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    Wirecard - Top oder Flop (Seite 5866)

    eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
    neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
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      schrieb am 06.05.20 13:01:06
      Beitrag Nr. 107.500 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.579.720 von Cutter_Slade am 06.05.20 12:50:22
      Der Vergleich hinkt ziemlich
      "Ich habe seit einigen Jahren ein elektronisches Postfach. Meine Bankkontoauszüge kommen also nur noch als elektronische (pdf-) Kopie, Papier gibt es nicht mehr. Im Sinne von KPMG kann also kein einziger Umsatz auf meinem Konto authentifiziert werden, ist das richtig ?"


      Wenn Deine Bank Dir das schickt ist das OK. das wäre es auch für KPMG.

      Wenn Du aber auf ebay was verkaufst, und der Käufer sendet Dir eine Bestätigung per scan, dass der Kaufbetrag von seinem Konto abgebucht wurde., kann das richtig oder auch ein Betrug von ihm sein.

      Sendet Dir dann deine Bank einen elktronischen beleg, dass das Geld eingelangt ist, passt es hingegen.

      Nun den Unterschied verstanden?
      Wirecard | 86,49 €
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      Avatar
      schrieb am 06.05.20 13:00:41
      Beitrag Nr. 107.499 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.579.786 von Gardiun am 06.05.20 12:56:07Diese überlegungen haben NULL Substanz

      Das ergibt sich bereits daraus, dass KPMG-Bericht II kommt und inbesondere der RAffgierige Rechtsanwalt keinerlei Ahnung von den internen Dokumenten hat. Der bastelt sich sein Erfgebnis (dumme verzweifelte Mandanten zu finden) zusammen unm was verkaufen zu können.
      Wirecard | 86,49 €
      Avatar
      schrieb am 06.05.20 12:56:07
      Beitrag Nr. 107.498 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.579.711 von 007coolinvestor am 06.05.20 12:48:35
      Zitat von 007coolinvestor: FÜR LEUTE DIE RICHTIG GELD VERLIEREN WOLLEN :laugh::laugh::laugh:
      Hier der Rechtsanwalt der schon gewartet hat die Hand aufzuhalten

      Bewertung Dr. Marc Liebscher, Berlin: "EY hätte auch in diesem Punkte das Testat einschränken müssen. Zumindest hätte dieser Aspekt ausdrücklich im Testat genannt und zum Gegenstand einer Erweiterung des Testats gemacht werden müssen. Richtigerweise hätten die Escrow Accounts als "sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen werden müssen. Zwar würde ein solcher Ausweis in den Aktiva die Bilanz nicht ändern, d.h. das Ergebnis bliebe unter dem Strich unverändert. Aber die Escrow Accounts wären eben keine "Zahlungsmittel" mehr, also kein Cash. Und gerade die Kennzahl "Zahlungsmittel", also Cash, ist für Investoren ein wichtiges Kriterium bei der Anlageentscheidung. Das Versäumnis von EY hat also dazu geführt, dass eine für den Kapitalmarkt wichtige Kennzahl falsch dargestellt worden ist. WIRECARD konnte so ungehindert seine Cash-Kennzahl aufblähen."

      Dr. Liebscher (Berlin) "Natürlich muss man unterscheiden, zwischen einer forensischen Sonderprüfung, wie der von KPMG und einer normalen Jahresabschlussprüfung, wie der von EY - insbesondere hinsichtlich der Prüfungstiefe. Die im KPMG-Bericht offenbar gewordenen Auffälligkeiten im Sinne von nicht nachgewiesenen Umsätzen und Falschbilanzierung hätten aber im Rahmen eines ordnungsgemäßen Prüfungsablaufes einer Jahresabschlussprüfung von EY festgestellt werden müssen. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die materielle Höhe der auffälligen Posten. Diese Posten sind wirtschaftlich viel zu relevant, als dass ein Abschlussprüfer dies ohne tiefere Prüfung hätte akzeptieren dürfen. Deswegen macht die Frage nach forensischer oder nicht forensischer Prüfung keinen Unterschied. "

      Dr. Wolfgang Schirp: "Wir und die mit uns kooperierenden Wirtschaftsprüfer können natürlich ohne Detailkenntnisse keine Ferndiagnose stellen. Aber aufgrund der Aussagen im KPMG-Bericht und der bisherigen Presseberichterstattung hierzu - und vor allem ohne inhaltliche Widerlegung durch WIRECARD - ist es die einheitliche Expertenmeinung, dass EY mindestens in den genannten drei Punkten Testate erstellt hat, die den rechtlichen Anforderungen nicht entsprechen. Wir gehen davon aus, dass sich hieraus Haftungsansprüche der Investoren ableiten lassen, die im Vertrauen auf die Testate in die Aktie investiert haben."

      Dr. Liebscher, Berlin: "Erstaunt sind wir auch über die niedrigen Prüfungshonorare, die EY für die Prüfung und Testierung der Jahresabschlüsse vereinnahmt hat. Nach den Angaben im Rückstellungsspiegel des veröffentlichten Konzernabschlusses 2018 wurden für das Prüfungshonorar zum 31.12.2017 noch EUR 1,0 Mio. und zum 31.12.2018 noch EUR 2,2 Mio. zurückgestellt. Wenn diese Zahlen zutreffend sind, dann erscheint das Honorar im Hinblick auf die Komplexität des Geschäftes/der Transaktionen und für eine DAX-Gesellschaft sehr niedrig. Dies rechtfertigt natürlich keinen niedrigen Standard der Prüftätigkeit, und es rechtfertigt schon gar nicht Irreführungen des Kapitalmarktes."


      Wirecard muss jetzt mal langsam eine Pressemitteilung rausschauen. Es wird immer düster.
      Wirecard | 86,45 €
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      Avatar
      schrieb am 06.05.20 12:52:47
      Beitrag Nr. 107.497 ()
      Passiert mal heute wieder nicht viel mit dem Kurs
      Wirecard | 86,51 €
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      Avatar
      schrieb am 06.05.20 12:50:22
      Beitrag Nr. 107.496 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.578.568 von sebaldo am 06.05.20 11:23:47
      Zitat von sebaldo: Quatsch.
      KPMG hat 97% der Kunden, von denen die 1 Mrd. stammt, zweifelsfrei identifizieren können.
      Steht so im Bericht.
      Das Geld ist da, vom neuen Treuhänder durch zwei Bankbestätigungen belegt.



      Bericht S. 18
      "Bankkontoauszüge, die Zahlungseingänge in Höhe von rd. EUR einer Mrd. auf Treuhandkonten bei dem Treuhänder 1 belegen, wurden uns nicht übermittelt. Diesbezüglich liegen nur die o.a. Saldenbestätigungen des Treuhänders 1 vor.!"
      ...


      Bericht S. 20
      "Vor diesem Hintergrund sind die eingerichteten internen Kontrollen aus Sicht von KPMG nicht vollumfänglich ausreichend, um die Höhe und Existenz der Umsatzerlöse im Untersuchungszeitraum vollumfänglich sicherzustellen. Dementsprechend konnten wir die Höhe und Existenz der Umsatzerlöse, insbesondere für Zwecke unserer unter forensischen Aspekten durchgeführten Sonderuntersuchung nicht hinreichend aus Kontrolldokumentationen ableiten."

      Ich muss mal kurz mein selbstgewähltes Exil verlassen, um eine Verständnisfrage zu stellen.
      Wie oben zu erkennen ist, sind für KMPG die Kontoauszüge, die Zahlungseingänge in Höhe von insgesamt 1 Mrd. EUR belegen, wichtig, um die Umsatzerlöse zu verifizieren (also nicht nur den Kontostand allein).
      Gleichzeitig moniert KPMG an anderer Stelle, dass elektronische Belege zur Authentifizierung nicht ausreichen.
      Ich habe seit einigen Jahren ein elektronisches Postfach. Meine Bankkontoauszüge kommen also nur noch als elektronische (pdf-) Kopie, Papier gibt es nicht mehr.
      Im Sinne von KPMG kann also kein einziger Umsatz auf meinem Konto authentifiziert werden, ist das richtig ?

      Seit der Umstellung passen bei mir ca. 10 Buchungsposten auf eine pdf-Seite (vorher noch weniger). Nehmen wir der Einfachheit halber mal an, die durchschnittliche Transaktionsgröße im TPA-Geschäft betrüge 100 EUR (sehr hoch) und WDI bekäme 1% davon. Dann entsprächen 1 Mrd. EUR exakt 1 Mrd. Buchungsposten (bei niedrigerer Transaktionsgröße noch mehr). Das wären nach Adam Riese also 100 Millionen A4-Seiten.

      Will KPMG mir mit diesen Berichtsmonita wirklich sagen, dass sie 100 Millionen Blatt Papier (oder 50 Mio vor- und rückseitig bedruckt) an Bankkontoauszügen zugeschickt bekommen wollten, die sie dann hätten noch einzeln durchforsten müssen, um die Umsätze zu bestätigen ? Und wenn nicht Papier, dann zumindest 100 Millionen pdf- Seiten mit 1 Mrd. Buchungen ? Das kann doch nicht deren Ernst gewesen sein. Wo liegt mein Denkfehler ?
      PS. In einen dicken Leitz-Ordner passen passen ca. 1000 Blätter. 50 oder 100 Mio Blätter bedeuten also 50.000 bis 100.000 Aktenordner in mehreren Tausend Kartons. Dagegen ist die CAD-Untersuchung pillepalle.
      Wirecard | 86,61 €
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      Avatar
      schrieb am 06.05.20 12:48:35
      Beitrag Nr. 107.495 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.579.651 von 007coolinvestor am 06.05.20 12:44:29FÜR LEUTE DIE RICHTIG GELD VERLIEREN WOLLEN :laugh::laugh::laugh:
      Hier der Rechtsanwalt der schon gewartet hat die Hand aufzuhalten

      Bewertung Dr. Marc Liebscher, Berlin: "EY hätte auch in diesem Punkte das Testat einschränken müssen. Zumindest hätte dieser Aspekt ausdrücklich im Testat genannt und zum Gegenstand einer Erweiterung des Testats gemacht werden müssen. Richtigerweise hätten die Escrow Accounts als "sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen werden müssen. Zwar würde ein solcher Ausweis in den Aktiva die Bilanz nicht ändern, d.h. das Ergebnis bliebe unter dem Strich unverändert. Aber die Escrow Accounts wären eben keine "Zahlungsmittel" mehr, also kein Cash. Und gerade die Kennzahl "Zahlungsmittel", also Cash, ist für Investoren ein wichtiges Kriterium bei der Anlageentscheidung. Das Versäumnis von EY hat also dazu geführt, dass eine für den Kapitalmarkt wichtige Kennzahl falsch dargestellt worden ist. WIRECARD konnte so ungehindert seine Cash-Kennzahl aufblähen."

      Dr. Liebscher (Berlin) "Natürlich muss man unterscheiden, zwischen einer forensischen Sonderprüfung, wie der von KPMG und einer normalen Jahresabschlussprüfung, wie der von EY - insbesondere hinsichtlich der Prüfungstiefe. Die im KPMG-Bericht offenbar gewordenen Auffälligkeiten im Sinne von nicht nachgewiesenen Umsätzen und Falschbilanzierung hätten aber im Rahmen eines ordnungsgemäßen Prüfungsablaufes einer Jahresabschlussprüfung von EY festgestellt werden müssen. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die materielle Höhe der auffälligen Posten. Diese Posten sind wirtschaftlich viel zu relevant, als dass ein Abschlussprüfer dies ohne tiefere Prüfung hätte akzeptieren dürfen. Deswegen macht die Frage nach forensischer oder nicht forensischer Prüfung keinen Unterschied. "

      Dr. Wolfgang Schirp: "Wir und die mit uns kooperierenden Wirtschaftsprüfer können natürlich ohne Detailkenntnisse keine Ferndiagnose stellen. Aber aufgrund der Aussagen im KPMG-Bericht und der bisherigen Presseberichterstattung hierzu - und vor allem ohne inhaltliche Widerlegung durch WIRECARD - ist es die einheitliche Expertenmeinung, dass EY mindestens in den genannten drei Punkten Testate erstellt hat, die den rechtlichen Anforderungen nicht entsprechen. Wir gehen davon aus, dass sich hieraus Haftungsansprüche der Investoren ableiten lassen, die im Vertrauen auf die Testate in die Aktie investiert haben."

      Dr. Liebscher, Berlin: "Erstaunt sind wir auch über die niedrigen Prüfungshonorare, die EY für die Prüfung und Testierung der Jahresabschlüsse vereinnahmt hat. Nach den Angaben im Rückstellungsspiegel des veröffentlichten Konzernabschlusses 2018 wurden für das Prüfungshonorar zum 31.12.2017 noch EUR 1,0 Mio. und zum 31.12.2018 noch EUR 2,2 Mio. zurückgestellt. Wenn diese Zahlen zutreffend sind, dann erscheint das Honorar im Hinblick auf die Komplexität des Geschäftes/der Transaktionen und für eine DAX-Gesellschaft sehr niedrig. Dies rechtfertigt natürlich keinen niedrigen Standard der Prüftätigkeit, und es rechtfertigt schon gar nicht Irreführungen des Kapitalmarktes."
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      Avatar
      schrieb am 06.05.20 12:47:58
      Beitrag Nr. 107.494 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.579.348 von Forum am 06.05.20 12:13:28
      Bitte bleib sachlich
      Ich habe nirgends behauptet, das der gefälscht ist. Nur reicht eben KPMG der scan nicht, weil gescante Belege natürlich forensisch nichts wert sind. Die sind wirklich von jedem leicht manipulierbar. das kann jeder schüler machen.

      KPMG hat das auf Seiten 18, 20 und anderen dezidiert herausgetrichen und bemängelt. Und nun verwundert es eben, warum diese scans in den letzten Wochen noch nicht von der Bank bestätigt wurden bzw. im Original nachgebracht wurden. Zumal es genau um die Positionen geht, die von der FT angegriffen werden und auch um eine ganze Mrd!!!

      Das ist es. Normalerweise hätte man das schon vor Monaten erledigen können. Das hat ja KPMG schon lange vor der veröffentlichung des Berichtes angefordert. Das hinterlässt einfach Fragen ohne konkrete Beschuldigungen zu erheben.

      Wird das endlich beigebracht ist das Thema erledigt.
      Wirecard | 86,65 €
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.05.20 12:47:53
      Beitrag Nr. 107.493 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.579.348 von Forum am 06.05.20 12:13:28
      Zitat von Forum:
      Zitat von Synercon: Ja das mit den Aussagen von Braun stimmt so meiner Meinung auch nicht.

      Das mit den bemängelnden Bankbelegen schon. Daher endlich her mit den Originalbelegen und fertig. Und das versteht eben niemand ganz und auch nicht KPMG. Wenn alle das gleiche Interesse haben und mein Laden seit Monaten zusammengeschossen wird, dann bringe ich doch diese verdammten Originalbelege schnellsten bei. Und wenn ich mich selbst in Flugzeug setzen muß. Was auch derzeit mit Learjets möglich ist.

      Zudem greift auch hier das Datenschutzargument nicht, da die ja nur KPMG vorgelegt werdne müssen und die dann bestätigen, dass sie sie gesehen haben. Die Kundennamen werden ja nicht veröffentlicht. Und der größte Wirecard-TPA und sein Treuhänder werden sich doch nicht weigern die zu besorgen und zu übergeben. Wirecard ist ja deren größter Partner und Kunde. Zumal sie ja schon einen scan gliefert haben.


      Der Scan oder Kopie ist deiner Meinung nach gefälscht oder was geht in deinem Kopf vor? Vielleicht ist das schon da aber noch nicht kommuniziert? Deswegen eine Athoc rausbringen!? Wäre wohl etwas lächerlich, oder?


      der Beleg wurde an EY übergeben... Testat 2019... denkt doch mal mit... weshalb jetzt damit prahlen...
      Wirecard | 86,62 €
      Avatar
      schrieb am 06.05.20 12:47:33
      Beitrag Nr. 107.492 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.578.568 von sebaldo am 06.05.20 11:23:47
      Zitat von sebaldo: Quatsch.
      KPMG hat 97% der Kunden, von denen die 1 Mrd. stammt, zweifelsfrei identifizieren können.
      Steht so im Bericht.
      Das Geld ist da, vom neuen Treuhänder durch zwei Bankbestätigungen belegt.



      Bericht S. 18
      "Bankkontoauszüge, die Zahlungseingänge in Höhe von rd. EUR einer Mrd. auf Treuhandkonten bei dem Treuhänder 1 belegen, wurden uns nicht übermittelt. Diesbezüglich liegen nur die o.a. Saldenbestätigungen des Treuhänders 1 vor.!"
      ...


      Bericht S. 20
      "Vor diesem Hintergrund sind die eingerichteten internen Kontrollen aus Sicht von KPMG nicht vollumfänglich ausreichend, um die Höhe und Existenz der Umsatzerlöse im Untersuchungszeitraum vollumfänglich sicherzustellen. Dementsprechend konnten wir die Höhe und Existenz der Umsatzerlöse, insbesondere für Zwecke unserer unter forensischen Aspekten durchgeführten Sonderuntersuchung nicht hinreichend aus Kontrolldokumentationen ableiten."





      Wie ist die Zuverlässigkeit der Treuhänder, die ja die Saldenbestätigungen abgegeben hatten, zu beurteilen?



      Bericht S. 17
      Treuhänder 1
      Für Treuhänder 1 lagen Wirecard auskunftsgemäß für den Untersuchungszeitraum keine Jahresabschlüsse vor.!! Nachweise über während des Untersuchungszeitraums erfolgte Beurteilungen der wirtschaftlichen Verhältnisse und zur Zuverlässigkeit von Treuhänder 1 als Treuhänder wurden uns nicht vorgelegt. Nachweise über eine vor der Mandatierung von Treuhänder 1 vorgenommene Zuverlässigkeitsbeurteilung dieses Unternehmens, auch unter Berücksichtigung von Abhängigkeitsverhältnissen und entsprechenden Abwägungen, insbesondere zu etwaigen Interessenkonflikten, wurden uns nicht vorgelegt.!!
      ……
      Treuhänder 2
      Auch in Bezug auf den neuen Treuhänder, einer Anwaltskanzlei, hatten wir um Vorlage der vor der Beauftragung vorgenommenen Zuverlässigkeitsbeurteilung dieser Kanzlei unter Berücksichtigung von Unabhängigkeitsüberlegungen und entsprechenden Abwägungen gebeten.!! Nachweise über hierzu erfolgte Beurteilungen wurden uns nicht vorgelegt.!!
      Wirecard | 86,62 €
      Avatar
      schrieb am 06.05.20 12:45:26
      Beitrag Nr. 107.491 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 63.579.609 von Ynnok am 06.05.20 12:37:52Ich kann Ynnok nur zustimmen. Die Werte die er schreibt stehen auch so im Bericht.
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