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    Wirecard - Top oder Flop (Seite 678)

    eröffnet am 01.05.08 15:13:34 von
    neuester Beitrag 08.05.24 11:56:27 von
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      Avatar
      schrieb am 06.07.20 00:16:27
      Beitrag Nr. 159.380 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.300.898 von gggold am 06.07.20 00:06:52
      Zitat von gggold: du scheinst es nicht zu kapieren...
      von fahrlässig redet doch schon lange keiner mehr...
      wir reden mindestens über bedingten vorsatz....
      die anwälte egal ob tilp dsw sdk u.s.w. lassen doch gar keinen zweifel daran das
      sie diesen ey nachweisen können
      ...


      Interessante Interpretation

      Die von uns beauftragten Rechtsanwälte analysieren aktuell noch die gesamte Berichterstattung seit 2008, um so einen Eindruck davon zu bekommen, ob man hier ein vorsätzliches Handeln seitens der Abschlussprüfer unterstellen kann.

      ...

      Es erscheint aus unserer Sicht daher möglich, hier ein vorsätzliches Handeln nachweisen zu können.

      Ok, sie lassen keinen Zweifel daran, dass sie diesen EY nachweisen können :eek:
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      Avatar
      schrieb am 06.07.20 00:10:19
      Beitrag Nr. 159.379 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.300.898 von gggold am 06.07.20 00:06:52
      Oh Gott!! Anwälte behaupten das immer. Nur Laien verstehen nicht den unterschied zwischen Richter und Anwälten.
      Bei nahezu jedem Prozess steht auf jeder Seite ein Anwalt der jeweils seinen klienten einredet, dass sie beste Chancen haben den prozess zu gewinnen und dem gericht das und das beweisen werden können. Und regelmässig liegt einer daneben. ist ihm aber meist wurst, da er sein honorar so oder so bekommt. Und nochmals mehr, wenn er verliert und dann nochmals in berufung geht. Anwälte verdienen mit prozessen und klagen-.
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      Avatar
      schrieb am 06.07.20 00:07:13
      Beitrag Nr. 159.378 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.300.877 von gggold am 06.07.20 00:01:41
      Bitte lies doch die selbst geposteten links!!!
      Zitat von gggold: schön das du den fall flowtex kennst und den geschlossenen vergleich...
      was wurde kpmg damals gleich noch mal vorgeworfen...
      was war mit den stempeln.....
      und die kpmg gmbh deutschland wurde von wem gerettet.....
      warum glaubst du das bei der ey gmbh .... anders laufen sollte...
      das was ey im fall wirecard zur last gelegt wird wiegt ungleich schwerer als das was kpmg
      bei flowtex zur last gelegt wurde... würdest du das bejahen oder dem wiedersprechen...


      Die gefälschten KPMG-Stempel hat Flowtex!!!!! verwendet.

      Nein Wirecard wiegt nicht schwerer, maximal gleich. KPMG hatte es einfacher FLOWTEX vor Ort zu prüfen, da FLOWTEX "nur" unternehmensintern in D betrogen hat mit nicht existenten Positionen, während Wirecard das international und über drittpartner wesentlich komplexer und schwieriger zu prüfen dargestellt hat. Sorry, aber es wird mir mit Dir und deinenpostings zu dumm, wenn Du nicht mal Deine eigenen postings verstehst.
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      Avatar
      schrieb am 06.07.20 00:06:52
      Beitrag Nr. 159.377 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.300.868 von Synercon am 05.07.20 23:58:46du scheinst es nicht zu kapieren...
      von fahrlässig redet doch schon lange keiner mehr...
      wir reden mindestens über bedingten vorsatz....
      die anwälte egal ob tilp dsw sdk u.s.w. lassen doch gar keinen zweifel daran das
      sie diesen ey nachweisen können...
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      schrieb am 06.07.20 00:03:44
      Beitrag Nr. 159.376 ()
      diejenigen unter euch die noch nicht genug mit Wirecard Aktien verloren haben, sollten den Rest noch mit den Anwälten verbrennen. Diese Menschen müssen schliesslich auch leben
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      schrieb am 06.07.20 00:01:41
      Beitrag Nr. 159.375 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.300.856 von Synercon am 05.07.20 23:53:49schön das du den fall flowtex kennst und den geschlossenen vergleich...
      was wurde kpmg damals gleich noch mal vorgeworfen...
      was war mit den stempeln.....
      und die kpmg gmbh deutschland wurde von wem gerettet.....
      warum glaubst du das bei der ey gmbh .... anders laufen sollte...
      das was ey im fall wirecard zur last gelegt wird wiegt ungleich schwerer als das was kpmg
      bei flowtex zur last gelegt wurde... würdest du das bejahen oder dem wiedersprechen...
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      schrieb am 05.07.20 23:58:46
      Beitrag Nr. 159.374 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.300.859 von gggold am 05.07.20 23:55:13
      es ist schon so nervig. Ihr bringt ständig links als Argumente ien und lest sie anscheinend
      selbst nicht. Alle Anwälte schreiben das gleich wie ich hier immer wieder poste.

      Fahrlässigkeit egal wie grob = 4 Mio. € Beschränkung.

      Mit Vorsatz = unbeschränkt.

      Nichts anderes sagt die SDK. Lies das paper der SDK und verstehe es doch!!!

      Und dann merkst Du, dass die exakt das gleiche sagen wie ich.
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      schrieb am 05.07.20 23:55:13
      Beitrag Nr. 159.373 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.300.652 von Synercon am 05.07.20 23:00:20und was deine private einschätzung zu ey hinsichtlich der am ende zu leistenden
      schadensersatzsumme und deren fähigkeit dies zu tun angeht empfehle ich dir
      noch dich evtl auch mal mit der ansicht der SdK basierend auf einschätzungen verschiedener
      anwälte auseinanderzusetzen....
      https://sdk.org/assets/Klageverfahren/Wirecard/Wirecard-News…

      wie wäre es wenn du mal aktuelle stellungnahmen von fachleuten hier bringst
      die deine seit wochen gebetsmühlenartig wiederholte these der beschränkten
      haftung seitens ey und das da sowieso so gut wie nix zu holen wäre stützt....
      oder hast du die quasi exclusiv... kommt mir irgendwie langsam so vor....:laugh:
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      schrieb am 05.07.20 23:53:49
      Beitrag Nr. 159.372 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.300.817 von gggold am 05.07.20 23:42:18
      Selbstverständlich kenne ich Flowtex - KPMG
      Ändert 0 an den Regelungen. Hier gab es auch kein urteil, sondern einen Vergleich. Und wenn Du den Handelsblattartikel gelesen hast steht auch drin, dass sich die Rechtsexperten wunderten, da von gesetzes her keine 100 Mio. DM zu befürchten gewesen wären. KPMG machte das mehr aus Image-Gründen oder vielleicht gab es auch einen Vorsatz. Ohne Vorsatz ist die Haftung beschränkt egal wie grob Fahrlässig. nur Vorsatz zählt. Das war auch bei Flowtex nicht anders!!!

      Und ich schrieb auch schon, dass es sehr wohl möglich ist, dass in einem Vergleich mehr als die 4 Mio. rauskommen können, da EY das rasch hinter sich bringen möchte. Nur sicher keine Mrd. Und aher nur Miniquoten. ich schrieb nie, dass es 0 gibt. Nur sehr, sehr, sehr wenig für die Aktionäre. Und da lohnen sich teure Prozesse auf eigene Kosten und Nerven nicht. Einer Sammelklage auf erfolgsbeteiligung kann und soll man sich anschliessen.
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      Avatar
      schrieb am 05.07.20 23:42:18
      Beitrag Nr. 159.371 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 64.300.652 von Synercon am 05.07.20 23:00:20
      Zitat von Synercon:
      Zitat von gggold: ...

      niemand kann heute mit sicherheit sagen wie die klagen ausgehen werden...
      und ob es nur träumer sind die es für möglich halten das der staat am ende einen teil des
      schadens ersetzen wird... zu früh um das zu sagen, gänzlich ausschliessen würde ich es aber nicht.

      was EY angeht ...
      wenn ich mal den vergleich zu flowtex und KPMG damals ziehe gehe ich davon aus
      das das verschulden von EY im fall wirecard vergleichsweise deutlich größer ist als
      das damals von KPMG bei flowtex.
      daher spricht m.e. sehr viel zunächst einmal für eine unbegrenzte haftung seitens EY.
      Richtig ist das man seitens EY die deutsche GmbH pleite gehen lassen könnte...
      Aber es ist auch klar das dann der deutsche evtl. auch der europäische markt für EY unwiederbringlich
      verloren ist.
      daher gehe ich davon aus das es wie bei flowtex laufen wird.
      die anderen global verteilten einheiten von EY werden der deutschen GmbH finanziell
      beispringen. es gab ja schon Berechnungen das so theoretisch EY in der lage dazu
      wäre ca 2mrd aufzubringen ohne von der bildfläche für immer zu verschwinden.
      EY wird m.e. pokern und am ende versuchen einen vergleich zu erzielen mit der
      drohung die deutsche GmbH ansonsten den bach runtergehen zu lassen.
      ob dann 500 mio oder 1 mrd. rauskommen - schwer zu sagen....
      viel mehr dürfte auch bei eindeutiger rechtslage zugunsten der kläger m.e. nicht drin sein.


      In Deutschland ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers in § 323 HGB geregelt. Die Haftung ist jedoch nicht unbegrenzt, sondern bei Fahrlässigkeit auf maximal 4 Mio. € beschränkt!!! Der Grad der Fahrlässigkeit spielt hier keine Rolle!!!!!!

      Nur wenn ein Vorsatz vorliegt und bewiesen werden kann, haftet EY unbegrenzt. Ansonsten immer nur bis zu 4 Mio. €. Egal was poster hier meinen oder philosophieren! Das ist in Stein gemeiselt bis das Gesetz geändert wird.

      § 323 Abs. 2 HGB sieht eine Beschränkung der Haftung von Prüfern, den an der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertretern einer Prüfungsgesellschaft sowie den Gehilfen des Prüfers auf 1 Million Euro vor, wenn die ersatzpflichtige Person fahrlässig gehandelt hat. Bei der Prüfung von Aktiengesellschaften, die Aktien mit amtlicher Notierung ausgegeben haben, erhöht sich diese Haftungsgrenze auf 4 Millionen Euro.


      von flowtex gegen kpmg scheinst du noch nie was gehört zu haben....
      und das nicht nur tilp fest von bedingtem vorsatz bzgl ey ausgeht ebensowenig.
      daher kannst § 323 Abs.2 in bezug auf ey schlichtweg in der pfeife rauchen.
      da hat sich dann was mit beschränkter haftung bei ey
      im gegensatz zu dir ignoriere ich keine fakten und poste nicht nur meine privatmeinung
      das ist der unterschied zwischen uns beiden.....

      https://tilp.de/press/weichenstellung-im-wirecard-bilanzskan…
      https://www.handelsblatt.com/archiv/100-millionen-mark-schad…
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