenn die Bürgerversicherung in Kraft tritt, dann kommen zu den 25% plus Soli die vollen Kranken- und Pflegebeiträge ...
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 21:18:11
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.273.275 von renuener am 29.01.07 15:32:34richtig lesen:..bis zum 31.12.08 die Spekufrist abläuft.

      Das heißt:Kaufdatum muß spätestens der 30.12.07 sein.
      Dann ist das Verkauf immer steuerfrei ab dem 31.12.08
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 22:17:56
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.282.198 von profiteuse am 29.01.07 21:18:11Falls das wirklich so kommt, wäre in der Tat nur noch dieses Jahr zur langfristigen Aktiendisposition sinnvoll (falls denn die Kurse das vernünftigerweise dJ. überhaupt noch zulassen).
      Und so leuchtet mir nun ein, warum man plötzlich hopplahopp diverse Gro0emissionen lanciert ...

      investival
      Avatar
      schrieb am 29.01.07 22:36:03
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.272.826 von Urlaub2 am 29.01.07 15:11:53Wenn ich meine Bank nach 2009 wechseln würde, würde ich alle Kaufabrechnungen mitnehmen und einfordern, dass die Kaufkurse in der Datenbank eingetragen werden. Das ist technisch ohne Probleme realisierbar und verstößt gegen kein Gesetz der Welt.
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 01:58:51
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.282.198 von profiteuse am 29.01.07 21:18:11richtig lesen:..bis zum 31.12.08 die Spekufrist abläuft.

      Das heißt:Kaufdatum muß spätestens der 30.12.07 sein.
      Dann ist das Verkauf immer steuerfrei ab dem 31.12.08



      Ja, soweit hab ich das auch verstanden als ich mir den Eingangstext von Nataly durchgelesen habe. Nur, dem Text von finanzen.net nach, den ich gestern hier reinkopiert hab ist das so zu beurteilen, dass Käufe, die noch bis zum 31.12.08 getätigt werden und danach mindestens 12 Mon. gehalten werden steuerfrei sind. Ansonsten ergäbe folgender Satz keinen Sinn:

      Der 31. Dezember 2008 wird ein Freitag sein. Ein heißer Tag an der Börse. Denn private Anleger werden sich kräftig mit Aktien und Fonds eindecken.

      Warum sollten Anleger sonst an dem Tag wie verrückt kaufen, wenn es nicht der letzte Kauftag mit anschliessender Steuerfreiheit nach 12 Monaten halten wäre ? Entweder ist das ein Schreib- oder Denkfehler seitens des finanzen.net Schreiberlings oder der andere Text von Nataly ist nicht richtig.
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 10:48:00
      Beitrag Nr. 39 ()
      Wir werden uns alle bis zur Gesetzesvorlage gedulden müssen; von der Kommunikation seitens des BMF sollte man nach bisheriger Erfahrung jedenfalls nichts mehr erwarten.

      Altersvorsorgepläne wie langfristig angedachte Aktienanlagen wären nach dem HB-Szenario wie gesagt dann nur noch 2007 sinnvoll. 2008 – im dann letzten Jahr mit halber Steuerlast nur noch auf unterjährige Gewinne (unterjährige Verluste realisierte man dann besser ab 2009, :D) – könnte es hierzulande schon volatiler werden, in Anbetracht zu »vollen« 25 % anrechenbarer unterjähriger Verluste ab 2009 aber wohl in tendenziell fortgesetzter Hausse, bevor man sich 2009 sinnvollerweise, zumindest als Investor, allenfalls auf explizite Ausverkaufstage, die es dann voraussichtlich häufiger geben wird, bechränkte, und entsprechende Avancen hernach umgehend realisiert. Macht man damit mäßige Erfahrungen, was ja nicht auszuschließen ist, wendete man sich vom Aktienmarkt ganz ab und machte sich ernsthafte Gedanken um die Zukunft Dtlds., und als Deutscher damit auch seine eigene.

      Kapitalerhöhungen würde dann wohl kein halbwegs vernünftiger hiesiger Anleger mehr zeichnen, Neuemissionen zu Marktpreisen ohne »Steuerabschlag« sicherheitshalber auch nicht mehr (und deshalb auch verständlich, dass man möglichst viel davon nun noch dieses Jahr durchdrücken will).
      Und das – die explizite Abschnürung der dt. Unternehmen vom Kapitalmarkt – ist nicht minder verheerend an der neuen Aktienbesteuerung ohne Steuerfristen als die staatsverordnete Zementierung konstatierter Unterrenditen dt. Anleger im internationalen Vergleich.

      investival
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 19:32:17
      Beitrag Nr. 40 ()
      Ich bin zugegebenermaßen kein Steuerexperte, daher folgende Frage:

      Bisher war immer nur von Gewinnen aus direkter Aktienanlage die Rede. Was ist mit Investmentfonds, die bis Ende 2007 erworben wurden? Oder mit Open End Zertifikaten?

      Sieht es dann so aus, dass auch da die Gewinne nach 2008 steuerfrei bleiben? Müsste ja eigentlich.

      Und fällt die Steuer nur beim "Endverbraucher" an, wie bisher? D.h. müssen Fonds auch weiterhin die Gewinne aus Aktien auf Fondsebene nicht besteuern?

      Wenn dem so wäre, würde ich mich bis Ende des Jahres noch mit einigen breit gestreuten Aktienfonds eindecken und meine eher spekulativen Einzeltitel aus dem Depot kicken.

      Gruß, BtS
      Avatar
      schrieb am 30.01.07 19:57:49
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.286.514 von renuener am 30.01.07 01:58:51Die Sache sehe ich im Zusammenhang mit dem BFH Urteil
      zur rückwirkenden Verlängerung von 2 auf 10 Jahre bei Immobilien.

      Der BFH ist der Auffassung,daß es verfassungswidrig ist,wenn
      rückwirkend die Spekufrist von 2 Jahren bei Veröffentlichung
      des Gesetzes bereits abgelaufen ist,da die Immobilie bereits
      aus der Steuerverstrickung raus ist.
      Anders verhält es sich mit Immobilien,bei denen bei Gesetzes-
      veröffentlichung die 2jährige Frist noch nicht abgelaufen ist.

      Der Fall ist jetzt beim Bundesverfassungsgericht.

      Wenn dieser Fall dort entschieden ist,wird auch die Regierung
      die Abgeltungssteuer exakter definieren können.
      Avatar
      schrieb am 31.01.07 14:54:50
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.284.048 von estudent am 29.01.07 22:36:03Ich habe deswegen mit der Comdirect gesprochen, man kann als Kunde den "Kaufwert" tatsächlich manuell in die Datenbank der Comdirect einpflegen, aber nicht das Kaufdatum.

      :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 31.01.07 21:00:51
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 27.320.959 von Urlaub2 am 31.01.07 14:54:50Danke für die Info.

      Wenn es schon so weit ist, dass man WKN und Kaufwert eintragen kann, dann ist es sicher kein Problem, die Eingabesoftware umzuprogrammieren.
      Ab Januar 2009 wird ihnen wohl nichts anderes übrig bleiben - ansonsten wird keiner mehr sein Depot zu dieser Bank übertragen.
      Avatar
      schrieb am 02.02.07 16:35:12
      Beitrag Nr. 44 ()
      >
      Stichtagsregelung bei Abgeltungsteuer noch offen

      Unsicherheiten für Anleger: Auch nach der grundsätzlichen Einigung von Koalitionsexperten auf den Kern einer Reform der Unternehmensbesteuerung ist offen, wie die Stichtagsregelung der geplanten Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge gehandhabt wird.

      HB BERLIN. Die Frage, ob Erlöse aus Aktiengeschäften, für die die Spekulationsfrist am 31. Dezember 2008 noch läuft, generell der Abgeltungsteuer unterliegen sollen, könne er noch nicht beantworten, sagte der stellvertretende Unionsfraktionschef Michael Meister. „Diese Frage ist noch zu klären“.

      Grundphilosophie sei, „dass wir diejenigen, die etwas im Depot haben vor dem Inkrafttreten der Abgeltungsteuer, nicht der Abgeltungsteuer unterziehen wollen“. Für diese bleibe es bei der derzeitigen Regelung.

      Beantwortet werden müsse die offene Frage in dem anstehenden Referentenentwurf aus dem Finanzministerium, sagte Meister weiter. Der CDU-Politiker gehört einer Expertenrunde unter Führung von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) und Hessens Regierungschef Roland Koch (CDU) an, die am Vortag grünes Licht für die Grundzüge der Unternehmenssteuerreform gegeben hatte. Teil dieser Reform ist eine Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen über die Abgeltungsteuer von 25 Prozent, die allerdings erst zum 1. Januar 2009 eingeführt werden soll.

      In Koalitionskreisen hatte es jüngst geheißen, die Frage des Stichtages für die Abgeltungsteuer sei geklärt. Nach dieser Vereinbarung sollten Kursgewinne aus früheren Aktienkäufen, für die bis zum 31. Dezember 2008 die Spekulationsfrist abläuft, auch nach Einführung der neuen Steuer abgabenfrei bleiben wie bisher. Für die Erlöse aus Wertpapiertransaktionen nach diesem Datum fällt aber die Abgeltungsteuer von 25 Prozent an.

      Derzeit sind private Veräußerungserlöse bei Wertpapieren steuerfrei, wenn diese länger als ein Jahr gehalten wurden.
      <
      http://www.handelsblatt.com/news/Politik/Deutschland/_pv/_p/…

      Die Referenten sollen also ausbaden, was die hohen Herren nicht durchdachten. Vielleicht ist in diesem Heer ja wenigstens einer dabei, der selbst in Aktien anlegt, :D
      Im übrigen ist bekanntlich noch einiges mehr offen, und es wäre vielleicht sogar ermutigend, die Finanzpresse würde entsprechend insistieren.

      investival


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      Abgeltungssteuer nicht für \"alte\" Aktienbestände