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    A.S Creation -was ist da los (Seite 56)

    eröffnet am 05.03.08 11:55:30 von
    neuester Beitrag 28.03.24 11:47:12 von
    Beiträge: 658
    ID: 1.139.201
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      schrieb am 04.05.09 14:09:00
      Beitrag Nr. 108 ()
      morgen ist HV ... ob ich dort auch günstig an die neue collection kommen kann ?? so als naturalbonus für aktionäre :lick:
      Avatar
      schrieb am 27.04.09 22:42:38
      Beitrag Nr. 107 ()
      Apropro Wahl im Herbst und möglicher Einführung einer Börsenumsatzsteuer danach:

      Für dividendenstarke und sichere Aktien dürfte das eher ein Kaufargument sein. Mit der Dividende müsste man dann Erträge ganz ohne Börsenumsatzsteuer generieren können. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.04.09 11:55:57
      Beitrag Nr. 106 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.969.705 von graue eminenz am 15.04.09 09:52:03Tja :confused: - steil war der Absturz im letzten Jahr aber auch.

      Nach Chartbild würde ich sagen: Bis knapp 35 Euro halten und dann verkaufen. Auf den Sprung von 35 zu neuen Höhen über 55 Euro würde ich dann wohl nicht mehr spekulieren. :rolleyes:

      Avatar
      schrieb am 15.04.09 09:52:03
      Beitrag Nr. 105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.959.325 von Stoni_I am 13.04.09 12:42:31hatte ja bei 12,10 nochmal welche gekauft .... frage mich nun, ob ich die wenn es so weiter geht noch vor der hv verkaufen soll :confused: ... denn steil ist der jetzige anstieg schon :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.04.09 12:42:31
      Beitrag Nr. 104 ()
      Euro am Ostern meint - ich kupfere mal von der lieben Silke :kiss: ab:

      "AS Creation überraschte die Anleger mit einer nur leicht reduzierten Dividendenausschüttung von 1,60 auf 1,40 Euro. Da AS Creation solide finanziert ist, dürfte das Unternehmen gestärkt aus der Krise kommen. Ziel 25 Euro"

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      Heftige Kursexplosion am Montag?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 02.04.09 11:13:41
      Beitrag Nr. 103 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.849.483 von derivatus am 26.03.09 06:13:19tja, und heute wirkt es erst .... da kann man mal sehen, wie verängstigt alle sind :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.04.09 14:43:29
      Beitrag Nr. 102 ()
      NWJ Update von heute:

      Von 46,20 auf 13,95 Euro: Ein 70%iger Kursverlust ungeachtet des Umsatzanstiegs auf 176,2 (168,2) Mio. Euro, weil der Jahresüberschuss 2008 auf 8,9 (10) Mio. Euro sank und die Dividende auf 1,40 (1,60) Euro je Aktie zurückgenommen wurde. Trotz der aktuellen Probleme, die auch an der Kurzarbeit sichtbar werden, sind die Ertrags- und Bilanzkennzahlen weiterhin positiv.

      Von dieser Basis aus will das Unternehmen gestärkt aus der Krise hervorgehen und dem Ziel, ein weltweit führender Tapetenhersteller zu werden, näher kommen.

      Mit einer 10 %igen Dividendenrendite kann, selbst bei einem nochmals tieferen Gewinn, auf wieder höhere Gewinne und Kurse gesetzt werden.
      Avatar
      schrieb am 26.03.09 06:13:19
      Beitrag Nr. 101 ()
      Gestern ganzseitige Empfehlung im Geldanlage Report (Seite 5)

      Steht aber nix neues drin.
      Avatar
      schrieb am 24.03.09 15:13:57
      Beitrag Nr. 100 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.775.998 von Muckelius am 16.03.09 16:50:37aus dem elektr. Bundesanzeiger:

      A.S. Création Tapeten AG
      Gummersbach
      - ISIN DE0005079909 -

      Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
      am Dienstag, den 5. Mai 2009, um 11.00 Uhr
      im Theater Gummersbach (Bühnenhaus), Moltkestraße 50, 51643 Gummersbach
      stattfindenden
      ordentlichen Hauptversammlung

      ein.

      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der A.S. Création Tapeten AG zum 31. Dezember 2008, des nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten und gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2008, der Lageberichte für die A.S. Création Tapeten AG und den Konzern, des Berichts des Aufsichtsrats sowie des erläuternden Berichts des Vorstands zu den übernahmerechtlichen Angaben
      2.

      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der A.S. Création Tapeten AG ausgewiesenen Bilanzgewinn von € 6.948.718,59 wie folgt zu verwenden:
      Ausschüttung einer Dividende von € 1,40 je Stückaktie; dies sind bei 2.756.351 dividendenberechtigten Stückaktien € 3.858.891,40
      Einstellung in die Gewinnrücklagen € 3.000.000,00
      Gewinnvortrag € 89.827,19
      Bilanzgewinn € 6.948.718,59

      Die Dividende ist am 6. Mai 2009 zahlbar.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.
      4.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung zu beschließen.
      5.

      Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 zu wählen.
      6.

      Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien und über die Ermächtigung des Vorstands zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien

      Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 30. April 2008 erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien endet am 29. Oktober 2009. Eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien soll erneut erteilt werden. Daher schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor zu beschließen:
      (1)

      Der Vorstand der Gesellschaft wird bis zum 4. November 2010 ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von insgesamt € 900.000,00 (das entspricht 10 % des derzeitigen Grundkapitals) zu erwerben.

      Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands (a) über die Börse oder (b) mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebotes.
      a)

      Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie den Durchschnittskurs der fünf Handelstage, die jeweils dem Erwerb vorangegangen sind, um nicht mehr als 5 % überschreiten; er darf maximal 25 % darunter liegen. Der insoweit maßgebliche Durchschnittskurs bestimmt sich nach dem ungewichteten Durchschnitt der an den betreffenden fünf Handelstagen jeweils zuletzt auf Xetra gehandelten Kurse.
      b)

      Beim Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot legt die Gesellschaft einen bestimmten Kaufpreis je Aktie fest, der den Durchschnittskurs der fünf Handelstage, die jeweils der Veröffentlichung des Angebots vorangegangen sind, um nicht mehr als 5 % überschreiten und maximal 25 % darunter liegen darf. Der insoweit maßgebliche Durchschnittskurs bestimmt sich nach dem ungewichteten Durchschnitt der an den betreffenden fünf Handelstagen jeweils zuletzt auf Xetra gehandelten Kurse.
      (2)

      Der Vorstand wird ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser oder einer früheren Ermächtigung erworben wurden, zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken zu verwenden:
      a)

      Die Aktien können ganz oder teilweise eingezogen werden, ohne dass für die Einziehung oder deren Durchführung ein weiterer Hauptversammlungsbeschluss erforderlich wäre.
      b)

      Die Aktien können über die Börse wieder veräußert werden. Dabei darf der Veräußerungspreis je Aktie den Durchschnittskurs der fünf Handelstage, die jeweils der Veräußerung vorangegangen sind, um nicht mehr als 5 % unterschreiten. Der insoweit maßgebliche Durchschnittskurs bestimmt sich nach dem ungewichteten Durchschnitt der an den betreffenden fünf Handelstagen jeweils zuletzt auf Xetra gehandelten Kurse.
      c)

      Die erworbenen Aktien können gegen Barzahlung auch in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die Veräußerung zu einem Preis erfolgt, der je Aktie den Durchschnittskurs der fünf Handelstage, die jeweils der Veräußerung vorangegangen sind, um nicht mehr als 5 % unterschreitet. Der insoweit maßgebliche Durchschnittskurs bestimmt sich nach dem ungewichteten Durchschnitt der an den betreffenden fünf Handelstagen jeweils zuletzt auf Xetra gehandelten Kurse. Diese Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft unter Einbeziehung von Aktien, die aus Genehmigtem Kapital gemäß § 4 Absatz 3 lit. a) der Satzung unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.
      d)

      Mit Zustimmung des Aufsichtsrats können die Aktien auch gegen Sachleistung übertragen werden, soweit dies zu dem Zweck erfolgt, Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben oder Unternehmenszusammenschlüsse durchzuführen. Diese Ermächtigung kann auch durch abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren Rechnung oder durch auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden.

      Ein Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien nach Maßgabe der vorstehenden Ermächtigung gemäß Ziffer (2) lit. c) und d) verwandt werden.
      (3)

      Die Ermächtigungen unter den Ziffern (1) und (2) können einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam, ganz oder in Teilen ausgenutzt werden.
      (4)

      Die bestehende Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien, die dem Vorstand mit dem Hauptversammlungsbeschluss vom 30. April 2008 erteilt wurde, wird mit Wirksamwerden dieser Ermächtigung aufgehoben. Auf der Grundlage der bestehenden Ermächtigung abgeschlossene Maßnahmen zum Erwerb oder zur Veräußerung eigener Aktien bleiben von der Aufhebung unberührt.

      Bericht des Vorstands nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG i.V.m. § 186 Absatz 4 Satz 2 AktG zu Punkt 6 der Tagesordnung

      Der Vorschlag zu Punkt 6 der Tagesordnung sieht vor, den Vorstand der Gesellschaft unter Aufhebung der von der Hauptversammlung vom 30. April 2008 erteilten Ermächtigung (die "bestehende Ermächtigung") gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG zu ermächtigen, bis zum 4. November 2010 eigene Aktien der Gesellschaft bis zu einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von insgesamt € 900.000,00, das entspricht 10 % des derzeitigen Grundkapitals, zu erwerben. Die bestehende Ermächtigung, die nach den gesetzlichen Bestimmungen nur für die Dauer von 18 Monaten erteilt werden darf, liefe zum 29. Oktober 2009 aus und soll deshalb rechtzeitig durch die vorgeschlagene Ermächtigung ersetzt werden. Die mit der vorgeschlagenen neuen Ermächtigung eröffnete Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss in entsprechender Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG dient den Interessen der Gesellschaft, eigene Aktien beispielsweise an institutionelle Anleger zu veräußern. Hierdurch können neue Aktionärsgruppen gewonnen werden. Mit der vorgeschlagenen neuen Ermächtigung soll der Gesellschaft zudem die Möglichkeit eröffnet werden, eigene Aktien zu erwerben, um diese als Gegenleistung bei einem Unternehmens- oder Beteiligungserwerb zu verwenden. Dies erlaubt es der Gesellschaft im Rahmen ihrer auch weiterhin beabsichtigten Akquisitionspolitik, in geeigneten Fällen eigene Aktien flexibel und kostengünstig als Gegenleistung für einen Unternehmens- oder Beteiligungserwerb einzusetzen. Die Vermögens- und die Stimmrechtsinteressen der Aktionäre werden bei einer solchen Verwendung eigener Aktien angemessen gewahrt. Der Vorstand wird bei der Verwendung eigener Aktien zum Zwecke des Unternehmens- oder Beteiligungserwerbs jeweils bestrebt sein, dass der Wert des erworbenen Unternehmens oder der erworbenen Beteiligung in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der hingegebenen Aktien steht.
      7.

      Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung im Hinblick auf die Übermittlung von Mitteilungen nach § 125 AktG

      Am 5. November 2008 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie („ARUG“) beschlossen. Es wird mit einem Inkrafttreten Mitte 2009 – und damit noch vor der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft – gerechnet.

      Das ARUG erweitert unter anderem § 128 Absatz 1 AktG dahingehend, dass in der Satzung der Gesellschaft der Anspruch des Aktionärs auf Übermittlung von Mitteilungen gemäß § 125 AktG durch Kreditinstitute auf die Form der elektronischen Übermittlung beschränkt werden kann. Eine solche elektronische Übermittlung ist gegenüber der aufwändigen und zeitintensiven Versendung in Papierform deutlich effizienter. Sie kann beispielsweise per E-Mail oder durch Einstellen in das elektronische Postfach des Depotkunden beim Online-Banking erfolgen.

      Um die Möglichkeiten dieser Neuregelung frühzeitig nach Inkrafttreten des ARUG nutzen zu können, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor zu beschließen:
      a)

      § 15 der Satzung wird um folgenden Absatz 6 ergänzt:
      „(6)

      Der Anspruch des Aktionärs auf Übermittlung der Mitteilungen nach § 125 AktG ist auf die Form der elektronischen Übermittlung beschränkt. Der Vorstand ist jedoch berechtigt, die Mitteilungen auch in Papierform zu versenden.“
      b)

      Der vorstehend zu lit. a) gefasste Beschluss ist erst und nur dann zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie in Kraft getreten ist und die geänderte Satzungsbestimmung unter der Geltung des geänderten Aktiengesetzes zulässig ist.

      Teilnahme an der Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse einen von ihrer Depotbank in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweis ihres Anteilsbesitzes übermitteln:


      A.S. Création Tapeten AG
      c/o Deutsche Bank AG
      – General Meetings –
      Postfach 20 01 07
      D-60605 Frankfurt am Main


      Telefax-Nr.: +49-(0)69-12012-86045
      E-Mail: WP.HV@Xchanging.com

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den 14. April 2009, 0.00 Uhr, beziehen und der Gesellschaft spätestens am Dienstag, den 28. April 2009, zugehen. Nach Eingang des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir unsere Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

      Stimmrechtsvertretung

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl, ausüben lassen. Die Bestellung einer Eintrittskarte ist jedoch in jedem Fall Voraussetzung für eine Stimmrechtsvertretung. Die übersandte Eintrittskarte wird ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung beinhalten. Nach Maßgabe von § 30 a Absatz 1 Nr. 5 WpHG stellen wir unseren Aktionären ebenfalls im Internet unter


      http://www.as-creation.de/hv2009

      entsprechende Formulare zur Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung zur Verfügung; die Formulare können auch unter der unten angegebenen Adresse bei der Gesellschaft angefordert werden.

      Außerdem bieten wir unseren Aktionären an, einen von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen. Die Vollmacht an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ist schriftlich zu erteilen und muss in jedem Falle Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Ohne die Erteilung von Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur Erteilung der Vollmacht und der Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann das Eintrittskartenformular oder das oben erwähnte Formular, das auf der Internetseite der Gesellschaft heruntergeladen oder bei der Gesellschaft angefordert werden kann, verwendet werden. Weitere Einzelheiten zur Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt. Des Weiteren können Informationen zur Bevollmächtigung des von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters auch im Internet unter


      http://www.as-creation.de/hv2009

      eingesehen werden.

      Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung

      Nach § 30b Absatz 1 Nr. 1 WpHG geben wir bekannt, dass zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung insgesamt 3.000.000 Aktien der A.S. Création Tapeten AG ausgegeben sind, die ebenso viele Stimmrechte in der Hauptversammlung gewähren. Hiervon hält die Gesellschaft 243.649 Aktien als eigene Aktien, aus denen ein Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt daher 2.756.351.

      Anfragen und Anträge von Aktionären

      Eine Abschrift der zu Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen wird den Aktionären auf Anfrage unverzüglich zugesandt. Außerdem werden diese Unterlagen auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme ausgelegt. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

      http://www.as-creation.de/hv2009

      zur Einsichtnahme und zum Herunterladen bereit.

      Wenn ein Aktionär Anfragen zur Hauptversammlung hat oder Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat stellen oder Wahlvorschläge unterbreiten möchte, sind diese ausschließlich an folgende Adresse zu richten:


      A.S. Création Tapeten AG
      - Investor Relations -
      z. Hd. Herrn Maik Krämer
      Südstraße 47
      51645 Gummersbach


      Telefax-Nr.: +49-(0)2261-542-304
      E-Mail: hv2009@as-creation.de

      Rechtzeitig, d. h. bis zum Ablauf des 21. April 2009 unter dieser Adresse eingegangene Gegenanträge oder Wahlvorschläge werden den Aktionären unverzüglich nach ihrem Eingang unter der Internetadresse

      http://www.as-creation.de/hv2009

      zugänglich gemacht.



      Gummersbach, im März 2009

      A.S. Création Tapeten AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 16.03.09 16:50:37
      Beitrag Nr. 99 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.771.810 von Freibauer am 16.03.09 08:36:23heute sattes Kursplus von über 10% auf Xetra auf 12,80 Euro!
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