Vermieter-Schwarze Liste über Mieter - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.06.07 09:36:38 von
neuester Beitrag 23.08.08 13:43:30 von
neuester Beitrag 23.08.08 13:43:30 von
Beiträge: 12
ID: 1.128.916
ID: 1.128.916
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 25.374
Gesamt: 25.374
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
gestern 21:55 | 411 | |
gestern 23:58 | 255 | |
20.04.24, 12:11 | 216 | |
gestern 23:09 | 179 | |
heute 00:01 | 151 | |
heute 01:46 | 144 | |
heute 00:49 | 127 | |
gestern 23:31 | 117 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.075,00 | +0,33 | 240 | |||
2. | 2. | 1,3800 | -1,43 | 98 | |||
3. | 3. | 0,1890 | -2,58 | 81 | |||
4. | 4. | 170,18 | +4,97 | 78 | |||
5. | 5. | 9,3325 | -3,69 | 75 | |||
6. | 6. | 7,0010 | +4,17 | 53 | |||
7. | 7. | 22,240 | -3,22 | 41 | |||
8. | 8. | 0,0160 | -24,17 | 38 |
Hallo!
Meine Frage gibt es eigentlich so eine Art schwarze Liste über Mieter die zB. keine Miete zahlen oder Nebenkosten einbehalten?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten
Hoehlenfretthen
Meine Frage gibt es eigentlich so eine Art schwarze Liste über Mieter die zB. keine Miete zahlen oder Nebenkosten einbehalten?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten
Hoehlenfretthen
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.950.524 von Hoehlenfrettchen am 16.06.07 09:36:38Hallo !
Eine solche Liste wäre nach Gesetzeslage nicht erlaubt.
Aber was auch von Interesse sein könnte:
Es gibt eine Versicherung gegen unberechtigt nicht zahlende Mieter.
Das Stichwort heißt hier "Mietfactoring".
Bei Interesse könnte ich Informationen über die email Funktion des Boards zukommen lassen.
MfG Golden_Star
Eine solche Liste wäre nach Gesetzeslage nicht erlaubt.
Aber was auch von Interesse sein könnte:
Es gibt eine Versicherung gegen unberechtigt nicht zahlende Mieter.
Das Stichwort heißt hier "Mietfactoring".
Bei Interesse könnte ich Informationen über die email Funktion des Boards zukommen lassen.
MfG Golden_Star
Es gibt nur das Schuldnerverzeichnis, in das man eingetragen wird, wenn man eine eidesstattliche Versicherung geleistet hat.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.951.644 von Golden_Star am 16.06.07 12:31:44bitte mir einmal mailen.
hatte reichlich pech mit mietern und würde deshalb gerne eine derartige vers. abschließen.
sind aber nur 3 we.
danke schon einmal im voraus.
hatte reichlich pech mit mietern und würde deshalb gerne eine derartige vers. abschließen.
sind aber nur 3 we.
danke schon einmal im voraus.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.952.261 von DerStrohmann am 16.06.07 13:30:30stimmt natürlich nicht. was du meinst nennt man schufa die keine unterschiede macht was nicht bezahlt worden ist.
unter googel kann man wie hier schon vorher gepostet vereine finden um sich als vermieter zu schützen.
besser wäre aber wirklich eine versicherung die alles übernimmt.
ich wäre auch bereit einen relativ hohen betrag im verhältnis der mietsumme zu bezahlen.
je nach wohnlage wären sichlich bis 5 % der mietsumme angebracht.
unter googel kann man wie hier schon vorher gepostet vereine finden um sich als vermieter zu schützen.
besser wäre aber wirklich eine versicherung die alles übernimmt.
ich wäre auch bereit einen relativ hohen betrag im verhältnis der mietsumme zu bezahlen.
je nach wohnlage wären sichlich bis 5 % der mietsumme angebracht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.957.575 von plotz am 16.06.07 19:56:02Schufa ist nicht das Schuldnerverzeichnis, mein kleiner Klugscheißer.
Antwort auf Beitrag Nr.: 29.951.644 von Golden_Star am 16.06.07 12:31:44Hallo!
Ja eventuell habe ich Intersse.
Danke schön schon mal an allen die geantwortet haben.
Tschüß
Hoehlenfrettchen
Ja eventuell habe ich Intersse.
Danke schön schon mal an allen die geantwortet haben.
Tschüß
Hoehlenfrettchen
Servus,
also ich weiß, dass die vermieterrechtsschutz schon be ca. 5% der mietsumme liegt. Kannst mal davon asgehen, dass eine derartige ausfallversicherung wenn sie real ist deutlich tiefer in die tasche greift.
Servus
also ich weiß, dass die vermieterrechtsschutz schon be ca. 5% der mietsumme liegt. Kannst mal davon asgehen, dass eine derartige ausfallversicherung wenn sie real ist deutlich tiefer in die tasche greift.
Servus
Hallo,
als Tip kann folgendes geben.
Vor Abschluss des Mietvertrages folgendes verlangen:
a) Kopie Personalausweis (mit Original vergleichen)
b) eine aktuelle Schufa Auskunft vom Mieter vorlegen lassen, wenn dieser diese selbst beantragt ist dies relativ günstig
und / oder eine Bescheinigung des Vor- Vermieters das keine Mietrückstände bestehen.
c) Zahlung der Kaution vor Einzug verlangen.
d) nur einen (vermieterfreundlichen)Mietvertrag nach dem neuesten Stand des Mietrechts verwenden, wenn nötig diesen mit handschriftlichen Ergänzungen auf die Gegebenheiten anpassen.
Ansonsten:
Bei unpünktlicher Zahlung der Miete sofort mehrfach mahnen.
Bei 2-facher unpünktlicher Zahlung einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und den Mieter diesen bezahlen lassen.
Bei mehr als 2 -facher unpünktlicher (egal ob überhaupt gezahlt wird) Zahlung der Miete sofort fristlos kündigen.
Dieses nach jeder weiteren unpünktlichen Mietzahlung wiederholen. Da es sowieso fast unmöglich ist ein Mietverhältnis aufzulösen, ist dieser Schritt nur eine theoretische Möglichkeit
das Mietverhältniss in einer angemessenen Frist (innerhalb eines Jahres)zu beenden wenn gar keine Miete mehr gezahlt wird.
Zugeben das klingt alles ziemlich brutal, aber wenn ein Vermieter ein Jahr lang keine Miete bekommen hat und bei einem Prozess wegen der Mietrückstände nach Hause geschickt wird, weil er nicht richtig reagiert hat, dann weiss er wie sozial und leistungsfeindlich Deutschland ist.
Selbst die Art der Zustellung der Mahnbescheide birgt Tücken.
Einschreiben bringen einen gewieften Mietbetrüger höchstens zum Lächeln.
MfG
als Tip kann folgendes geben.
Vor Abschluss des Mietvertrages folgendes verlangen:
a) Kopie Personalausweis (mit Original vergleichen)
b) eine aktuelle Schufa Auskunft vom Mieter vorlegen lassen, wenn dieser diese selbst beantragt ist dies relativ günstig
und / oder eine Bescheinigung des Vor- Vermieters das keine Mietrückstände bestehen.
c) Zahlung der Kaution vor Einzug verlangen.
d) nur einen (vermieterfreundlichen)Mietvertrag nach dem neuesten Stand des Mietrechts verwenden, wenn nötig diesen mit handschriftlichen Ergänzungen auf die Gegebenheiten anpassen.
Ansonsten:
Bei unpünktlicher Zahlung der Miete sofort mehrfach mahnen.
Bei 2-facher unpünktlicher Zahlung einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und den Mieter diesen bezahlen lassen.
Bei mehr als 2 -facher unpünktlicher (egal ob überhaupt gezahlt wird) Zahlung der Miete sofort fristlos kündigen.
Dieses nach jeder weiteren unpünktlichen Mietzahlung wiederholen. Da es sowieso fast unmöglich ist ein Mietverhältnis aufzulösen, ist dieser Schritt nur eine theoretische Möglichkeit
das Mietverhältniss in einer angemessenen Frist (innerhalb eines Jahres)zu beenden wenn gar keine Miete mehr gezahlt wird.
Zugeben das klingt alles ziemlich brutal, aber wenn ein Vermieter ein Jahr lang keine Miete bekommen hat und bei einem Prozess wegen der Mietrückstände nach Hause geschickt wird, weil er nicht richtig reagiert hat, dann weiss er wie sozial und leistungsfeindlich Deutschland ist.
Selbst die Art der Zustellung der Mahnbescheide birgt Tücken.
Einschreiben bringen einen gewieften Mietbetrüger höchstens zum Lächeln.
MfG
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
240 | ||
98 | ||
81 | ||
79 | ||
75 | ||
53 | ||
41 | ||
38 | ||
36 | ||
33 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
32 | ||
30 | ||
28 | ||
24 | ||
24 | ||
24 | ||
23 | ||
20 | ||
20 | ||
19 |