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    Antidiskriminierungsgesetz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.05.07 00:27:30 von
    neuester Beitrag 13.05.07 20:22:42 von
    Beiträge: 32
    ID: 1.127.268
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      schrieb am 12.05.07 00:27:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ehe und Familie sind im Islam (wie im übrigen auch in anderen religiösen Gemeinschaften) besonders geschützt. Das Verbot der Heirat einer Muslima mit einem Nichtmuslimen (Koran 2:221) ist unbedingt vor diesem Hintergrund ("Schutz der Gemeinschaft Familie") zu sehen

      Nadima: Von meiner Seite aus würde das nicht gehen. Eine Muslima kann keinen Nicht-Muslim heiraten. Meine Religion schließt das aus.

      Linus: Ich kann mir das
      vorstellen. Mir ist der Mensch wichtig und nicht die Religion, die er hat. Das ist für mich keine Barriere, man kann sich ergänzen und von beidem profitieren.

      Dann müsstest du in letzter Konsequenz konvertieren. Würdest du das tun?


      Linus, 19, katholisch


      Linus: Schwere Frage. Aber ich denke, wenn man einen Menschen liebt, dann macht man das für ihn. Vielleicht verliebe ich mich ja auch in eine Frau, weil sie mich mit ihrem Glauben und ihren Vorstellungen so beeindruckt.


      Nadima: Aber was ist das für eine Frau, die von einem Mann verlangt: Werde Muslim, damit ich dich heiraten kann? Ich würde sagen: Junge, wenn du es nicht aus dem Glauben heraus tust, dann bleib lieber, was du bist. Jemand, den ich heiraten würde, müsste die moralischen und ethischen Werte des Islam achten.

      Nora: Für dich ist also die Religion wichtiger als die Liebe?
      Nadima: Unser Prophet hat gesagt: Wenn du heiraten willst, dann schau auf vier Dinge - Glaube, Aussehen,Herkunft und das Finanzielle. Der wahre Gläubige schaut zuerst nach dem Glauben.
      Linus: Aber ist Gott nicht die Liebe? In unserer Religion übersteigt die Liebe alles. Wenn du einen Menschen liebst, dann ist es irrelevant, ob er katholisch, evangelisch, jüdisch oder islamisch ist. Ich glaube, unser Gott toleriert in dieser Hinsicht alles.

      Nadima: Ist euer Gott anders als unserer?
      Nora: Ich glaube, er ist ein bisschen lockerer.

      Ahmet, was würden deine Eltern sagen, wenn du eine christliche Freundin hättest?


      Ahmet, 17, Muslim


      Ahmet: Sie würden schon verlangen, dass sie zum Islam übertritt. Und ich würde auch wollen, dass sie Muslima wird. Deswegen muss sie ja nicht komplett ihre Kultur und ihre alte Religion vergessen. Der umgekehrte Fall, dass ich wegen einer Frau Christ würde, ist völlig undenkbar.

      http://www.swr.de/islam/miteinander/-/id=1549992/nid=1549992…

      (Zur Information, wenn eine Muslima doch einen Christ heiratet, so wird Sie aus der Familie verstoßen)

      Interreligiöse Partnerschaft

      Ein Muslim darf eine Christin heiraten, aber ein Christ darf keine Muslimin heiraten. Ein Muslim, der eine Christin geheiratet hat, muss ein Vorbild sein und seiner Frau helfen, dass sie ihren Glauben leben kann. So muss er sie zum Beispiel auch mit dem Auto zur Kirche fahren. Die Kinder werden Muslime. Damit ein Christ eine muslimische Frau heiraten kann, muss er zum Islam übertreten


      http://www.inforel.ch/index.php?id=i21e101

      Da wir Deutsche / Europäer uns so gern selbst diffamieren, das wir Fremde und Andersgläubige diskriminieren würden, habe ich folgende Frage:

      Soweit ich weiß ist dies ein eklatanter Verstoß gegen unser Grundgesetz und unsere Verfassung.

      Soweit mir bekannt ist, darf in Deutschland niemand wegen seiner Herkunft und Religion benachteiligt werden, ist das richtig?

      Was sollte man in diesen Fälle machen? Strafanzeige stellen?


      Wenn islamische Geistliche zu diesen Thesen aufrufen , bzw. islamische Internetseiten dies propagieren, so sollte meines Erachtens der Strafbestand der Volksverhetzung erfüllt sein.

      Wie sollte man reagieren?
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 01:12:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.278.090 von asjunior am 12.05.07 00:27:30Da wir Deutsche / Europäer uns so gern selbst diffamieren

      :confused::confused:

      Ich nix kapiern..........
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 01:14:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      lieber überhaupt nicht heiraten!
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 01:31:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.278.208 von mouse_potato am 12.05.07 01:14:53:kiss:

      Genau!!!
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 08:56:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Was hat das mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu tun? Heiraten darf man immer noch, wen man will!

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      schrieb am 12.05.07 11:49:44
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.278.547 von DerStrohmann am 12.05.07 08:56:41Bitte erst lesen.

      Da steht:

      Verbot der Heirat einer Muslima mit einem Nichtmuslimen (Koran 2:221)
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 13:16:35
      !
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      Avatar
      schrieb am 12.05.07 14:44:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      Rechtlich wäre folgendes denkbar:

      Armer Christ macht reicher Muslima einen Heiratsantrag. Diese lehnt unter Hinweis auf den Glauben des Christen ab. Der Christ klagt nun auf Schadensersatz, nicht auf Eheschließung, weil er wegen seines Glaubens benachteiligt worden ist und ihm dadurch ein Leben im Reichtun entgangen ist. Klarer Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz! :D
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 15:00:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.280.484 von Kartenhai am 12.05.07 14:44:561. Das Gesetz heißt: "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz".

      2. Das AGG regelt nur geschäftliche (nicht private) Rechtsbeziehungen, anderes wäre wohl aufgrund des allgemeinen Persönlichkeitsrechts verfassungswidrig.
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 15:15:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 15:34:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.280.899 von DerStrohmann am 12.05.07 15:00:26Ehen sind geschäftliche Rechtsbeziehungen, jedenfalls münden sie in solche, du warst wohl noch nie verheiratet? :D
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 15:36:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.281.687 von Kartenhai am 12.05.07 15:34:31:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 15:36:54
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.281.687 von Kartenhai am 12.05.07 15:34:31#11 Die Ehe als Bündel von Waren und Dienstleistungen? :D
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 15:51:03
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.281.719 von DerStrohmann am 12.05.07 15:36:54Nein, als Handelsplattform für den An- und Verkauf von Gütern und Dienstleistungen und als Vehikel zur Akkumulation von Kapital. Warum sollte man sonst eine Ehe führen? Alles andere bis hin zur Reproduktion kann man auch ohne Ehe machen.

      Nicht vergessen: Geld ist dicker als Blut, oder wie dieses Sprichwort geht. :D
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 15:57:49
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.281.941 von Kartenhai am 12.05.07 15:51:03Jedenfalls ist die Ehe nicht ausdrücklich in § 2 AGG aufgeführt. Eine Subsumtion unter "Waren und Dienstleistungen" o.ä. halte ich für außerhalb des Wortlauts liegend, abgesehen von der Notwendigkeit verfassungskonformer Auslegung. :D
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 16:04:31
      Beitrag Nr. 16 ()
      In § 19 Abs. 4 AGG sind zudem familienrechtliche Schuldverhältnisse ausdrücklich ausgenommen: http://bundesrecht.juris.de/agg/__19.html
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 16:06:01
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.282.048 von DerStrohmann am 12.05.07 15:57:49Das ist mir zu intellektuell, was du da schreibst, da komm ich nicht mit. :D

      Das AGG ist jedenfalls ein recht dummes Gesetz, weil es außer Bürokratie, unnötige Gerichtsverfahren, falsche Anschuldigungen, Lastwagenladungen voll Heuchelei und allgemeine Verunsicherung nichts aber auch gar nichts liefert. Und daß sich dann auf der anderen Seite Leute wie der Thraederöffner melden, und über (erlaubte) Diskriminierung in anderen Lebensbereichen beklagen, liegt doch auf der Hand.

      Jetzt verstanden, was ich meine?
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 16:34:21
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.282.169 von Kartenhai am 12.05.07 16:06:01Ist mir schon klar, dass du ironisch geschrieben hast. Aber du hast weiter insistieren müssen, als ob die Rechtslage unklar sei. Über den rechtspolitischen Sinn dieses Gesetzes kann man sicher auch zu Recht streiten, aber mich interessiert nun mal in erster Linie die Rechtslage, die der Threaderöffner verkannt hat. Dass der Grund hierfür darin liegt, dass man in D sowieso denkt "darf man das überhaupt?", obwohl der Grundsatz gilt: Was nicht verboten ist, ist erlaubt, ist traurig, aber wohl nicht (mehr) zu ändern. Dieses Gesetz haut natürlich in diese Kerbe. In einer jur. Fachzeitschrift war ein treffender Artikel zum AGG-Entwurf mit dem Titel "Schon gehört? Deutschland wird wieder totalitär!", weil das AGG die öffentliche und private Sphäre "gleichschaltet". Meiner Meinung nach darf der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz nur als Schutz des Bürgers gegen staatliche Willkür Geltung beanspruchen. Allerdings ist das AGG auch auf europarechtlichem Boden gewachsen. Das Übel liegt also wie immer in Brüssel. :D
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 17:09:00
      Beitrag Nr. 19 ()
      "Die Ehe ist ein Vertrag zum gegenseitigen Gebrauch der Geschlechtsorgane."
      (Immanuel Kant) :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 17:53:57
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.282.594 von DerStrohmann am 12.05.07 16:34:21die Rechtslage, die der Threaderöffner verkannt hat


      Eventuell übersieht hier jemand die eigentliche Intention der Eingangsfrage.

      Es geht nämlich darum ob dieses moslemische Gebot sich gegen unsere Verfassung und Grundwerte richtet.

      Nämlich das kein Mensch aufgrund seiner Herkunft und Religion benachteiligt werden darf
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 18:05:58
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.283.807 von asjunior am 12.05.07 17:53:57Du hast deinen Thread mit "Antidiskriminierungsgesetzt" überschrieben. Das heißt erstens anders und zweitens ist es nicht anwendbar. Ob der Koran mit dem GG vereinbar ist, hat wiederum nichts mit dem AGG zu tun. Ist aber auch vollkommen eindeutig zu beantworten: Nein! Wozu also dieser Thread?
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 18:15:24
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.282.594 von DerStrohmann am 12.05.07 16:34:21> "Allerdings ist das AGG auch auf europarechtlichem Boden gewachsen. Das Übel liegt also wie immer in Brüssel."

      Dann hast du aber bei der Verabschiedung des Gesetzes in Deutschland ein Nickerchen gemacht. Das dt. Gesetz geht weit über das hinaus, was die EU-Richtlinie gefordert hat und wurde in dieser Form von Fr. Merkel höchstpersönlich durchgepeitscht, obwohl sie sich vorher darauf festgelegt hatte, die EU-Vorgaben lediglich erfüllen zu wollen.
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 18:19:35
      !
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      Avatar
      schrieb am 12.05.07 19:13:55
      !
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      Avatar
      schrieb am 12.05.07 19:33:23
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.285.299 von technostud am 12.05.07 19:13:55Für einen liberalen Kosmopoliten bist du aber ganz schön ausländer- und frauenfeindlich! ;)
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 20:42:36
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.284.132 von Kartenhai am 12.05.07 18:15:24Ich habe ja auch geschrieben: "auf europarechtlichem Boden gewachsen" und nicht: "ist eine 1:1-Umsetzung einer EU-Richtlinie". Du solltest etwas vorsichtiger mit deinen Beurteilungen anderer User sein!
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 20:47:51
      Beitrag Nr. 27 ()
      Wie süß, jetzt hat der Threaderöffner seinen Rechtschreibfehler korrigiert, dabei hätte er etwas vollkommen anderes im Threadtitel schreiben müssen...
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 20:53:49
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.286.283 von DerStrohmann am 12.05.07 20:42:36> "Du solltest etwas vorsichtiger mit deinen Beurteilungen anderer User sein!"

      Finde ich nicht. Wenn du es findest, solltest du die entsprechenden Beiträge von mir zur Meldung bringen, wie es hier üblich ist, damit die notwendigen Disziplinarmaßnahmen seitens der Boardsicherheitsorgane eingeleitet werden können.

      Du bist verkrampf! :p
      Avatar
      schrieb am 12.05.07 21:49:31
      !
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      Avatar
      schrieb am 12.05.07 23:36:05
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.285.299 von technostud am 12.05.07 19:13:55Na da gibt das neuere Namensrecht ja einiges her:
      Und wie heisst denn der Freund, Mann ?

      Hassan Lehmann
      Ahmed Pichler
      Mohammed Obergschwendtner ;)
      Avatar
      schrieb am 13.05.07 11:11:48
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.287.213 von asjunior am 12.05.07 21:49:31Von selbst heißt der Threadtitel nicht "Antidiskriminierungsgesetz".
      Avatar
      schrieb am 13.05.07 20:22:42
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.288.314 von DerStrohmann am 13.05.07 11:11:48Wenn´s etwas zu ändern gibt dann ist es dein Gesicht Strohmann


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