Habe auch eine SPeku-Steuer Frage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.06.07 00:47:59 von
neuester Beitrag 06.06.07 16:01:10 von
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Fallbeispiel: (habe meine Verluste nie bei meiner Steuererklärung angegeben
Habe 2005 mit 15000 Euro angefangen. Ende 2005 hatte ich nur noch 10.000 Euro.
Das Jahr 2006 begann also mit 10000 Euro.Ende 2006 nur noch 6000 Euro.
Dieses Jahr konnte ich jedoch über 100%$ erwirtschaften, bin aber Gesamtbetrachtet noch im Minus...
Den Gewinn von 2007 muss ich doch nicht versteuern oder ?
Habe 2005 mit 15000 Euro angefangen. Ende 2005 hatte ich nur noch 10.000 Euro.
Das Jahr 2006 begann also mit 10000 Euro.Ende 2006 nur noch 6000 Euro.
Dieses Jahr konnte ich jedoch über 100%$ erwirtschaften, bin aber Gesamtbetrachtet noch im Minus...
Den Gewinn von 2007 muss ich doch nicht versteuern oder ?
@Daniel,
ich glaube, du kannst Spekuverluste auch noch nachträglich beim FA einreichen. Entweder du machst es sofort. Am besten gleich die Bescheinigungen der Depotbank für 2005 und 2006 beilegen. Dann erhältst du vom FA einen Verlustvortrag über 9000 Euro.
Oder du erklärst im Frühjahr 2008 deine Spekuverluste von 2005 und 2006 und deinen hoffentlichen Gewinn von 2007. 2007 ist ja noch nicht rum. Dann erhältst du vom FA einen Verlustvortrag über 3000 Euro.
ich glaube, du kannst Spekuverluste auch noch nachträglich beim FA einreichen. Entweder du machst es sofort. Am besten gleich die Bescheinigungen der Depotbank für 2005 und 2006 beilegen. Dann erhältst du vom FA einen Verlustvortrag über 9000 Euro.
Oder du erklärst im Frühjahr 2008 deine Spekuverluste von 2005 und 2006 und deinen hoffentlichen Gewinn von 2007. 2007 ist ja noch nicht rum. Dann erhältst du vom FA einen Verlustvortrag über 3000 Euro.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.663.337 von Heckenrose am 06.06.07 11:55:17Hallo,
immer vorausgesetzt, dass es sich hier wirklich um "Spekulationsgeschäfte" handelt (also Haltedauer nicht über 1 Jahr):
Sofern Du Deine ESt-Erklärung noch nicht abgegeben hast und noch kein Bescheid erlassen wurde, kannst Du die Verluste noch geltend machen.
Für 2005 wird das wahrscheinlich aber schon erledigt sein - dann sieht es schlecht aus.
Für 2006 sollte es aber noch klappen, ausser Du (und das FA mit dem Bescheid) waren schnell.
Rene
immer vorausgesetzt, dass es sich hier wirklich um "Spekulationsgeschäfte" handelt (also Haltedauer nicht über 1 Jahr):
Sofern Du Deine ESt-Erklärung noch nicht abgegeben hast und noch kein Bescheid erlassen wurde, kannst Du die Verluste noch geltend machen.
Für 2005 wird das wahrscheinlich aber schon erledigt sein - dann sieht es schlecht aus.
Für 2006 sollte es aber noch klappen, ausser Du (und das FA mit dem Bescheid) waren schnell.
Rene
@Daniel,
in Thread 1093736 wird über dein Thema diskutiert.
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