INCITY IMMOBILIEN (Seite 188)
eröffnet am 26.03.07 10:17:17 von
neuester Beitrag 25.04.24 09:56:19 von
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"Vor diesem Hintergrund ist das InCity Management, das rund zwei Drittel der Aktien hält, eine weitere Lock-up Vereinbarung für die kommenden 36 Monate mit dem wesentlichen Anteil ihres Aktienbestands eingegangen. Darüber hinaus hat das Unternehmen mit dem selektiven Ankauf eigener Anteile aus dem auf der Hauptversammlung am 8. Mai 2008 beschlossenen Aktienrückkaufprogramm begonnen. Demnach ist die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 7. November 2009 maximal 250.000 Stück eigene Aktien zu erwerben."
http://www.incity.ag/view.php?nid=248
Der Artikel auf finanzen.net ist zwar recht einseitig,aber zumindest dürfte klar sein, daß der 85% Anteil an Infomica nicht gefährdet ist.
Im Gegenteil:Weil Lemberg nichts mehr mit Incity zu tun haben will, kommt die 100% Übernahme von Mauritius früher.
http://www.incity.ag/view.php?nid=248
Der Artikel auf finanzen.net ist zwar recht einseitig,aber zumindest dürfte klar sein, daß der 85% Anteil an Infomica nicht gefährdet ist.
Im Gegenteil:Weil Lemberg nichts mehr mit Incity zu tun haben will, kommt die 100% Übernahme von Mauritius früher.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.211.107 von gate4share am 25.03.10 08:53:259,70€ heute morgen in Berlin. Erstaunlich.
Ich kann da aber nicht handeln. Weiß einer, warum?
Danke, Armin
Ich kann da aber nicht handeln. Weiß einer, warum?
Danke, Armin
Und hier kann man wunderbar sehen, wann erhebliche Stückzahlen, zu welchen Preisen ,verkauft wurden:
http://www.boerse-frankfurt.de/DE/index.aspx?pageID=43&ISIN=…
http://www.boerse-frankfurt.de/DE/index.aspx?pageID=43&ISIN=…
wer da wohl die kleinen Stückzahlen zu 9,45 kauft?
22.03.10, 14:48 VISCARDI AG
InCity Immobilien neues Kursziel
München (aktiencheck.de AG) - Peter-Thilo Hasler, Analyst der VISCARDI AG, stuft die Aktie von InCity Immobilien (ISIN DE000A0HNF96/ WKN A0HNF9) unverändert mit "buy" ein.
InCity habe bekannt gegeben, in einem Rechtsstreit mit mehreren Gesellschaften zu stehen. Nach Angaben von InCity stünden Zahlungen im Volumen von rund 1,3 Mio. EUR zur Diskussion. Das Management ziehe die Rechtmäßigkeit der Ansprüche in Zweifel. Derzeit sei es schwer abzuschätzen, welche der beiden Parteien das Recht auf seiner Seite habe. Aus Vorsichtsgründen werde zunächst die EBITDA-Schätzung für 2010 um 1,3 Mio. EUR auf 16,9 Mio. EUR reduziert.
Die Veräußerung von Aktien des eigenen Unternehmens durch das Management in 2010 sei zwar trotz der Halteverpflichtung unter rechtlichen Gesichtspunkten wohl nicht zu beanstanden. Sicherlich sei damit aber Vertrauen verloren gegangen. Kurzfristig Vertrauen zurückzugewinnen werde damit zu keinem leichten Unterfangen. Das Kursziel werde von 21,00 auf 16,00 EUR zurückgesetzt. Die rechtliche Unsicherheit könnte zwar weitere Kursverluste nach sich ziehen. Es verbleibe aber noch ein deutlicher Spielraum nach oben.
Vor diesem Hintergrund empfehlen die Analysten der VISCARDI AG die Aktie von InCity Immobilien weiterhin zum Kauf. (Analyse vom 22.03.10) (22.03.2010/ac/a/nw)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten: Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen handeln regelmäßig in Aktien des analysierten Unternehmens.
Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen betreuen die analysierte Gesellschaft am Markt. Weitere möglichen Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
http://analysen.onvista.de/alle-analysen/artikel/22.03.2010-…
InCity Immobilien neues Kursziel
München (aktiencheck.de AG) - Peter-Thilo Hasler, Analyst der VISCARDI AG, stuft die Aktie von InCity Immobilien (ISIN DE000A0HNF96/ WKN A0HNF9) unverändert mit "buy" ein.
InCity habe bekannt gegeben, in einem Rechtsstreit mit mehreren Gesellschaften zu stehen. Nach Angaben von InCity stünden Zahlungen im Volumen von rund 1,3 Mio. EUR zur Diskussion. Das Management ziehe die Rechtmäßigkeit der Ansprüche in Zweifel. Derzeit sei es schwer abzuschätzen, welche der beiden Parteien das Recht auf seiner Seite habe. Aus Vorsichtsgründen werde zunächst die EBITDA-Schätzung für 2010 um 1,3 Mio. EUR auf 16,9 Mio. EUR reduziert.
Die Veräußerung von Aktien des eigenen Unternehmens durch das Management in 2010 sei zwar trotz der Halteverpflichtung unter rechtlichen Gesichtspunkten wohl nicht zu beanstanden. Sicherlich sei damit aber Vertrauen verloren gegangen. Kurzfristig Vertrauen zurückzugewinnen werde damit zu keinem leichten Unterfangen. Das Kursziel werde von 21,00 auf 16,00 EUR zurückgesetzt. Die rechtliche Unsicherheit könnte zwar weitere Kursverluste nach sich ziehen. Es verbleibe aber noch ein deutlicher Spielraum nach oben.
Vor diesem Hintergrund empfehlen die Analysten der VISCARDI AG die Aktie von InCity Immobilien weiterhin zum Kauf. (Analyse vom 22.03.10) (22.03.2010/ac/a/nw)
Offenlegung von möglichen Interessenskonflikten: Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen handeln regelmäßig in Aktien des analysierten Unternehmens.
Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen betreuen die analysierte Gesellschaft am Markt. Weitere möglichen Interessenskonflikte können Sie auf der Site des Erstellers/ der Quelle der Analyse einsehen.
http://analysen.onvista.de/alle-analysen/artikel/22.03.2010-…
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.210.950 von Thorsten73 am 25.03.10 08:32:20In Kombination mit den Aktienverkäufen trotz großartig kommunizierter Haltefrist finde ich es schon bemerkenswert,
es überhaupt zu einem Vollstreckungsbescheid kommen zu lassen.
Wenn das in dem Artikel alles stimmt, müsste der Aufsichtsrat eigentlich heute hart durchgreifen!
es überhaupt zu einem Vollstreckungsbescheid kommen zu lassen.
Wenn das in dem Artikel alles stimmt, müsste der Aufsichtsrat eigentlich heute hart durchgreifen!
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.210.929 von gate4share am 25.03.10 08:27:56Richtig get4share, ich denke bei Unternehmen ist es wie bei Privatpersonnen: Man bekommt einen Mahnbescheid, gegen den man Einspruch einlegen kann und danach kann sich der Antragsteller einen Vollstreckungsbescheid holen und den umsetzten (durch Vollstreckung).
Wo stehen wir hier bei Incity? Nochmal, ich denke Incity muss hier zeitnah ganz deutlich Stellung beziehen...
Wo stehen wir hier bei Incity? Nochmal, ich denke Incity muss hier zeitnah ganz deutlich Stellung beziehen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.210.823 von Thorsten73 am 25.03.10 08:09:45Soweit ich weiss, Thorsten, bedeuteet doch ein Vollstreckungsbescheid, mann kann sofort und direkt in das Vermögen vollstrecken!
Das bedeutet doch, das man direkt Kontoguthaben pfänden kann - das Konto ist dann völlig lahmgelegt für mind 14 Tage, Zwangsvollstreckungen von Immobilien beantragen kann, was dann die Banken, die das Objekt finanziert haben, mitbekommen und ganz sicher sehr, sehr ungern sehen und bei denen dann alle Alarmlampen aufleuchten.
Also man kann überall vollstrecken, auch Büromöbel pfänden, überall. Was meiner Meinung nach das allerschlimmste ist, die Reputation leidet massiv. Es wird dann automatisch ein Schufaeintrag erfolgen. MIt so einer Schufaauskunft, ist man für die meisten Banken damit als Kreditnehmer gestorben, einige wollen einen nicht mal mehr als Kunde haben.
Das bedeutet doch, das man direkt Kontoguthaben pfänden kann - das Konto ist dann völlig lahmgelegt für mind 14 Tage, Zwangsvollstreckungen von Immobilien beantragen kann, was dann die Banken, die das Objekt finanziert haben, mitbekommen und ganz sicher sehr, sehr ungern sehen und bei denen dann alle Alarmlampen aufleuchten.
Also man kann überall vollstrecken, auch Büromöbel pfänden, überall. Was meiner Meinung nach das allerschlimmste ist, die Reputation leidet massiv. Es wird dann automatisch ein Schufaeintrag erfolgen. MIt so einer Schufaauskunft, ist man für die meisten Banken damit als Kreditnehmer gestorben, einige wollen einen nicht mal mehr als Kunde haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.210.745 von gate4share am 25.03.10 07:53:43Also die Sache mit dem Vollstreckungsbescheid sehe ich erstmal gelassen. Der Lemberg will Geld, Incity nicht zahlen. Warum sollte man eine Forderung nachgeben, wenn man diese anzweifelt?
Ich denke dies ist nicht entscheidend. Aber eins ist auch klar: Incity ist nun gefragt, für mehr Transperenz zu sorgen!
Ich denke dies ist nicht entscheidend. Aber eins ist auch klar: Incity ist nun gefragt, für mehr Transperenz zu sorgen!
Falls es wirklich stimmt, was obiger Artikel darstellt, die Vorstände hätten 400000 Aktien verkauft trotz Haltefristzusage , dann würde ich mein Vertrauen als Kleinaktionär so einer Firma nicht mehr schenken.
25.04.24 · wO Newsflash · InCity Immobilien |
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25.04.24 · EQS Group AG · InCity Immobilien |
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