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    Vermieter-Schwarze Liste über Mieter - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.06.07 09:36:38 von
    neuester Beitrag 23.08.08 13:43:30 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.128.916
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      Avatar
      schrieb am 16.06.07 09:36:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!
      Meine Frage gibt es eigentlich so eine Art schwarze Liste über Mieter die zB. keine Miete zahlen oder Nebenkosten einbehalten?

      Vielen Dank schon mal für Eure Antworten

      Hoehlenfretthen
      Avatar
      schrieb am 16.06.07 10:09:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Avatar
      schrieb am 16.06.07 11:30:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielleicht dort...:eek:
      Deutsche Mieter Datenbank

      http://www.demda.de/index.html?/home.php
      Avatar
      schrieb am 16.06.07 12:31:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.950.524 von Hoehlenfrettchen am 16.06.07 09:36:38Hallo !
      Eine solche Liste wäre nach Gesetzeslage nicht erlaubt.
      Aber was auch von Interesse sein könnte:
      Es gibt eine Versicherung gegen unberechtigt nicht zahlende Mieter.
      Das Stichwort heißt hier "Mietfactoring".
      Bei Interesse könnte ich Informationen über die email Funktion des Boards zukommen lassen.

      MfG Golden_Star
      Avatar
      schrieb am 16.06.07 13:30:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es gibt nur das Schuldnerverzeichnis, in das man eingetragen wird, wenn man eine eidesstattliche Versicherung geleistet hat.

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      schrieb am 16.06.07 19:48:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.951.644 von Golden_Star am 16.06.07 12:31:44bitte mir einmal mailen.

      hatte reichlich pech mit mietern und würde deshalb gerne eine derartige vers. abschließen.

      sind aber nur 3 we.

      danke schon einmal im voraus.
      Avatar
      schrieb am 16.06.07 19:56:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.952.261 von DerStrohmann am 16.06.07 13:30:30stimmt natürlich nicht. was du meinst nennt man schufa die keine unterschiede macht was nicht bezahlt worden ist.

      unter googel kann man wie hier schon vorher gepostet vereine finden um sich als vermieter zu schützen.

      besser wäre aber wirklich eine versicherung die alles übernimmt.

      ich wäre auch bereit einen relativ hohen betrag im verhältnis der mietsumme zu bezahlen.

      je nach wohnlage wären sichlich bis 5 % der mietsumme angebracht.
      Avatar
      schrieb am 16.06.07 20:25:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.957.575 von plotz am 16.06.07 19:56:02Schufa ist nicht das Schuldnerverzeichnis, mein kleiner Klugscheißer.
      Avatar
      schrieb am 17.06.07 08:10:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 29.951.644 von Golden_Star am 16.06.07 12:31:44Hallo!
      Ja eventuell habe ich Intersse.

      Danke schön schon mal an allen die geantwortet haben.


      Tschüß


      Hoehlenfrettchen
      Avatar
      schrieb am 17.06.07 09:43:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Servus,

      also ich weiß, dass die vermieterrechtsschutz schon be ca. 5% der mietsumme liegt. Kannst mal davon asgehen, dass eine derartige ausfallversicherung wenn sie real ist deutlich tiefer in die tasche greift.
      Servus
      Avatar
      schrieb am 18.06.07 19:12:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo,

      als Tip kann folgendes geben.

      Vor Abschluss des Mietvertrages folgendes verlangen:
      a) Kopie Personalausweis (mit Original vergleichen)
      b) eine aktuelle Schufa Auskunft vom Mieter vorlegen lassen, wenn dieser diese selbst beantragt ist dies relativ günstig
      und / oder eine Bescheinigung des Vor- Vermieters das keine Mietrückstände bestehen.
      c) Zahlung der Kaution vor Einzug verlangen.
      d) nur einen (vermieterfreundlichen)Mietvertrag nach dem neuesten Stand des Mietrechts verwenden, wenn nötig diesen mit handschriftlichen Ergänzungen auf die Gegebenheiten anpassen.

      Ansonsten:
      Bei unpünktlicher Zahlung der Miete sofort mehrfach mahnen.
      Bei 2-facher unpünktlicher Zahlung einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen und den Mieter diesen bezahlen lassen.
      Bei mehr als 2 -facher unpünktlicher (egal ob überhaupt gezahlt wird) Zahlung der Miete sofort fristlos kündigen.
      Dieses nach jeder weiteren unpünktlichen Mietzahlung wiederholen. Da es sowieso fast unmöglich ist ein Mietverhältnis aufzulösen, ist dieser Schritt nur eine theoretische Möglichkeit
      das Mietverhältniss in einer angemessenen Frist (innerhalb eines Jahres)zu beenden wenn gar keine Miete mehr gezahlt wird.
      Zugeben das klingt alles ziemlich brutal, aber wenn ein Vermieter ein Jahr lang keine Miete bekommen hat und bei einem Prozess wegen der Mietrückstände nach Hause geschickt wird, weil er nicht richtig reagiert hat, dann weiss er wie sozial und leistungsfeindlich Deutschland ist.
      Selbst die Art der Zustellung der Mahnbescheide birgt Tücken.
      Einschreiben bringen einen gewieften Mietbetrüger höchstens zum Lächeln.
      MfG
      Avatar
      schrieb am 23.08.08 13:43:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      :look:


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