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    INCITY IMMOBILIEN (Seite 195)

    eröffnet am 26.03.07 10:17:17 von
    neuester Beitrag 25.04.24 09:56:19 von
    Beiträge: 2.544
    ID: 1.121.001
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      Avatar
      schrieb am 24.03.10 10:00:17
      Beitrag Nr. 604 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.203.127 von Peterkles am 24.03.10 09:27:36Guten Morgen! :)

      Ich würde den Usern ebenfalls empfehlen, die Beiträge von @gate4share zu lesen. Er hat meiner Meinung nach lediglich auf Unklarheiten hinsichtlich der Zahlen in 2009 und der intransparenten Beteiligungsverhältnisse hingewiesen. Und das vollkommen zurecht angesichts der laufenden Rechtsstreitigkeiten.
      Ich finde es bedenklich, wenn User, die vermutlich mit der Firma verbunden sind, hier Stimmung gegen Leute machen, die das tun, was für jeden seriösen und erfolgreichen Anleger die Grundlage von Investitionsentscheidungen darstellt: die Zahlen und Aussagen des Unternehmens kritisch zu hinterfragen.
      Die Mehrzahl der hier anwesenden User macht genau das Gegenteil!
      Bestes Beispiel ist die Formulierung "maßgeblich beteiligt", die keine quantitative Auusage hinsichtlich der Beteiligungsverhältnisse und daher auch nichts über die mehrheitlichen Beteiligungsverhältnisse an der Informica real invest AG aussagt.
      Gäbe es daran keine Zweifel, hätte Incity mit der Formulierung "mehrheitlich beteiligt" alle diesbezüglichen Fragen aus dem Weg räumen können.
      Und wenn jetzt User kommen, die Leuten Sand in die Augen streuen mit Aussagen wie

      Massgeblich beteiligt sein, kann immer nur einer. (Definitiv falsch!)

      Massgeblich heist ja wohl soviel das sich für Incity nichts ändert, basta. (nicht zu belegen)

      dann frage ich mich, warum diese User dazu beitragen, die intransparente Situation um die nach wie vor offenen Fragen zu vernebeln..

      Gruß
      Julia
      Avatar
      schrieb am 24.03.10 09:54:17
      Beitrag Nr. 603 ()
      Sehr geehrter Wallstreet-online Nutzer
      Hallo,

      bitte geben Sie der Moderation ca. 24 Stunden Zeit, Meldungen zu prüfen, die komplexere Materie betreffen
      wie etwa kursrelevante Äußerungen. Dabei müssen wir uns teilweise intern absprechen und auch mal diskutieren.

      Natürlich steht Ihnen jederzeit der Weg offen, andere Wege zu beschreiten.
      Letztlich kann die Moderation keine rechtlichen Institutionen ersetzen.

      Ich weise Sie in diesem Zusammenhang noch auf die WO-AGB hin:

      "Der Verfasser eines Beitrags ist für die inhaltliche Richtigkeit sowie für die hieraus
      resultierende rechtliche Konsequenz allein verantwortlich."

      MfG MaatMOD
      Avatar
      schrieb am 24.03.10 09:53:39
      Beitrag Nr. 602 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.203.269 von brunch68 am 24.03.10 09:42:33Was bedeutet massgeblich?

      Habe mal rumgeschaut. Jeder kennt den Ausdruck, aber wieviel heisst das eigentlich vom Ganzen?

      Ganz klar einen hohen Anteil, der aber nicht der grösste sein muss!
      Gleichzeitig heisst wohl "massgeblich", man muss auch einen gewissen Einfluss dadurch ausüben können - das kann Incity ganz klar.

      Bei der Deutschen Bank AG bespielsweise, wären schon 20% ein massgeblicher Anteil! Sie hat so viele verschiedene Aktionäre, die alle mehr oder weniger grosse Anteil halten.
      Und mit 20% wäre man bei der Deutschen Bank mit Abstand der grösste Aktionär mit dem grössten Einfluss.

      Massgeblich kann alles und nicht aussagen.. irgendwo zwischen 15 und 99,9 % sage ich mal im Groben.


      Wenn die Sache so klar ist, warum kommt dann, um Gottes Willen, in dieser Klarstellung nicht endlich - "Wir, Incity halten 60%, (oder 75% oder die Mehrheit) an informica AG allein"

      Warum nicht? Weil man es wohl nicht sagen will.
      Avatar
      schrieb am 24.03.10 09:53:25
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert.
      Avatar
      schrieb am 24.03.10 09:50:32
      Beitrag Nr. 600 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.203.340 von Peterkles am 24.03.10 09:49:40Sehr geehrter Wallstreet-online Nutzer,
      Hallo Peterkles

      1. Tatsachenbehauptungen sollten generell mit einer nachvollziehbaren Quelle
      inkl. Datumsanzeige belegt werden, da wir sonst von einer Falschmeldung ausgehen.

      2. Ist eine solche Behauptung in einem überschaubaren Zeitraum bereits nachvollziehbar belegt worden
      oder breites, leicht zugängliches Allgemeinwissen (wie etwa Basisinformationen aus der Unternehmensstruktur
      oder der Bilanz), muss sie nicht bzw. nicht aufs Neue belegt werden - es reicht auf Nachfrage in der
      Diskussion ein Verweis auf diesen Umstand.

      MfG MaatMOD

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      Avatar
      schrieb am 24.03.10 09:49:40
      Beitrag Nr. 599 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.203.278 von gate4share am 24.03.10 09:43:11Den Beleg für die maßgebliche Beteiligung der Incity an Mauritius gab es nun schon mehrfach.
      In der Quelle einigen Seiten zuvor von GBC und zum letzten Mal in eben dieser ad-hoc.
      Avatar
      schrieb am 24.03.10 09:43:11
      Beitrag Nr. 598 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.203.127 von Peterkles am 24.03.10 09:27:36Jeder muss sich für sich allein eine eigene Meinung bilden!

      Das ist das Wesen der Börse. Sicher Aktien oder auch \"Geheimtipps\" gibt es eigentlich nicht.

      Auch sind die Wissenvorsprünge , die man in so einem Board wie hier bekommt, nicht immer so gross, wie man meint.
      Auch wird oft von uns Laien, ein Sachverhalt übertrieben empfunden, oder auch als zu unwichtig.

      Bei Incity bedeutet, ob man nun 1,3 Mio - natürlich immer zuzüglich Verfahrenskosten, mehr oder weniger hat, nicht soviel. Wir wissen ja nicht mal, ob man am Verkauf der breiten str, nun, 100 tsd verdient hat, oder 6 Mio! So gesehen, muss für uns, Kleinaktionäre es überhaupt nicht sichtbar oder merkbar sein, ob Incity jetzt die 1,3 Mio oder auch später zahlen muss.

      Genauso ist es mit dem Darlehen. Selbstverständlich kann Incity überall eine Darlehen über 1,5 Mio bekommen......also sowas ist auch für das Bestehen und den Gewinn von Incity, total sekundär!

      ---------------------
      Aber man hält mit diesem Kontrohenten, mit dem man sich nun so sehr streitet, und wohl erst im Juli diese Zahlung von 1,3 Mio ja vereinbart hat, zusammen die Mehrheitsbeteiligung an Informica!

      Man war da von anfang an Partnerschaftlich beteiligt - und beide sind massgeblich beteiligt!

      Bisher gibt es keine offizielle Aussage, wie die Anteile an der Mehrheitsbeteiligung zwischen Herrn Lemberg und Incity aufgeteilt sind.

      Hier geisterten Meinungen darüber rum, wie hoch der Anteil von Incity sei, das sind reine Mutmassungen und es wurde bisher kein Beleg dafür erbracht!
      Somit sind diese wohl einfach nur falsch und werden wohl hier genannt, damit man den Kurs in seinem Sinne beeinflussen kann.
      Avatar
      schrieb am 24.03.10 09:42:33
      Beitrag Nr. 597 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.203.164 von gate4share am 24.03.10 09:31:22 Man hält eine "massgeliche" Beteiligung an der Mauritius, die ihrerseits eine Mehrheitsbeteiligung an der Informica hält.

      Lies doch mal den Satz aus deinem #566 :
      Auch bleibt die InCity Immobilien AG weiterhin über
      die Mauritius 37. Vermögensverwaltungs GmbH maßgeblich an der informica
      real invest AG beteiligt.


      Da steht, dass InCity massgeblich an der informica beteiligt ist.

      Bitte die Sätze nicht verdrehen
      Avatar
      schrieb am 24.03.10 09:39:35
      Beitrag Nr. 596 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.203.164 von gate4share am 24.03.10 09:31:22Am anfang fande ich es intressant was du schreibst und in vielen sachen hast du auch recht aber ich finde jetzt mit der Meldung ist meiner Meinung alles gesagt.du kannst ja auch bestimmt mal den Vorstand anrufen wenn du willst.
      Der Besantwortet dir bestimmt deine Rstlichen Zweifel
      Avatar
      schrieb am 24.03.10 09:37:31
      Beitrag Nr. 595 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.203.082 von Peterkles am 24.03.10 09:22:23<div style="border: 1px solid #000;"
      Sehr geehrter Wallstreet-online Nutzer,
      Hallo Peterkles

      1. Tatsachenbehauptungen sollten generell mit einer nachvollziehbaren Quelle
      inkl. Datumsanzeige belegt werden, da wir sonst von einer Falschmeldung ausgehen.

      2. Ist eine solche Behauptung in einem überschaubaren Zeitraum bereits nachvollziehbar belegt worden
      oder breites, leicht zugängliches Allgemeinwissen (wie etwa Basisinformationen aus der Unternehmensstruktur
      oder der Bilanz), muss sie nicht bzw. nicht aufs Neue belegt werden - es reicht auf Nachfrage in der
      Diskussion ein Verweis auf diesen Umstand.

      MfG MaatMOD
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