Steward & Spencer AG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 31.03.07 15:44:26 von
neuester Beitrag 04.08.07 12:35:49 von
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Steward & Spencer AG
Düsseldorf
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der Außerordentlichen Hauptversammlung stattfindend am Mittwoch, dem 02. Mai 2007, 9.00 Uhr in unseren Geschäftsräumen Steinstraße 11, 40212 Düsseldorf
Tagesordnung
1. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, § 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
§ 2 Gegenstand des Unternehmens
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung institutioneller und privater Anleger im gesamten Kapitalanlagebereich (mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung) mit den Schwerpunkten Depotoptimierung, Risikomanagement und Entwicklung von Handelssystemen und die Entwicklung und Vermietung von Software-Modulen zur Realisierung dieser Aufgaben. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Konzeption, Entwicklung und Beratung von Hedgefonds und Private Equity-Fonds.
2. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Verwaltung eigenen Vermögens.
3. Die Gesellschaft darf Unternehmensverträge aller Art abschließen und namentlich die Leitung und Führung sowie das Ergebnis anderer Unternehmen übernehmen. Sie darf insbesondere zwecks weiterer Kapitalbeschaffung Dritte an der Gesellschaft als typische oder atypische stille Gesellschafter oder Genussrechtsinhaber beteiligen. Die Ausgabebedingungen ist der Vorstand zu vereinbaren berechtigt.
4. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Hierzu gehören auch die Errichtung von Zweigniederlassungen sowie der Erwerb und die Errichtung von anderen Unternehmen sowie die Beteiligung an solchen im In- und Ausland.
2. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Gewährung von Genussrechten
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 02.05.2017 einmalig oder mehrmalig Genussrechte im Gesamtnennbetrag von bis zu 50.000.000 Euro zu begeben.
Die Genussrechte haben den Voraussetzungen zu entsprechen, unter denen nach § 10 Abs. 5 KWG das gegen die Gewährung von Genussrechten eingezahlte Kapital dem haftenden Eigenkapital zugerechnet werden kann. Der Vorstand kann bei der Ausnutzung der Ermächtigung Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre ausnehmen. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Emission/en, insbesondere den Zinssatz, den Ausgabekurs und die Laufzeit der Genussrechte festzusetzen
Düsseldorf, im März 2007
Der Vorstand
Klaus Schaaf Guido Rhinow
Düsseldorf
Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft ein zu der Außerordentlichen Hauptversammlung stattfindend am Mittwoch, dem 02. Mai 2007, 9.00 Uhr in unseren Geschäftsräumen Steinstraße 11, 40212 Düsseldorf
Tagesordnung
1. Beschlussfassung über eine Satzungsänderung
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, § 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
§ 2 Gegenstand des Unternehmens
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung institutioneller und privater Anleger im gesamten Kapitalanlagebereich (mit Ausnahme der Rechts- und Steuerberatung) mit den Schwerpunkten Depotoptimierung, Risikomanagement und Entwicklung von Handelssystemen und die Entwicklung und Vermietung von Software-Modulen zur Realisierung dieser Aufgaben. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens die Konzeption, Entwicklung und Beratung von Hedgefonds und Private Equity-Fonds.
2. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die Verwaltung eigenen Vermögens.
3. Die Gesellschaft darf Unternehmensverträge aller Art abschließen und namentlich die Leitung und Führung sowie das Ergebnis anderer Unternehmen übernehmen. Sie darf insbesondere zwecks weiterer Kapitalbeschaffung Dritte an der Gesellschaft als typische oder atypische stille Gesellschafter oder Genussrechtsinhaber beteiligen. Die Ausgabebedingungen ist der Vorstand zu vereinbaren berechtigt.
4. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Hierzu gehören auch die Errichtung von Zweigniederlassungen sowie der Erwerb und die Errichtung von anderen Unternehmen sowie die Beteiligung an solchen im In- und Ausland.
2. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes zur Gewährung von Genussrechten
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 02.05.2017 einmalig oder mehrmalig Genussrechte im Gesamtnennbetrag von bis zu 50.000.000 Euro zu begeben.
Die Genussrechte haben den Voraussetzungen zu entsprechen, unter denen nach § 10 Abs. 5 KWG das gegen die Gewährung von Genussrechten eingezahlte Kapital dem haftenden Eigenkapital zugerechnet werden kann. Der Vorstand kann bei der Ausnutzung der Ermächtigung Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre ausnehmen. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Emission/en, insbesondere den Zinssatz, den Ausgabekurs und die Laufzeit der Genussrechte festzusetzen
Düsseldorf, im März 2007
Der Vorstand
Klaus Schaaf Guido Rhinow
Danke für´s einstellen. Wie ist denn der Link zu dieser Info?
!
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Antwort auf Beitrag Nr.: 28.658.465 von Merrill am 04.04.07 14:03:24Kommischer Laden da gebe ich DIr recht frage mich ja wer die AKtie hat
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.650.743 von sunbeamer am 04.04.07 01:02:41Ist aus dem ebundesanzeiger
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.038.710 von bountykiller68 am 28.04.07 11:09:17Okay, danke!
Antwort auf Beitrag Nr.: 28.724.887 von bountykiller68 am 09.04.07 14:20:28Haha, haben die Pappnasen einen kritischen Beitrag löschen lassen ? Zum Beispiel:
Beitrag Nr.: 28.658.465 von Merrill am 04.04.07 14:03:24
Beitrag Nr.: 28.658.465 von Merrill am 04.04.07 14:03:24
Mal abwarten, wie lange der folgende Link hier stehen darf:
www.wallstreet-online.de/community/thread/1032759-1.html
www.wallstreet-online.de/community/thread/1032759-1.html
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.630.206 von anleger16 am 04.06.07 15:15:36
FINANZTEST:[i]Steward & Spencer AG
Riskante Beteiligung
Für eine riskante Depotbeimischung wirbt derzeit Steward & Spencer: Die Wertpapierhandelsbank will Anleger an der eigenen Gesellschaft beteiligen, um ihr Grundkapital zu erhöhen.
Mit dem so genannten „Private-Placement“-Angebot gibt das Düsseldorfer Bankhaus zunächst 46 494 Aktien aus; der Stückpreis soll 12,55 Euro betragen. Im Gegenzug garantiert Steward & Spencer den Anlegern einen jährlichen Garantiezins für die gezeichneten Beträge in Höhe von 10 Prozent. Eine solche Garantie ist aus Sicht von FINANZtest nichts wert, da sie nur bei positivem Geschäftsverlauf eingehalten werden kann.
Zudem bewegt sich die Bank auf riskantem Terrain: Das Institut ist zwar im Besitz einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Das ist jedoch keine Garantie dafür, dass der hochspekulative Future-Onlinehandel für Anleger erfolgreich ist. In ihrer Offerte weist die Bank denn auch darauf hin, dass keine Sicherheit bestehe, „dass man das eingesetzte Kapital zurückerhält“ – zum Beispiel „beim Konkurs des Unternehmens“.
Steward & Spencer will nach eigenen Angaben die „Marktführerschaft“ im deutschen Future-Onlinehandel erreichen. Bei Anlegern wirbt die Gesellschaft bereits mit dem geplanten Börsengang. Der Börsengang, der laut Vorstandsmitglied Guido Rhinow in den „kommenden drei Jahren“ zu erwarten sei, ist jedoch bisher nicht beantragt.[/i]
http://www.stiftung-warentest.de/online/geldanlage_banken/me…
Steward & Spencer AG
Die Steward & Spencer AG teilte ihren Kunden kürzlich mit, dass "der Hauptinvestor von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht" habe. Ein Nachweis, dass es einen solchen Investor gab, hat die Steward & Spencer AG nicht vorgelegt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Steward & Spencer International Ltd. wegen unerlaubter Bankgeschäfte (Finanzkommissionsgeschäfte) zur Rückabwicklung aufgefordert. Steward & Spencer zeichnet ein Szenario der weiteren Entwicklung, wobei Zweifel angebracht sind, da alle Emissionen der Gesellschaft gescheitert sind. Die Schuld sucht Steward & Spencer nur bei anderen, nicht bei sich selbst. Anleger sollen ihre Beteiligungen einer rechtlichen Prüfung unterziehen.
http://www.kaerner.de/news.htm#steward
FINANZTEST:[i]Steward & Spencer AG
Riskante Beteiligung
Für eine riskante Depotbeimischung wirbt derzeit Steward & Spencer: Die Wertpapierhandelsbank will Anleger an der eigenen Gesellschaft beteiligen, um ihr Grundkapital zu erhöhen.
Mit dem so genannten „Private-Placement“-Angebot gibt das Düsseldorfer Bankhaus zunächst 46 494 Aktien aus; der Stückpreis soll 12,55 Euro betragen. Im Gegenzug garantiert Steward & Spencer den Anlegern einen jährlichen Garantiezins für die gezeichneten Beträge in Höhe von 10 Prozent. Eine solche Garantie ist aus Sicht von FINANZtest nichts wert, da sie nur bei positivem Geschäftsverlauf eingehalten werden kann.
Zudem bewegt sich die Bank auf riskantem Terrain: Das Institut ist zwar im Besitz einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin). Das ist jedoch keine Garantie dafür, dass der hochspekulative Future-Onlinehandel für Anleger erfolgreich ist. In ihrer Offerte weist die Bank denn auch darauf hin, dass keine Sicherheit bestehe, „dass man das eingesetzte Kapital zurückerhält“ – zum Beispiel „beim Konkurs des Unternehmens“.
Steward & Spencer will nach eigenen Angaben die „Marktführerschaft“ im deutschen Future-Onlinehandel erreichen. Bei Anlegern wirbt die Gesellschaft bereits mit dem geplanten Börsengang. Der Börsengang, der laut Vorstandsmitglied Guido Rhinow in den „kommenden drei Jahren“ zu erwarten sei, ist jedoch bisher nicht beantragt.[/i]
http://www.stiftung-warentest.de/online/geldanlage_banken/me…
Steward & Spencer AG
Die Steward & Spencer AG teilte ihren Kunden kürzlich mit, dass "der Hauptinvestor von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht" habe. Ein Nachweis, dass es einen solchen Investor gab, hat die Steward & Spencer AG nicht vorgelegt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Steward & Spencer International Ltd. wegen unerlaubter Bankgeschäfte (Finanzkommissionsgeschäfte) zur Rückabwicklung aufgefordert. Steward & Spencer zeichnet ein Szenario der weiteren Entwicklung, wobei Zweifel angebracht sind, da alle Emissionen der Gesellschaft gescheitert sind. Die Schuld sucht Steward & Spencer nur bei anderen, nicht bei sich selbst. Anleger sollen ihre Beteiligungen einer rechtlichen Prüfung unterziehen.
http://www.kaerner.de/news.htm#steward
Hehe, mal abwarten, was nun passiert mit:
Beitrag Nr.: 29.632.021 von Merrill am 04.06.07 16:51:37
Lässt Steward & Spencer wieder löschen ?
Beitrag Nr.: 29.632.021 von Merrill am 04.06.07 16:51:37
Lässt Steward & Spencer wieder löschen ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.646.111 von anleger16 am 05.06.07 14:28:26Wäre ja zugerne mal bei der Hv von denen
Hat man der SAS AG inzwischen die BaFin Zulassung entzogen ?
www.bafin.de/cgi-bin/ba_erst_liste.pl?was=ALL
www.bafin.de/cgi-bin/ba_erst_liste.pl?was=ALL
Antwort auf Beitrag Nr.: 30.946.502 von anleger16 am 31.07.07 09:57:28Würde da ja gerne mal bei der Hv sein
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